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PAPIER-ZEITUNG Nr. 1 Zellstoffpapier 882. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Wir sind mit einem unserer Abnehmer, der Papierfabrik Y in B, wegen des Ausfalls einer Papierlieferung in Meinungs verschiedenheiten geraten und haben uns geeinigt, die Sache Ihrem unparteiischen Schiedspruch zu unterbreiten; Ihrem Urteil haben sich beide Parteien zu unterwerfen. Unser holländischer Abnehmer bestellte nach beifolgendem Muster A etwa 1500 kg gelblich einseitig glatt holzfrei, und dieses Papier wurde von uns in Güte des beifolgenden Musters B geliefert; unser Abnehmer behauptet nun, daß das jetzt gelieferte Papier viel weicher als die frühere Lieferung ausgefallen sei und das Papier auch etwa 10 v. H. Holzschliff enthalte. Daß das Papier etwas weicher ausgefallen ist, bestreiten wir du chaus nicht, doch liegt die geringe Abweichung unseres Erachtens noch innerhalb der Grenzen des Zulässigen; Holzschliff ist dem Papier laut Ausweis unserer Fabrikationsbücher auch kein Kilo zugesetzt, und wenn das Papier trotzdem in ganz geringem Maße auf Holz reagiert, so ist dies nur darauf zurückzuführen, daß zur Anfertigung dieses Papiers nicht genügend auf geschlossener Zellstoff mitverwendet worden ist und solcher stets etwas auf Holz reagiert. Als holzschliffhaltig kann das Papier nicht bezeichnet werden, und wir haben deswegen auch abgelehnt, unserm Abnehmer Nachlaß zu bewilligen. X, Zellstoffabrik in A • * • Wir bitten um Ihren Schiedspruch in folgender Angelegen heit. Wir verkauften der Firma Z, Papiergroßhandlung in C (Holland) holzfrei gelb Zellstoffpapier. Die Firma beanstandet die Sendung, weil die Ware angeblich nicht holzfrei sein soll. Genannte Firma hat schon früher das Papier von uns bezogen, und da wir selbst diese Qualität nicht fabrizieren, so bestellten wir sowohl die letzte Lieferung als auch die beanstandete Sendung bei der Zellstoffabrik X in A. Kopien über die ge- wechselten Briefe fügen wir bei. Wir haben die Muster jeweils in Original weitergegeben, können Ihnen daher solche nicht behändigen. Wir selbst sind also in der ganzen Angelegenheit nur der Vermittler. Die Zellstoffabrik als auch unser Abnehmer werden Ihnen die Sache ebenfalls unterbreiten. Wir bitten um Ihren Urteilsspruch, ob richtig geliefert wurde, oder ob die Ware nur mit einem Nachlaß übernommen werden muß. Y, Papierfabrik in B * * * Aus Holland Ich bitte um Ihren Schiedspruch in folgender Angelegen heit. Ich bestellte bei der Papierfabrik Y etwa 1600 kg Zellstoff papier in 3 Formaten. Das Papier sollte holzfrei und von der selben Zähigkeit und Festigkeit wie mein Muster A sein. Die Fabrik nahm die Lieferung an, und weil sie schon mehrfach diese Ware angefertigt hatte, war ihr bekannt, daß ich für dieses Papier genau dieselbe Güte wie vorher beanspruchte. Sie liefert mir aber jetzt eine Qualität wie Muster B, und ich habe geschrieben, damit nicht zufrieden sein zu können, weil das Papier nach meiner Meinung 10 v. H. Holzschliff enthält und auch die Festigkeit viel geringer ist als die meines Musters und wie früher geliefert. Seitens der Fabrik empfing ich zur Ant wort, daß das Papier ohne Zusatz von Holzschliff gearbeitet und nennenswerter Unterschied hinsichtlich der Festigkeit gegenüber der vorhergehenden Anfertigung nicht vorhanden sei. Sie erkennen nur an, daß das Papier erst zu kurze Zeit die Maschine passiert habe. Der Stoff sei deshalb noch etwas zu rösch, und wenn der Abnehmer das Papier nach Verlauf von 2—3 Wochen nochmals prüfe, werde er zu ganz anderem Er gebnis gelangen. Zur Verfügungstellung sei daher keine Ver anlassung. Nun habe ich mit keinem einzigen Wort gesagt oder geschrieben, ich wünschte die Partie zur Verfügung zu stellen, wohl aber lege ich Wert darauf, daß man mir liefere, was ich bestellte und bemusterte, und daß man bei Lieferung einer geringeren Ware auf eine billige Rüge nicht nur erwidere: »Wir haben keine Schuld, das Recht ist auf unserer, nicht auf Ihrer Seite.« Z, Papiergroßhandlung in C ihre Rechnungen entsprechenden Nachlaß zugestehen. Da wir den Minderwert auf 8 v. H. schätzen, so entscheiden wir, daß die Zellstoffabrik der Papierfabrik und diese der Papiergroßhandlung 8 v. H. vom vereinbarten Preis nach lassen muß. es Silberstahl-Reissbrettstifte „Du(lla tf gesetzlich geschützt in Schachteln mit 100 St. Hervorragende Qualität und sauberste Arbeit Viele andere Sorten — — Preisliste kostenfrei Reuter & Siecke % Berlin W 8 %3 Markgrafenstrasse j8 Hydraulische „Original-Häusser.Pressen” resetzl, reschützt Spezialkonstrukttonen für alle Zwecke dei Papiet Industrie Hydraulische Presspumpen für Hand- und Kraftbetritb mit autom. Druckregulierung Solide Konstruktion • 28332] Zuverlässig im Betrieb tl. HäUSSßF, hydraul. la pres«en, Neustadt, Rheinpfalz MEIK Sämtliche G. m. b. H. Leipzig Maschinen und Utensilien für die [26902a Papier-Industrie Maschinen-Export- u. Import-Kompanie Vn Sparen Sie nicht besser mit Ihren Maschinen messern, u. warum verschaffen Sie sich nicht die grosse Bequemlichkeit, Ihre Messer möglichst oft selbst zu schleifen Das gelieferte Papier ist wie die Vorlage holzschliffrei. Beim Betupfen mit Dr. Wurster’s Di Lösung (rote Reagens lösung) zeigt sich zwar schwache Rötung, diese rührt aber nicht von Holzschliff, sondern von verholzten Zellstoffasern her. Zur Anfertigung wurde nicht genügend auf geschlossener Zellstoff mitverwendet, wie die Zellstoffabrik selbst erklärt. Dieser Umstand trägt wohl Schuld daran, daß die gelieferte Ware erheblich mürber ist als die Vorlage. Der Festigkeitsunterschied zwischen der Lieferung und dem bestellten Papier überschreitet die zulässigen Grenzen, und wenn er die Ware auch nicht unverwendbar macht, so mindert er doch ihren Wert. Es ist daher billig, wenn sowohl die Zellstoffabrik als auch die Papierfabrik auf Franke's Schleif- u. Messerschonapparat afnnmG drp 172024. drgm 281976 99--V-V- -AI 9 (Auslandspatente) hilft einem alten Uebelstande mit der Messerschleiferei ab. Verschleifen, Verbrennen, Welchwerden ausgeschlossen. 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