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«iLüdbu^strrWandttn -inkuMmWM Güverbem si-iKr^hirMWtore« Mit'den Ääcketn , M Edeft - Msschutider^mtk den IchwekttM zu eistet" .ZWW Bsamchentrrtü», sstMsenuSthrltn-e-' ststd'-Mhilfen! , - : -,. Ktt Gche^rlwm- in Wachsen. Lu/! 7-.-.-..'. dpk. süchfischtn Dorfzeltn, L» ,. ! 4! .:.:,..«ortschim- Md kchW.) . k Wk Schluß dieses Abschnitts ist endlich- noch den Jnuuugen die Bildung von Grübe«, PenfionS«. Änd BerstchnuugScaffen sreigestellt und anempfohlen. Nur müssen fie auf die wissenschaftlichen GrUndlä« Den der Wahrscheinlichkeitsrechnung gegründet werden, n Au der vierten-Mässe.von Gewerben, den in« nun gS ähnlich en, bei denen «S innungsmäßiger Erlernung.Nicht bedarf, gchöten folgende 24: Il-'l. Die Mechäälkev sund Verfertiger phyfikalischer . opti- <chtti U»r> mach«niLttsL« Hnfttumentef; S. DI« Uhrmacher . Wanduörmackerl uud Ubr- geWMacherS< Die ^n^mimenteumaqer ldie Pianoforte- «ächtr.die Geig iw- und Kuitatrennlächer, Vie Settenmacher, BtLSthstrameiitenck-tcher in Holz und Messing, die Har« «Hntkqmchrr, -ie- Orgelbauezi; 4. Siichlg«stellmacherj wo fie b««its »on d<en Tischlern, «etren-t .hfstehen; S. Korbmacher »M.RMnechtcr'i,StublLaüer, welche Web- u. Strumpf- We ch-M j>.HeräiriMP-r; 8. SLörnsteinftgex;' S. «chttfttiecktr.-DÄch»-Lnd Ziegeldecker--MTHfifer; II. Dke Surentinstelodreher.^ Stsinvreh« und:Ptelnschleifer, Mar« vwn- u>w Alabast«rarbeiter:>auch Mdhauer sals. Gewerbes; i2.Ldüpitoren «.Zuckerbäcker. Pfefferküchler; IZ.Tüncher, StMnmaler u. Slstccateurss 14. Läcktrer, Vergold«^ und HolzbroNdearbeiter;' 15. Formschneider, Graveurs u. Edrfi- stetyschniidert Ist» Buchdrucker. Stahl-, Stein- und Kupferi- drmttr, Schriftgießer; , 17. Die lljadler sDrathflechter,und Dräthweber, Kainmsener, Krempelscher, Hechelmacher, Blatt- dmders; ,18 Die Tuchberetter und Tuchscheerer; IS. Die Nnther!älter Art lLohgerber, Weiß- und Sähmischgerber^ PergWritt«. und Eorduanmacher', süldi« Färber aller Art lKoh»,)Stög-, Schwarz», SeiM-smrd Zobelfärberj und Kättfindxchker; SI. Die Seifenfieder, Lichtzieher u. WachS- mychrr, rr. Die PeritcfkNmächex IFriseurSI, die Barbiere . Maders; zz, Di« Kunst- und Handelsgärtner und Sä. die Fischer in Städte». ' ' . : Bei Zusammenstellung dieser ganz neuen Ab« Heilung von Gewerben haben, Me die Motive besä» . aen, die beiden GeflchtSpunete obgechaltet, bisher ganz steiS oder von Concessiou abhängige Gewerbe ohne technischen Nachthetl corchrativer Verfassung zu« gäyalich zu machen und ändere bisher zünftig be« , handette, dein Fabtikbetrieb fich annähernde Ge werbe vorzugsweise mechanischer und chemischer Na tur, .technisch zu befreiens ohne ihren korporative« vorbtyid autzugeben. Auch bei- diesen findet In« n.-.rr» halten, chüffen Krankeitt pnd-Un^eMiUst-fikafft-r hqben ; ihre Ausnahme in die Korporation »st aber nur von . einer einzigen Prüfung abhängig, und -stch hertz« Stelle vertritt bei einigen, der genann ten - Gewerbe schon pex Nachweis eines' ein^Mtr- ten Etablissements. 4- In die nun folgende Klaffe der H auSidustriä- Hewerbe find solche Arbeiten ausgenommen wor- -den, welche von -einzelnen selbstständigen Arbeitern .in ihrer Wohnung auf Bestellung oder zum Bertrbeb durch Zwischenpersonen — Fa brikkaufmann oder Verleger, Ankäufer »der Fa«- tore -^-gefertigt werden. Dazu gehören im gan- zenLande die Weberei, StrumpstUirkktti,HaNd« schuhnäherri, Wollkämmerei,CigarrenMachrrer, Stplch- ffechterei, Strohnäheret^und Blümenmacherti, sowie viele Industriezweige ähnlicher Art ineiuzelnen Laindesiheileu, namentlich dem,Erzgebirge, und dem -Voigtlande. AuL Dresdens nächster - Umgebung werden nur die Amtsbezirke Königsbrück, Pulsnitz Md Radebrrg-wegen der Bandmacherei hier Wit aufgefuhrt. -Das am meisten ba--diesen Gewekb- zweigen -bisher gelockert gewesene -Bkrhältmß zwi schen Arbeitgeber Md Arbeitnehmer wird dadurch befestigt, daß-der Fabrikkaufmaun geprüfter Mei ster des betreffenden Gewerbes oder Kaufmann fein muß;.daß die Factore, wenn fie HleS nicht find, doch mindestens obrigkeitlicher Erlaubniß bedürfen; daß auch mit Genehmigung der Arbeiter in Gold, Maaten und: Anweisungen nichts ausgelohnt werde» kann;. daß dric Verleger keinen Detailhandel führe« darf; daß Kauf« und Lohnbücher gehalten, view wöchrgL Kündigungsfristen beobachtet, uud en-lich äuch UnterstützungSkaffen für die Arbeitnehmer! erh richtet werden müssen, zu denen diese vom Lohn» thaler höchstens -einen Groschen Md die. AxbeitgS der hierüber stoch die Hälfte-beisteuern.^ n: - i-». l Zu dM die sechM Älasse bildenden FabrsikKch werben gehören ersten- alle, die unter die freien) die innungsmäßigen, die innungSähklichen und VM Handel nicht fällen, wenn der Unternehmer sie mit Gehilfen , die seinen Hausstand nicht bilden, ist Werkstätten-betreibt: zweitens innunäsmäßige, dtt HaüSrnvusme nicht angchSrände 'Gewerbe, ststkck Verwendung Unzünftiger ÄrMtch zu PaüptaWK len, ödtt MLichzeitiger^BEb mehrer? inchstä«» mäßigen-Gewerbe derselbe« Gruppe; Mens M ^M"MmÄmDM»rW:E»AäWlich««^GM MbM' MWM EMliWmeM micklsk eV ,114) : -4 - ,v> ,^.>!' /> ' - 7)M!lst Nies«, Gtrehla und deren UMgegeud»^ A7.-8.- »i««»»,-, »m«.?«»«« 1887