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Die Temperaturen von rund 1 200 °C wurden mit Holzkohlen (die niedrigen Schwe felgehalte sind damit zu erklären) erzielt. Der Gneis schmolz oberflächlich und re agierte teilweise mit der Rennschlackenschmelze. Das Eisenausbringen aus den Erzen lag im Streubereich der üblichen Werte. Der Rohstoff ist durch niedrige Co- und Ni-Gehalte gekennzeichnet; das spricht gegen die Ableitung aus dem Eisernen Hut eines BiCoNi-Ganges. Mit den gleichfalls niedri gen Ti-V- und Ni-Gehalten entfällt auch eine Ableitung aus dem Verwitterungs material des in der Nähe vorkommenden Serpentinits. Mit großer Wahrscheinlichkeit entstammen die Eisenerze der Oxydationszone eines kiesig-blendigen Erzganges (kb-Formation des Erzgebirges), eventuell mit jüngerer fluorbarytischer Überprä gung (fba). Derartige Gänge sind z. B. knapp 1 km talaufwärts am Rittersberg sowie ca. 1 km talabwärts in der Nähe der Schloßmühle bekannt geworden. Wenn im Bereich des Schwedengrabens bisher keine größeren Schlackenhalden ge funden wurden, andererseits aber die Scherbenfunde eine Besiedlung über mehrere Jahrhunderte nachweisen, so ist das evtl, dadurch erklärbar, daß die Hüttenstätte im Laufe der Jahrhunderte nicht kontinuierlich in Betrieb war. Damals gab es hüt tenmännische Waldworchten, die z. T. zeitweise ihre Feuer bei Lagerstätten betrie ben, um danach wieder an andere Stätten zu ziehen. Die Verhüttung wird haupt sächlich für den bäuerlichen Bedarf von Zeit zu Zeit stattgefunden haben. Auch für die Herkunft der Pingen ist eine Erklärung möglich. Da an keiner Stelle Erzgänge innerhalb der Wüstung nachgewiesen werden konnten (Geupel 1984), dürfte es sich um Schürfungen nach tonigem Gesteinszersatz handeln, der u. a. zur Herstellung der Keramik und zum Bau der Herde erforderlich war. Später wurden diese Pingen zum Teil wieder mit Gestein verfüllt, das nicht erzhaltig war. Eine offene Frage bleibt weiterhin die Funktion der Umzäunung des Geländes mit einem Graben. Eine solche tritt, wie V. Geupel nachweist, auch am „Treppen hauer“ bei Sachsenburg und am „Hohenforst“ bei Zwickau auf. Die inzwischen er folgten Grabungen am Treppenhauer unter Leitung von W. Schwabenicky (1984) haben neben bergmännischen Pingen auch Herdstätten mit Schlacken nachgewiesen. Anderseits ist nach dem im Erzgebirge geltenden Freiberger Bergrecht eine der artige Umgrenzung von Abbauplätzen nicht üblich gewesen. Sie hätte die Bergleute von ihrer Schürftätigkeit abgehalten und damit die Rechte des Regalherren auf die Fundanteile beeinträchtigt. Von Schneeberg ist bekannt, daß die Gruben am Berg zeitweise mit Palisaden umgeben waren, da es bei dem anfänglich wilden Bergbau zu erheblichen Streitigkeiten gekommen ist. Ansonsten aber wurden Begrenzungen von Grubenfeldern durch Pfähle und Lochsteine festgelegt. Ihre Verletzung brachte für die Rechtsbrecher schwere Strafen. Die Diskussion des Sachverhältnisses läßt zur Zeit nur Hypothesen zu. Eine Um wallung bzw. Umziehung mit Gräben von Bergbaugelände könnte dann stattgefun den haben, wenn damit Hüttenstätten verbunden waren. Diesen wurde Erz zuge führt und z. T. längere Zeit eingelagert. Der Wall hätte dann die Funktion gehabt, eine wilde Abfuhr des angelieferten Erzes zu verhindern. Damit wären die Rechte des Regalherren gesichert gewesen. Eine andere Deutungsmöglichkeit ergibt sich