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und Vorwerk'' 10 ging das spätere kanzleischriftsässige Rittergut Groitzsch hervor, das seit 1522 den Herren von Pflug gehörte ;41 sie zählten zu den größten feudalen Grund herren im Amte Groitzsch-Pegau/ 12 Von dieser Entwicklung nicht unberührt, stellten die im 15. Jh. vor sich gehenden gesellschaftlichen Veränderungen einschließlich grundlegender Wandlungen der Kriegstechnik die fernere Unterhaltung der Groitzscher Burg angesichts ihres ge sunkenen strategischen Wertes‘3 stark in Frage. Die zunehmende Bedeutung des Pe gauer Geleitsamtes führte bereits im Jahre 1460 zu seiner Vereinigung mit der Vogtei Groitzsch. Die meisten Funktionen des Groitzscher Vogtes gingen damit an den Geleitsmann in Pegau über, wohin die gesamte landesherrliche Lokalverwaltung der Pflege Groitzsch - Pegau verlegt wurde. Die Zusammenlegung beider Institutionen leitete das Ende der Burg Groitzsch ein, die dem gesellschaftlichen Strukturwandel jener Epoche zum Opfer fiel. Ihre Gebäude waren seit 1459 fast verlassen/ 1 '' 1 bis ihre letzte Funktion als Gesindewohnung" nach 1474 auch noch dahinschwand. Daß sämtliche Steinbauten erst danach abgetragen wurden/ 10 erscheint im Ansatz völlig zutreffend. Damit teilte das Groitzscher Schloß das Schicksal manch anderer Wehranlage, wie das annähernd gleichzeitige Ende der nahegelegenen Burg von Borna zeigt. An seinem Weiterbestehen als lokales Zentrum der wettinischen Landesherrschaft nach ihren Kämpfen mit der Zentralgewalt um 1300 kann jedoch nicht gezweifelt werden. LITERATURVERZEICHNIS Annales 1874 Annales Vetero-Cellenses. Hrsg, von J. O. Opel. Leipzig (auch in: Mitth. d. Dt. Ges. z. Erforschung vatcrländ. Sprache u. Altcrthümer in Leipzig 1, H. 2). K. Blaschke 1965 Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsge schichte. In: Z. d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgesch., Germ. Abt. Bd. 82, S. 223-267. J. F. Böhmer, 1948 Rcgesta imperii. VI. Die Regesten des Kaiserreiches unter Rudolf, V. Samanek Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273-1313. Abt. 2: 1291-1298. Innsbruck. C. W. Böttiger 1830, Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. 1. Hamburg; 1867 dass. 2. Aufl., bcarb. von T. Flathc. Gotha. Codex 1941 Codex diplomaticus Saxoniae. Hauptt. 1, Abt. B. Urkunden der 40 So bezeichnet ein Riß Matthias Ocders aus der Zeit um 1570 die Gutsanlage (Staatsarchiv Dresden: Kartensig., Sehr. V, Fach 68, Nr. 3 A; Abb. in Originalgröße bei A. Jahn 1928, S. 17). - Der 1349/50 angegebene Umfang des Lehensbesitzes der Herren von Liebenhain geht mit nur wenigen Änderungen auch aus der Wiederbelehnungsurkunde von 1466 (Staatsarchiv Dresden: O. U. 7975) hervor. Das Feudalgut wird darin ausdrücklich „Hof“ genannt, nicht „Schloß“. - Zur Heraus bildung der Rittergüter vgl. K. Blaschke 1965, S. 235 f. 41 Staatsarchiv Dresden: Cop. 9, BI. 140, Regest: R. Frh. v. Mansberg 1903, S. 267. 42 Vgl. A. Gündel 1911, S. 159 ff. 43 A. Gündel 1911, S. 59. 44 A. Gündel 1911, S. 64. 45 S. o. Anm. 38. 46 H. K ü a s 1977, S. 14; der s. 1979, S. 143.