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in seiner Hand war. Dasselbe gilt für den Rückmarsch im Mai 1296, auf dem er sein Heer von Altenburg über Leipzig nach Thüringen führte. 21 Anders im Jahre 1306, als König Albrecht von Böhmen aus eine militärische Expedition gegen die Wettiner lenkte. Den Markgrafenbrüdern war es gelungen, ihre Territorialmacht in einigen Teilen der Mark Meißen und des Osterlandes zu erneuern. 22 Groitzsch war spätestens seit 1304 fest in der Hand des Markgrafen Diezmann. 2 - 1 Eine Reihe der von ihnen wiedererlangten Burgen und festen Plätze brachte Albrecht nun in seine Gewalt: am 5. November belagerte er Geithain 24 und am 13. November Borna; 2 ° danach kehrte er über Böhmen nach Österreich zurück. Nur auf diese Belagerung kann sich die Nennung des Jahres 1306 in den Annales Vetero-Cellenses beziehen, die, wie sich bei näherem Hinsehen ergibt, durchaus einen rationalen Kern hat. Der Irrtum des Chronisten bestand wohl lediglich darin, daß er die beiden Eroberungen Bornas von 1294 und 1306 nicht auseinanderhielt und hinsichtlich Groitzschs, das 1294 einge nommen wurde, zwangsläufig zu einem falschen Zeitansatz gelangen mußte. Trotz genauer zeitlicher Fixierung der Eroberung der Burg Groitzsch durch das könig liche Heer ist ein Anhaltspunkt über das wirkliche Ausmaß ihrer Zerstörung schwer lich zu gewinnen. Daß König Adolf die Burg vollkommen vernichtet habe (.funditus destruxit“), 26 entstammt keinem zeitgenössischen Bericht, sondern wurde erst ein Jahr hundert später niedergeschrieben. Mit dem Hinweis auf sichtbare Ruinen konnte der Chronist zwar im 15. Jh. noch Emotionen wecken, doch schließt diese möglicherweise subjektiv gefärbte Sicht die Weiterbenutzung von Teilen der Burg für Zwecke der landesherrlichen Lokalverwaltung keinesfalls aus. Die verbreitete, namentlich auf Albin Jahn zurückgehende Leugnung jeglicher bewohnbarer Bausubstanz auf dem Groitzscher Burgberg nach den Erbfolgekriegen um 1300 widerspricht den Aussagen archivalischer Quellen des 14. und 15. Jh. 27 Seit dem Übergang der Grafschaft Groitzsch an die Wettiner war die Burg Mittel punkt eines gleichnamigen landesherrlichen Vogteibezirkes geworden. „Das Schloß - castrum - . . . war“, wie H. B. Meyer ausführt, „der militärische Stützpunkt des Di strikts, Sitz des Vogts, der neben seinen polizeilichen und militärischen Befugnissen 21 J. F. Böhmer — V. Samanek 1948, Nr. 711 ff. 22 H. Wagenführer 1936, S. 46 ff., 56. 23 H. Wagenführer 1936, S. 61, Anm. 49. 24 A. Hessel 1931, S. 172, Anm. 267 (nach den Ergebnissen von A. Huber 1885, S. 400 f.); so auch H. Patze 1955, Nr. 453. 25 K. Weller 1899, Nr. 685 (.Datum in castris prope Bu[r]ne"). 26 S. o. Anm. 12. 27 Auszuscheiden sind allerdings einige der von A. Gündel 1911, S. 16, 27, und A. Jahn 1927, S. 10, irrtümlich angeführten Belege, die sich nicht auf die Burg Groitzsch, sondern auf Droyßig (1308), Groitzsch südl. Eilenburg (1302, 1317 [nicht 1308/09]) und Greiz (1359, 1414) beziehen. Namentlich die von H. B. Meyer 1902, S. 2, Anm. 12, falsch wiedergegebene Ur kunde des Bischofs Ulrich von Naumburg für Markgraf Friedrich I. von Meißen von 1308 (Staats archiv Weimar: EGA, Urkunde Nr. 949), spricht nicht vom „Haus zu Groitzsch“ (so auch A. Gün del und A. Jahn), sondern zählt den Stuhl zu Groitzsch und das Haus zu Droyßig zu den naumburgischen Stiftslehen des Markgrafen, wie schon H. Wagenführer 1936, S. 73, ausführte; vgl. auch W. Schlesinger 1962, S. 551; B. Herrmann 1970, S. 197; zur Überlieferung W. Leist 1975, S. 92, Anm. 13.