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Bei den Gräbern II und III muß wegen der Feuersteinpfeilspitzen als Grabbeigaben mit Männerbestattungen gerechnet werden. Infolge der nicht mehr erhaltenen Skelette konnten anthropologische Untersuchun gen nicht durchgeführt werden. Nach Gefäßformen und Orientierung der Toten müssen die Bestattungen aus der Halleschen Heide im Gegensatz zu Zauschwitz der jüngeren Baalberger Stufe zugewiesen werden, womit sich die Unterschiede in der Beigabensitte wenigstens zu einem Teil erklären könnten. Inzwischen ist ein weiterer Baalberger Hocker aus Zauschwitz bekannt geworden, dessen Einarbeitung in die tabellarische Zusammenfassung leider nicht mehr möglich ist: Hocker IC 22 (N: 14,80 m bis 14,40 m; 0:130,90 m bis 132,45 m) In einer durchschnittlichen Tiefe von 0,30 m bis 0,40 m befand sich ein Rechtshocker in Westostorientierung mit dem Kopf im Osten und dem Blick nach Norden. Eine Grabgrube konnte in der Schwarzerdeschicht nicht klar abgegrenzt werden. Das Skelett war verhältnismäßig schlecht erhalten, besonders waren die Rippen völlig vergangen. Die Arme waren kräftig vor dem Körper angewinkelt, die Oberschenkel zu 45° angehockt, die Unterschenkel untergeschlagen — mit annähernder Steißlage der Fersen. Das Beigefäß lag wenige cm über dem Hinterkopf. Henkelkanne mit hohem, steilgewölbtem und geschweiftem Unterteil, gebauchtem Umbug, steil gewölbter Schulter, schwach abgesetztem Trichterhals und leicht geknicktem unterrandständigem Bandhenkel. Fleckig ockergrau und braun, stellenweise schwarz, matter Uberfang, reichlich und grob gemagert, mittelhart gebrannt. H. 16,4; W. 13,9; Hbr. 2,7; Wdst. 0,6; Bdst. 0,9 cm. S.: 807/72 Abb. 19 Das zuletzt ausgegrabene Baalberger Skelett (IC) — ein robuster Mann — entspricht sowohl in der Orientierung, der Hocklage, dem Hockgrad, der Blickrichtung, der Stellung, dem Typ und der Einzahl der Beigaben den sonstigen Beobachtungen aus Zauschwitz (s. Tab.), wo die Männergräber durch geringe Keramikbeigaben gekennzeichnet sind. 2 Entdeckt und freigelegt von CI. Fritzsche am 12 . 7. 1972 in Qu 6 (N—).