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WMWWWWWM^'^!M^WM^>WAM>^MIWW1MMMMWMWMD^ 6. 3akrqavfl. Abonnement-Preis: Der unrartetische — jeden Wochentag Abend (mit dem Datgm des folgende» Tage») zur Versendung gelangende — Landes-Anzeiger mit Beiblättern kostet monatlich 60 Pfg. bei den Ausgabestellen in Chemnitz und den Vororten, sowie bei der Post. (Eingetrageii unter Nr. 4ÜS3.) 'km 4. Quartal erscheint für Abonnenten ahreSdiich (Weihnachtsbeigabe) d. Anzeigers. Sächsischer I> Verlag: Alexander Wiede, Buchdruckeret, Chemnitz. Freit>k. 5. Februar 1886. LnsertiouspreiS: «aum einer schmalen SorvuSzeile lS Pfg.x — Reklame (iHaltige Petitzeile) 30 Pfg. — lveiWiederholunggroßerAnnoncenRabatt. Bei Bestellungen von Auswärts wolle man JnjertionSbetrag (in Briefmarke») belsügen leÜSilben Korpusschrift bilden ca. l Zeile). »me: nur bis Vormittag. mit „Chemnitzer Stadt-Anzeiger". nnoncenannphme: nur bis Vormittag. Expedition und Redaktion: Chemnitz, Theaterstraße Rr. S. Telegramm-Adr.: Wiede'« Anzeiger, Chemnitz. Fernsprechstelle Nr. >38. MM«: „Tägliches Unterhaltungsblstt " IIÜ humrisiisch MM; S-mieg-bliitt „Lustiges Bilderbuchs Amtliche Bekanntmachungen sächsischer Behörden. In dem ToncurSverfahreu über dar Vermögen de- Kleiderhändlers Friedrich Paul Thieme in Chemnitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalter-, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß»«» zeichuiß der ber der Bertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthdaren BermögenSstücke der Schlußtermin auf den 2. März 1886, Vormittag- 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbft bestimmt. Chemnitz, den 2. Februar 1886. Pötzsch, SerichtSschreiber de» Königlichen Amtsgericht». Tel-grapUifche Stachrickten. Vom 3. Februar. Berlin. Da» de« Reichstage vorgelegte Weißbuch über die colonialen Vereinbarungen mit Frankreich enthält da» im Wesentlichen schon bekannte Abkommen vom 24. December 1885, worin Deutschland zu Gunsten Frankreich» auf die Gebiete südlich des Cougoflnsse» und der Biasrabai und auf die senrgambischen Gebiete Koba und Kabitai verzichtet, Frankreich dagegen die deutsche Sou veränetät über das Togogebiet und Kleivpopo anerkennt. — Bezüglich der Südsee verspricht Deutschland, die französischen Besitznahmen im Tahiti-Archipel und auf den Neuhebriden anzuerkennen. Die be gleitenden Noten find sehr freuudschastlich gehalten. Danach wird die in Senegambien gelegene Gesellschaft de» Stuttgarter» Colin französisch, Dentschland dagegen wird Schutzherr de» König» Mansa in Portoseguro. Dessau. Der Erbprinz Leopold von Anhalt ist gestern Abend IO*/, Uhr in Sanne» gestorben. Brüssel. Im Dorf Maxenzrele, in der Nähe von Brüssel, ermordet« ein Trunkenbold seine Frau, seine Schwägerin, seinen Schwager und drei Kinder. Konstantiuopel. Ein Erlaß den Sultan» wurde ver öffentlicht, welcher da» Abkommen der Pforte mit Bulgarien zur Beilegung der zwischen beiden entstandenen Schwierigkeiten genehmigt. Ein Rundschreiben der Pforte benachrichtigt die Mächte hiervon. Konstantiuopel. Bei der Mittheiluug de» türkisch-bulga rischen Uebereinkommen» regt die Pforte zugleich eine Conferenz der Mächte zur Bestätigung desselben au. De»4ta«pf gegen -ie Lrunkfucht i« Sachsen. Chemnitz, den 4. Februar. Obwohl in Sachsen da» Laster der Trunksucht nicht so weite Kreise ergriffe» hat, al» im Norden de» Reiche», so tritt dasselbe doch auch hier in so bedenklicher Weise ans, daß die Maßregeln, Welche man bi» jetzt dagegen ergriffen hat, berechtigt sind. In tinzelnen Kreisen, die sich in unserm engeren Vaterland« mit den diesbezüglichen Verhältnissen namentlich beschäftigen und bei denen man daher ein« genaue Kenotniß derselben voranSsetzeu darf, hält man die Maßregeln gegen die Trunksucht in Sachsen noch nicht scharf und umfassend genug; so hat sich im letzten Monat der Vorstand de» Dresdener Bezirks-Verein» gegen de» Mißbrauch geistiger Getränke an den sächsischen Landtag mit dem Gesuche gewendet: »Hohe Ständeversammlung wolle im Interesse der Förderung de» allgemeinen Bolkrwohle» und in Berücksichtigung der tiefen Schäden, welche die Trunksucht für Familie, Gemeind« und Staat im Gefolge hat, bei der Königlichen Staatiregierung die Errichtung einer Trinkerheilanstalt und den Erlaß eine» Gesetzes, betreffend die Entmündigung der Trinker» hochgeneigtest befür worten." Zur Begrüuduug diese» Gesuche», da» gestern im sächsischen Landtag zur Berathung stand — vergleiche unfern heutigen Land tagsbericht — führen die Petenten etwa da» Folgende au»: Seit einigen Jahren bemühen sich in Deutschland zahlreiche Vereine mit über 8000 Mitgliedern der Trunksucht durch vorbeugende nnd directe Maßregeln zu steuern Der Dresdner Bezirksverein insbesondere hat e» sich schon bald nach seiner Begründung zur Aufgabe gemacht, durch Einrichtung einer sogenannten individuellen Trinkerpfleg« nach Art der individuellen Armenpflege, SewohuheitStrinkrr, welche öffentliche» Aergerniß erregen «ud ihren Familien durch Verschwendung, Miß handlung »nd sittenlose» Gebühre» Kummer und Elend bereiten, regelmäßig in ihren Wohnungen zu besuchen, um sie durch ernste Mahnungen, Vermittelung von Arbeit und scharfe Controle zur Um kehr von der Bäh» de» Lasters zu bewegen. Leider habe» die hierbei gemachten Erfahrungen gezeigt, daß wohl zuweilen angehende Trinker, aber fast niemals Gewöhn- h«it»trinker durch den persönliches Einfluß der Pfleger von ihrem Laster befreit und gerettet werde« können. Man hat sich überzeugt, nnd die über denselben Gegenstand au» teu verschiedenste» Ländern eingegangenen Bericht« äußern sich alle in dem gleichen Sinne, daß «» zur Heilung von Gewohnheitstrinkern Wohl kaum ein andere» Mittel giedt, al» die Errichtung von Trinkerheilanstalten und ln Verbindung damit den Erlaß eine» Gesetze», wonach Trinker, welch« infolge ihre» Laster» ihre Familie körperlichen Mißhandlungen »nd der Verarmung au»setzen oder durch sittenlose» Gebühren öffent- lichr» Aergerniß geben, wie Geisteskranke, Verwahrloste und Ver schwender entmündigt und eine bestimmte Zeit lang in den in Red« stehende«, zu ihrer Heilung und Besserung errichtete» Anstalten unter gebracht werden können. Die berichtende Landtags-Deputation verkennt nicht die Bedeutung und den Ernst de» in der Petition Angeführten. Mit den Petenten muß sie anerkennen und bellageu das entsetzliche Elend, da» durch da» häßlichste aller Laster, die Trunksucht, nicht blo» über Einzelne kommt, sondern mittelbar auch ganze Familien in'» Unglück stürzt und selbst die Gemeinde und den Staat in einem nicht geringen Grade in Mitleidenschaft zieht. Die Trunksucht schädigt den nationale« Wohlstand, indem sie nicht Wenige der Verarmung nur zu rasch anheim fallen läßt, sie erzeugt Krankheiten aller Art und füllt so Krankenhäuser und Irren anstalten (nach einer neueren Statistik find 15 Procent, nach anderer Annahme sogar noch mehr Procent alle» Irren direct oder indirekt durch den Alkoholismus in diesen Zustand versetzt worden); sie veranlaßt Verbrechen «nd füllt so unsere Gefängnisse und wird endlich durch Beispiel nnd — da» Entsetzlichste von Allem — Vererbung die Ursache zu immer weiterer Verbreitung de» Uebel», ja einer förmlichen Drgenerirung de» menschlichen Geschlechts. E» ist unter diesen Umständen nur mit der größten Freude zu begrüßen, daß nach dem Vorgänge anderer Länder nunmehr auch Deutschland den Kampf gegen die Trunksucht mit Umsicht u»d Energie ausgenommen bat. Zahlreiche Vereine gegen den Mißbrauch geistiger Getränke find aller Orten entstanden, mit den verschiedensten Waffen kämpfend, leisteten sie schon bisher Ersprießliche», bewahrten in» besondere manchen Schwachen vor eigenem Fall und verdienen somit den allgemeinste» und wärmsten Dank. Freilich, Eine» konnten sie bisher nicht leisten, die Heilung der gewohnheitsmäßigen Trinker. Man wird den Petenten Recht geben müssen, wenn sie behaupten, daß einerseits Trunkenbolde durch bloße Ueberredung «ud ander« sanfte Mittel sich nicht bessern lassen und andererseits, daß da» nur geschehen könne durch Unterbringung derselben in einer förmlichen Heil-, beziehentlich Correeliouraustalt. In einer Anstalt gerade der letzteren Art eventuell den Trinker festzuhalteu, liegt im Interesse Derer, die andervfall» durch seine Brutalität geschädigt werden könnten (Familie, Gemeinde) und sollte ihm nicht erspart werden, insofern Trunksucht doch keine-fall» blo» Krankheit, sondern vor allen Dingen ein Laster und Sünde ist. Insoweit aber, um die» Ziel zu erreichen, Abänderung beziehentlich Ergänzung der bestehenden gesetz lichen Vorschriften über da» Entmündigungsverfahren sich al- uoth- weudig Herausstellen sollte, würde mau nach der Ansicht der berichtenden Deputation event. auch hierauf zurückzukowmen haben. Letztere» scheint indessen nicht unbedingt nöthig zu sein. Zwar über die Gründe, au» welchen die Entmündigung verfügt werden kann, enthält die Cioilproceßordnung de» deuschen Reiche» die entsprechenden Bestimmungen und hierin eine Abänderung zu treffe», ist der Landtag, beziehentlich die sächsische Regierung außer Stand. Aber Vorbehalten blieb e» der LaudeSgesetzgebung, diejenigen Merk- male zu bestimmen, welche innerhalb der Norme» de» ReichSgesetzes in jedem einzelnen Falle maßgebend sein solle« und so enthält denn in der That da» Gesetz, die Entmündigung und die Bevormundung Geisteskranker. Gebrechlicher und Verschwender betreffend, vom 20. Fe bruar 1882 in Ergänzung von tz 81 de» Bürgerlichen Gesetzbuch- folgende Bestimmung: 8 8la. Personen, welche infolge von GeisteS- gebrecheu de» Veruunftgebrauche» beraubt find, könne» wegen Geiste», krankheit entmündigt werden nnd 8 81b. Personen, welche ihr Vermögen auf leichtsinnige Weise durchbringen und hierdurch sich und ihre Familie der Gefahr eine» Nothstaude» auSsetzen, können wegen Verschwendung entmündigt werde«. Namentlich diese letztere Bestimmung wird die Handhabe bieten, in besonder» gravirendeu Fällen mit der Entmündigung von Trinker» vorzngehen, wenn nämlich und soseru für den Begriff Vermöge» auch der Begriff Arbeitsverdienst unterstellt werden darf; würde da» letztere statthast erscheinen, worüber zur Zeit noch Erörterungen in de» beiden Ministerien de» Innern und der Justiz Ichweben, so würde sich vermuihlich auch ohne eine Aeuderung de» Gesetze» da» von den Petenten Erstrebte erreichen lassen, zumal wenn eine weitere Be- slimmung de» schon jetzt geltenden Gesetze» mehr al» bisher Brach- tung findet, die Bestimmung nämlich, daß zum Antrag auf Entmündigung wegen Verschwendung auch die Ge meinde vefugt ist, in welcher der zu Entmündigende seinen Wohn sitz oder seinen Unterstütznngswohusitz hat. ES kann nur gewünscht werden, daß die Gemeinden von diesem ihnen zustehenden Rechte vorkommenden Falle» Gebrauch machen und so Schlimmere» eventuell verhüten möchten. Wa» sodann die Errichtung de» Asyl» selber anlangt, so erkennt zwar auch hierin die berichtende Deputation die wohlwollende Absicht der Petenten gern an» allein zunächst glaubte sie doch, eine mehr abwartende Stellung noch eiuuehmen zu sollen. Einmal, weil es an Anstalten, in denen in besonders schlimmen Fälle» Trunkenbolde uutergebracht und, wenn nicht geheilt, so doch zum Mindesten un schädlich gemacht werden können, auch jetzt nicht fehlt. In den größeren Städten unsere» Lande» dienen städtische Arbeit»- beziehent lich Versorg Anstalten diesem Zweck, für die kleineren Städte aber und da» Land haben die Bezirks Anstalten bisher die Füglichkeit geboten, der ärgsten Trunkenbolde sich in sacheutsprecheuder Weise zu entledigen Sodann aber und namentlich ist da» ganze Institut der Trinker-Asyle noch so neu und genügen die bisher gemachten Er fahrungen noch so wenig, daß es selbst dann, wenn mau den Nutzen derselben im Allgemeinen zugiebt, doch äußerst bedenklich erscheinen muß, die Errichtung einer solchen Anstalt, über deren Umfang und Einrichtung zudem sich zur Zeit auch nicht einmal annähernd ein Bild gewinnen läßt, dem Laude Sachsen aus Staatskosten zuzumuthev. Nach Alledem hat die berichtende Deputation, obwohl sie die menschensreondliche Absicht der Petition vollkommen anerkennt und mit de» Petenten de» lebhaften Wunsch hegt, daß nicht blo» seiten» einzelner edeldeukeuder Menschen «nd Vereine, sonder» auch seiten» der staatlichen Organe immer mehr und mehr geschehen möge, um der Trunksucht zu wehren und so de» breitriuuenden Strom de» Verderbe«» möglichst eivzndämmeu, nicht dazu gelangen können, di« Petition zur Berücksichtigung der Staatsregierung zu empfehlen. Da- gegen machte sie den Vorschlag, di« Petition derselben zur Keuntniß- nähme zu überweisen, «in Vorschlag, der vom Landtag gestern an genommen ist. Politische Rundschau. Chemnitz, den 4. Februar Deutsches Reich. Fürst Bismarck hat bekanntlich di« Ein führung einer hohen Licenzflener auf Bier- und Branntwein im preu ßischen Abgeordnetenhaus« avgekündigt, fall» der Reichstag da» Brannt weinmonopol ablehnen sollte. Dabei ist aber zuvor noch eine ver fassungsrechtliche Bestimmung zu erörtern, denn nach Art. 35 der Verfaffung de» deutschen Reiches hat da» Reich ausschließlich die Gesetzgebung über die Besteuerung des im Bundesgebiete gewonnenen Tabak», bereiteten Branntweins und Biere». Es müßte also erst geprüft werden, ob eine Lieeuzsteuer in den Einzelstaaten dieser Bestimmung nicht widerspricht. — Die Vorlage über die Verlängerung des Sozialistengesetze» wird wohl noch vor dem Branntweinmonopol au de» Reichstag kommen, denn der BundeSrath hat keinen Anlaß zu langen Erörterungen. Daß die Annahme de» Gesetze» durch den Reichstag sehr fraglich ist, beweist die folgende Zusammenstellung der Stärke der Reichstags. Parteien: 75 Deutschkonservative und 28 Freikonservative, 50 National liberale sind zusammen erst 153, während die absolute Majorität im Reichstage 199 ist. Bon den Abgeordneten, die keiner Partei «»ge hören (8) würden noch einig« für da» Gesetz eintreteu, aber trotzdem würden immer noch ca. 40 Stimmen zur Annahme fehle«. 65 Frei sinnige, 7 BolkSparteiler, 24 Sozialdemokraten, 16 Polen stad unbe dingte Gegner, vo» denen 15 Elsaß-Lothringer find, mindesten» 12 dagegen, bleibt also übrig» wie da» Tentrnm sich Verhalten wird. Herr Windthorst ist bekanntlich gegen da» Gesetz, aber trotzdem habe» im Vorjahre einige dreißig Mitglieder feiner Partei dafür geftimWt. In diesem Jahr müßten «S rund 40 werden. Di« Zahl ist sehr hoch und es ist in keinem Falle ausgeschlossen, daß die Vorlage nicht mit einer Mehrheit vo» wenige» Stimmen, vielleicht einer einzig« sogar, abgrlehut wird. — In der Arbeiterschutzkommisfiou de» Reichstage» hat der Abg. Halbe« (kreis.) folgenden Antrag eingebracht: Kinder unter 16 Jahr« find vo» der Fabrikarbeit ausgeschlossen, junge Leute unter 18 Jahr« dürfe» in Fabriken nicht länger al» 10 St. Pr. Tag beschäftigt werde». — Die Personal-Veränderungen am Reich-gericht i» Leipzig find Im verflossenen Jahre besonder« zahlreich gewesen. Daß «in Gerichtscollegium vo« 7b Mitgliedern häufige Neubesetzung« erfordert, ist natürlich; immerhin erscheint e» ausfallend, daß da» Reichsgericht in den 6 Jahren seiner bisherigen Wirksamkeit fast ei« Drittel seiner Mitglieder gewechselt hat. Im vergangenen Jahre ist, wie der „M. Allg. Ztg." geschrieben wird, durch Tod abgegangm der ReichSgerichtSrath Or. Puchelt, in den Penfionsstand find ge treten di« ReichSgerichtSräthe Heunecke, Werner, Welst und Pari». Wenige Tage vor Schluß de» Jahre» ist auch noch der Oberreich»- anwalt vr. Frhr. v, Seckendorff gestorben. Neu eingetreteu find die preußischen LandgerichtSpräfidenteu Beer «nd Zander, der badische Ministerialrath Nokk. der preußische OberlandesgrrichtSrath Engländer und der Geheime OberregierungSrath und Vortragende Rath ine preußischen landwirthschaftlicheu Ministerium Riuteleu. Sie au» diesen Neubesetzungen sich «rgiebt, find vier derselben auf Vorschlag der preußischen, einer auf de» Vorschlag de, badisch« Regierung durch die Wahl de» Bunde-rath» »nd Erne«nu«g de» Kaiser» erfolgt. Die Ernennung de» ReichSgerichtSräthe» Rintelen soll »ach Wunsch de» preußische» Minister» Luciu» und in der Rücksicht erfolgt sei», weil da» Reichsgericht neben anderem auch di« oberste Instanz gege» llrtheil« de» preußische« Oberculturgrricht» in den für die Landwirt schaft so wichtigen sogenannten AuSeinandersetzungS-Angelegenheite» (ländliche Güterregulirung betreffend) ist. Di« Stelle des durch d« Tod v. Seckendorff'» erledigten Oberreichsanwalt» ist noch »icht be setzt, sie wird zur Zeit durch den ältest« ReichSanwalt v. Wolff verwaltet. Zwr vorläufigen Hülseleistuug bei dich ReichSanwaltschaft ist der preußische erste Staatsanwalt Galli von Vötting« berufen Word«. — An» Witten wird gemeldet, daß in der benachbarten Ge meinde Bommern 140 Personen a«S der evangelischen Landeikirche ausgetreten sind, und wahrscheinlich di« ganze übäge evangelische Bevölkerung diese» Beispiele folgen wird. Da» Dorf Bommer» ist nämlich bei einem anderen Dorfe eingepfarrt, da- weniger Einwohner als Bosniern zählt. Man wollte nun eine eigene Gemeinde bilden, aber die kirchlichen Oberdehörden lehnten alle bezüglichen Anträge ab. Die Folge war der Massenaustritt au» der Landeskirche. — Dresfilte Hunde in den Dienst de» Heere» zu stellen, wird nach Mittheilung de» .Hanuov. Konr." gegenwärtig in GoSlar ver sucht. Dort find auf dem Hof« der Domkaserne mehrere Hu«de untergebracht worden, welch« zu militärischen Zwecken abgerichtet werden sollen. Auch in anderen Garnisonen soll gemäß einer Weisung de» Generalkommandos gegenwärtig ein Versuch mit einer solche» Dressur gemacht werden. Die drrsfirten Hunde sollen u. A. de« außerhalb der Ortschaften stehenden Wachtposten brigegebeu werden. Belgien. König Leopold von Belgien unterstützt den Kongo staat mit großen Summen. Er hat deshalb seinen Hofstaat bedeutend eingeschränkt, was ihm allerdings nicht schwer wird, da er wenig nach prunkvollen Festen fragt. England. Ueber das Ministerium Gladstone ist heute nur zu sagen, daß noch immer »icht endgültig festgestellt ist wer ihm eigentlich angehöreu soll. — Ju dem Streit mit Frankreich bat die chinesische Regierung, trefflich gelernt, wie es am beste« möglich ist, europäische Diplomaten mürbe zu machen. Der verflossene König von Birmah war Chiua'S Vasall und nun verlangt die Regierung Peking von England di« Ablösung dieser Vasalleuschaft und dazu «och ein Stück Lande». Zu« Gelbe würden sich die Briten schon bereit erklären, denn daran fehlt'» John Bull nicht, ander» steht » aber mit der Landabtretnng. Da» ist doch eine etwas demüthigrnde Forderung. Dänemark. Die »königliche Resolution", wodurch, wie wir schon kürzlich meldeten, Estrup ermächtigt wird, bi» auf Weitere» di« laufende, Abgaben zu leisten, «wie» sich bei ihrer jetzigen Verlesung im Folkethiug durch Graf Holstein al» ein Schriftstück ohne Unterschrift de» König» nnd ohne di« erforderliche Gegenzeichnung. Um den Finanzausschuß weitere amtlich« Er kundigungen über diesen anscheinend groben Berfassungsbruch anstelle» zu lassen, wurde di« Sitzung vertagt. Griechenland. Ueber die Stimmung in Athen wird der „Köln. Ztg." telegraphirt: Di« Stimmung in Athen hat sich wesent lich beruhigt, aber nicht zu Gunsten einer friedfertigen Abrüstung, sondern vielmehr im Sinne der Verwirklichung der griechischen For derungen und Wünsche. Man beobachtet in Athen mit größter Sorg falt die mannigfachen Wetterseiten, welche an den verschiedenen Punkten de» politischen Horizonte» sichtbar werden. Demgemäß glaubt man dort neuerdings wahrgenommen zu habe», daß die im Interesse der Friedenierhaltung dringend erforderliche Einigkeit der Großmächte seit der Niederlage Lord Salisbury'» nicht mehr im volle» Umfange vorhanden ist, und so hat man in Athen in Erfahrnug gebracht, daß tu diesen Tagen Rußland bei den Mächten beantragt hätte, die Flottenkundge-ung in der Weise zu beginnen, daß die Mächte Schiffe «ach dem Piräu», dem Hafen von Athen, selbst entsende» sollten. Ueber diese-Vorgehen ist aber zwischen England und Rußland eine Einigung nicht erzielt. — Frankreich» Haltung in der griechische» Frag« wird von den übrigen Mächten mit fortgesetztem Mißtraue« beobachtet. — Die griechische Regierung hat die gemeinschaftlich« Note der Mächte beanwortet. Sie sagt, da- jede Behinderung der freien Verfügung über die militärischen Streitkräste Griechenland» al» unvereinbar mit der Unabhängigkeit Griechenlands erschein« und daß die griechische Negierung jede Verantwortlichkeit für «ine» eventuellen Couflict ablehnen müsse. — Griechenland bleibt also bei seinem Trotze und rüstet nicht ab. § -Hz > v-V M M -Ä Ml '.M ,'W ..M