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Großenhainer -'N Moimemmt: Viecteljährlich 10 Rg, Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Ouserukenannahme: Pis Tags vorher spätesten- früh U Uhr. ilitserlwusOeüäge von auswärts sind in Post- warken beizufuge» oder werden durch Postvorschuß erhoben. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M «1. Dienstag, den l l. August a Submission. Alts Beseht des Königlichen Kriegsministeriums soll der Bau einer (tscadron- ! caserne und eines ^seadron - Pferdestalles in ^roHenbain im Wege Ver öffentlichen unbeschränkten Submission, jedoch vorbehältlich der Auswahl unter den Lici tauten au einen Unternehmer oder au ein Eonsortinm vergeben werden. Reflektanten wollen ihre Gebote versiegelt mit der Aufschrift „Bau der (Großen-! Hainer Caserne " bis -eil :u. Auguli ri. vormittags !0 Uhr, wo die Submission geschlossen wird, im Bureau der Geniedirection, Hospital- ' straße 11,1«, abgeben, woselbst auch die Coutraetsbediugnugen, Pläne und Kostenanschläge täglich von 9 bis 1 Uhr ausliegen resp. gegen Erstattung der Herstellungskosten abge geben werden. Dresden, den 6. August 1874. Die Geniedirectiou. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist bez. auf vou den Interessenten gestellten Antrag das Ediktalverfahren einzuleiten beschlossen worden I. zur Ermittelung des Lebens und Aufenthalts nachgenannter Abwesender: 1) des vormaligen Soldaten Friedrich Wilhelm Ermer aus Göltzscha, welcher sich nach Mittheilung des Königlichen Kriegsgerichts am 27. Novembcr 1847 aus der Kaserne zu Dresden heimlich entfernt und seitdem nichts wieder vou sich hat hören lassen, und dessen Vermögen aus in der Sparkasse befindlichen 2'9 Thlr. 27 Ngr. besteht, 2) Johann Earl Gottlob Döhnel'S aus Großenhain, welcher vor dem Jahre 1848 Schulden halber nach Amerika ausgetreten sein soll und sür den sich in ver Sparkasse 65 Thlr. 27 Ngr. 2 Pf. befinden, 3) deö Böttchergesellen Friedrich Wilhelm Huhn aus Merschwitz, welcher am 7. Marz 1852 vou dort nach Amerika ausgewandert, und ungefähr vier Wochen nachher das letzte Mal Nachricht von sich gegeben haben soll, und sür den in hiesiger i Sparkasse seit 1872 9 Thlr. 14 Ngr. 6 Pf. niedergelegt sind. j «- ! Zur Ermittelung Derjenigen, welche au folgende alte Deposita des unterzeichneten < Gerichtsamts Ansprüche zu machen haben: 1) die aus dem Ereditwesen deö vormalige» Bergrath Iw. Behrisch aus Adels dorf sür die Gebrüder Gerhard Wilhelm und Johann Rüdiger Lausberg aus Frankfurt am Main ausgefallene, am 20. Mai 1828 zahlbar gewesene PereeptionS rate, welche dermalen, in der Großenhainer Sparkasse angelegt, 155 Thlr. 19 -Ngr. 6 Pf. beträgt, : 2) des vormaligen Tuchmachermcister Ehristian Friedrich Hartig zu ! Großenhain Eoncursdepositum, dermalen bestehend aus 250 Thlr. Nominalwerth von Staatspapieren und 111 Thlr. 23 Ngr. Sparkasseneinlage. Die über dieses Ereditwesen im Jahre 1808 ergangenen Alten sind bei dem vor maligen Stadtgericht Hain verloren gegangen und nicht wieder aufzusindeu gewesen und hat die Bertheilung der Eoncursmasse daher nicht erfolgen können. 3) Das M ai la ch - S chl etter'sche Depositum, bestehend in einer Sparkassen einlage von 29 Thlr. 26 Ngr. 6 Pf., welches bei dem vormaligen Patrimonialgericht Zabeltitz am 25. November 1828 zur Deposition gelaugt ist und über dessen Ursprung, da Akten hierüber nicht vorhanden sind, , nichts angegeben werden kann. III. Zur Löschung folgender alter Hypotheken: , I) auf Fol. 4 des Grund- und Hypothekeubuchs für Oelsnitz, Rub. III 1/1 ? eingetragen: »1 sechsundzwanzig Meißner Gülden — 23 Thlr. 11 Ngr. 5 Pf. im Vier - zehnthalerfuße unbezahltes Kaufgeld, Johann George Mane, >,) drei Meißner Gülden 9 Ngr. — 3 Thlr. 2 Ngr. 5 Pf. im Vierzehn- thalerfuße, Begräbnißgcld für Marie Richterin, ' ) sechs Meißner Gülden 18 Ngr. — 6 Thlr. 5 Ngr. im Vierzehnthalersuße dergleichen sür Johann George Atay und dessen Ehefran, 'N fünfzehn Meißner Gülden ---- 13 Thlr. 14 Ngr. 7 Pf. im Vierzehulhaler- ! fuße, unbezahltes, in Terminen zu -5 Fl. gefällig gewesenes Naufgeld, Johann Ehristian Maye, '9 fünfzehn Meißner Gülden --- 13 Thlr. 14 Ngr. 7 Pf. im Vierzehnthaler suße, dergl. in Terminen zu 5 Fl. zahlbar gewesen, Johann Gottlob - Maye, 0 fünf Gülden — 4 Thlr. 14 Ngr. 9 Pf. im Vierzehnthalersuße, demselben für die Willkühr, ' ^1 fünfzehn Meißner Gülden --- 13 Thlr. 14 Ngr. 7 Pf. im Vierzehn thalerfuße unbezahltes Kaufgeld iu Terminen zu 5 Fl. gefällig gewesen Johann George Maye, lt. Kaufs vom 28. Deeember 1769, 2) auf Fol. I und 69 des Grund und Hypothekenbuchs für Lichtensee, Rub. III >ml> I/I eingetragen, vierzig Meißner Gülden oder fünfuuddreißig Thlr. 29 Ngr. 2 Pf. ini Vierzehnthalerfnße Käufstermingelder, jährlich mit fünf Meißnischen Gülden zahlbar, der Marie verw. Schönitz zu Lichtensee, lt. Kaufs vom 3 December 1773. Es werden daher die unter I. 1 bis 3 genannten Abwesenden, sowie alle Diejenigen, welche au das Vermögen derselben als Erben oder Glänbiger, desgleichen Diejenigen, welche au die unter II. 1 bis 3 aufgeführten Depositen, und die unter lll. I und 2 ausgeführten Hypotheken aus irgend einem RechtSgrund Ansprüche zu haben glauben, andurch vorgeladen, den 15- vctober 1874, welcher zum Anmeldungstermine auberaumt worden ist, des Vormittags an hiesiger Ge richtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich an zulneldeu, ihre Ansprüche anzubringen und zu bescheinigen, niit dem Rechtsvertreter bez. unter sich darüber rechtlich zu verfahren, binnen drei Wochen zu beschließen und den 23. November 1874 des ActenschlusfeS, sowie den 28. Deeember 1874 der Eröffnung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen. Diejenigen, welche im Anmeldungstermine nicht erscheinen, oder im Falle des Er scheinens ihre Ansprüche nicht oder nicht gehörig »«bringen und bescheinigen, werden sür ausgeschlossen und bei Verlust der RechtSwohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ihrer Ansprüche für verlustig erachtet, die Abwesenden für todt erklärt und deren Vermögen, sowie die 8u0 II. aufgeführten Deposita den sich anmeldenden Erben und Gläu bigern zugesprochen oder sonst den Rechten gemäß über beides verfügt, die Hypotheken unter III. dagegen znr Löschung gebracht werden. Auswärtige Interessenten haben bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte allhier zu bestellen, Ausländer ihre Beauftragten mit gerichtlicher Vollmacht zu versehen. Großenhain, den 23. Juli 1874. Das Königlich Sächsische Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Am 4. September dieses Jahres Mittags 12 Uhr sollen auf der Strecke der Berlin-Dresdner Eisenbahn und zwar in der Nähe des so genannten Winzerhauses bei Frauenhain 13 Stück Bantowrys zur uothwendigen Versteigerung kommen. Großenhain, den 6. August 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Gldr. Bekanntmachung. -Hom RcickGgcsetztzlalt ist doo 22. Elück crsclücncn und cuibäll' 20. Inin. Vnttag zwisckcn Dculswland und dN Sänvciz wegen gegenseitiger AncMcscrung der Vccdlcwci. Vom 2l Januar Id/t. 0,n OrcmpKu liegt zu Jedermanns Omsiwt in der RatbSerpedman ! I Tuge lang auN Großenhain, am 2n. Juli Idir Tier Rath. Ludwig Wolf. Gt Bekanntmaehnnft. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt sür dao Königreich Sachsen ist das IN. Stück erschienen, welches enNüM: Nr. 7l>. Verordnung, den Gcwerdedelried im Umberzieben betreffend; vom In. Juni 1^71. Nr. >0. Bckannnnackung. die Bewilligung der in den Statuten der Sparcuffe zn Säuniedeberg enibuUenen Audnabmeu von bestebenden Gesetzen betreffend; vom :w. Juni 1^7 l. Nr. 81. Verordnung, die Grpropriation von Grundcigentbum zu Vermebrung der Swicnengünsc um Vabnbose zu Radeberg betreffend; vom 0. Juli l->7-l. Nr. 82. Verordnung, die Prüfungen der Aerzte und Zubnurzte betreffend; vom I I. Juli Id7I. Nr. 82. Bekunutmuwung, den 2Sublcommiffur für den 12. Wablkrew dco plutten Pan des betreffend, vom IO. Juli l87ch 2ir. ^1. Bctuuntmuchung. die Richtungolinie der 2Nuldcntbu!bubn Glauchau 2Snrzcn betreffend, vom ln. Jnli 187-l. Nr. 85>. Verordnung, die Nichtungolinie der von .Zwönitz nucb Stollberg und vugau fübrenden Jweigbubn der Obemnitz-Aue-Adorfer Giscnbubn betreffend; vorn 1«. Juli I^71. Nr. >«. Bekanntmachung, die Orpropnulion vou Grundeigentbunr zu Grrichlung cineo Koblen und Ruugirbubnbofo in der Nicoluivorstudt bei Gbemnitz un der Gbemnitz-Zwickauer Stuutoeiscnbubn belrefsend; vom 2n. Juli I>7l. Nr. 87. Gesetz, Nachträge zu dem Gesetze über die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewäsfein vom lü. Sc! ob er iN^ betreffend, vonr in. Juli l>>7.1. Onn Gremplar liegt zu Jedermanns Ginsicht 12 Tuge lang in der Ratboerpcdition aus. Großcnbain, um w August 1871. Dov Rath. Ludwig Wolf. Gi Politische Weltschau. Wen» nicht hi« nnd wieder «och ei« Bischof eingesperrt würde, so gäbe es absolut «ichts -Neues, womit die Zeitung ! ihren Vesern aufioarten könnte. Aber anch das Einsperren! der widerspenstigen Kirchenfürsten übt keinen iNeiz der streu- ! heit mehr; mau ist es bereits gewohnt, den Staat mit diesen Rebellen verfahren zu sehe«, wie mit andere« auf rührerische« Menschenkinder«. Jüngst geschah dem Bischof Martin von Pader born der Gefallen, ins Gefängnis; abgeführt zu werden. Wie sehr er sich darnach gesehnt, geht aus seinen energischen Protesten hervor, die er gegen die gläubigen Seelen erließ, welche ohne sein Wissen und ohne seinen Willen Strafen für ihn bezahlten. Dem Manne ist also jetzt geholfen. Wenn der Kampf in der bisherigen Weise weiter geht, so werden schließlich die Herren vom Krummstabe alle hinter den Gittern sitzen. Wir glauben aber kaum, daß cs dazu kommt. Jeder Krieg muß doch endlich einem Friedensschlnsfe weichen; so anch der Kampf zwischen Staat und Kirche. Daß der Staat dabei znm Unterliegen kommt, halten wir für nn denkbar, ebenso undenkbar erscheint es aber auch, daß die Hierarchie durch fortgesetzte Halsstarrigkeit es daraus au kommen lassen werde, die kirchliche Organisation in Trümmer gehen zu lassen. Vielmehr sind wir der Meinung, eines schönen Tages werde ein plötzlicher Stillstand des Kampfes eintreten und zwar an dem Tage, an welchem Pius lX. seiue Augen schließt. Ans freien Stücken dürfte der Eierns Dentschlanos sich schwerlich den StaatSgesetzen fügen, aber der Nachfolger des Papstes wird ihm möglicherweise diese Unterwerfung anbefehlen. Diesem Befehle wird dann unweigerlich Folge geleistet werden, so daß dem Elerus immerhin der nominelle Triumph bliebe, die Staatögesetze nicht um ihrer selbst willen, sondern lediglich ans Roms Weisung hin anzuerkennen. Es wäre dies freilich mir eine Art Waffenstillstand, geschlossen unter dem stillschweigenden Vorbehalt, den Paet anfznlnndigen, sobald anderer Befehl aus dem Vatieau ergeht. Allein da der Staat mit dem thatsächlichen Gehorsam zufrieden sein mnß und die Gesinnung, in der er geleistet wird, nicht prüfen kann, so wird sich an einem solchen Ausgange schlechterdings nichts ändern lassen. Daß eine solche Wen düng des Streites nicht außerhalb der Möglichkeit liegt, scheint jetzt die Nachricht zn bestätigen, wonach die prenßi scheu Bischöfe dnrch den Fürstbischof Förster von BreSlan i eine Erklärnng an die preußische Staatsregieruug gerichtet habe», in welcher sie betonen, die Kirche könne sich durchaus nicht einseitigen Staatsgesetzen und Verordnungen über kirch liche Dinge unterwerfen; nur der Papst sei im Staude, deu , Regierungen Befugnisse in Betress kirchlicher Verhältnisse zuzugesteben. Es soll dies Wohl nichts Anderes heißen, als