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Großenhainer MtchiltllW- M AilzcigMÄ. MmtSvlatt des Kömql. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 23. Dienstag, den 23. Februar 1864. Am heutigen Tage sind in das Handelsregister des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes folgende Personen eingetragen worden: 1) Herr Johann August Klencke in Großenhain als Inhaber der dasigen Firma „August Klencke" auf Fol. 87, 2) Herr Ernst Moritz Körner daselbst als Inhaber der dasigen Firma „Moritz Körner" auf Fol. 88, 3) Frau Emilie Pauline Fritsch daselbst als Inhaberin der dasigen Firma „E. P. Fritsch" auf Fol. 89 und 4) Herr Johann Gottfried Säring daselbst als Inhaber der dasigen Firma „I. G. Sä- ring" auf Fol. 90, sowie auf dem, die Gesellschafts-Spinnerei der Tuchmacherinnung zu Großenhain betreffenden Folium 55, Rubr. II. unter Nr. 4 und - folgende Einträge: a) August Wilhelm Meißner, b) Carl Friedrich Fürchtegott Clauß und e) Johann Gottlob Heinrich Hofmann in Großenhain sind Mitinhaber der Firma; und die Vertretung der Gesellschaft erfolgt nicht mehr durch Ernst Moritz Caspari, sondern durch Carl Adolph Caspari, bewirkt worden. Das Königliche Gerichtsamt. Großenhain, am 19. Februar 1864. Pechmann. O. Die vom Stadtrathe zu Großenhain wegen Karten- schlagens und Vagirens bereits seit längerer Zeit steckbrief lich verfolgte Auguste Henriette Teich von hier hat sich wegen einer wider sie wegen Verun treuung erstatteten Anzeige hierorts zu verantworten. Da genannte Teich bis dato noch nicht hierher zurückgekehrt, auch deren gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, so wird dieselbe hierdurch geladen, sich ungesäumt an hiesiger Amtsstelle einzusinden und ihrer Vernehmung sich zu gewärtigen. Zugleich wird die Behörde ihres Aufenthaltsortes gebeten, sie auf diese Vorladung hin- und mittelst Marschroute anher zu weisen, oder wenn sie vagirend betroffen wird, sie mittelst Schubes anher zu dirigiren. Königliches Gerichtsamt Großenhain, am 18. Februar 1864. — Pechmann. v. Metzsch. 2n der Zeit vom S. Januar bis Anfang Februar dieses Ja^s ist aus einer Scheune des Rittergutes Dallwitz eine roth und weiß gefleckte Kuhhaut, welche besonders noch daran kenntlich gewesen, daß das eine der noch daran befindlichen Hörner zurückgebogen gewesen ist, entwendet worden. Zur Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großenhain, am 18. Februar 1864. Das Königliche Gerichtsamt. - Pechmann. v. Metzsch. Die auf die Grundsteuern des abgelaufenen ersten Hebetermitts Yon vielen Beitragspflichtigen noch zu leistenden Zahlungen sind nunmehr sofort und bis zum Schluffe laufenden Monats an die hiesige Stadtsteuereinnadme zu berichtigen, widrigenfalls zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Großenhain, am 16. Februar 1864. Der Stadtrath. DageSnachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer beendigte am 19. Februar die Berathung über das Ausgabe budget für das Departement der Finanzen. Die