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Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg u. Brand Freitag, 18. Oktober Erscheint i.Freiberg jed.Wochent.Ab. 8U. färben an». Tag. Jnser. werden bl» V. 11 U. für nächste Nr. an gen. Prei» »ierteljährl. 20 Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 1 Ngr. berechnet. -i- Freiberg, den 17. October 1872. Die „Augsburger Allgemeine Zeitung" erwarb sich kurz vor dem Zusammentritt der Bischofs-Conferenz in Fulda das Verdienst, die frommen Herren an ihre Aussprüche zu erinnern, die sie als ehemalige Gegner der päpstlichen Unfehlbarkeit auf dem Concil zu Rom gethan. Durch die nunmehr erfolgte Veröffentlichung der bischöflichen Denkschrift, deren wir bereits in Nr. 240 Erwäh nung thaten, gewinnen diese Aussprüche ein so hohes Interesse, daß wir sie wenigstens auszugsweise unseren Lesern mittheilen wollen. Man wird sich erinnern, daß vor der ersten Abstimmung über das neue Dogma eine heftige Opposition auf dem Concil laut wurde. Sie blieb in der Minorität, hielt es aber für ihre Pflicht, einen Protest gegen die beschlossene Unfehlbarkeit einzulegen. Die sem Protest schlossen sich dieselben deutschen Bischöfe an, welche das jüngste Fuldaer Denkschreiben unterzeichnet haben. Der selbe lautet: „Das erheischt unser Eid und die von uns verkün den Maubensregel; thun wir das nicht, so wird man uns mit Recht anklaaen, wir hätten die Gesetze der Logik verletzt und uns selbst widersprochen. Nun ist aber die Unfehlbarkeit der Kirche Christi ganz gewiß und bei allen Katholiken über jeden Zweifel erhaben, was von der persönlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch aus nicht behauptet werden kann." (Hört!).... „Und diese gottlose Rede verbreitet sich immer mehr über die ganze Welt: der Papst habe bei Berufung der Bischöfe das öffentliche Wohl nur zum Vorwand gekommen, seine eigentliche Absicht sei die Ver mehrung seiner eigenen Macht". (Hört! Hört!) .... „Wenn nach so vielen Briefen und öffentlichen Reden, in welchen der hl. Vater die Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit selbst empfohlen hat, diese Decrete das einzige Ergebniß unserer sechs- oder sieben monatlichen Berathungen wären, nach dessen Erzielung wir nach Hause zu gehen hätten, dann würde die Liebe und Verehrung gegen den hl. Stuhl und sogar der Glaube und das Heil der Seelen er schüttert werden. Wir können es mit unserer bischöflichen Würde, mit den Rechten, die uns als Mitglieder des Concils zustehen, nicht länger in Einklang bringen, daß dergleichen Bitten nicht nur nicht berücksichtigt, sondern nicht einmal einer Antwort gewürdigt werden. Es bleibt uns also nichts übrig, als gegen das besagte Verfahren, welches für die Kirche und den heiligen apostolischen Stuhl unseres Erachtens im höchsten Grade verderblich ist, zu reclamiren und zu protestiren, um die Verantwortung für die unglücklichen Folgen, welche daraus ohne Zweifel in Kurzem hervorgehen werden und schon jetzt hervorgehen, vor den Menschen und vor dem furchtbaren Gericht Gottes von uns abzulehnen. Dessen soll dieses Schreiben ein ewiges Zeugniß sein." (Hört! Hört! Hört!) Erzbischof Melchers in Köln, Präsident der jüngsten Fuldaer Bischofsversammlung, erklärte auf dem Concil noch insbesondere: „Ohne Nothwendigkeit neue dogmatische Definitionen zu machen, war bis jetzt in der katholischen Kirche nicht üblich und ist auch nicht rathsam," Ja er bewies durch „Aussprüche der heil. Väter, daß eine ein' müthige und allgemeine Uebereinstimmung bezüglich dieser Ansicht niemals in der Kirche vorhanden war.... Für viele Gläubige, namentlich in Gegenden mit gemischten Konfessionen im Morgen- und Abendland, wo diese Ansicht bis jetzt sogar unbekannt war, würde die größte Versuchung zum Schisma und zum Abfall vom Glauben entstehen ; sie würden darin eine Aenderung der Religion, ja sogar des Fundaments derselben erblicken. In den Gemüthern vieler wird diese Definition die Liebe und die Ergebenheit gegen den heil. Stuhl vielmehr vermindern und schwächen." Vortrefflich prophezeit! Auch Bischof Krementz von Ermland, der wegen seiner Ex- communicationen gegen Unfehlbarkeitsleugner in jüsigster Zeit so viel Staub aufgewirbelt, sang auf dem Concil aus ganz anderer Tonart. Er erklärte: „Die Rechte des apostolischen Stuhles werden heutzutage von den Katholiken nicht in Zweifel gezogen; vielleicht hat es keine Zeit gegeben, in welcher die Kinder der Kirche dem Papste bereitwilliger gehorcht hätten, als jetzt. Es fehlt nicht an Männern, die der katholischen Kirche sehr ergeben sind, welche «ine solche Definition (der päpstlichen Unfehlbarkeit) aus dogmatischen und historischen Gründen für unmöglich halten. Es leuchtet nicht ' ein, wie die Rechte der allgemeinen Concilien und der Bischöfe un versehrt bleiben könnten, wenn dem Papst allein die Unfehlbarkeit zugeschrieben würde. Die Definition der päpstlichen Un fehlbarkeit erscheint gewissermaßen verderblich, denn durch das Zeugniß vieler Bischöfe steht es fest, daß in vielen Diö- cesen von Deutschland, Frankreich, Böhmen, Ungarn, Siebenbürgen und anderen Ländern diele Lehre dem katholischen Volke nicht einmal dem Namen nach bekannt ist. Ich kann auch nicht verschweigen, daß in der Ermländer Diöcese die fragliche Lehre in Catechesen und Predigten niemals vorgetragen wird." Ein anderer deutscher Bischof fällte das Urtheil: „Der vor geschlagene Lehrsatz, der Papst könne in Sachen des Glaubens und der Sitten nicht irren, hat die zur Definition eines Dogma's erforderlichen Eigenschaften nicht, denn erliegt weder in der heil. Schrift noch in der göttlichen Tradition der Kirche unzweifelhaft vor. Dagegen können nicht wenige Aussprüche und Handlung«» von Päpsten und allgemeinen Concilien angeführt werden, welche beweisen, daßderPapst irren kann. Die Concilien haben dogma tische Schreiben der Päpste ihrem Urtheil unterworfen, und entweder gebilligt oder, wovon ein trauriges Beispiel vorliegt, verdammt. Das sechste allgemeine Concil hat die dogmatischen Schreiben des Papstes Honorius an Sergius verdammt. Das canonische Recht lehrt mit allgemeiner Uebereinstimmung: ein häretischer Papst könne abgesetzt werden, ja er verliere durch die Häresie von selbst die päpstliche Würde. Das vorgelegte Decret enthält also durch aus nicht eine katholische Lehre, wie sie immer, überall und von allen geglaubt worden ist." Der edle und gelehrte Bischof He^ von Rottenburg er- klärte kur» und bündia: ..«einer der Men bat jemals ae-