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der einen neuen Beitrag zur Charakteristik «kirrer Gauner »nd Schwindler aiebt. Bei kineM Casino. düT findet sich riii junger elegant gekleideter und Fremder rin, der viel ttrhzt und mit d« LoWtt einer reichen Familie Bekanntschaft macht. Er stellt sich als Baron L. vor, macht am andern Morgen Bifite wird ringeladen, bald Hans« freund «nd dann Bräutigam der Tochter, nachdem er der Familie durch Vorlegung von sehr gvist« reich geschriebenen Briefen einer alten Tante da. rüber Sicherheit gegeben, daß er der Erbe des bedeutenden Vermögens derselben sei Und von ihr bei der Berheirathung die genügendsten Sustrn. lationen erhalten werde. Di« Hochzeit wird be stimmt, ei« HauS gemiethet, und Herr Bräutigam übernimmt die elegante AusmeubUrung desselben auf seine Koste«. Kurz vorher aber er scheint er bei einer reichen Tante der Brant, er» zählt, d«ß «, weil seine Tante im Bade, äugen» dlicklich beim Mcublekans iu Verlegenheit ser, und erhält sofort einen Vorschuß von circa ISOO Thlr. nebst verschiedenen werthvollen Geschenken für die künftige Wirthschaft. - - Mit dem Gelde reift der Bräutigam nach Berlin, wird aber hier von der Polizei M ein arger Schwindler erkannt, der den größten Theil seines Lebens bereits im Gefäng» Nitz zugebracht, «ufgegriffen und nach Stettin gr» bracht, wo sich dann die ganze Betrügerei auf, klärte. Der Jndnstrieritter, 23 Jahr alt, soll ein Schneidetgesell sei«,, nnd von allen vorgeschwitid^l« ten Verhältnissen ist natürlich keine Sylbe wahr. Dabei ist selbst bei den gerichtlichen Verhandlün» gen seine Haltung nnd Sprache so gewandt Und elegant, daß man nicht begreift, wo er diese Lournurr sich zu eigen gemacht hat. Bekanntmachung. Nachdem der Bäckergeselle, Johann Karl August P vllert in Srerhausen^rn Folge einer gegen id» wegen am 14. Oktober 1851 während einer Fahrt auf dem Dampfwagen zwischen Riesa und Seerhausen in Bezug Htn. Christian Gottlob Bernhardt, Schänkwirth in Ragwitz, sich schuldig ge» machter beleidigender HerauSlassungeN, vor dem unterzeichneten Landgerichte anhängigen DeuuneiatiouS- fache, mittels Instanz. Bescheids zu einer Geldbuße von Einem Thaler —- —. anstatt dreitägigen Gefängnisses verurthcilt, dieser Bescheid auch nach dagegen von Pollerten cingcwandter Appellation in zweiter Instanz bestätigt worden ist, so wird Solches hiermit erkannter Maaßen zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. Oschatz, den 19. Oktober 1862. König!. Landgericht daselbst. Wilde. Bekmmtmachung. B»i drU RUderzeichnrtra ist von brüte an ganz gutes Mast-Ochftnsieisck zu haben. — —- Möbius und Wehste. Lebensversicherungs Gesellschaft zu Leipzig er ö f f n e t i m I a h r e 1 8 3 L. Ohne Zweifel sind dir gegenwärtigen Zeiten nicht geeignet, außer dem Lebeusunterhalte noch Ver mögen zu sammeln. Der redlich denkende Familienvater wünscht aber nicht blvs bei seinen Lebzeiten, sonoern auch nach seinem Tode für das Wohl der Seinigcn zu sorgen. Dazu bieten Lebensversicher ungen ein sicheres Mittel, indem e» geringer jährlicher Ersparnisse bedarf, um die Beruhigung z« g«» winuen, bei seinem Tode ein Capital zu hinterlassen, welches zu ersparen die Zeit oft nicht möglich macht, wodurch aber die Hinterlassenen vor Mangel geschützt, in ihren FamilienverhältniKen nicht ge stört und die Kinder sorgfältig erzogen werden können. Die Versickwrung des Lebens dient aber auch zur Sicherstellung von Gcwerbsunteriikhmungen und zweifelhafter Schulden, welche beim Tod« dcö Schuldners gefährdet sein würden. Zuversichtlich gicbt eö Viele, die in dem Falle sind, aus der Lebensversicherung Nutze» ziehen zu können und denen der Besitz einer Polize zur Wohlthat gereichen würde. Von der Anstalt wurden bereits für verstorbene Mitglieder 1,500,660 Thaler au-gezahlt und dadurch nEckwn Wfttwen «nd Waisen, besonders dcncn von Geistlichen, Lehrern «nd Beamten die willkommenste Hilfe gebracht. Durch erfolgte Rückgabe von 202,000 Thalern als Dividende an die lebenden Mitglieder, verminderte sich deren jährliche Prämienzahlung und,, «in überdem angesammelter Reservefonds von 4,058000 Tblrn. sichert die pünktliche dereinstige Auszahlung der Bersicheruugssummen. Im Jahre 1852 kommt an den Prämien eine Dividende von 15 vom Hundert in Abzug. Durch die Agenten der Gesellschaft wird unentgeldlich nähere Auskunft gegeben bei-Edward Schuppe, Agent in Riesa.