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chönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag 10 Ühr des Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 2.4Ü Mk., monatlich 80 Pfg. Einzelne Nummer 10 Pfg. Inseratenpreis 1 Zeile 15 Pfg., von auswärts 20 Pfg-, Ncllamezeilenpreis 30 Pfg.. die zweigcspaltene Zeile im amtlichen Teile 40 Pfg. Nachlaß nach festem Taris. ««d Waldenburger Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto För ster; in Callenberg bei Herrn Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Herrn Hein rich Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wolkenburg bei Herrn Linus Friedemann und in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Peiulpreeker y. — poftfcklielsfack ssr. S. Amtsblatt für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StandeSamtsbeztr^e Ältstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederham, Langenleuba-Oberbain, Lanqrnchursdors, Niederwiera. Oberw'-era, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Nr. 162. Sonntag, den 14. Juli 1918. Witterpngsbericht, ausgenommen am 13. Juli, Mittag 1 Uhr. Therinometerstand -s- 23,»° L. (Morgens 8 Uhr ff- 19° L. Tiefste Nachttemperatur ft- 15° L) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lamprechts Polymeter 32°/«. Taupunkt ft- 7,»°. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis srüh 7 Uhr: 0,« mm. Daher Witterungsanssichten sür den 14. Juli: Wechselnde Bewölkung. Höchstpreise für Gemüse. I. Höchstpreis sür Frühobst. !. Mit Wirkung Vom 16. Juli 1918 av werden folgende Höchstpreise sestgesetzt: Erzeugerpreis: Großhandelspreis: Kleinhandelspreis: 1. Rhabarber —.15 —.18 —.25 Mk. je Pfd. 2. Spinat (nicht Spinatersatz) —.30 —.36 —.47 - - 3. Erbsen (Schoten) —.35 —.46 —.61 - - - 4. Bohnen 2) grüne Bohnen (Stangen-, Busch-) —.40 —.52 —.72 - - s b) Wachs und Perlbohnen —.50 —.62 —.82 - - s c) Puff (Saubohnen) —.25 —.33 —.44 - - - 5. Längl. Karotten 2) mit Kraut (nicht länger als 15 cm) —.18 —.24 —.32 - - - b) ohne Kraut —.28 —.36 —.47 - - - 6. Mairüben —.07 —.11 —.16 - - - 7. Karotten, kleine, runde s) mit Kraut —.26 —.33 —.44 - - - b) ohne Kraut —.38 —.45 —.60 - - - 8. Kohlrabi (mit jungem Laub) —.25 —.30 —.41 - - - 9. Frühweißkohl —.20 —.26 —.34 - - s 10. Frühwirsingkohl —.20 —.26 —.34 - - - 11. Frührotkohl —.25 —.32 —.43 - - 12. Frühzwiebeln s) mit Kraut —.20 —.25 —.33 - - - b) ohne Kraut —.30 —.37 —.48 - - -- 13. Tomaten 1.— II. 1.30 1.60 - Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise sür die auf Grund von Lieferungsverträgen gelieferten Waren; sie treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung Nr. 542b II 8 Villa vom 12. April 1918 veröffentlichten Richt preise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abändcrungsverordnungen. III. Von: 16. Juli 1918 ab treten die mit Ministerialverordnung vom 28. Juni 1918 — Nr. 1066 V O 2 — (Nr. 149 der Sachs. Staatszeitung) festgesetzten Höchstpreise sür Frühgemüse außer Kraft. IV Rhabarber darf nicht mit «einem längeren Blattansatz als bis zu 3 cm in den Handel gebracht werden. Mairüben, Möhren und Karotten dürfen mit Kraut nicht in den Handel gebracht worden. Soweit Mairüben, Möhren und Karotten von der Erzeugerstelle auf kurze Entfernungen mit Fuhrwerk oder auf andere Weise, jedoch nicht mit der Bahn, an die Absatzstelle, insbesondere auf öffentliche Märkte befördert werden, ist der Absatz mit Kraut bis ans weiteres zugelasscn. Soweit unter I Preise für Karotten mit Kraut fest gesetzt worden sind, haben sie nur für die zuletzt genannten Ansnahmefälle Geltung. Auf die diesbezügliche Verordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 20. Juni 1918 wird verwiesen. V. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar auch sür solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen eingesührt wird. Dresden, am 11. Juli 1918. Ministerium v e s Innern. Für Frühobst werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeuger höchstpreis: Großhandels- Kleinhandels- Höchstpreis: Höchstpreis: Erdbeeren 1,20 Mk. l,50 Mk. 1,65 Mk. je Pfd. Preß- und Marmelade-Erdbeeren 0,75 - 1,00 - 1,10 - - -- Weinbergs-, Wald-, Monats-Erdbeeren 2,00 - 2,45 - 2,60 - - - Süße Kirschen 0,45 - 0,60 - 0,80 - - - Preß-, Brenn-, und Marmeladekirschen (süß u. sauer) 0,30 - 0,38 - 045 - - - Saure Kirschen 0,60 - 0,75 - 0,90 - - - Johannisbeeren (weiß und rot) 0,50 - 0,60 - 0,80 - - ° Johannisbeeren (schwarz) 0,60 - 0,70 - 0,90 - - - Stachelbeeren (reif und unreif) 0,45 - 0,60 - 0,80 - - - Himbeeren in kleinen Packungen 1,50 - 1,80 - 2,10 - - - Preßhimbeeren 0,75 - 0,95 - 1,20 - - - Heidelbeeren (Blaubeeren) frei Verladestelle 0,60 - 0,75 - 0,95 - - - Preißelbeeren frei Verladestelle 0,65 0,85 - 1,10 - - - Der Erzeugerpreis für Blaubeeren und Preißelbeeren frei Verladestelle kommt dem Aufkäufer oder Händler zu, der die Beeren von den eigentlichen Pflückern aufkauft. Der Pflückerpreis bezw. der Sammlerpreis darf diese Höhe nicht erreichen. II. Diese Preise treten an Stelle der mit Ministerialverordnung vom 28. 6. 1918 — Nr. 1317 V O 1 — Nr. 149 der Sächs. Staatszeitung vom 29. 6. 18, Ministerialver ordnung vom 6. 7. 18 — Nr. 1384 V 6 1 — Nr. 155 der Sächs. Staatszeitung vom 6. 7. 18 unj> Ministerialverordnung vom 8. 7. 18 — Nr. 1405 V 6 1 — Nr. 157 der Sächs. Staatszeitung vom 9. 7. 18 festgesetzten Höchstpreise bezw. an Stelle der mit .Verordnung vom 8. 5. 18 Nr. 107 der Sächs. Staatszeitung vom 10. 5. 18 festgesetzten ! Richtpreise und sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes vom 4. 8. 14 (RGBl. S. 339) I mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. III. Die Preise gelten sür das Gebiet des Königreichs Sachsen. IV. Diese Verordnung tritt am 16. Juli 1918 in Kraft. Dresden, den 11. Juli 1918. Ministerium des Innern. Leinennähzwirn. Ausgabe von Bezugsausweisen heute Nachmittag 2—4 Uhr gegen Vorlegung der Brotmarkenbezugskarte an Personen, die church besonders starke Inanspruchnahme ihrer Kleidung Leinennähzwirn zur Instandhaltung benötigen, insbesondere landw. Arbeiter, Rüstungsarbeiter und andere Schwerarbeiter. * Waldenburg, den 13. Juli 1918. Der Stadtrat. Kriegersamilienunterstützung. Auszahlung findet Dienstag statt. Stadtrat Waldenburg. Kirsche« sind weiter auf Marke u und — soweit der Vorrat reicht — aus Marke 1° der grüne« Lebcnsmittelbezugskarte bei Schnabel zu haben, tts Psund 32 Pfg. Marke Ver fällt heute Sonnabend Abend. Nächste Woche Weiterverkauf auf Marke D. Waldenburg, den 13. Juli 1918. Der Stadtrat. Die S. Kriegsanleihe im Hauptausschutz angenommen. Bei Aper« und Albert wurde« Vorstöße feindlicher Erkundnngsabteilmigen abgewiesen. Zwischen Aisne nnd Marne herrschte rege Tätigkeit der Franzosen. Ocstlich von Reims wurden feindliche Erkundnngs- vorstöße znrückgeschlagen. Von dem amerikanischen Geschwader, das einen An griff auf Koblenz unternehmen wollte, wurde auch das K. Flugzeug abgeschossen. Unsere Uboote Haven weitere 15,590 Tonnen Schiffsraum versenkt. Der Reichskanzler hat sich wieder ins Hauptquartier begeben. Die Reichstagswahlrcform und das Branntwein monopol wurden im Reichstage angenommen. Im Hallptausschnsse hielt gestern der Reichskanzler I eine zweite Rede über die Ziele der Reichspolitik im Osten und Westen. Das preußische Herrenhaus verhandelte am Freitag über den Fall Lichnowsky. Hindenburg und Ludendorff haben das Großkrenz des finnischen Frcihcitskreuzes erhalten. Die Mörder des Grafen Mirbach sind entdeckt. Der FriedensvertraH zwischen der Türkei und Ruß land ist am Freitag in Berlin nnterzeichnet worden. Das ungarische Abgeordnetenhaus nahm die Wahl- reformvorlage an. In Paris findet morgen Sonntag zur Feier des Na- tionalfestcs eine Truppenschau statt. In England steht eine schlechte Obsternte in Aussicht. French hat die irischen Organisationen aufgelöst. Buchanan geht wieder nach Rnszland. In Wologda wurden drei Großfürsten verhaftet. Die Sowjetregierung trifft militärische Maßregeln gegen die verbündeten Truppen an der Murmanküste. Die finnischen Garden haben eine Offensive gegen die Murmanküste nnternommen. In Kiew findet demnächst ein Kongreß der russischen Kadettcnführer statt. Die rumänische Kammer verurteilt das Attentat auf Mirbach. Amerika hat sür die Ausrüstung seiner Klugzeugflotte fast 4 Milliarde« Mark ausgegeben Die deutsche Baumwolle in den Vereinigten Staaten wurde von der amerikanischen Regierung beschlagnahmt.