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4 Academia Medicinae Dresdensis Fortsetzung von Seite 3 (u. a. Paragraph 29 „Leistungen zur Ein gliederung Behinderter"), der „Anord nung der Bundesanstalt für Arbeit für die Arbeits- und Berufsförderung Behinder ter" (berufsfördernde Maßnahmen und Leistungen zum Lebensunterhalt im Rah men der Förderung), dem Rehabilitations angleichungsgesetz, das ausgehend vom Vorrang der Rehabilitation vor Rente er gänzende Leistungen der medizinischen bis zur beruflichen Rehabilitation (Kran kengeld, Haushaltshilfe, Behinderten transport u. a.) finanziert, dem Arbeitsför derungsgesetz und der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Reha bilitation ergänzt. Durch letztere Verord nung können beispielsweise Zuschüsse für die Beschaffung eines Kraftfahrzeu ges, für die behinderungsbedingte Zu satzausstattung. für die Erlangung der Fahrerlaubnis oder die Beförderung durch Dritte gewährt werden. Neben den im Artikel „Schaffung einer Behinderten vertretung" der Hochschulzeitung Num mer 6 vom 25. März genannten Rechten der Schwerbehinderten sollen hier auf ei nige weitere in der Versammlung ange sprochenen Vergünstigungen hingewie sen werden: • Schwerbehinderte können vorzeitig sogenanntes flexibles Altersruhegeld be antragen, wenn sie 35 anrechnungsfä hige Versicherungsjahre nachweisen können, d. h. schon mit 60 statt mit 63 Wo ist welche Krankenkasse in der Stadt • Allgemeine Ortskrankenkasse AOK Sternplatz 7, 8010 Dresden, Tel. 4 86 80, Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr • BARMER Ersatzkasse BEK Löbtauer Straße 29, 8010 Dresden, Tel. 43 71 31/43 43 31, Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr • Deutsche Angesteilten-Kranken kasse DAK Grunaer Straße 2, 8010 Dresden, Tel. 4 87 45 40, Montag bis Freitag 8.30 bis 17 Uhr • Techniker Krankenkasse TK Strehlener Straße 10, 8010 Dres den, Tel. 4 66 52 51, Montag bis Mitt woch 9 bis 15 Uhr, Donnerstag 9 bis 17 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr • Kaufmännische Krankenkasse KKH Strehlener Straße 14, 8010 Dres den, Tel. 46 57-623, -684, 685, Mon tag bis Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr • Hamburg-Münchener Ersatzkasse Grunaer Straße 2, 8010 Dresden, Tel. 4 87 32 16/41 49, Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr • Schwäbisch-Gmünder Ersatzkasse Gottleubaer Straße 5, 8021 Dres den, Tel. 3 46 31 10/3 46 20 19, Mon tag bis Freitag 9 bis 12.30 Uhr, Mon tag bis Mittwoch 14 bis 16'Uhr, Donnerstag 14 bis 16.30 Uhr Auch Behinderte brauchen eine Interessenvertretung Jahren in Rente gehen. • Auf Antrag beim Sozialamt kann ent sprechend dem Grad der Behinderung eine Gebührenbefreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren gewährt werden. • für monatlich eine Ermäßigung der Te lefonanschlußgebühren für Schwerbehin derte ist zur Zeit in den neuen Bundeslän dern von Seiten der Telekom noch keine Regelung getroffen. Behinderte und Schwerbehinderte kön nen in Zukunft ihre Probleme an die von ihnen gewählte Behindertenvertretung herantragen. Die Mitglieder des Perso nalrates stehen jedoch jetzt und auch weiterhin für Auskünfte und Unterstü- zung der Schwerbehinderten an unserer Einrichtung zur Verfügung (Personalrat, Verwaltungsgebäude, Telefon 42 41). Darüber hinaus soll hier die Anschrift der Hauptfürsorgestelle genannt werden: Amt für Familie und Soziales, Hauptfür sorgestelle, Loschwitzer Straße 43, O- 8053 Dresden, Telefon 3 42 91. Antragsteller für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bzw. Fest stellung des Grades der Behinderung wenden sich bitte an das Versorgungs amt auf der Semperstraße 16, können sich aber aüch schriftlich an obige Adresse wenden. Auf die in der Versammlung durch den Vertreter der Hauptfürsorgestelle, Herrn Lenk, vorgetragene Problematik des Kün digungsschutzes und der Beschäftigungs pflicht durch Arbeitgeberausgleich wird in der nächsten Hochschulzeitung noch mals eingegangen. Mit dem Wahlausschreiben, das am 22. April angehangen und an die Behin derten versandt werden soll, wird vom Wahlvorstand die Wahl der Behinderten vertretung eingeleitet. Die Wahlberechtigten - Schwerbehin derte und Gleichgestellte - werden auf gefordert, bis zum Montag, dem 6 Mai, beim Wahlvorstand (Sitz in den Räumen des Personalrates/Verwaltungsgebäude) schriftlich Wahlvorschläge für den Behin dertenvertrauensmann und für dessen Stellvertreter einzureichen. Jeder eingereichte Wahlvorschlag muß mindestens von 5 Wahlberechtigten un terzeichnet sein. Um den Behinderten entgegenzukom men, wird die Wahl als Briefwahl vom 3. bis 7. Juni vorgesehen. Die Auszählung soll in den Räumen des Pesonalrates am Montag, dem 10. Juni, von 8 bis 10 Uhr erfolgen. Mansfeld PR-Mitgiied/Vorsitzender der Wahlkommission für Schwerbehinderte „ArGeitsschwtz Muell Für die Durchführung des Arbeits schutzes und der Unfallverhütung in den Hochschulen werden in den Bundeslän dern mit Ausführungsbehörden die Leiter der Hochschulen bzw. der Hochschul verwaltungen verantwortlich gemacht. Verantwortliches Personal sind zunächst die Präsidenten, Rektoren bzw. die Präsi dien der Hochschulen oder aber deren Kanzler; in der Medizinischen Akademie Dresden demzufolge Rektor bzw. Verwal tungsdirektor. Die Leiter der Hochschulen können diese Pflichten ebenso wie die privaten Unternehmen weiter auf nachgeordnete Führungskräfte übertragen. Diese Pflich tenübertragung für den Arbeits- und Un fallschutz findet auf dienstlichem bzw. ar beitsrechtlichem Weg statt; z. B. in der Funktionsbeschreibung bzw. im Arbeits vertrag. Diese Übertragung muß den Formerfordernissen des Paragraph 12 der Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.1. bzw. VBG 1 „Allgemeine Vorschriften" genügen. Selbst wenn die Formerforder nisse nicht erfüllt sind, bleibt die Verant wortlichkeit nach dem Paragraph 9 des Ordnungswidrigkeitengesetzes und dem Paragraph 14 des Strafgesetzbuches be stehen. Sie kann auf alle diejenigen, die einen Teilbereich der Einrichtung leiten, für diesen Leitungsbereich erfolgen. An unserer Akademie wären das zum Bei ¬ spiel die Direktoren der Kliniken, Institute und Leiter selbständiger Abteilungen. Entsprechendes gilt auch für einen Hoch- und Fachschullehrer, der ein Lehrgebiet eigenverantwortlich leitet. Der die Lehr veranstaltung durchführende oder in ihr aufsichtsführende Dozent/Lehrer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den Brandschutz im Rahmen seiner Weisungsbefugnis. Die Sicherheitsingenieure und Be triebsärzte haben die Führungskräfte in den Fragen des Arbeits- und Unfallschut zes, an unserer Einrichtung auch des Brandschutzes, zu beraten und zu unter stützen; sie stellen ihre Fachkunde zur Verfügung. Weitere Unterstützung gibt der Unfallversicherungsträger mit den von ihm als verbindlich erklärten Unfall verhütungsvorschriften. Da die Medizini sche Akademie Dresden der Landesregie rung Sachsen nachgeordnet ist, wird für sie der Landesunfallversicherungsträger zuständig werden, der z. Z. gebildet wird. Die Vorschriften zur Verhütung von Unfällen gelten für die Unterweisung der Versicherten und Studenten durch die Führungskräfte und von ihnen Beauf tragte sowie für das Errichten und Betrei ben von Arbeitsstätten, Anlagen und Ge räten und anderes mehr. Für den Um gang mit Gefahrstoffen ist eine Unterwei sung auch nach der Gefahrstoffverord nung vorgeschrieben. Schon die Studen ten sind zu sicherheitsgerechtem Arbei ten und Verhalten zu bewegen, damit sie keine Gefahr für ihre eigene Gesundheit, die der anderen Studenten, der Arbeit nehmer, Patienten und Besucher herauf beschwören und es ihnen bei ihrer späte ren verantwortungsvollen Arbeit „in Fleisch und Blut” übergegangen ist. Das unterweisende Personal kann sich u. a. in Lehrgängen des Unfallversicherungsträ gers mit den entsprechenden Vorschrif ten vertraut machen. Das Gesetz über Be triebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus dem Jahre 1973 (Arbeitssicherheitsge setz - ASiG - ) verpflichtet den Arbeitge ber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Ar beitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn und die anderen Führungskräfte beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhü tung wirkungsvoll unterstützen. Zusätz lich sind in den Kliniken, Instituten und selbständigen Abteilungen Sicherheitsbe auftragte mit nebenamtlichen Aufgaben in der Arbeitssicherheit und Unfallverhü tung zu bestellen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Führungskraft ihres Bereiches bei der Durchführung des Unfallschutzes unmittelbar zu unterstützen, insbeson dere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen. Auch Studenten kann die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten übertragen werden. Da mit der Durchsetzung des Arbeits schutzes und der Unfallverhütung menschliches Leid verhindert und mate rielle Werte erhalten werden, gilt in den alten Bundesländern schon in vielen Be reichen der Grundsatz: Die Arbeitssicher heit gehört zu den Führungsaufgaben ebenso wie zu den Aufgaben der Versi cherten und Studenten. Der persönliche Einsatz für diese Aufgaben erhöht die Chancen zum Aufstieg in der beruflichen Laufbahn. Dieser Grundsatz sollte in Zu kunft auch in der Medizinischen Akade mie Dresden eine Rolle spielen. Jähnig, Fachkraft für Arbeitssicherheit Wir veröffentlichen in unserer näch sten Ausgabe „Sicherheitsregeln zur Ver meidung von Brand- und Explosionsge fahren durch alkoholische Desinfektions mittel“, die vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentli chen Hand e. V. - Abteilung Unfallverhü tung und Arbeitsmedizin herausgegeben wurden.