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Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Wasserzeichen in Normalpapier Zur Frage 12952 in Nr. 95. Laut Bestimmung aer Staats behörden über Anbringung der Wasserzeichen in Normalpapieren wird für alle 12 Bogengrößen der 4 Verwendungsklassen die Voll ständigkeit des Wasserzeichens in jedem einzelnen Bogen verlangt; jedoch ist Abkürzung des Zeichens zulässig, aber nur in dem Maße, daß der Ursprung des Papiers zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die Firma des Papiererzeugers, die Nummer der Papierklasse, sowie vor dieser das Wort ,,Normal" muß in jedem Bogen enthalten sein. Auf Lage und Stellung des Zeichens kommt es dabei nicht an, dieses kann beliebig angeordnet, auch unterbrochen oder zerstückelt sein, braucht also weder genau auf der Mitte des Bogens zu stehen, noch braucht das ganze Zeichen in einer Zeile geschlossen zu sein. Juristische Abteilung 12975. Frage: Kann eine Firma ihre Abteilung für Mahn- und Klagewesen mit dem Stempel „Juristische Abteilung“ zeichnen, wenn die betreffenden Arbeiten von einem jungen Mann erledigt werden, der nicht Jura studiert hat und auch nicht Subaitern- Gerichtsbeamter ist ? Antwort: Nach § 3 des G. g. d. unlautern Wettbewerb sind öffentliche unrichtige Angaben über geschäftliche Ver hältnisse verboten, falls sie geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Das Vorhanden sein einer besonderen juristischen Abteilung erweckt die Vor stellung eines Großbetriebes, und falls — wie in diesem Falle — eine solche Abteilung in Wirklichkeit nicht vorhanden ist, kann ein strenger Richter, falls Klage eingereicht ist, den erwähnten § 3 an wenden. Weißes, geleimtes, holzfreies Papier als Packpapier 12976. Frage: Wir erhielten aus Schweden nach Dresden Papier laut beiliegendem Muster, und es wurde in Dresden als Schreibpapier zu einem Zollsatz von 6 M. die 100 kg verzollt, trotz dem unser Spediteur sowie wir die Bestätigung abgaben, daß das Papier zu Packzwecken Verwendung findet und deshalb einem Zoll satz von 3 M. die 100 kg unterliegt. Wie Sie aus den beiliegenden Briefen ersehen, sind unsere Reklamationen von der Königlichen Zollbehörde sowie von dem Finanzministerium ablehnend be- schieden worden, obgleich wir das Schreiben der schwedischen Fabrik, daß das Papier Packzwecken dient, eingesandt hatten. Da wir auch in der letzten Instanz keinen Erfolg hatten, bitten wir um Ihr Urteil, ob die Entscheidung des Finanzministeriums berechtigt ist, oder ob wir noch unsere Ansprüche weiter geltend machen können. Antwort: Der deutsche Zoll auf Packpapier beträgt vertrags mäßig 3 M., der auf anderes Papier 6 M. Fragesteller wollten weißes, holzschliffreies, gutgeleimtes Papier unter der Be zeichnung Packpapier einführen. Dieses Papier eignet sich aber gut zum Schreiben und Bedrucken, und es kommt bei der Einteilung von Waren in die Zollklassen nicht auf die beab sichtigte Verwendung sondern auf die Beschaffenheit der Waren an. Das Zollamt ist u. E. im Recht. Delkredere 12977. Frage: Ich habe mit meinem Vertreter einen Vertrag, nach welchem er auch das Delkredere zu tragen hat. Er macht aber mit verschiedenen großen Firmen so große Abschlüsse, daß meine Erzeugung bald untergebracht ist. Wenn aber diese Firmen dann fortlaufend abrufen, schreibt er an mich, daß er das Delkredere ablehnt. Ich bin der Meinung, daß er dies nicht tun darf, da er sich bei dem Abschluß darüber klar sein muß, wie hoch die Firma, wenn sie gleichmäßig abnimmt, Kredit beansprucht, denn die Zahlungsbedingungen sind gleich bei den Abschlüssen angegeben. Wie denken Sie darüber ? Antwort: Wer das Delkredere, das heißt die Haftung für den Eingang eines Betrages, übernommen hat, darf von dieser Haftung nur zurücktreten, wenn sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden seit Abschluß des Geschäfts nachweislich ver schlechtert hat; dann darf aber auch der Verkäufer die Hinter legung des Kaufpreises vor der Lieferung fordern. Kalkulation vonJGeschäftsbüchern 12978. Frage: Ist im Verlag der Papier-Zeitung ein Buch oder eine Anleitung über Berechnung oder Anwendungen bei der Berechnung von Geschäftsbüchern erschienen ? Wenn nicht bei Ihnen, wo dann ? Antwort: Ein Buch über dieses Sondergebiet der Buch binderei ist in unserem Verlage nicht erschienen und wir kennen auch keine derartige Veröffentlichung. Erkennen des Zellstoffs 12979. Frage: Auf welche Weise lassen sich auf den ersten Blick die verschiedenen Zellulosen, wie Sulfit, Sulfat, Aspe, Alfa, unterscheiden, d. h. welche hervorstechenden Merkmale haften den einzelnen Produkten an ? Antwort: Man erkennt die Art des Zellstoffs an der Länge und Farbe der Fasern, an der Art der Verunreinigungen, an der Zähigkeit des Stoffes gegen Einreißen usw. Keines dieser Merk male ist für den Unkundigen ausgesprochen genug, um die Faser nach einer Anweisung auf den ersten Blick zu erkennen. Viel mehr ist langjähriges Umgehen mit den Stoffen nötig. Leute, denen diese Erfahrung fehlt, müssen die Stoffprobe durch einen erfahrenen Papierfachmann oder Mikroskopiker prüfen lassen. Gehalt während der militärischen Uebung 12980. Frage: Mein Stadtverkäufer ist zu einer militärischen Uebung von 29 Tagen Dauer nach S. einberufen worden, durch die Fahrt wird sich die Dauer um 1 oder 2 Tage verlängern. Wie viel Gehalt bin ich während der Dauer dieser Uebung zu zahlen verpflichtet, und bestehen hierüber gerichtliche Entscheidungen ? Meiner Ansicht nach wäre es ungerecht, wenn ich das Gehalt für über 4 Wochen zahlen müßte, da der Angestellte auch Kost und Unterhalt sowie Löhnung beim Militär genießt. Meiner Ansicht nach wäre die Hälfte des Gehalts vollständig gerechtfertigt. Antwort: Nach § 616 BGB erhält der Angestellte seine Vergütung weiter, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erheb liche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Die Entscheidung darüber, welche Zeit verhältnismäßig nicht er heblich ist, wird dem Richter überlassen. Wenn also der Stadt- verkäufer nur verhältnismäßig kurze Zeit beim Fragesteller im Dienst steht, so wird eine Uebung von 29 bis 31 Tagen vom Richter im Streitfälle wahrscheinlich als erheblich lang an gesehen werden, und Fragesteller ist dann von der Gehalt zahlung während dieser Zeit befreit. Ist aber der Stadtverkäufer schon längere Zeit, vielleicht mehrere Jahre, beim Fragesteller tätig, so kann die Zeit von 30 Tagen als nicht erheblich lang angesehen werden, und Fragesteller muß das Gehalt voll be zahlen. Die Bezahlung der Hälfte entspricht keiner gesetzlichen Vorschrift. Der Geschäftsherr darf vielmehr nach dem erwähnten Paragraphen nur die Einnahmen aus einer gesetzlichen Ver sicherung, die der Angestellte während seiner Verhinderung bezieht, aufs Gehalt anrechnen. Umzugskosten 12981. Frage: Wir haben seit kurzem einen Beamten für unsern Betrieb eingestellt. In dem mit ihm vereinbarten und schrift lichen Vertrag ist festgelegt, daß ihm die Umzugskosten zu erstatten sind. Unter Umzugskosten verstanden wir bisher stets die Verlegung der Häuslichkeit des Beamten nach hier, also im wesentlichen die Kosten für den Möbeltransport. Im vorliegenden Falle werden aber nicht nur diese Kosten von uns verlangt, sondern noch für Fahrt kosten für den Beamten, seine Frau und Kinder 100 M., ferner für Wohnung und Unterhalt für Frau und Kinder 95 M., sowie für sonstige Auslagen, im einzelnen nicht angegeben, 10 M. Sind wir gehalten, diese zusammen 205 M. zu bezahlen ? Unsere Meinung geht dahin, daß wir diese Kosten nicht zu bezahlen brauchen, zu mal wir mit dem Beamten einen Jahresvertrag geschlossen haben. Antwort: Wir verstehen unter Umzugskosten sämtliche Kosten, welche die Verlegung des Haushalts von einem Orte nach dem andern mit sich bringt. Die von dem Angestellten berechneten Fahrtkosten und die osten des unterwegs oder am neuen Wohnort nötig gewordenen Aufenthaltes in Gast häusern o. dgl. sind also in den Umzugskosten inbegriffen. Der hohe Betrag von 95 M. für Unterhalt von Frau und Kindern müßte auf Wunsch nachgewiesen werden. Verbindlichkeit des Angebots 12982. Frage: 1. Bin ich an mein Angebot gebunden und zur Lieferung verpflichtet, wenn ich den Zusatz „freibleibend" fehlen lasse ? 2. Auch für den Fall, daß sich die Kreditfähigkeit des Kunden als zweifelhaft herausgestellt hat ? Antwort: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist derjenige, der ein Angebot an einen Abwesenden macht, an dieses nur ge bunden, wenn der andere es umgehend und unverändert annimmt. Die Annahme muß also in der Regel mit wendender Post erfolgen. Geschieht dies, so ist der Anbietende auch dann gebunden, wenn er nachträglich erfährt, daß der Kunde nicht zuverlässig ist. Hat sich die Vermögenslage des Kunden seit Abgabe des An gebots wesentlich verschlechtert, so kann der Anbietende Hinter legung des Kaufpreises vor Lieferung der Ware verlangen.