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Normalpapier Der Niederschrift der Sitzung des Normalpapier-Ausschusses des Vereins Deutscher Papierfabrikanten zu Berlin im Papierhaus, Dessauer Straße 2, am 20. Oktober 1913, entnehmen wir folgendes: Der Ausschuß beschloß einmütig, daß der Verein Deutscher Papierfabrikanten Anträge auf Milderung der Normalien keinesfalls befürworten dürfe. Man war im Gegenteil der Ansicht, daß Ver schärfungen in die Bedingungen aufgenommen werden müßten. Die Firmen sollten immer wieder darauf hingewiesen werden, daß sie den Ausgleich für höhere Erzeugungskosten dickerer oder dünnerer Papiere nicht in einer Herabsetzung der Papiereigenschaften, son dern in einer Erhöhung der Preise suchen sollten. So wurde ein Antrag auf Herabsetzung der Reißlänge für Inva lidenkarton abgelehnt. Es wurde festgestellt, daß Fabriken bekannt wären, die trotz der Schwierigkeiten, die Reißlänge mit 4500 Meter herauszubringen, dennoch mit Sicherheit diese Bedingung erfüllten, allerdings entspräche der Preis für Invalidenkarton nicht seinen Erzeugungskosten. Das Königliche Materialprüfungsamt wäre außer dem zur Vornahme einer Abänderung der Bestimmungen nicht in der Lage, da es sich um eine Reichssache handelte. Von einer Mitgliedsfirma war angeregt worden, die Falzzahl für die Normalklasse 1 auf etwa 300 heraufzusetzen. Die Befürwortung des Antrages wurde einstimmig von dem Ausschuß beschlossen. Auch wurde der Vorschlag gemacht, für Werkdruckpapier gleichfalls Normalien festzulegen. Ehe zu dieser Frage endgültig Stellung ge nommen würde, sollten jedoch die Druckpapier herstellenden Fabriken gehört werden.. Es wurde ferner beschlossen, den Antrag zu stellen, daß Erläu terungen zu den Bestimmungen für die Behörden aufgestellt würden, wonach bei hochwertigen Papieren, die zu Landkarten und Viel farbendrucken verwendet würden, die hohen Anforderungen an Dehnbarkeit und Widerstand gegen Zerknittern aus Zweckmäßig keitsgründen fallen gelassen werden sollten. Frachtbriefpapier solle seinen Eigenschaften nach in der Normal klasse 4 a verbleiben, aber sein Wasserzeichen in Zukunft „Fracht brief" lauten, um zu vermeiden, daß dieser Stoff auch zu anderem Zwecke Verwendung finde. Eine vom Geschäftsführer an die Königliche Oberrechnungs kammer zu Potsdam verfaßte Eingabe betr. die Qualität der Normal papiere wurde genehmigt. Sie gipfelt in folgenden Anträgen: . 1. Die Königliche Oberrechnungskammer zu Potsdam wolle von der Förderung des Verbrauchs geringwertiger Normalpapiere bei den preußischen Behörden durch Beanstandung höherer für Normalpapiere gezahlter Preise absehen. 2. Die Königliche Oberrechnungskammer wolle sich in dieser Frage mit dem Königlichen Materialprüfungsamt in Groß-Lichter felde in Verbindung setzen, um die dort mit der Untersuchung von Normalpapieren von geringwertigen und solchen von hochwertigen Eigenschaften gemachten Erfahrungen kennen zu lernen. Zur Begründung unserer Darlegungen beehren wir uns, eine Reihe von Papiermustern unserer Eingabe beizufügen, woraus hervor geht, daß große Unterschiede zwischen Normalpapieren derselben Klasse bestehen, die sich in dem Preise der betreffenden Papiere ausdrücken.“ Vornahme von Normalpapierprüfungen durch das Königliche Materialprüfungsamt, die Papiermacherschulen und durch Privat firmen. Gemäß dem Beschluß eines Unterausschusses sind von verschie denen Seiten Normalpapiere aufgekauft und der Geschäftsführung übersandt worden. Außerdem lag eine von einem Kommissions- mitgliede zusammengestellte Liste vor, aus der zu ersehen ist, daß von 26 Papieren verschiedener Fabriken 8 nicht genügten. Das Kommissionsmitglied hatte außerdem in einer besonderen Denkschrift nachstehende Erfahrungen und Vorschläge gemacht: „Die Kommission für Normalpapiere hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 1913 festgestellt, daß große Mengen von Normalpapieren im Handel sind, welche die Bedingungen für Normalpapiere nicht er füllen, und hat beschlossen, das Königlich Preußische Staatsmini sterium zu bitten, auf häufigere Untersuchung der Normalpapiere hinzuwirken. Es ist aber zu fürchten, daß auch erheblich häufigere Untersuchungen dem Uebelstande nicht abhelfen können, wenn sie planlos vorgenommen werden. Die zu Nr. 4 der Tagesordnung für die Sitzung vom 20. Oktober 1913 eingegangene Mitteilung einer Normalpapierfabrik, betreffend das Ansuchen einer Behörde nach Prüfung des Papiers in der Fabrik selbst, regt die Frage an, ob es möglich ist, fortlaufend alle Anfer tigungen von Normalpapieren durch das Materialprüfungsamt unter suchen zu lassen, etwa in folgender Weise: 1. Alle Fabriken, welche Normalpapiere anfertigen, bringen darin Wasserzeichen an, welche Jahr, Monat und Tag der Anfer tigung sicher erkennen lassen. 2. Mit ein und derselben Bezeichnung dürfen nur versehen sein von Frachtbrief 10 000 bis 12 000 kg „ 4 b 8 000 „ 10 000 , ,, 4 a 6 000 „ 8 000 „ 3b 5 000 „ 7 000 ,, 3 a 4 500 ,, 6 000 „ 2 b 3 500 „ 4 500 „ 2a 3 000 ,, 4 000 ., 1 2 500 ,, 3 000 „ Gewicht wie das Papier von der Papiermaschine kommt, also in Rollen mit Abschnitt, ungeglättet usw. Wird von einer dieser Sorten an einem Tage mehr hergestellt, als oben angegeben, muß die überschießende Menge mit einem an deren Zeichen versehen sein. 3. Jede Fabrik hat Fabrikationsbücher zu führen, aus denen mit Sicherheit hervorgeht, welche Mengen mit jedem besonderen Zeichen hergestellt sind. 4. Jede Fabrik hat von jedem mit besonderen Zeichen ge arbeiteten Papier eine vorgeschriebene Anzahl von Bogen zur Unter suchung an das Materialprüfungsamt zu senden. 5. Beamte des Materialprüfungsamtes haben öfter (vielleicht zweimal im Jahre) unerwartet die Fabriken zu besuchen, um zu prüfen, ob die Vorschriften über Führung der Bücher usw. einge halten werden. 6. Die Bestimmungen müßten in allen in Betracht kommenden Fabriken in den Holländersälen, in den Papiermaschinen, bei den Kalandern, bei den Schneidemaschinen und in den Papiersortier sälen aushängen. Damit würde auch durch die Beamten und durch die Arbeiterschaft eine gewisse Kontrolle ausgeübt werden. 7. Die entstehenden Kosten könnten die Fabriken tragen, da sie ja bei so einheitlichem Vorgehen in der Lage wären, höhere Preise zu fordern. Die Behörden sparen die Kosten für Unter suchungen, können daher schon aus diesem Grunde höhere Preise bewilligen.“ Es soll späteren Beratungen vorbehalten bleiben, zu diesen Sätzen im einzelnen Stellung zu nehmen; auch soll den Mitgliedern Gelegenheit gegeben werden, sich hierzu zu äußern. Es wurde der Beschluß gefaßt, zunächst die eingetragenen Normalpapierfabriken durch ein Rundschreiben zu veranlassen, Normalpapiere aufzukaufen und zu prüfen. Die nicht genügenden Papiere sollten der Geschäftsführung übersandt und von dieser an das Königliche Materialprüfungsamt zur Nachprüfung weiter gegeben werden. Auf Grund des erzielten Ergebnisses sollte dann in einer Eingabe an den Bundesrat und an den Reichskanzler darum gebeten werden, daß alle Normalpapierfabriken dazu verpflichtet würden, selbst Untersuchungen durch das Königliche Material prüfungsamt vornehmen zu lassen. Die Untersuchungen müßten für mindestens alle 5000 kg erfolgen. Unter den jetzigen Verhält nissen wäre es öfter vorgekommen, daß eine kleine Menge mehr mals geprüft würde, während unter Umständen ganze Ladungen nicht zur Untersuchung kämen. — Da durch diese regelmäßige Kontrolle den Normalpapierfabriken nicht unbedeutende Kosten erwachsen würden, so sollte durch den Verein Deutscher Papier fabrikanten versucht werden, eine Verbilligung und eventuell Vereinfachung des Prüfungsverfahrens beim Königlichen Material prüfungsamt zu erreichen. Außerdem wurde auch hier darauf’hin- gewiesen, daß die Firmen durch Preiserhöhungen die ihnen durch die Prüfungen entstehenden Kosten ausgleichen sollten. In einer Eingabe ah das Materialprüfungsamt sollte der Versuch gemacht werden, die Untersuchungen so weit wie nur irgend möglich zu verbilligen, eventuell unter Hinweis auf deren wachsende Häufig keit. Eine Vereinfachung der Untersuchungen sollte jedoch nur in den besonders hierfür geeigneten Fällen eintreten. Herr Professor Daln sicherte den Bestrebungen der Normal papierkommission auf Hebung der Normalpapiere die weitgehendste Unterstützung des Materialprüfungsamtes zu. (Nach „Wochenbi. f. Papierfabr.) Sizilischer Schwefel Nach dem Bericht des Consorzio Obbligatorio per l’Industria Solfifera Siciliana, d. i. der Zwangsgenossenschaft für sizilischen Schwefel, betrug in dem Ende Juni 1912 abgeschlossenen Ge schäftsjahr die gesamte Ausfuhr 447 638 Tonnen zu 1000 kg gegen über 445 584 Tonnen im Vorjahr, und die Vorräte Ende Juni 1912 waren 444 381 Tonnen. Frankreich iwar der beste Abnehmer mit rund 113 000 Tonnen, dann kamen Italien mit 73 000, Oesterreich mit 37 000, Deutschland mit 29 000, Schweden mit 25 000, Ruß land mit 23 000 und England mit 21000 Tonnen. Die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten nahm wieder ab von 7600 Tonnen in 1911 auf 7100 Tonnen in 1912. Die gesamte Erzeugung an Schwefel im ersten Halbjahr 1913 betrug 165 000 Tonnen gegenüber 264 000 Tonnen in der gleichen Zeit im Vorjahre, und die Vorräte Ende Juni 1913 betrugen 347 000 Tonnen. Rußlands Papiererzeugung vergrößerte sich in 1912 bedeutend, besonders in Pack- und Tapetenpapieren. Es wurden einige neue Fabriken, hauptsächlich für die Erzeugung von Zellstoffpapier, gegründet. Trotz der gesteigerten Erzeugung kann Rußland bei weitem nicht den eigenen Bedarf decken. Die Einfuhr erfolgt aus Finland im Werte von 16 Millionen Rubel und aus dem übrigen Auslande im Werte von 8 Millionen Rubel. Mit der Papiererzeugung beschäftigen sich in Rußland etwa 60 Aktiengesellschaften mit einem Kapital von 55 Millionen Rubel. (Oesterr.-ungar. Konsularbericht)