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ist und die Preise erfahren hat, um sie unterbieten zu können. In beiden Fällen wird der Wiederverkäufer den einen oder den andern haftpflichtig machen können. E. R. Paus-Seidenpapier für Durchschreibbücher Ich bestellte bei einer Papierfabrik Pauspapier, wie ich es früher in gut ausfallender Ware erhalten hatte, jedoch war bei der neuen Sendung etwa 1/3 mit Löchern (stecknadelkopf- bis erbsengroß), wie in beifolgenden Blättern, versehen. Da das Papier für Durch schreibebücher verwendet und auf dem Papier mit Achatstift ge schrieben wird, so stören die Löcher, weil man, wo die Löcher sind, nicht schreiben und z. B. bei einer Rechnung oder sonstigen Tabelle den Betrag nicht vor oder hinter das Loch setzen kann. Der Achat stift muß vielmehr genau auf die Stelle gesetzt werden, die der Vor druck bestimmt, da sonst die Durchschriften an unrechte Stelle kämen. Ich stellte das Papier zur Verfügung. Als darauf der Reisende der Firma kam, einigten wir uns über diesen Posten durch Preisnachlaß und teilweise Rücksendung. Gleichzeitig bot mir der Reisende einen weiteren größeren Posten (100 000 Bogen), die 1000 Bogen zu 7 M. an, dieselbe Sorte aber ohne Löcher, letzteres ist ausdrücklich beiderseits betont worden. Der Reisende ist Prokurist oder Geschäftsleiter der Fabrik. Der Preis war früher 1 M. teurer, jedoch sagte der Reisende, daß er mir das Papier bei Abnahme von 100 000 Bogen zum Preise von 7 M. liefern könne. Als die erste Teilsendung ankam, zeigte sie die gleichen Löcher wie die vorige fehlerhafte Lieferung, die ich zur Verfügung gestellt hatte. Die Fabrik teilte mir darauf wiederholt mit, daß sie mir Ersatz ohne Löcher zu gleichem Preise nicht liefern könne und ersucht mich um Rückgängigmachung des Kaufgeschäfts. Bei der Konkurrenz kostet das Papier auch nur 7 M., jedoch gefällt mir sonst das fehlerhafte Papier besser, weshalb ich lieber dieses wieder haben möchte, wie ich es früher schon von derselben Fabrik bezogen habe, jedoch habe ich dafür 8 M. bezahlt. Ich meine: was mir det Reisende verkauft und die Firma bestätigt hat, muß gelten. Die’ Fabrik teilte mir mit, daß ich das Papier wie früher ohne Löcher bekommen könnte, doch zu weit höherem Preise. Kann ich die Fabrik mit Lieferung der gekauften Menge ohne Löcher zu 7 M. die 1000 Bogen verklagen oder kann ich Entschädigung verlangen? Verlag Da der gelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft, d. h. die Freiheit von Löchern fehlt, kann Fragesteller nach § 463 BGB Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Beschäftigung des Reisenden im Laden Aus Sachsen Ist ein Reisender verpflichtet, im Laden als Verkäufer zu arbeiten, wenn der Geschäftsherr angibt, daß er mit seinen Erfolgen nicht zufrieden ist ? Bei der Anstellung ist ausgemacht worden, daß der Reisende nur mal zu Weihnachten im Laden mitzuhelfen hat. Was kann er machen, wenn der Geschäftsherr ihn auffordert im Laden bedienen zu helfen ? X. Nach § 59 HGB muß der Handlungsgehure mangels anderer Bestimmungen dem Ortsgebrauch entsprechende Dienste leisten, und in Ermangelung eines Ortsgebrauches gelten die den Umständen nach angemessenen-Leistungen als vereinbart. Manche Umstände persönlicher und geschäftlicher Art können einen Geschäftsherrn zwingen, eingeführte Reisen zeitweilig aufzugeben, und es dürfte allgemein üblich sein, in solchen Fällen den Reisenden im Laden oder Kontor zu beschäftigen. In der Regel entsprechen die Reisenden der Aufforderung zu solcher Beschäftigung, aber sie dürfen Ersatz derjenigen Summe beanspruchen, die sie auf der Reise durchschnittlich an festen Spesen erspart oder durch Provision verdient hätten. Bewerber ohne Schulbildung Die unter obigem Schlagwort erschienene Mitteilung in Ihrer Nr. 72 vom 7. September veranlaßt mich, zu bemerken, daß auch mir vor Jahren ein ähnliches Bewerbungsschreiben eingesandt wurde. Ich betrachtete aber dieses Schreiben nicht als Kuriosum einer niedrigen Bildungsstufe, sondern folgerte richtig, daß es nur von einem Ausländer verfaßt sein konnte. Ich trat mit dem Bewerber in nähere Unterhandlung, deren Ergebnis eine feste Anstellung wurde. Heute ist dieser Bewerber mein bester Reisender. Ich will damit nicht behaupten, daß der Bewerber, der zu obiger Mitteilung Veranlassung gab, ebenfalls ein Ausländer sein muß, die Wahr scheinlichkeit dafür ist aber immerhin sehr groß, denn die ganze Schreibweise zeugt dafür. Ich bin der Ansicht, daß eine persönliche Unterredung mit dem Bewerber zu einem anderen Ergebnis ge führt hätte, als zur Einsendung obiger Meldung. Händler mit Bürobedarj Preise für die besten Verkäufer. Die amerikanischen Schreib- maschinenfabriken pflegen jährlich ihre Angestellten zu versammeln, um mit ihnen das Neue im Geschäft zu besprechen und gegenseitig Erfahrungen auszutauschen. Bei dieser Gelegenheit werden ge wöhnlich die erfolgreichsten Verkäufer mit Preisen ausgezeichnet. Diese Sitte ist auch schon nach Europa herübergekommen, und das Londoner Hauptgeschäft der Underwood-Schreibmaschinen-Gesell- schaft veröffentlicht jetzt die Gewinner der 6 Preise, die sie für ihre besten Verkäufer ausgesetzt hat. Durchschreiben von Rechnungen ins Versand buch Jedem Gewerbetreibenden wird es erwünscht sein, beim Aus schreiben seiner Rechnungen die entsprechenden Eintragungen ins Versandbuch sofort sauber, Posten für Posten untereinanderstehend, durchschreiben zu können. Die Vorteile eines solchen Verfahrens sind: Arbeits- und Zeitersparnis; Zuverlässigkeit; die Eintragung im Versandbuch ist genaue Kopie der Rechnung; keine Rechnung kann ohne diese Durchschrift ausgeschrieben werden — Irrtümer und Vergessen von Posten sind also ausgeschlossen; Beschleunigung der Versandarbeiten, was bei starkem und eiligem Postversand aus schlaggebend ist; nachträgliche Abschriften der Rechnung werden erspart, indem die für Vertreter und Briefordner benötigten Aus fertigungen gleichzeitig mit durchgeschrieben werden können. Nachstehende Abbildungen veranschaulichen das Verfahren; Voraussetzung ist dabei, daß die Liniatur der Rechnung mit der jenigen des Buchblattes übereinstimmt oder dieses unliniiert ist. Das Buchblatt und die losen Formulare werden in einer sinn reichen, aber einfachen und handlichen Durchschreibschiene (ges. gesch.) unverrückbar eingespannt; Bild 1 zeigt die Schiene geöffnet, Bild 2 geschlossen. Das Durchschreiben geschieht in üblicher Weise mit Tintenstift oder Bleistift, oder auch mit Tinte und Feder, im letzteren Falle ist aber nur Herstellung einer Durchschrift möglich. Die Schrift im Buch wird durch Talkum unverwischbar gemacht. Man stellt die Rechnungen auf das Buchblatt durch Richtlinien (ges. gesch.) so genau ein, daß es möglich ist, nachträgliche Zusätze durch nochmaliges Einspannen der Rechnung auf das Buchblatt richtig passend einzutragen. Dieses genaue Passen der Schriftstücke und das Festhalten durch die Schiene ermöglichen es, daß die Ein tragungen, sofern dies vorteilhaft erscheint, auf die Hauptbuch konten durchgeschrieben werden können; in diesem Falle wird das Farbpapier nur für die Textzeile benutzt. Schreibt man dann noch den Saldo aus vorhergegangenen Lieferungen auf die Rechnung, so wird dadurch das Beibuch ersetzt. Nicht nur Rechnungen, sondern beliebige andere lose Schrift stücke können in gleicher Weise, erforderlichenfalls mit zwei oder mehreren Kopien, in. Bücher oder ebenso leicht auch auf lose Bogen mit der Durchschreibschiene durchgeschrieben werden. Sehr zweck mäßig ist beispielsweise das Durchschreiben in festgebundene Bücher für Bestellungen; diese kann man auf diese Weise stets gleich auf die für den Lieferanten bestimmten Seiten des Buches durchschreiben. Vorstehend beschriebenes Verfahren ist durch mehrfache Ge brauchsmuster der Sächsischen Geschäftsbücher-Fabrik F. IV. Kaiser in Plauen geschützt, die es im eigenen Betrieb und bei einigen ihrer Vertreter schon seit längerer Zeit mit gutem Erfolg eingeführt hat. In Berlin ist es bei dem Hauptvertreter genannter Firma, Herrn Richard Zeeck, Linkstr. 42, in Gebrauch. F.