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zu 36 Frank = rund 29 M. netto ohne Skonto franko Leinen emballage fob belgischen Hafen verkauft, uqd die besten Fabrikate dieser Sorte erzielen nur wenige Mark für 100 kg mehr. Holzfreie einseitig glatte Sulfitstoffpapiere sind nach wie vor zu gedrückten Preisen stark angeboten. In Dünndruckpapieren von 24—26 g/qm, die noch vor einigen Monaten für China stark gefragt waren, wurde der Markt durch Angebote zur sofortigen Lieferung seitens neu in Betrieb kommender Fabriken gedrückt, so daß man kaum glauben sollte, daß der Fabrikant dabei seine Rechnung unter den gegenwärtigen Verhältnissen findet. Eine Ausnahme (eine solche gibt es ja immer) machen fett dichte Papiere. Pergament-Ersatz und Pergamynpapiere sind für das Inland einigermaßen gut gefragt, und die Fabrikanten verlangen nach wie vor längere Lieferzeiten. Für die Ausfuhr hat die Nach frage ziemlich nachgelassen, trotzdem sind die ausländischen Fabriken für England noch gut beschäftigt. Man merkt hier mitunter, daß Fabriken, die sich in guten Zeiten von dem Ausfuhrmarkt ferngehalten haben, verzweifelte Anstrengungen machen, sich durch Uebernahme von Ausfuhr aufträgen Beschäftigung zu verschaffen. Diesen möge gesagt sein, daß schlechte Zeitläufte ungeeignet sind, neue Kundschaft zu er werben, denn bei den jetzigen Zeiten haben die eingeführten Fabriken außergewöhnliche Anstrengungen zu machen, um die früher erworbene Kundschaft zu erhalten, und es müßte schon ein triftiger Grund dafür vorliegen, daß ein Großhändler oder ein Ausfuhrhaus auf ein unbekanntes Fabrikat übergehe. Leider besitzen eine ganze Zahl deutscher Fabriken noch recht wenig Erfahrung im Hamburger Papierausfuhr-Geschäft. Der hiesige Markt ist doch für die deutsche Industrie sicher bedeutend genug, um ihm Interesse abzugewinnen, selbst in Zeiten besserer Beschäftigung. Das Ausfuhrgeschäft bedarf sorgfältiger und steter Pflege, wenn es lohnen soll. Es darf z. B. ein Fabrikant nicht hoffen*, wenn er plötzlich Aufträge nötig hat, daß sein Hamburger Ausfuhr vertreter diese aus dem Aermel schütteln kann. Die Einführung der Ware erfordert längere Zeit, denn sie muß erst an den über seeischen Märkten bekannt werden. Hat aber gründliche Be arbeitung stattgefunden und ist die Ware bekannt und eingeführt, so kann man mit großer Bestimmtheit auf regelmäßig wiederkehrende Nachbestellungen rechnen, die die aufgewandte Mühe reichlich lohnen und dann ist es häufig möglich, in Zeiten einer aufwärts , strebenden Marktlage höhere Preise herauszuholen, als sie im In- lande erzielbar sind. In Pappen und Packpapieren wird das Geschäft lebhafter. Die Großhändler müssen allmählich daran denken, ihre Winter läger zu ergänzen. Die durch die schlechte Geschäftslage im Sommer gedrückten Preise sind dagegen noch nicht auf dem Wege der Besserung. Die Stimmung, die die Fabrikanten den Händlern mit zuteilen versuchen, wird von den Hamburger Händlern mit geteilten Gefühlen aufgenommen. Die Aussicht auf ein gutes Geschäft für den Winter wird dadurch begründet, daß man auf strenge Kälte rechnet, was das Konfektionsgeschäft heben und dadurch auf die Kartonnagenfabrikanten und den Bedarf an Packpapier wirken würde. Das Hamburger Druckgewerbe befindet sich zurzeit in keiner erfreulichen Lage. Die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse, unter denen schon seit 1912 ein großer Teil des graphischen Ge werbes litt, haben auch in diesem Jahre angehalten. Auch die Zeitungen stocken meistens in ihrer Entwicklung. Man greift zu allen mög lichen Mitteln — ein halbes Dutzend verschiedener Bezugspreise für ein und dasselbe Blatt —, um die Auflage zu erhöhen. Die Ver hältnisse sind recht unerquicklich. Im „Hamburger Fremdenblatt" wird seit dem 1. Oktober eine Kupfertiefdruckbeilage, betitelt „Illustrierte Weltschau" hergestellt, für die bereits 26 Zeitungen das Bezugsrecht vom genannten Tage an erworben haben; elf weitere Zeitungen von Neujahr an. 0. Schweizerische Zölle auf Pappe und Packpapier Aus der Schweiz Die Klagen, die in letzter Zeit in Ihrem Blatte über die Ver zollung von Packpapieren und Pappen laut wurden, verdienen Klarstellung. Pappen. F Früher durften Pappen aller Art, ob beschnitten oder mit Naturrand versehen, zum gleichen Zollsätze eingeführt werden. Oesterreichische Pappenfabrikanten benutzten diese Be stimmung, um neben Holzpappen in Großformaten auch vierseitig, zugeschnittene kleine Formate, sogen. „Wickelkartone“ (wie solche auch in Plauen gebraucht werden) nach dem Hauptabsatzgebiete St. Gallen einzuführen und diese Wickelkartone unmittelbar an Ver braucher (Stickereifabriken) zu verkaufen. Die St. Galler Pappen- Großhändler und die Schweizer Pappenfabriken, hauptsächlich die ersteren, hatten dadurch Schaden, weil sie im Verkauf von Wickelkarton durch die ausländischen Fabrikanten im Preise unter boten wurden, während sie gewohnt waren, den Verkauf dieser Wickelkartone als ihr Monopol zu betrachten. Nun kam die Zeit des jetzt bestehenden Zolltarifs, und diesen Anlaß benutzten diese einheimischen Firmen, um der Einfuhr von fertigen Wickelkartonen Einhalt zu tun. Man sollte ihnen dieses Vorgehen nicht übel nehmen, da sie sich ihre Einnahmen nicht schmälern lassen wollten. Diesen Anlaß benutzten andere Pappenfabrikanten, um die Ein fuhr von Maschinenpappen zu unterbinden, indem sie im Zolltarif bei Pos. 292 (Holz-, Leder-, Stroh- und Graupappen, 100 kg 4 Frank Zoll) einen Zusatz („Erläuterung") durchsetzten, worin es heißt: zu dieser Position können auch an einer oder zwei Seiten beschnittene Pappen zugelassen werden. Es war also nicht möglich, Maschinen pappen einzuführen, weil Maschinenpappen mit nur zwei be schnittenen Seiten nicht herstellbar sind, da diese großen Maschinen in 2—3 Bahnen arbeiten und nur die beiden äußeren Bahnen Pappen mit höchstens einem Naturrand liefern, die Mittelbahn aber bei einer 3 Bahnen arbeitenden Maschine nur vierseitig beschnittene Formate liefert. Wenn Schreiber dieser Zeilen nicht fehlt, war es die französische Regierung, welche durchsetzte, daß die Bestimmung „höchstens zweiseitig beschnitten“ auf höchstens dreiseitig be schnitten nachträglich durch Erlaß der Oberzolldirektion umge ändert wurde. Französische Strohpappenfabrikanten, welche bis dahin hierher lieferten, konnten nämlich nach der ursprünglichen Bestimmung „höchstens zweiseitig beschnitten" überhaupt nicht einführen! Wäre es den hiesigen Pappenfirmen nur um Wickel karton zu tun gewesen, so war es nicht nötig, die Position 292 so zu gestalten, daß auch die beschnittenen Großformatpappen wie 70x 100, 80x 100, 80x110 unter diese Position fallen. Für Wickel karton, wovon 6 — 8 Stück und noch mehr aus einem Bogen geschnitten werden, ließe sich nämlich leicht solche besondere Bestimmung treffen, durch welche die Einfuhr von Maschinenpappen nicht in Mitleidenschaft gezogen würde. Es ist lächerlich, daß Pappen von 70x 100, 80x100, 80x 110 cm Größe, falls dreiseitig beschnitten, 4 Frank Zoll bezahlen, und solche mit vierseitigem Beschnitt 25 Frank. Auch die Befürchtung, daß durch das Einführen be schnittener Großformate die Kartonnagenfabriken leiden würden, weil dadurch leichter Schachteln durch Unberufene gefertigt werden könnten, ist nicht stichhaltig, da es für diese Unberufenen gleichgültig ist, ob Pappen drei- oder vierseitig beschnitten sind. Die Bestimmung: „Großformate von Größe .... aufwärts beschnitten oder mit Naturrändern, dürfen, um unter der Position 292 ein geführt werden zu können, weder gerillt, noch geritzt oder ausge stanzt sein, würde die Kartonnagenindustrie hinreichend schützen und die Bestimmung Pappen von der Größe .... abwärts fallen unter Position 330: 25 Frank die 100 kg, hätte die Interessen der Wickelpappenverkäufer geschützt. So aber ist das Kind zugleich mit dem Bade ausgeschüttet worden. Es wurden gar nicht vor handene Interessen geschützt, zugleich aber die Einfuhr teils unter bunden, teils sehr erschwert. Pappen unter 400 g/qm sind als „Pack papier“ nach Position 293 zu verzollen, zahlen also für 100 kg 7 Frank und dürfen vierseitig beschnitten sein. Also: Pappen im Gewicht von 401 g/qm vierseitig beschnitten 25 Frank die 100 kg; Pappen im Gewicht von 399 g/qm vierseitig beschnitten, aber nur 7 Frank die 100 kg. Wo ist die Begründung hierfür? Packpapiere: Position 293: beidseitig rauh, 100—400 g/qm schwer, 5 Frank die 100 kg; Position 294: im allgemeinen Tarif nicht anderweitig genannt, auch geölt, 7 Frank. Es soll in einer Basler Papierfabrik mit schwerer Mühe das Muster „rauh“ für die Begutachtung der Verzollung herausgearbeitet worden sein und daß es gelungen ist, „echt rauh“ zu fabrizieren, geht daraus hervor, daß es keiner ausländischen Fabrik gelingt, ebenso „rauh“ zu arbeiten, um das Papier mit 5 Frank verzollen zu können; alles ist zu glatt und muß mit 7 Frank verzollt werden. Satiniertes Packpapier von nicht dunkler Farbe wird nur ungern mit 7 Frank verzollt und gerne den feinen Papieren zu 10 Frank gleichgestellt. Es ist das Recht jeden Staates, seine Industrie durch Zölle zu schützen, aber einzelne Nebenbestimmungen zu den Positionen sollten nicht so abgefaßt sein, daß den Schikanen Tür und Tor ge öffnet werden und die Nebenbestimmung gleich die ganze Position wertlos macht, wie dies bei den Positionen 292 und 293 geschieht. X s 7” Kanadisches Holz. Die nordamerikanisch-britische Kolonie Britisch-Columbien hat alle Beschränkungen auf die Ausfuhr von Papierholz aufgehoben.