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Nr. 86/1913 PAPIER-ZEITUNG 3169 Normalpapiere leichter und schwerer gefertigt werden als im nor malen Gewicht. Anderenfalls hätte in den ,,Bestimmungen über das von den Staatsbehörden zu verwendende Papier“ eine dahingehende Bestimmung Aufnahme finden müssen. Näher bin ich auf die früheren Rehnschen Ausführungen bereits an anderer Stelle eingegangen 1 ) auf die zu verweisen hier ausreichen mag. 2 ) Zerstören Joddämpfe das Fasermaterial von Papier? Zu dieser Frage, die bereits in der Jahresübersicht 1911 erörtert wurde 3 4 * ), hat Dr. Klemm^ einen Beitrag geliefert. Er untersuchte ein Papier, das er 4 Tage lang Joddämpfen ausgesetzt und dann etwa 1 Monat gelagert hatte. Das Papier war durch und durch graublau geworden, und Jod hatte sicher auf das Fasermaterial kräftig ein gewirkt. Klemm präparierte das Papier in üblicher Weise für mikro skopische Zwecke undstellte das Verhalten derFasernzu Jodjodkalium, Chlorzinkjod, Malachitgrün, Congorot usw. fest. In keinem Falle zeigte sich auch nur der geringste Unterschied zwischen den Fasern aus dem ursprünglichen Papier und dem mit Jod behandelten. Auch Papier, das mehrere Stunden der Einwirkung einer Jod-Jodkalium lösung ausgesetzt war, zeigte bei der mikroskopischen Prüfung kein anderes Verhalten als unbehandeltes. Damit dürfte die Frage endgültige Erledigung gefunden haben. Normen für Bucheinbände Die Bibliotheken haben in den letzten Jahren mit den Ein bänden ihrer Bücher üble Erfahrungen gemacht, die dazu geführt haben, Normen für alle beim Einbinden benützte Materialien (Leder Pergament, Webstoffe, Bezug- und Vorsatzpapiere, Leim, Zwirn, Pappe) und auch für die Buchbindertechnik aufzustellen. 6 ) In der Kommission, die die Normen bearbeitet hat, saßen Vertreter von Bibliotheken, des Buchgewerbes, des Materialprüfungsamtes, der Lederindustrie, Textilindustrie, Papierindustruie, der öffentlichen chemischen Laboratorien, des Buchbinderhandwerks usw., so daß man wohl annehmen kann, daß alle Gesichtspunkte, die bei der Aufstellung dieser Normen in Frage kommen konnten, berücksichtigt worden sind. Die Erfahrung wird zeigen, wo sie noch ergänzungs bedürftig sind. Die für Papier und Pappe getroffenen Bestimmungen sind folgende: Bezug- und Vorsatzpapiere 1. Stoffzusammensetzung, Stärke und Glätte der Bezugpapiere Bezugpapiere müssen der Stoffklasse III und der Festigkeits klasse 3 angehörön. Es ist gestattet, zum Mustern und zum Erzielen besonderer Wirkungen Jutefasern im Höchstbetrage von zehn Prozent zu verwenden. Bezugpapiere für kleinere Bände müssen mindestens 100 g pro qm wiegen, für größere Bände mindestens 140 g. Alle Bezugpapiere sollen eine gewisse Glätte haben. 2. Einfarbige Bezugpapiere Die Papiere müssen durch und durch gefärbt sein. Gestrichene Papiere müssen auf ein durch und durch gefärbtes Grundpapier ge strichen sein; die Farbe des Aufstrichs muß der des Grundpapiers entsprechen. Das Papier muß mit lichtechten Farben gefärbt sein. Die Musterung einfarbiger Papiere durch Wasserzeichen ist zulässig. 3. Gemusterte bunte Bezugpapiere Die gemusterten Buntpapiere, die zum Beziehen verwendet werden, wie Tunkpapiere, Sprengpapiere, Kleisterpapiere, Modell druck- und Walzenpapiere, Steindruckpapiere müssen auf durch gefärbtem Grundpapier von entsprechender Farbe gearbeitet sein. Sie müssen mit lichtechten Farben und ohne Anwendung schäd licher Säuren und Beizen hergestellt sein. Sie dürfen im Gebrauch nicht abfärben. 4. Vorsatzpapiere Als Vorsatzpapier ist weißes oder schwach getöntes, vollgeleimtes Papier der Stoffklasse III und der Festigkeitsklasse 3 im Gewicht )) Mitt. 1913 S. 57. P.-Z. 1913 S. 1405. 2) Auf seine neuerlichen Ausführungen zu der aufgeworfenen Frage (W.-B. 1913 S. 2497) komme ich später zurück. 3 ) Mitt. 1912 S. 173. P.-Z. 1912 S. 2327. 4) W.-B. 1912 S. 464. 6 ) Vorschriften für Bibliotheks-Einbände. Beschlossen vom Verein Deutscher Bibliothekare. Zentralblatt für Bibliothekswesen 1911 Heft 7—8 und 1912 S. 170. von mindestens 100 g pro qm für kleinere Bände, von mindestens 140 g für größere Bände zu verwenden. 5. Benennung und Garantie Für Bezug- und Vorsatzpapiere, die den vorstehenden Anfor derungen entsprechen, werden folgende Benennungen festgesetzt: a) Normal-Bezugpapier, leicht, b) Normal-Bezugpapier, schwer, c) Norma I-Vorsatzpapier, leicht, d) Normal-Vorsatzpapier, schwer, jedesmal mit dem Zusatz: „Hergestellt gemäß den Vorschriften des Vereins Deutscher Bibliothekare vom 8. Juni 1911.“ Eine Garantie für die-Befolgung der vorstehenden Vorschriften ist durch die Möglichkeit der wissenschaftlichen Nachprüfung gegeben. Pappe. Es ist beste graue Pappe, frei von groben Verunreini gungen, gut ausgetrocknet und gut gewalzt, zu verwenden. Pappe aus Stroh oder Holzschliff ist ausgeschlossen. Rückeneinlage. Für Rückeneinlagen ist Normalaktendeckel oder Hanfschrenz zu nehmen. Für die Klebstoffe, die zum Zusammenkleben von Gewebe, Papier und Pappe zu benützen sind, ist folgendes festgesetzt. Leim. Es soll nur bester säurefreier Lederleim verarbeitet werden, der nicht zu dick und zu nicht heiß aufzutragen ist. Kleister. Es ist ausschließlich Kleister aus Weizenstärke zu ver wenden, der gut gekocht sein muß und nicht in Fäulnis übergegangen sein darf. Zur Verhinderung der Fäulnis ist ein Alaunzusatz er forderlich. Die Kommission tritt in Verbindung mit Fabrikanten aus den oben erwähnten Industrien und veröffentlicht die Namen derjenigen Firmen im Zentralblatt für Bibliothekswesen, die sich bereit erklärt haben, Material zu liefern, das den Normen entspricht. Es ist zu erwarten, daß sich nach Einführung dieser Normen die Haltbarkeit der Bucheinbände ganz erheblich steigern wird, und daß Zustände wie sie jetzt beklagt werden, in Zukunft nicht mehr auftreten. Schluß folgt. Papiermaschinen von Escher Wyss & Cie, in Zürich und Ravensburg Die Aktiengesellschaft der Maschinenfabrik Escher Wyss & Cie. mit Fabrikanlagen in Zürich und in Ravensburg, Wttbg., hat ein schön ausgestattetes und in Leinen gebundenes Album von Groß-Quart-Format (etwa 25x30 cm groß) mit Abbildungen einiger von ihr neu gelieferter Papiermaschinen herausgegeben. Der Inhalt füllt 50 Blatt Kunstdruckkarton. Das erste Blatt zeigt die ausgedehnten Anlagen in Ravensburg und Zürich, sodann folgen Mitteilungen über die Zahl der bis Ende August 1913 gelieferten Papiermaschinen, Holländer, Kollergänge, Kocher, Holzschleifereien und sonstiger Papierfabrik-Einrichtungen. Mehrere photographische Abbildungen zeigen eine Druckpapier maschine von 2200 mm Arbeitsbreite und 150 m minütlicher Papiergeschwindigkeit für die Papierfabrik Biberist. Diese Maschine hat einen Trockner mit 20 Zylindern von je 1250 mm Durchmesser. Weitere photographisch abgebildete Maschinen sind: eine Feinpapiermaschine von 2100 mm Arbeitsbreite mit 12 Zylindern von 1250 mm Dm. sowie einem großen Zylinder von 2000 mm Dm. für die Papier- und Zellulosefabrik Balsthal. Zwei Feinpapiermaschinen von 2000 und 2100 mm Arbeits breite für die München-Dachauer Papierfabrik; eine Papier maschine von etwa 2050 mm Arbeitsbreite für die Papierfabrik Landquart, Feinpapiermaschinen für die Zürcher Papierfabrik und für Binda & Cie. in Mailand, eine Maschine für einseitig glatte und maschinenglatte Papiere für die Cartiera di Locarno. Nunmehr folgen eine Anzahl Blätter mit Abbildungen von Hilfs maschinen, wie Rollmaschine, Quer- und Schrägschneidemaschine, Kalander, Kollergänge, rotierende und Planknotenfänger. Eine Abbildung zeigt eine Anlage mit 6 Huber-Holländern der Papier fabrik Binda & Cie. in Mailand. Die Firma hat im Laufe der Jahre 362 Huber-Holländer geliefert, in welchen die Achse der Walze in der Längsachse des Holländers liegt. Diese Bauart wird durch mehrere Abbildungen verdeutlicht. Das Album gibt einen guten Begriff von der hohen Leistungsfähigkeit dieser Maschinenfabrik auf dem Gebiete des Baues von Papier erzeugungs-Maschinen.