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Wir boten die Stehpulte aus Kiefernholz mit Schubladen, Eichenplatte mit Linoleumbezug an. 2 2 2 7 6 6 14 5 19 seitlichen Türen, Die Kleider- Stehpulte . . . Kleiderschränke Hocker .... Tische .... Waschgarnituren Kleiderriegel . Rouleaux . . . Spucknäpfe . . Stühle .... B Unser Preis Warenhäuser als Lieferer an Behörden Bei einer Behörde wurde die Lieferung zur Einrichtung verschiede ner Büros vergeben. Es handelte sich um die Lieferung von 2 Steh pulten, 2 Kleiderschränken, 2 Pulthockern, 19 Stühlen, 7 Tischen mit Schubladen, davon 4 große und 3 kleine, 6 Kleiderriegeln, sechs Waschgarnituren, 14 Rouleaux und 5 Spucknäpfen. Auf folgender Preisskala bezeichnen wir unter Rubrik A die von der Behörde bewilligten Preise, unter Rubrik B unsere Preise und unter Rubrik C die Preise unserer Konkurrenz. Vereinigung deutscner Tintenfabrikanten Die Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten e. V., Ge schäftsstelle in Gera-Reuß, ein Zusammenschluß der be deutendsten Tintenfabrikanten, hat das Bestreben, die Tinten preise auf lohnende Höhe, zu stellen und dem Händler, der für den Vertrieb ihrer Erzeugnisse sorgt, guten Nutzen und damit die Freude am Geschäft zu erhalten. Leider haben noch nicht alle Händler den guten Zweck dieses Bestrebens eingesehen; denn es gibt eine Anzahl Handlungen, welche versuchen, durch Einkauf bei wenigen außenstehenden Fabrikanten und durch Unterbietungen der von der Vereinigung festgesetzten Ver kaufspreise, namentlich hinsichtlich der 15-Pf.-Flaschen Eisen gallustinten, die Sachlage für sich auszunutzen. Ein derartiges Vorgehen trägt starke Beunruhigung in das Geschäft und arbeitet dem Vorteil der gesamten Händler schaft entgegen. Die Händler haben deshalb wiederholt auf ihren Verbandsversammlungen von den vereinigten Tinten fabrikanten Schutz und Maßnahmen gegen die schleudernden Firmen gefordert. Um den Unterbietungen entgegenzuarbeiten und das Tinten geschäft gesund zu erhalten, haben sich jetzt die vereinigten Tintenfabrikanten einmütig verpflichtet, künftig denjenigen Händlern und Großhändlern, von denen bekannt ist, daß sie von außenstehenden Tintenfabrikanten kaufen und in vor- erwähnter Weise die Bestrebungen der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten zu erschweren suchen, die Lieferung ihrer Erzeugnisse: Tinten aller Art, Klebstoffe, Stempelkissen, Stempel farben und Hektographenartikel, abzulehnen. K. Preise des Warenhauses 100,— M. 56,— „ schränke boten wir eintürig, naturpoliert, 90 cm lang, 175 cm hoch, 73 cm tief, mit Hutboden und Riegelleiste an. Die Pulthocker boten wir mit Holzgewinde an. Schon aus der Aufstellung der verschiedenen Preise ist er sichtlich, daß es unmöglich war, zu den unter Rubrik A festgelegten Preisen gediegene Möbel zu liefern. Wir empfahlen deshalb, uns die Gesamtlieferung zu übertragen, und erklärten uns bereit, die Pulte, Schränke usw. zu billigeren Preisen abzulassen, falls uns für die Waschgarnituren, Kleiderriegel usw. die hohen Preise ge zahlt würden. Wir bemerken noch, daß die Stühle mit Rohrsitz versehen sein mußten, und jeder Fachgenosse wird zugeben, daß es unmöglich ist, zu derart billigen Preisen zu liefern. Wir schlossen daher die Stühle mit der dafür angesetzten Summe von 57 M. aus. Der Auftrag wäre uns zugefallen, wenn die Behörde nicht bei einem Warenhaus gleichzeitig Angebot eingezogen hätte, das die Lieferung um rund 150 M. billiger machen konnte als wir. Bei Erhalt des Auftrages hätten wir nur einen Verdienst von 9bis 10 v. H, gehabt. Das Warenhaus kann also nur zum Selbst kostenpreise oder nur Möbel liefern, die man als Warenhausramsch bezeichnen muß. Das Warenhaus hat durch Zufall von unserem Wettbewerb ■erfahren, und wir glauben, daß es nur deshalb so billig liefert, um uns das Geschäft aus der Hand zu reißen. 200 — M. 86,— „ 18,— ,, Preise der Behörde 144 — M. 80,— ,, 42,— „ 105,- ,, 20,— „ 9,— „ 49,— „ 2,50 „ 57,- „ Sehr zu verurteilen ist jedoch das Verhalten der Behörde, die den Fachmann nicht aufkommen läßt und bei einem Warenhaus die Möbel bestellt. Falls andere Behörden auch denselben Weg einschlagen würden wie die erwähnte Behörde, so könnten wir bald die Warenhäuser als die Vertreter von Schreibmaschinen, Büro möbeln usw. begrüßen. Wir bitten jeden Fachgenossen, der schon ähnliche Fälle er lebt hat, dies mitzuteilen und gleichzeitig anzugeben, welche Schritte er damals bei der Behörde unternommen hat. Wir finden es un angemessen, daß jetzt auch schon die Behörden Warenhausware und Warenhausschleuderei bevorzugen und den Fachleuten die Gelegenheit nehmen, Geschäfte zu machen. Kontorbedarjs-Handlung Haftung des Reisenden für Muster Bin ich als .Handlungsreisender (mit Gehalt und Provision angestellt) verpflichtet, für Muster (Originale) in Lederwaren (Notes, Taschen-Necessaires usw.) aufzukommen ? Sie liegen in Musterkoffern, welche 1. nur zeitweise bei mir im Gebrauch sind, die andere Zeit (3% Jahr) im Geschäft stehen, 2. nicht verschließbar sind, da Schlüssel zu den Koffern fehlen, und ich den Kofferdeckel nur dadurch zumachen kann, daß ich einen Strick um den Koffer binde. Mein Geschäftsherr verlangt von mir Schadenersatz für ab handen gekommene Muster, obgleich ich ihm durch einen Haus diener, welcher deshalb entlassen wurde, bewiesen habe, daß es für andere leicht ist, Muster aus dem Koffer zu entwenden. Bei der Anstellung wurde von Haftpflicht für abhanden gekommene Muster nichts vereinbart. X. Der Angestellte haftet für die ihm von seinem Geschäfts herrn anvertrauten Gegenstände nur, falls ihm Fahrlässigkeit oder böse Absicht nachgewiesen werden kann. Wenn die Muster zeitweilig im Geschäft stehen, so beschränkt sich seine Haftung auf die Zeit, in welcher er sie mitführt. Wenn der Koffer nicht verschließbar war, so mußte der Reisende seinen Geschäftsherrn; darum ersuchen, daß der Koffer verschließbar gemacht wird. Kommt der Geschäftsherr dieser Aufforderung nicht nach, so fällt die Haftung des Reisenden fort. Endlose Drucksachen Seit einigen Jähen beziehe ich von einer Druckerei sogenannte „endlose Drucksachen“, einseitig bedruckte Vordrucke auf Rollen gewickelt, perforiert, zum Abtrennen je nach Bedarf. Eine solche Rolle wiegt 840 Gramm und enthält 360 Vordrucke. Gewicht und Stückzahl sind von meinen Abnehmern sowohl als auch von mir wiederholt wie vorstehend festgestellt worden. Dies teilte ich auch meinem Lieferer mit, doch will dieser die von mir angegebene Lie ferungsmenge nicht anerkennen und beruft sich auf seine maschinelle Zählung und Feststellungen seiner Angestellten. Auch die bestellten Mengen sind von der Druckerei stets bedeutend überschritten worden, einmal sogar bis zu 5770 Stück, in der Regel jedoch um rd. 2000 Vordrucke. Wenn ich für eine jeweilige monatliche Lieferung 40 000 Vordrucke bestellte, so wurden mir stets bis zu obigen Stückzahlen mehr geliefert, einmal jedoch 100 Stück weniger. Meine Abnehmer benötigen aber nicht mehr Vor drucke als bestellt sind, stellen mir das Mehr zur Verfügung und ziehen mir den Unterschied ab. Der Lieferungsabschluß erfolgt stets von Halbjahr zu Halbjahr, und mir werden durchschnittlich von meinen Abnehmern 15 000 Vordrucke zu 3 M. 50 Pf. das Tausend = 52 M. 50 Pf. an meiner Rechnung, die ich nach der Rechnung des Lieferers ausstelle, gekürzt. Welche Schwankung muß ich nach Ihrer Ansicht und Erfahrung zugestehen, und wie weit sind auch meine Abnehmer verpflichtet ein Mehr oder Weniger anzuerkennen und zu bezahlen ? Das Gewicht der einzelnen Rollen und die darin enthaltene Stückzahl werden von der Druckerei nicht einzeln angegeben. Sie gibt vielmehr stets die Gesamtzahl der nach ihrer Feststellung ge lieferten Vordrucke an. So wurden mir einmal 43 600 Gasrechnungen berechnet. Dies waren 122 Rollen, die 94 700 kg wogen. Wenn Sie die Ihnen eingesandten beiden Rollen wiegen und die Rechnungen, auf den Rollen zählen, so werden Sie sicher nicht zu der von der Druckerei angegebenen Stückzahl kommen. X. Gutachten einer Großdruckerei: Obgleich die Darstellung nicht erschöpfend ist und sich die Angaben über Gewicht und Umfang der Rollen am Anfang und am Ende der Darstellung