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3062 PAPIER-ZEITUNG Nr. 83/1913 irgendwelche Schritte unternommen würden. Die Geschäftslage erfordert eine Aussprache der Fachgenossen, und wohl die meisten Papierfabrikanten werden sich jetzt zu einer solchen bereit finden; denen aber, die glauben, daß sie den richtigen Weg auch ferner ab seits der allgemeinen Interessen gehen könnten, sei die Warnung zugerufen: Wohin soll unsere schöne Papierindustrie kommen, wenn wir nicht dem Markte Rechnung tragen, die augenblickliche Uebererzeugung hemmen und mit dem gegenseitigen Unterbieten aufhören ? Unsere Rohstoffe sind fast alle verteuert, und dabei wird heute versucht, die Verkaufspreise noch weiter herunter zu drücken. Feinpapierfabriken, welche ihre Rohstoffe, wie Lumpen, Stroh stoff und Zellstoff kaufen müssen, können bei den heutigen Papier preisen nichts verdienen, und Packpapierfabriken, welche Zellstoff kaufen, können heute ebenfalls unmöglich mitkommen, ausge nommen einige Fabriken, welche in großem Maßstabe Altpapier mit Zellstoff verarbeiten, und nur einige Fabriken, welche Zell stoff, Strohstoff usw. selbst herstellen, rechnen noch mit. Daß unter der großen Zahl von Papierfabriken einzelne ausgesuchte Fabriken noch mit reichlichem Verdienst arbeiten, kann nicht als Grundlage für die Beurteilung der Geschäftslage dienen. Warum ist es denn nicht möglich, daß wir die Papiermaschinen Sonnabend Abend abstellen, und warum wird vom Verein Deutscher Papierfabrikanten nicht wenigstens der Versuch gemacht, die Ein schränkung der Erzeugung durchzuführen ? Die vielen Verdienste des Vereins werden wohl allseitig gewürdigt, eins seiner größten Verdienste wäre es aber, wenn er jetzt eine Einschränkung der Erzeugung durchsetzen würde. Papierfabrikant Der Verein deutscher Papierfabrikanten hat seinen Vor stand für den 22. Oktober zu einer Vorstandssitzung in das Papier haus zu Berlin einberufen, und der Hauptgegenstand dieser Sitzung wird die Beratung von Maßnahmen sein, welche der schlechten Marktlage aufhelfen sollen. Der Vorschlag, die Er zeugung einzuschränken, wird wohl den Hauptgegenstand der Aussprache bilden, und allem Anschein nach wird der Verein alles in seiner Kraft liegende tun, um die oben dargelegten Wünsche zu verwirklichen. Textilose Wir entnehmen folgende Nachricht einer Mitteilung der B. Z. am Mittag vom 13. Oktober: Die Versuche der Oppelner Textilwerke G. m. b. H. zur Her stellung eines Ersatzartikels für Jute zur Verpackung von Zement sind nach den „Neuen Berl. Börs.-Ber.“ auf Schwierigkeiten ge stoßen. Ein endgültiges Ergebnis über den Erfolg dieser Versuche läßt sich, wie wir aus Aufsichtsratskreisen hören, jedoch noch nicht abgeben. Die „Silesia", die an den Textilosewerken mit etwa 200 000 Mark beteiligt ist, wird daher Abschreibungen auf ihre Anteile vornehmen. Ermäßigter belgischer Zoll auf Zeitungspapier Eine mit Bezug auf das Gesetz vom 30. August 1913 von dem Finanzminister unterm 13. September 1913 erlassene Verfügung setzt — mit Wirkung vom 19. September 1913 ab — für die Zu lassung von Zeitungspapier zum Zollsatz von 2 Frank (früher 4 Fr.) für 100 kg die nachstehenden Bedingungen fest: a) das Papier muß in unterbrochenen, auf Rollen aufgewickelten Bahnen eingeführt werden; seine Breite darf nicht weniger als 45 cm betragen; es muß die für Zeitungen gewöhnliche Beschaffenheit haben und weiß sein oder darf ganz schwache Farbenabstufungen aufweisen; es muß auf beiden Seiten rauh, d. h. es darf auf keiner Seite satiniert, kalandriert oder geglättet und nicht pergamentartig sein; b) das Papier muß mindestens 70 v. H. mechanisch bearbeiteten Holz stoff enthalten; c) das Gewicht des Papiers darf nicht weniger als 45 g und nicht mehr als 60 g auf 1 qm betragen; d) das Papier darf nur halbgeleimt sein. Die Einbringer sind verpflichtet, der Ver waltung zur Genüge nachzuweisen, daß das Papier in den Zeitungs druckereien, an die es überwiesen werden soll, angekommen und in Verwendung genommen ist. Zu diesem Zwecke ist in den An meldungen zur Einfuhr von Papier dieser Art der Name der Zeitung und die Druckerei, wo sie erscheint, zu vermerken und die Ver pflichtungserklärung abzugeben, daß das Papier ausschließlich zum Druck von Zeitungen verwendet werden soll. Außerdem haben die Einbringer die Konnossemente, Frachtbriefe oder sonstigen Beförderungsurkunden der Zollverwaltung zur Verfügung zu stellen, damit sie die angemeldete Bestimmung des Papiers nachprüfen kann. Werden die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt oder entstehen Zweifel über die Zuverlässigkeit der Anmeldung, so kann der Zollkontrolleur oder der Zolleinnehmer des Einfuhrzollamts anordnen, daß das Papier nur gegen Sicherstellung des unter Zu- grundelegung von 4 Frank für 100 kg berechneten Zolles ausge händigt wird, und zwar unter Ausstellung eines verbürgten Be gleitscheins, dessen Erledigung erst dann erfolgt, wenn von dem zu diesem Zwecke durch den Zollkontrolleur oder den Steuer kontrolleur des Bestimmungsorts zu bezeichnenden Beamten fest gestellt ist, daß das Papier in der Druckerei angekommen und in Verbrauch genommen ist. Alsdann kann der Zoll unter Zugrunde legung des Satzes von 2 Frank für 100 kg endgültig vereinnahmt werden. (Moniteur Beige) Schweizer Zoll auf Strohpappe Seit einer Reihe von Jahren lieferte ich an eine Züricher Firma kleinere Mengen Strohpappen, dicke, zusammengeklebte Sorten, die jahrelang in der von mir gefertigten Ausführung zum Zollsätze von 4 M. die 100 kg nach Posit. 292 abgefertigt wurden; Zoll zu Lasten des Empfängers. Die Zollvorschrift für diesen Gegenstand lautet, daß die Pappen vor dem Zusammenkleben auf einer Seite unbeschnitten sein müssen. Ich lieferte jedoch, ehe ich diese Vorschrift genau kannte, d. h. ehe sie mir von der Züricher Firma geschrieben wurde, öfter Pappen nach der Schweiz, die ich aus vierseitig be schnittenen, einfachen Pappen zusammenklebte und nach dem Trocknen nicht mehr beschnitt, wodurch die Pappe rauhen Rand hatte und anstandslos zu 4 M. über die Grenze ging. Im Januar 1913 ging wieder eine Sendung von 1100 kg nach Zürich ab, für die die Firma aber einen Zoll von 25 Frs. die 100 kg zahlen mußte, weil die Pappen vor dem Zusammenkleben auf mindestens einer Seite nicht hätten beschnitten werden dürfen. Trotzdem ich mich auf eine jahrelange, gleiche Bearbeitung von nach der Schweiz gehenden Sendungen berief, verlangt die Firma doch von mir, daß ich den Mehrzoll von 21 Frs. die 100 kg tragen müsse, da sie die Vorschrift „vor dem Zusammenkleben unbeschnitten' ‘ gegeben habe. Die Firma gab auch einmal die Vorschrift „nach dem Zusammenkleben unbe schnitten“, was sie heute auf ein Versehen zurückführt. Kann die Schweizer Firma mit Recht von mir die Uebernahme der entstandenen höheren Zollkosten verlangen ? Ich habe Bezahlung verweigert, da die Handhabung bei mir sich auf eine jahrelange Erfahrung stützte, also nicht leichtfertig wörtliche Einhaltung der Zollvorschrift außer Acht gelassen wurde. Strohpappen-Fabrik Fragesteller hat eine ausdrückliche Vorschrift des Be stellers unbeachtet gelassen, ist also zur Zahlung des Mehr zolles verpflichtet. Da aber Fragesteller jahrelang auf andere Weise geliefert hat, und da die Forderung eine Neuerung dar stellte, hätte der Besteller darauf hinweisen sollen, daß bei Nicht befolgung der Vorschrift bedeutend höherer Zoll bezahlt werden muß. Da der Besteller dies nicht getan und dadurch den Irrtum mit veranlaßt hat, sollte er aus Billigkeit einen Teil des Mehr zolles tragen. Beiträge zur Kenntnis des Zellstoff-Kochverfahrens nach System Mitscherlich von Dr.-Ing. Norbert Bernheimer.*) Die Ausführungen Prof. Schwalbes in Nr. 80 der Papier- Zeitung zwingen mich zu einer nochmaligen Entgegnung: Er schreibt: „Meiner Erklärung der von Klein mißverstandenen, nicht behaupteten, sondern nur vermuteten kolloiden Natur des Eisens habe ich nichts hinzuzufügen.“ Auf S. 32 der Publikation steht aber wörtlich: „Was darauf schließen läßt, daß das Eisen sich in kolloidalem Zustande auf die Faser, gelegt hat", und auf S. 44: „die Chlorbestimmung gestattet nur annähernde Schätzung, weil durch die vorhandenen Katalysatoren (z. B. Eisenoxyd) der Chlorkalk katalytisch gespalten wird.“ Der Satz Schwalbes in Nr. 80 ist demnach sachlich unrichtig. Das Zitat aus meiner Be sprechung im Zentralblatt f. d. öst.-ung. Papierindustrie ist irre führend, weil meine später in der Papier-Zeitung ausführlich be gründeten Bedenken weggelassen sind und aus teilweiser Bestätigung der Richtigkeit einiger Beobachtungen meine Bestätigung des normalen Verlaufes der Kochungen abgeleitet wird, wogegen meine sämtlichen Ausführungen sprechen. Meine Angaben über Harpfs und Bernheimers Schwefelsäure zahl sind richtig, wie jedermann nachprüfen kann. Das kolloidale Eisen als Chlorkalkverzehrer durch Augenschein bestimmt zu haben, bleibt also trotz der Unbequemlichkeit Herrn Prof. Schwalbe ganz erhalten und meine Bedenken, daß abnormale Kochungen vorlagen, sind auch unverändert. Budapest, 10. Oktober 1913 Dr. A. Klein ♦) (Selbstverlag des Verfassers. Preis 3 M. 50 Pf. Für Mit glieder des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker 2 M. 50 Pf- Zu beziehen gegen Einsendung des Preises nebst 20 Pf. Porto vom Schriftführer genannten Vereins, S. Ferenczi in Berlin SW 11, Papierhaus.)