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D)APIER-UERARBEITUNG a Buch g e werbe Vereinigung für die Zollfragen der Papier ver arbeitenden Industrie und des Papierhandels Berlin W 9, Linkstraße 22 II 15 Cent das Pfund 20 20 25 35 15 5 3. 4. montiert oder geklebt sind oder werden soll. 40 7 1. 2. graphien (Papier gedruckt (Bronzedruck gilt als zwei Farben), aber nicht ganz oder zum Teil aus Blattmetall gedeckt Zigarrenbänder von derselben Farbenzahl und Zahl von Drucken Etiketten und Marken in 8 oder mehr Farben gedruckt, aber weder ganz noch zum Teil in Blattmetall gedruckt Zigarrenbänder von derselben Zahl von Farben und Drucken Etiketten und Marken, ganz oder zum Teil in Blattmetall gedruckt Zigarrenbänder, ganz oder zum Teil in Blatt metall gedruckt Büchelchen (booklets) Alle anderen Artikel: nicht über 8/1000 Zoll dick über 8/1000, aber nicht über 21/1000 Zoll dick und weniger als 35 Quadratzoll Schnitt größe über 8/1000, aber nicht über 21/1000 Zoll dick und 35 Quadratzoll Schnittgröße oder mehr über 21/1000 Zoll dick NB. Die Dicke soll ermittelt werden, indem das dünnste lithographierte Material im Artikel als Norm angenommen wird, wo bei die Grundlage, auf welche Litho- Karton), mitgerechnet Die Papierverarbeitung im neuen amerikanischen Zolltarif Zollfreiheit genießt Druckpapier im Preise von unter 2U Cent das engl. Pfund. Einem Wertzoll von 12 v. H. unterliegt Druckpapier im Preise von über 21 Cent das Pfund. Einem Wertzoll von 15 v. H. unterliegen: Bücher aller Art, gebunden oder ungebunden, einschließlich der Geschäftsbücher, Kladden usw.; Flugschriften; Photo graphien, Radierungen; Land- und Seekarten; Musikalien in Büchern oder Blättern, sowie alle anderen Drucksachen, so weit sie im Tarif nicht besonders genannt. Einem Wertzoll von 25 v. H. unterliegen: Schreibpapier, Zeichenpapier, Pauspapier; Papier für photo graphische Zwecke; weißgestrichenes Papier, Papier über zogen mit Metall, Metallösungen, Gelatine oder Wollpulver; Papiertapeten; Papier oder Kartonpapier, geschnitten oder gestanzt zu Formen wie Initialen, Monogramme, Spitzen muster, Ränder u. dgl.; alle Postkarten, jedoch nicht solche mit amerikanischen Ansichten in gewöhnlicher, verzierter, geprägter oder gedruckter Ausführung, jedoch nicht litho graphiert; Alben; alle Papiere und Papierfabrikate, die nicht besonders im Zolltarifgesetz aufgeführt sind. Einem Wertzoll von 35 v. H. unterliegen: Pergamentpapier, fettdichtes Papier oder daraus hergestellte Ware; alle nicht genannten Glanzpapiere, Papiere ohne Ueber- zug, gummiert oder mit Phantasie-Effekten oder Mustern dekoriert (jedoch nicht durch Lithographie). Einem Wertzoll von 40 v. H. unterliegen: Alle nicht genannten Glanzpapiere, geeignet für Schachtel fabrikation, geprägt oder bedruckt, jedoch nicht lithographiert. Für die Erzeugnisse des Steindruckgewerbes gelten folgende Bestimmungen: Bilder, Kalender, Karten, Etiketten, Marken, Zigarrenbänder, Plakate, und andere ganz oder dem Hauptwerte nach aus Papier bestehende Artikel auf lithographischem Wege von Stein, Gelatine, Metall oder anderem Material abgezogen (mit Aus schluß von Schachteln, Ansichten amerikanischer Landschaften oder Gegenständen, Musikalien und Illustrationen, die einen Teil von regelmäßig erscheinenden Heften oder Zeitungen oder von gebundenen oder ungebundenen Büchern bilden, mit diesen eingehend, in diesem Abschnitt nicht besonders vor gesehen) sollen folgenden Zollsätzen unterliegen: Etiketten und Marken in weniger als 8 Farben 7 5 Bücher aus Papier oder anderem Material zum Gebrauche für Kinder, ganz oder teilweise lithographiert, im Gewicht von nicht über 24 Unzen das Stück 4 Cent das Pfund Modemagazine oder periodische Zeitschriften, ganz oder zum Teil lithographiert oder durch Handarbeit verziert 6 Büchelchen (booklets), ganz oder zum Teil mit der Hand durch Aufspritzen verziert, gleichviel ob lithographiert oder nicht . . 10 Abziehbilder in keramischen Farben im Ge wicht bis zu 100 Pfund für 1000 Blatt auf der Grundlage von 20x30 Zollausmaß . 60 Alle anderen Abziehbilder mit Ausnahme der als Spielzeug dienenden 15 Ansichten von Landschaften, Gebäuden, Plätzen oder Orten in den Vereinigten Staaten auf Karton oder Papier, nicht dünner als 8/1000 Zoll, gleichviel durch welches Verfahren bedruckt oder hergestellt einschließlich derjenigen, welche ganz oder teilweise durch lithographisches oder Photogelatine verfahren hergestellt sind, jedoch mit Ausnahme der Reklamekarten, gebunden oder ungebunden oder in anderer Form . 20 Dieselben Erzeugnisse, dünner als 8/1000 Zoll für 1000 Stück 2 Dollar Der neue Zolltarif ist am 4. Oktober 1913 in Kraft getreten; je doch werden die Zölle vorläufig noch nach den alten Sätzen er hoben. Die erforderlichen Berichtigungen werden dann später vorgenommen. Die 5 prozentige Zollermäßigung, die nach dem neuen Tarif gesetz für solche Waren gewährt wird, die in amerikanischen Schiffen eingehen, kommt auf Grund des alten mit Preußen ab geschlossenen Handelsvertrags (da das Deutsche Reich als Rechts nachfolger Preußens zu gelten hat) auch der gesamten Einfuhr aus ganz Deutschland zugute. Der 15 prozentige Strafzoll für Verweigerung der Vorlegung der Geschäftsbücher wird nicht erhoben, wenn der Ausfuhrhändler vor Legalisierung der Konsulats-Faktura seine Angaben beeidigt. Für die Einlegung von Berufungen gegen Entscheidungen der Zollabschätzer werden in Zukunft Gebühren erhoben; auch ist den Einfuhrhändlern verboten, die Anwälte an den durch sie erstrittenen Zollnachlässen teilzunehmen zu lassen. Ganz oder zum Teil durch Gefängnisarbeit hergestellte Waren sind von der Einfuhr nach den Vereinigten Staaten ausgeschlossen. Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels Der Geschäftsführer: Eugen Hager Teig für Monogrammprägung Zu Nr. 79 S. 2925 Gold-Monogramme von hohem Glanze und Haltbarkeit stellt man her, indem man das Monogramm in heller, im Kopallack an- geriebener Farbe (am besten hellgelb oder lachs) vorprägt und so gleich mit Bronzepulver bedeckt; das überflüssige Pulver wird mit weichem Pinsel leicht abgestäubt. Diese Prägungen werden über Nacht zum Trocknen ausgelegt, dann mit weichem Pinsel sorg fältig abgestaubt und sodann nachgeprägt, wobei auf den Stempel Folie aufgelegt wird. Auf diesem Wege erreicht man bei Verwendung guten Bronzepulvers schöne und haltbare Monogramme oder Wappen. K. Gefängnisarbeit. Eine auf Veranlassung der Gesamtvertretung für Industrie und Handwerk Dänemarks abgehaltene Sitzung von Vertretern der Buchdruck-, Buchbinder- und Papier-Ver arbeitungsgewerbe, welche den Plan der dänischen Staatsbehörden, Strafgefangene in diesen Gewerben auszubilden und zu beschäftigen, beriet, nahm eine Erklärung an, welche die Gesamtvertretung ermächtigt, mit den Behörden zu verhandeln, um die Interessen der Gewerbetreibenden zu schützen, bg.