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598 Edictalladung. Nachdem von uns auf Jnsclvcnzanzeigc des Gartennahrnngsbesitzers Ernst Friedrich Philipp in Sand zu dessen Vermögen der Conkursprozeß eröffnet, ingleichcn zwischen Len bekannten Gläubigern des im Zustande der Ucbcrschuldung verstorbenen Hausbesitzers Carl Ferdinand Fleischer daselst zu Abwendung des Concurscs ein Vergleich abgeschlossen worden ist, so werden die bekannten und unbekannten Gläubiger Erust Friedrich Philipps und zur Befestigung des beregtcn Vergleichs die unbekannten Gläubiger Carl Ferdinand Fleischers hier mit geladen, in dem auf den fünften Juli 1855 anberaumten Meldungstcrmine gerichtszeitig an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche bei Verlust derselben, sowie bei Strafe der Ausschließung von den Theilniigsmasscn, auch bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — welche Rcchtsnachtheile ohne Aus nahme gegen die Geladenen auch im Falle ihres Außenblcibcns vom Termine eintretcn werden — anzumclden und zu bescheinigen, mit den betreffenden Contradictorcn und bczichcndlich unter sich über die Priorität zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sodann den drei und zwanzigsten August 1^855 Ler Bekanntmachung eines den Außenbleibcnden gegenüber Mittags 12 Uhr für pnblicirt zu erachtenden Ausschließungsbescheids sich zu ver sehen; hiernächst haben die Fleischerschen Gläubiger über ihren Beitritt zu dem erwähnten Vergleich, welcher ihnen auf Anmcldcn zur Einsicht vorgelegt werden wird, längstens bis zum sechsten September 1855 unter der Verwarnung, daß sie bei nicht oder nicht deutlich erfolgender Erklärung als dem abgeschlossenen Vergleiche beigetrelcn werden an gesehen werden, sich zu erklären, die Philipp'schen Gläubiger aber werden geladen, an dem zuletzt erwähnten Tage, Vormittags 10 Uhr an derweit an hiesiger Gcrichtsstcllc zn erscheinen, mit einander und dem bcstellicn Rechtsvertreter gütlich zu verhandeln und womöglich einen Ver gleich abzuschließcn, dafern aber ein solcher nicht zu Stande kommen sollte, den vierten October 1855, den wir zur Publikation eines Ordnungsbcscheids anbcraumt haben, des Vormittags an hiesiger Eerichlsstclle nntcr der Verwarnung zu er scheinen, daß mit der Bescheidscröffnung auch bei ihrem Außcnblciben des Mittags 12 Uhr verfahren werden wird. Auswärtige Interessenten haben zur Annahme von Ladungen und Verfügungen aller Art Bevollmächtigte am hiesigen Orte oder in der benachbarten Stadt Freiberg bei 5 Thlr. Strafe zu bestellen. Crummenhcnnersdorf, den 24. März 1855. Adelig Schönderg'sche Gerichte. Bursian, Direktor. Bekanntmachung. Ausgeklagtcr Schuld halber soll von dem unterzeichneten Königlichen Landgericht die dem Zimmermann Carl Traugott Wolf zugcr hörige Gartennahrung zu Niederbobritzsch, im Grund- und Hypothckcnbuch für gedachten Ort auf Folium 90 verzeichnet, welche ortsgcricht- lich, unberücksichtigt der Oblasten, auf 510 Thlr. gewürdert worden ist, den 2 1. Juni 1855 an Königlicher Landgerichtsstclle allhier des Vormittags unter den gesetzlichen Bedingungen öffentlich .versteigert und mit dem Zuschlag an den Meistbietenden Mittags 12 Uhr verfahren werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß eine Beschreibung des Grundstücks und ein Verzcichniß der Oblasten, für welches beides jedoch nicht Gewähr geleistet wird, den im Königlichen Landgericht allhier und in der Erb gerichtsschänke zu Niederbobritzsch aushängcndcn Anschlägen bcigefügt sind. Freiberg, den 26. Mär; 1855. Das Königliche Landgericht. Abtheilung für streitige Civilsachen. Hecht. Coith. zu besteht seit 1824 ohne Unterbrechung, versicherte 1854 eires IO Millionen Thaler (darunter 8,700,000 Thlr. mehrjährige) und bezahlte an Schäden ««,«2« Thlr. IO Rgr. voll und pünktlich, und behielt einen Reservefonds von 23,600 Thaler in zinstragenden Effecten, welcher auch neu beitretenden Mitgliedern zu Gme kommt. Die Prämien werden nach der Gefährlichkeit der Fruchtgattungen und Gegenden normirt; Obst, Hopfen, Tabak, Rüben- und Kleesaamen gehören unter die versicherungssähigen Gegenstände und sind Versicherungen auch ohne Stroh zulässig.