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39V odei in fein Freiberg, am 12. März 1855. und abzuändenr, ohne daß von Seiten der Verletzten die rufung der Gerichte zulässig ist. Namentlich gilt dies bürgerlichen Geprerbsbetrieb. An- vom am 27. Juni v. I. gegebene Protokollerklärung meinen Aus tritt auS der katholischen und Wiedereintritt in die protestantische Kirchengesellschaft erklärt habe. Da ich nun bereits vor beinahe zwei Monaten diesen Austritt amtlich erklärt und mich also selbst ausgeschlossen habe, so kann meines Erachtens von einer Ausschließung von Seiten des katholischen Kirchenamts keine Rede sein. I. Christ. Schmidt." Kassel, 23. März. Mit Bestimmtheit kann mitgetheilt werden, daß der Entwurf einer Verordnung vorliegt, nach welcher zur Betreibung aller Geschäftszweige eine Concession erlangt werden muß. Auch die zünftigen Meister würden hier nach einer solchen bedürfen, indem regierungsseitig die Ansicht ausgesprochen wird, daß die Meisterschaft weiter nichts als die technische Befähigung doeumentire. Die Ertheilung oder der Fortgenuß einer Coneesfion würde wesentlich durch das politische Verhalten des Geschäftstreibenden bedingt werden. Wie man hört, soll die Sache übrigens selbst im Ministerium auf Wider stand gestoßen sein. Nach der dermaligen Verfassung würde die Regierung allerdings berechtigt sein, alle Verhältnisse der Unterthanen, sofern sie nicht unter den Titel des beschränktesten Privatrechts fallen, aus eigener Machtvollkommenheit zu ordnen Ablehnung der Wiener Note über die Forderung ihrer Alliirten hinausging, so scheint dieselbe gegenwärtig denselben in diese, Forderungen nicht allenthalben folgen zu wollen. So wird allen Ernstes versichert, daß der türkische Gesandte gegen jede fremde Protection über die christlichen Unterthanen protestire. (Dr. I.) Aus Petersburg meldet man der Donau über Berlin, daß der Leibarzt des Verstorbenen Kaisers, Dr. Mandt, Ruß land eiligst und geheim verlassen habe. Man machte ihm zum Vorwurf, daß er dem hohen Patienten so lange verhehlt habe, daß seine Lunge afficirt sei. Außerdem wird getadelt, daß vr. Mandt die Arzneien für den Czaar, statt sie von einem Apo theker machen zu lassen, als Homöopath selbst zusammengefttzt habe. In Petersburg drohte dem Leibarzt Gefahr, die Mäs sen (?) waren gegen ihn aufgeregt, und Kaiser Alexander soll dem Doctor haben rathen lassen, sich aus Rußland zu entfernen. . Wien, 24. März. Ihre Majestät die Kaiserin hat das Wochenbett bereits verlassen und befindet sich, sowie die neuge- borne Erzherzogin im erwünschtesten Wohlsein. — Zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit des vorgestern von Triest hier ange- kommencn Kronprinzen von Sachsen fand heute Morgen eine glänzende Truppenmusterung am Glacis vor dem Burgthore statt, welcher Se. Majestät der Kaiser in Begleitung Sr. Kö niglichen Hoheit mit einem zahlreichen Generalstabe beiwohnte. Uebermorgen (Montag) wird Se. Königliche Hoheit noch den Kaiser auf eine Jagdpartie begleiten und dann Abends nach Dresden zurückkehren. — Die Friedensunterhandlunzen sind bis zur fünften Conferenzsitzung gediehen; über den wahren Stand derselben waltet der undurchdringliche Schleier des streng sten Geheimnisses, doch scheint so viel gewiß zu sein, daß bis jetzt wenigstens ihr Fortgang noch nicht gestört worden ist. Eine eigenthümliche Erscheinung bietet hierbei das Auftreten der Türkei, die bisher in der Kriegsfrage so zu sagen fast ver schollen zu sein schien. Wie die Pforte im Jahre 1853 durch 2 I malte ö 8 angeneh Oeldruc . die dab kirchliche Nachrichten. Va« 13. bi» 20. März »irden ««gemeldet: Geborne: dem Drathziehcr Mammitzsch rin Sohn — dem Schuhmachermeister Schubert ein Sohn — dem Doppeihäuer Jobst in.Friedeburg ein Sohn — dem Berzhäncr Zschocke in Niederzug ein Sohu — Lem Kleidcrmachermeister Cordes eine Tochter — dem Militäibüchsenmachcr Freyer eine Tochter — dem Oceonom Weygandt ein Schn — dem Realschuldirector Winkler ein Sohn — dem Tischlermeister Ludwig Zwillingssöhne — dem Hüttenarbeiter Hensel eine Tochter — dem Lehrhäuer Zimmermann eine Tochter — dem Fleischhauermcister Rothe eine Tochter — dem Schuhmachermeister Franke eine Tochter — dem Tagarbcitcr Geißler ein Sohn — dem Tagarbeiter Beckert eine Tochter. — Hierüber 2 unehcl. Söhne. Gestorbene: des gewesenen Schäfer Heyer Ehefrau, Johanne Christiane geb. Seifert, 54 Jahr 10 Monate — der Posamenttrer ValeriuS Benjamin Warnitz, 74>/, Jahr — des Doppelhäuer Müller Wittwe, Christiane Charlotte geb. Teuchert, 58'/, Jahr — des Schuhmachermeister Springer Ehefrau, Caroline Wilhelmine geb. Rühr, 46 Jahr 10 Monate — des Fleischhauermeister Illgen Sohn, Wil helm Richard, 4 Jahr 4 Monate — des Schuhmachermeister Rühr Tochter, Auguste Clara, 3 Jahr 5 Monate — der Dekorationsmaler Traugott Leberecht Ebert im 59. Jahr — des Lohnfuhrmann Rost Sohn, Carl Moritz, 1 Jahr 11 Monate — des Tagarbeiter Hem pel Sohn, Ottomar Clemens, 1 Jahr 9 Monate — Johanne So phie verw. Butze, geb. Kunze, 71 Jahr 7 Monate — Christiane Caroline Liebscher, 32 Jahr alt. — Hierüber 3 unehel. Töchter, a)1 Monat 2Wochen 4 Tage, b) 12 Tage, c) 3 Jahr 2 Wochen alt. DaS Königliche Landgericht. Abtheilung für streitige Civilrechtssachen. Hecht. Lolch. De Interest Freiber unterste täten d traten, und sie Di pelt bei der Co, ncten, zu ihre De Monat sich zu vom A gangen gliedern für ihr glaubte zeig er st in der ng dar, besteht, An weil Vorihet geboten nen ist Thlr., Sorge Und größern Wohlth zwar stl spruch n in seine. Der hatte zu aber ni keiner l man gl, bürgerli die Erst Der w endigk 8«", ver wenn st lzuerst d, SS Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Landgericht sollen den sechszehnten April l. I., sowie an Len folgenden Tagen von Vormittags 9 Uhr und von Nachmittags 2 Uhr an in Lem Gute Herrn Christian Gottfried Martins zu Müdisdorf eine Anzahl Viehstücke (1 Bullen, 11 Kühe, 3 Kalben, 4 Kälber, 2 Ochsen, 146 Stück Schafe, 10 Lämmer, 4 Schweine) und verschiedenes landwirthschaftliche Geräthc (Wagen, Schlitten, Kummete, eine Getreidereinigungs-, sowie eine Stampfmaschine und derzl.) sowie auch einiges Hausgeräthe gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird mit. dem Bemerken, daß mit der Versteigerung des todten Inventars begonnen und zur Versteigerung der Viehstücke am Nachmittage des ersten Tages — des 16. April übergegangen werden wird. Ein specielles Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände ist dem im unterzeichneten König!. Landgericht und im Gasthofe zu Müdisdorf aushängenden Anschlägen beigefügt.