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Papier-Zeitun FACHBLATT 13 26 52 20 30 40 BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag- Schluß der Anzeigen - Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 3 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — lu- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel 104 „ „ „ 50 „» Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/. Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger Nr. 47 Berlin, Donnerstag, 14. Juni 1917 42. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis vom 1. Juli an bei allen deutschen Postanstalten, ferner durch den Buchhandel: 3 M. Vierteljährliches Bestellgeld 18 Pf. Bezug unter S'reifband kostet für In- und Ausland N ierteljährlich 6 M. 50 Pf. Die Kosten des vierteljährlichen Postbezugs vom 1. Juli 1917 an in den verbündeten und in den zur Zeit er reichbaren neutralen Ländern werden sobald als möglich bekanntgegeben. Inzwischen erteilen die dortigen Post ämter Auskunft. Monatlicher Bezugspreis bei deutschen Postanstalten 1 M. Monatliches Bestellgeld 6 Pf. Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat oder auf zwei Monate entgegen. I N H K’eingeldmangel bei der Lohnzahlung . . . ’ 57 Beschlagnahme von Sulfat (Glaubersalz) . , 957 Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen der Papierindustie . . 957 Verkehr mit Holzpech, Holzteerpech, Holzteer und Holz teer ölen 958 Papier-Erzeugung und -Großhandel. Amtliche Mitteilungen des Kriegsamtes . . . 958 Nachruf: + Karl Marggraff 968 ; Adolf 958 Papierholz aus dem Gebiet Oberost .... 958 Die Neuregelung der Druckpapierpreise und der Papiergroßhandel . . . . 959 Kleine Mitteilungen .... . 959 Papierstoffmarkt 959 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Tarifamt für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker . 961 | Berliner Typographische Gesellschaft. . 961 | ALT Versammlung südwestdeutscher Buchdruckerei besitzer u. Württembergischer Zeitungsverleger 961 Förderband für Bogenzusammenträger . . .962 Wasserdurchlässiger Stoff als Druckplatte . • 962 Papier-Spinnerei: Frachtberechnung von Spinnpapier . , . 963 Verein für Papier-Spinner und -Weber . , . 964 Flachgarn aus schmalen Papierstreifen . . , 964 Schreibwaren-Handel: Einrichtung und Betrieb einer Schreibwaren- Handlung: Allgemeines über Preiszusammen stellungen . . 965 Aufschlag freibleibend 966 Die billige Verkäuferin und ihre Kundinnen , 966 Geschäfts-Nachrichten . 975 Deutsche Reichs-Patente 975 Warenzeichen 976 Briefkasten . , ... . . . , . 976 Kleingeldmangel bei der Lohnzahlung Ein Vorschlag zur Abhilfe Allen großen Firmen macht die Beschaffung des Kleingeldes zur Lohnzahlung die größte Mühe. Durch diese Beschaffung werden dem Verkehr laufend frößere Mengen Kleingeld entzogen, denn jede größere Firma muß laufend Kleingeld aufsammeln, um am Lohn zahlungstage genügend zu haben. Viele Firmen behelfen sich durch Briefmarken. Zahlt man am Lohntage den vollen Markbetrag aus und trägt den jeweils überschießenden Pfennigbetrag für die nächste Lohn woche vor, so ist diesem Uebel abgeholfen, die Lohnzahlung selbst wesentlich erleichtert, ohne daß die Lohnbücher geändert werden müssen, und große Mengen Kleingeld werden dem sonstigen Verkehr nicht mehr entzogen. Es bleiben dann wechselnd Beträge, niemals über 99 Pfennig, für jeden Arbeiter stehen. Der Rest wird dem Aus tretenden voll ausgezahlt, ebenso kann er in der letzten Lohnwoche jeden Vierteljahres oder jeden Jahres zur Auszah.ung komm in. Beispiel: Lohnwoche Verdienst Rest der letzten Woche zusammen Lohn zahlung 22 34,52 34,52 34,— 23 34,87 — 52 35,39 35,— 24 33,77 —,39 34,16 34,— 25 34,28 —,16 34,44 34,— 26 33,65 —,44 34,09 34,— usw. Berlin, den 8. Juni 1917. Max Krause. Die gleiche Anregung ist in letzter Zeit schon wiederholt ge geben worden. Dagegen wurde eingewandt, daß die Kleingeldnot durch Befolgung der Anregung nicht beseitigt, sondern von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer und auf die Geschäfte, in denen diese einkaufen, abgewälzt wird. Beschlagnahme von Sulfat (Glaubersalz) Ausführungsbestimmungen vom 7. Juni 1917 zu der Verordnung über den Verkehr mit Sulfat vom 16. Mai 1917, abgedruckt in Nr.'41 der Papier-Zeitung. § 1. Sulfat (kalziniertes und kristallisiertes Glaubersalz) darf nur mit Genehmigung der Zentralstelle für Sulfatverteilung in Berlin abgesetzt werden. Die Zentralstelle für Sulfatverteilung steht unter der Aufsicht des Reichskanzlers. § 2. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft: ? 1. wer Sulfat (kalziniertes und kristallisiertes Glaubersalz) ohne die im § 1 Abs. 1 vorgeschriebene Genehmigung absetzt, 2. wer den Bedingungen zuwiderhandelt, unter denen eine nach § 1 Abs. 1 vorgeschriebene Genehmigung erteilt ist. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Stoffe erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. § 3. Die Bestimmungen treten am 1. Juli 1917 in Kraft. Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen der Papierindustrie Der Herr Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung hat sich mit der Bestellung eines Beirates für Preisprüfungsstelle einver standen erklärt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern: Generalsekretär Dr. von Stojentin, Vorsitzender (als Ver trauensmann der Zentralstelle), Syndikus Dr. Zeitlin (für den Großhandel), Syndukis E. Hager (für die Papierverarbeitung), Rudolf Ebart, in Fa. Gebr. Ebart, Spechthausen (für den Ver ein Deutscher Papierfabrikanten).