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1350 PAPIER- Der Gutenberg-Bund, die dem Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften angeschlossene Gehilfen-Organisation deutscher Buchdrucker hat nach dem Jahresbericht für das Jahr 1916 ein ereignisreiches aber auch erfolgreiches Jahr hinter sich. Die Schwie rigkeiten im Buchdruckgewerbe wurden durch das einmütige Zu sammenarbeiten der Gehilfen- und Prinzipalsorganisationen mit dem Tarifamt der deutschen Buchdrucker überwunden. Die Mitglieder zahl hat sich durch Einberufungen zum Heeresdienst im Jahre 1916 um 108 und zwar von 1490 Ende 1915 auf 1382 Ende 1916 vermindert, sie ist seit Anfang August 1914 durch Einberufungen um beinahe zwei Drittel zurückgegangen. Ueber 60 v. H. der Mitglieder stehen im Felde; 214 Mitglieder sind bereits gefallen; 194 erhielten mili tärische Auszeichnungen. Die Finanzgebarung hat sich im letzten Jahre besser gestaltet, was besonders auf die geringe Arbeitslosigkeit infolge Gehiltenmangels zurückzuführen ist. Während im Jahre 1914 infolge großer Arbeitslosigkeit 105 219,17 M. an Arbeitslosenunter stützung gewährt wurden, ist diese Summe im Jahre 1916 auf 1726,75 Mark zurückgegangen. Das Vermögen ist von 574 397,39 M. Ende 1915 auf 600 663,24 M. gestiegen. Allgemeine Deutsche Buchdrucker-Unterstützungskasse. Nach dem Rechenschaftsbericht von 1916 hat die Kasse in allen Kassen zweigen Ueberschüsse erzielt. Die Ausstreuungen gegen die Lebens fähigkeit der Kasse unter den Mitgliedern werden damit widerlegt. Die Kasse konnte bis Mai 1916 die bei Ausbruch des Krieges bei der Reichsdarlehnskasse verpfändeten Wertpapiere der Arbeitslosen- und Krankenkasse im Betrage von 40 000 M. einlösen. Die Reise- und Arbeitslosen-Kasse hatte 11 003,04 M. Einnahmen und 9438,17 M. Ausgaben. Die Krankenkasse hatte eine Einnahme von 34 845,49 M., eine Ausgabe von 32 636,94 M. Die Einnahmen in der Invalidenkasse betrugen 95 207,48 M., die Ausgaben 89 781,09 M. Zu den Einnahmen der Kasse trugen die Prinzipale 34 286,88 M. bei. Davon entfallen auf Pauschalbeiträge für Gehilfen 14 286,88 M., und 20 000 M. auf die Beihilfe vom Deutschen Buchdrucker-Verein. Von den Gehilfen wurden an Beiträgen und Eintrittsgeldern 82 261,30 M. geleistet; die Zinseneinnahme aller drei Kassenzweige sowie der Jubiläumsstiftung betrug 25 793,60 M. Das gemeinschaft liche Vermögen der Arbeitslosen- und Krankenkasse belief sich Ende 1916 auf 97 525,34 M., das der Invalidenkasse auf 646 687,54 M. und das der Jubiläumsstiftung auf 26 553,80 M. Die Geschäftsstelle befindet sich in Leipzig, Deutsches Buch gewerbehaus. Verbot der Herausgabe neuer Zeitschriften in England. Durch Papier betreffende Verordnung Nr. 4 des Britischen Handelsamtes vom 8. Juni 1917 wird der Bereich einer früher erlassenen Verordnung, wonach die Veröffentlichung neuer Zeitungen ohne besondere Er laubnis des Handelsamtes verboten wird, erweitert. Die neue Ver ordnung verbietet, außer gegen besondere Erlaubnis, nicht nur die Veröffentlichung irgend welcher neuer Zeitschrift oder anderer regelmäßig von Zeit zu Zeit erscheinender Druckschrift, sondern auch deren häufigere Herausgabe als vor Erlaß der Verordnung. Papier-Spinnerei Ermittelung der Feuchtigkeit und der„Nummern" von Papierrundgarnen Auf Veranlassung des Verbandes Deutscher Papiergarn-Webe reien, Sitz Berlin W 8, Charlottenstraße 37, hat das Königliche Materialprüfungsamt im Verein mit Vertretern der Warenprüfungs ämter und der Papiergarn-Spinner und -Weber Vorschriften für die Ermittlung der Feuchtigkeit und Nummer von Papierrundgarnen aufgestellt. Die Vorschriften sind in vier Gruppen und 16 Paragraphen eingeteilt. Die Gruppe I behandelt die Vorschriften über die An meldung zur Prüfung, Gruppe II die Probeentnahme, Gruppe III das Prüfungsverfahren, das unter anderem folgendes bestimmt: A. Bestimmung des Handelsgewichtes § 8. Probenmenge. Die Trockengewichte sind für alle entnomme nen Kreuzspulen getrennt zu ermitteln, und zwar für das gesamte auf der Spule enthaltene Garn, einschließlich der leeren, getrock neten Hülse, nötigenfalls in mehreren Trocknungen. Ist das Garn in anderer Aufmachung als in Kreuzspulen geliefert, so soll die Mindest menge für jede Trocknung 500 g betragen. Das Hülsengewicht wird nicht in Abzug gebracht. § 9. Das Trocknen. Das abgehaspelte Garn darf vorgetrocknet werden, jedoch soll die Temperatur hierbei höchstens 105° C. be tragen. Das Fertigtrocknen erfolgt bei 105—110° C. solange, bis die Gewichtsabnahme zwischen zwei Wägungen, die in Abständen von je 10 Minuten vorgenommen werden, weniger als 0,1 v. H. bezogen auf das letzte Gewicht, beträgt. Ueber jede Trocknung ist eine Niederschrift zu führen, in der über das Vortrocknen die hierbei erreichte höchste Temperatur und für das Fertig E I T U N G Nr. 67/1917 trocknen folgende Beobachtungen einzutragen sind: Zeit und Er gebnisse der Wägungen, der jeweilige Stand des Thermometers im Trockenraum sowie die höchste Temperatur während des Trocken prozesses. Die Wägungen sind mit einer Genauigkeit von 1 g auszu führen. § 10. Berechnung des Handelsgerichtes. Der Berechnung ist: der aus allen Trocknungen an Proben derselben Lieferung berechnete. Mittelwert*) zugrunde zu legen. Ihm werden als handelsüblicher Feuchtigkeitszuschlag 15 v. H. vom Trockengewicht zugeschlagen, gleichviel, ob es sich um reine Papiergarne oder um Papiergarne in. Verbindung mit Spinnstoffen handelt. Beträgt zum Beispiel das Reingewicht der Lieferung 1035,7 kg, das Gewicht der Trockenproben (Garne und Hülsen) vor dem Trocknen 4468,2 g das Gewicht der Trockenproben (Garne und Hülsen) nach dem Trocknen 3556.7 g dann ist das Handelsgewicht der Probe' 3556-7 + 355610015 - 4090-2 g das Handelsgewicht der Lieferung § 11. Bescheinigung des Ergebnisses. Ueber das Ergebnis des. Trocknens ist ein Schein auszustellen, der außer den bei der An meldung der Lieferung oder der Probensendung zu ihrer näherem Bezeichnung gemachten Angaben noch folgendes enthalten muß: Name des Warenprüfungsamtes. Eingangstag und Eingangsnummer. Gewichtsaufstellung des Warenprüfungsamtes, bzw. nach Anmeldeschein (Abschrift der Niederschrift über die Probe entnahme ist beizufügen). Ergebnis der Austrocknungen. Berechnetes Handelsgewicht der Lieferung. Berechnung der Kosten. B. Bestimmung der Garnnummer (Lauflänge) § 12. Die Garnnummer besagt, wieviel Garn mit 15 v. H- Feuchtigkeit auf 1 kg gehen. Der ermittelte Wert ist auf zwei Dezi malen abzurunden (z. B. 2,15). § 13. Soll die Garnnummer gleichzeitig mit dem Handels gewicht bestimmt werden, so ist zum Abhaspeln ein Haspel zu ver wenden, der mindestens 1 m Umfang besitzt. Der Flaspel muß dann ferner mit einer Fadenführung ausgestattet sein, die die aufzuwinden den Fäden selbsttätig dicht nebeneinanderlegt. Die Auflaufge schwindigkeit soll 100 bis 120 m in der Minute betragen. Die Faden spannung muß hierbei derartig geregelt werden, daß der Faden, nicht lose, sondern mit mäßiger Spannung aufläuft. § 14. Soll für eine Lieferung nur die Garnnummer bestimmt werden, so sind hierzu von dem nach § 4 entnommenen Material 1000 m Garn zu verwenden, die auf die Einzelproben möglichst gleichmäßig zu verteilen sind. Für das Haspeln und Trocknen gelten die gleichen Vorschriften wie unter §§ 9 und 13. § 15. Bescheinigung des Ergebnisses. Das Ergebnis der Nummer bestimmung wird auf dem Prüfungsschein mitgeteilt, der hierzu' folgende Angaben vorsieht: die einzeln abgehaspelten Längen, die Gesamtlänge der Proben, das Trockengewicht, das Gewicht,, auf Grund dessen die Nummer berechnet wurde, und die Garn nummer selbst. Gruppe IV der Vorschrift setzt die Kostenberechnung fest, Breslauer Papiergewebe-Messe Siehe Nr. 66 S. 1331 Die von der Breslauer Messe-Gesellschaft veranstaltete Aus stellung von Papiergespinsten, Papiergeweben und daraus hergesellten Waren aller Art wird in Breslau im großen Saale des Konzerthauses Friebeberg vom 29. September bis 14. Oktober stattfinden. Die Anmeldungen von Ausstellern müssen bis spätestens 1. September bei der Geschäftsleitung der Breslauer Messe-Gesellschaft, Breslau I„ Reuschestraße 32,33, erfolgen. Die Ausstellung soll sowohl der Aufklärung und Belehrung, der Bevölkerung dienen als auch die geschäftlichen Beziehungen zwischen Fabrikanten, Großhändlern und Einzelhändlern beleben. Es ist schwer erklärlich, aber einwandfrei festgestellt, daß die Bevölkerung des Ostens der Aufnahme von Bekleidungswaren aus Papiergewebe gegenüber zurückhaltender ist, als die des Westens. Eine Ausstellung dürfte das geeignetste Mittel sein, hier Wandet zu schaffen, und die beteiligten Kreise setzen auf diese Ausstellung; die größten Hoffnungen. Wie wir hören, ist die Beteiligung von Spinnereien und Webereien sehr stark. Rechtzeitige Anmeldung empfiehlt sich. *) Mittleres Gewicht der trockenen Garne und der getrock neten Hülsen.