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324 PAPIER-ZEITUNG Nr. 9 In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 1, Gitschiner Str. 1—103, an jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Verfahren, Druckplatten, die mit einer auf chemischem Wege hergestellten Schutzschicht unter einer Silbersalzgelatine emulsion versehen sind, zur Annahme fetter Farbe zu befähigen von Klinisch & Co. in Frankfurt a. M. DRP 242237. Zusatz zum DRP-239807 (Kl. 57). Vergl. Pap.-Zeitung 1911, S. 3550. Im Haupt-Patent 239807 ist ein Verfahren beschrieben, die Vorpräparation für eine entwickelte und ausgewaschene Gelatine-Silbersalzemulsion mit Säuren zu beseitigen. Bei weiterer Ausarbeitung dieses Verfahrens hat sich er geben, daß die Entfernung der auf chemischem Wege herge stellten Schutzschicht nicht allein durch Lösungen von Säuren oder sauren Salzen erfolgen kann, sondern daß der gleiche Zweck auch durch Ueberschleifen der entwickelten und ausgewaschenen Platte mit feinem Bimsstein-, Schmirgel- oder einem anderen geeigneten Pulver erzielt wird. Beim Schleifen setzt man dem betreffenden Pulver eine schwer verdunstende, nicht wässerige Flüssigkeit (Terpentin, Oel u. dgl.) zu, wodurch einerseits die unangenehme Staubbildung verhindert und anderseits die Schutzschicht schneller entfernt wird. Die spätere Farbannahme wird erleichtert, wenn man dem Pulver ein fettes Oel zugibt oder letzteres oder andere fetthaltige Stoffe der Schleifflüssigkeit beimischt. Patent-Ansprüche : 1. Ausführungsweise des Verfahrens nach Patent 239807, dadurch gekennzeichnet, daß das Entfernen der Schutzschicht durch Ueberschleifen mit feinem Bimsstein-, Schmirgel- oder ähnlichem Pulver erfolgt. 2. Ausführungsweise des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schleifen unter Zugabe einer nicht wässerigen Flüssigkeit mit oder ohne Beimischung von Fettstoffen erfolgt. Verfahren zur Herstellung von Büchern aus einzelnen Blättern von Peter A. Kehoe in Tompkinsville, .V. St. A. DRP 239951 (Kl. 11). Die Erfindung betrifft die Herstellung von Büchern aus einzelnen Blättern, die in Abständen voneinander angeordnet sind. Die gewünschte Anzahl der einzelnen Blätter oder Zettel, aus denen das Buch hergestellt werden soll, wird zu einem gleich mäßigen Stapel vereinigt, worauf in üblicher Weise ein Streifen 2 aus Leinwand oder Musselin auf die Außenseite des vorderen und hinteren Blattes nahe der inneren Kante geklebt wird. Alsdann werden die Blätter und die Streifen 2 mit Löchern für die Bund schnüre 4 versehen und die Schnüre durchgezogen. Die Blätter werden dann durch Schräglegung oder Schrägverschiebung, wie in Bild 1 angedeutet, in gewisse Abstände voneinander ge bracht, und auf die freiliegenden inneren Kanten wird Leim aufgetragen. Darauf wird auf die Leimkanten ein Streifen 6 (Bild 2) aus lose gewebtem Drillich oder Flanell, durch welchen der Leim sickert, und darüber ein Streifen 7 aus starkem Papier oder Karton gelegt, worauf das Ganze bis zur vollständigen Trocknung unter Druck gebracht wird. Nach dem Trocknen wird der Buchblock in bekannter Weise im Deckel befestigt. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung von Büchern aus einzelnen Blättern, die in Abständen voneinander angeordnet sind, da durch gekennzeichnet, daß die lose auf Schnüre gereihten Blätter zur Aufbringung der Leimschicht treppenförmig schräg auf einander gelegt, in dieser Lage mit dem Buchrücken verleimt und sodann die Deckel an den Bundschnüren und dem Rücken befestigt werden. v Briefordner mit einer in der Mappe angeordneten, die Schrift stücke ohne Verletzung derselben haltenden Klemmtasche von Grünewald’s Pegistrator Co. in Hannover. DRP 239995. Zusatz zum DRP 172825 (Kl. 11). Vergl. Papier-Ztg. 1906, S. 3268. Die Einrichtung des Hauptpatents ist hier dahin abgeändert, daß die Bänder von den Schiebern lösbar und mit Löchern oder Oesen versehen sind, durch welche die umbiegbaren Aufreih bänder gezogen werden können. Die Schieber bestehen aus Blechklammern mit Löchern, deren Schenkel durch die Führungs falze gegeneinandergedrückt werden und die mit den Oesen in die Löcher eingesetzten Bänder festhalten. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Kurvenlineal zum Aufzeichnen von Schriftzeichen von Georg Bahr in Charlottenburg. DRP 239624 (Kl. 75). Zur Herstellung eines Schriftzeichens führt man eine Feder mit röhrenförmiger Spitze am Rande der Aussparung entlang, wobei die Spitze der Feder auf der Schreibebene liegen muß. Der Gestalt des Buchstabens entsprechend, wird der Ausschnitt ganz oder nur zum Teil umfahren, oder es wird auch ein zweiter Ausschnitt zu Hilfe genommen. Zum Beispiel wird das V im Ausschnitt 1 geschrieben, in dem man die Schenkel desselben umfährt. Das B wird erst mit Ausschnitt 3 als P geschrieben, alsdann die Schablone S in einem Rahmen oder mit einem Anschlag a eines Griffes G in einem gewissen Abstande von der Schreibebene an einer Führung F s —— ■ w - ..... A VBP:NNZDA/AUSG•.2 so weit nach links verschoben, bis mit dem Ausschnitt 4 der untere Bogen mit dem geschriebenen P zu B vereinigt werden kann. Die kleinen Löcher l dienen zur Herstellung der wagerechten Striche, z. B. bei H, E, G usf., indem man die Federspitze durch die Löcher steckt und unter Verschiebung der Schablone den Strich an der gewünschten Stelle zieht. Es sind also auf diesem Kurvenlineal die Kurvenstücke eines einzigen Schriftzeichens auf mehrere Stellen des Kurven lineals verteilt. Die Anordnung der Schablonen kann verschieden sein. Z. B. können die großen Zeichen mit den Zahlen und die kleinen Zeichen für sich allein auf einer Schablone angebracht werden. Diese beiden Schablonen können auch übereinander oder nebeneinander fest oder auslösbar verbunden sein. Patent-Anspruch: Kurvenlineal mit Ausschnitten zum Aufzeichnen von Schrift zeichen, bei dem die Schriftzeichen in einzelne Kurvenstücke zerlegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Herstellung eines bestimmten Schriftzeichens oder Monogramms erforderlichen Kurvenstücke auf mehrere Ausschnitte verteilt sind, so daß die Ausschnitte aus Kurvenstücken bestehen, die verschiedenen Schriftzeichen entnommen sind.