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Unlauterer Wettbewerb durch Abschrift von Kundenlisten Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Der Kaufmann P. war eine Zeitlang bei der Firma E. in Han nover, einem Geschäft für chemische Gebrauchsartikel, als Prokurist in Stellung. Er trat dann bei der Firma W. in Hannover ein und machte von dort auch den Kunden der Firma E. Angebote. E. erhob darauf Klage und behauptete, daß der P. ihm zwei Kunden listen mit etwa 18 000 Adressen entwendet habe. Er verlangte Verurteilung des Beklagten, es zu unterlassen, die in diesen Listen aufgeführten oder aus den Listen abgeschriebenen Adressen zu benutzen. Der Beklagte bestritt, Adressenverzeichnisse entwendet zu haben, gab aber zu, Kunden abgeschrieben zu haben, die in jedem Adreßkalender stehen. Das Landgericht Hannover hat nur zum Teil zugunsten des Klägers erkannt. Das Oberlandesgericht Celle dagegen hat die Beklagte verurteilt, die Benutzung der Quellen und Verzeichnisse zu unter lassen, die P. sich in der Stellung des E. gemacht hat; ebenso hat das Oberlandesgericht die Pflicht der Beklagten ausgesprochen, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Abschrift und Benutzung seiner Kundenverzeichnisse entstanden ist. Zur. Begründung seines Urteils führt das Oberlandesgericht näher aus: Es unterliegt keinem Zweifel, daß es sich hier um Geschäfts geheimnisse handelt. Der Charakter des Geschäftsgeheimnisses wird auch dadurch nicht beseitigt, daß es Sich um Adressen handelt, die in jedem Adressenkalender aufgeführt sind. Die Eigentümlich keit und der Wert der Verzeichnisse besteht darin, daß die Kunden listen nach besonderem Charakter zusammengestellt sind, und zwar unter Weglassung der insolventen Firmen. Von diesen Kunden verzeichnissen hat der Beklagte P. sich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise Kenntnis verschafft. Allerdings kann dem Angestellten nicht verboten werden, Adressen von Kunden der früheren Firma frei nach Seinem Gedächtnis zu benutzen. Das Abschreiben von Kundenlisten aber verstößt gegeh Treu und Glauben. Für den Schaden haften beide Beklagte solidarisch. Das Reichsgericht hat das Urteil des Oberlandesgerichts Celle bestätigt und die Revision der Beklagten zurückgewiesen, soweit sie nicht mangels einer Revisionsrüge als unzulässig verworfen werden mußte. (Aktenzeichen: II. 399/11. — Urteil vom 6. Februar 1912.) K. M.-L. Maschinenschreiber spart Eure Farbbänder wek EtefaiikellMIEW' gibt stets wunderbar klare und deutliche Co p i e n von Maschinen-und Handschriften^ Adler-KoplerwuSSer, ermöglicht tadellose Kopien on Ko pien aus Kopierbüchern usw. und spart 50 % an Farbbändern, da diese über noch einmal so lang benützt werden können. [52233 Adler-Koplerwusser ist ganz besonders Besitzern [von Kopiermaschinen zu empfehlen. Adler-Kopierwusser kostet die %- Literflasche M. 3.—, kleinere Flaschen M. 2. — und M. 1. — Vertreter überall gesucht Adier-Kopierwasserfahrik, Riesa Emil Luc Versuchen Sie: F533l3 Mumm & Zaum’s XX.Jahrhundertfeder: Nr. 438 goldfarbig - MUMM &. ZAUM’S w GOLDENE 00 XX JaHRHUNDERTSFEOEE . • MUMM&ZAUM’S -XXJANRHUNDERTFEDER Die beste Feder für flotte und moderne Schrift m Unerreicht in Qualität und Prelswürdigkelt Zu haben in allen Papierhandlungen azz::::::::::::::::: m «■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■ Paginier- und Kopfdruck-Maschinen für Fuss- u. Kraftbetrieb Spezialprospekte F. H. Zimmermann Maschinenfabrik, G. m. b. H. Reinickendorf - Ost bei Berlin, Markstr. 32 Langjähr. Spezialitäten: Paginier-Maschinen f. Hand, Fuss und Kraft Orig.Zimmermann Ziffernwerke Kopfdruek- Maschinen für Fuss und Kraft Grosse Reparatur- Werkstätten [51740 Aug. Finkenrath Söhne, Elberfeld Patentierte Selbstöffnerkasten Aufbewahrungskasten aller Art [51287 Ueliblick- Schreibmaschine Eine elegante, soliden, leistungsfähige Klaviatur-Schreibmaschine für 125 Mark Vielseitigste Verwendbarkeit für Bureau, Haus und Reise Prospekt W Nr. 90 gratis und franko [50629 Groyen & Richtmann, Köln Filialei Berlin, Leipziger Strasse 112 Engros! Export I