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MterlMungs-und DtMgenz-Blatt. 33. Stück. - XXIII. Jahrg. Sonnabends , den 15. August 1835. B e k an n tmach u n g. Da der bei dem Gävernitzer Teiche von der Meißm-Großenhayner Straße abgehende Meißen-Großenhayner Fußsteig oder die sogenannte Karnerstraße dem verkehren den Publikum nur eine ganz unbeträchtliche Zeitersparniß gewährt, auch wegen seiner unbe deutenden Frequenz das Fortbestehen dieses Fußsteigs keineswegs nöthig erscheint, dagegen die aus demselben für das Eigemhum der anliegenden Grundbesitzer erwachsenden Nachtheile sowohl als die sicherheitspolizeilichen Bedenken dessen Aufhebung als zweckmäßig erscheinen lassen, so hat die Königliche Hochlöbliche Kreis-Direktion zu Dresden mittelst Verordnung vom tb/ziHen vorigen Monats genehmiget , daß dieser Fußweg von dem Gävernitzer Teichdamme an bis.zu dem Punkte, wo derselbe in dem heiligen Grunde mit dem von Proschwitz nach der heiligen Grundmühle führenden Fahrwege zusammentrifft, aufgehoben und gänzlich eingezogen werde. Es wird daher solches / und daß in Folge der obbelobten Verordnung den Gemeinden und Grundstücksbesitzern, deren Felder und Holzungen der fragliche Fußsteig durchschneidet, gestatted worden ist , denselben zu vergraben , umzuackem , durch Holzanpflanzung zu sper ren und überhaupt ungangbar zu machen und zu zerstören, auch künftig Alle, die auf gedachtem Fußsteige betroffen werden, zu pfänden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hayn, am 4ten August 1835. Vierte Amtshauptmannschaft des Dresdener Kreis-Direktions-Bezirkes. v. Wolf. Sowohl an diejenigen Gardisten der Com- nmnal-Garde der Stadt Hayn » welche an der vierten, am 8. August d. I. stattgefundenen Waffenübung nicht Theil genommen haben, als' an diejenigen, welchen die Verbindlichkeit des Nach-ExercirenS in Bezug auf frü here Waffenübungcn noch obliegt, ergeht hier durch die Veranlassung, den künftigen Mon tag , als den fiebenzehnten August d. I. Nachmittags um drei Viertel auf 6 Uhr vor dem hiesigen Nachhause zum Nachexerciren sich cinzufinben. Punkt 6 Uhr erfolgt daS Verlesen. Hayn, den 13ten August 1835. Richt er, stellvertretender Commandant. B e ka n n tmH ch un g. Cs hat die unterm 1. Mai d. I. an diejeni gen Marktficranten, welche allhicr Etand- zcttel gelöst habkn, und die hiesigen Jahrmärkte