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Großenhainer Unterhaltung- L Anzeigeblatt. Ainisl'kntt iler Königs. Aiuktmusäiumui^iist, l!c8 Königs ImiMricHk nnll lieg Ktn>limis,8 z» Eroßcnsinin. S«<M?w«"d"n ««r?g«vmb,""siüt°9'm°a"g<no^ Druck Md Beriag von Herrmann Starke Nl Großenhain. w,,d«». w-n?rm/d-n'EMs-ad,in nicht n»d„« Abonnement vierteljährlich l Mark. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke 86N. durch Postnachnahme erhoben.^L^7, M. 135. Donnerstag, den 16. November 1882.70. Jahrgang. Bekanntmachung. Es ist ermittelt worden, daß in manchen Gegenden des Landes der ungesetzliche Ver trieb einer, den vorgenommenen Untersuchungen zufolge stark Opium haltenden Tinktur unter dem Namen „schmerzstillende Kindertinktur" oder nur „Kindertinktur" sowohl durch hausirende Händler — die sogenannten Königseeer — als sonst außerhalb der Apotheken in beträchtlichem Umfange stattfindet, und daß namentlich auch Hebammen die beregte Tinktur verwenden. Da der Gebrauch dieser Tinktur, wenn er ohne ärztliche Verordnung stattfindet, er hebliche und ernste Gesundheitsstörungen im Gefolge haben kann, der Vertrieb der Tinktur aber nach Maaßgabe der kaiserlichen Verordnung vom 4. Januar 1875 nur in Apotheken, und zwar, mit Rücksicht auf die stark wirkenden Eigenschaften derselben, unter Ausschluß vom Handverkauf, stattfinden darf, auch die Tinktur nicht zu denjenigen Heilmitteln gehört, deren Verordnung und Anwendung den Hebammen nach § 14 der revidirten Hebammen- ordnung vom 8. Mai 1872 gestattet ist, so wird auf Anordnung des Königlichen Mi nisteriums des Innern vor der Verwendung der fraglichen Tinktur ernstlich gewarnt und hierbei die Vorschriften in § 367 8uk 3 des Reichsstrafgesetzbuchs und in § IO der, die Einführung einer revidirten Hebammenordnung betreffenden Verordnung vom 8. Mai 1872, sowie in 8 14 der revidirten Hebammenordnung mit dem Hinzufügen eingeschärft, daß bei vorkommenden Zuwiderhandlungsfällen mit allem Nachdrucke eingeschritten werden wird, j Großenhain, am 27. October 1882. Die Königliche Amtshanptmannschast. von Weiffenbach. Fr. Für den Schreiber Wilhelm Otto Weber aus Großenhain ist der Theatermeister Herr Ernst Wilhelm Kühne hier als Abwesenheitsvormund von dem unterzeichneten i Amtsgerichte bestellt worden. Großenhain, am 11. November 1882. Königliches Amtsgericht. ! Estler. Hallbauer, Ref. Bekanntmachung, die StMorrordurtrnwahl brtr. ! Mit Ende dieses Jahres haben aus dem Stadtverordnetencollegium die ansässigen Stadtverordneten . - 1) Herr Rechtsanwalt Robert Keystelitz, 2) „ Kaufmann Friedrich Robert Pollmar, 3) „ Kaufmann Bruno Nöstler, 4) „ Fabrikbesitzer Max Otto ! und die unansässigen Stadtverordneten 5) Herr Uhrmacher Friedrich August Messerschmidt, 6) „ Fabrikbesitzer Julius Kämpfe, sowie die ansässigen Ersatzmänner 7) Herr Färbereibesitzer Wilhelm Schmidt, 8) „ Kupferschmiedemeister Friedrich August Schwedler I und der unansässige Ersatzmann ! 9) Herr Zinngießermeister Karl Friedrich Wilke auszuscheiden, auch sind die inzwischen zur Erledigung gekommenen Stellen von 2 an sässigen Ersatzmännern anderweit zu besetzen. Zur Vornahme der hiernach erforderlichen Ergänzungswahl haben wir Montag, den 27. November d. I., von Vormittags 9 bis Nachmittags 3 Uhr und als Wahllocal das Deputationszimmer im Rathhause, II. Etage, bestimmt. Alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt werden nun hierdurch aufgefordert, am bezeichneten Tage und Orte in Person zu erscheinen und ihre Stimmzettel, auf welchen die Namen von 8 ansässigen und 3 unansässigen wählbaren Bürgern zu verzeichnen sind, in das vorhandene Stimmbehältniß einzulegen. Auf den Stimmzetteln, zu welchen den Stimmberechtigten Formulare werden zu gestellt werden, sind die zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder die Namen in der Wahlliste nicht eingetragener oder nur stimmberechtigter, jedoch nicht wähl barer Personen enthalten, sind dieselben ungültig. Die ausscheidenden Stadtverordneten und Ersatzmänner sind in beiderlei Eigenschaft aufs Neue wählbar. Großenhain, am 15. November 1882. Dtk Staölvall). Bogel, Stdtr. Erbtheilungshalber sollen die zum Nachlasse der Schneidersehefrau Johanne Erd muthe Kunath geb. Finsterbusch hier gehörigen Grundstücke, Fol. 245 und 340 des Grundbuchs für Radeburg, und zwar das Wohnhaus Nr. 255 ent. an diesiger Meißner Brücke, 1970 M. Brandkasse, und drei kleine Flurstücke, Nr. 1086, 1548 und 724 des Flurbuchs, das eine au der Bodener Straße, das andere unweit der Hammerbrücke, das dritte unterhalb der Füssel'schen Ziegelei gelegen, aus freier Hand verkauft werden. Bietuugslustige werden geladen, Mittwoch, den 22. November 1882, Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen. Verkaufsbedingungen sind aus dem Anschläge am Gerichtsbret zu ersehen. Radeburg, am 11. November 1882. Königliches Amtsgericht. Obenaus. Bis auf Weiteres kann an dem hinter der Locomotivremise des Bahnhofes Großenhain vorbeiführenden Bahnhofswege Schutt und dergleichen an den mit Tafeln bezeichneten Stellen unentgeltlich abgeladen werden. Dresden-Neustadt, am 12. November 1882. Königliches Abtheilnngs-Ingenieur-Bureau H. Städtische Feuerwehr. Die Mannschaften der Spritze Nr. 4 haben sich Donnerstag den 16. Novbr. Abends ^8 Uhr, sowie die Mannschaften der Spritze Nr. 2 Freitag de» 17. November Abends ^8 Uhr in der Turnhalle pünktlich einzufinden. Großenhain, den 15. November 1882. Die Zugführer. Ein wirthschastticher ZNalMus. Wenn es nicht so schwierig wäre, einer jeden Wirth- , schaftlich als richtig erkannten Wahrheit auch überall oder j doch in genügender Weise praktische Anwendung zu ver schaffen, so würden wir nicht nöthig haben, einen schon mehrmals ergangenen wirthschaftlichen Mahnruf nochmals zu wiederholen. Allerdings veranlassen uns dazu im Be sonderen die diesjährigen Wassercalamitäten im eigenen Vaterlande und dann die ungeheuren Ueberschwemmungs- Verwüstungen in Throl, Kärnthen und dem nördlichen Italien, und wir sprechen es aus, daß diese Wasserschäden entweder nicht oder doch nicht in der verheerenden Weise stattgefunden haben würden, wenn in den betreffenden > Gegenden genügende Wälder die Wassermassen auf den kahlen Bergen und in den entwaldeten Thälern zurück gehalten hätten. Ja, es ist leider eine traurige Thatsache, daß in allen Culturländern eine doppelte Lvünde gegen den Wald, diese unentbehrliche Bedingung wirthschaftlichen Ge deihens, begangen worden ist, indem man nicht nur eine Menge herrlicher Waldungen, ohne auf ihrem Boden junge Anpflanzungen zu machen, abgeholzt hat, sondern man hat es auch unterlassen, kahle Bergwände, ödes Haideland und steinigen oder sumpfigen Boden schon vor Jahrzehnten mit entsprechenden Waldbäumen zu bepflanzen. Manches ist wohl in dieser Richtung geschehen, aber offenbar noch bei Weitem nicht genug, und es braucht nur ein Volkswirth in irgend einer Gegend Deutschlands eine Reise von wenigen Meilen zu unternehmen und er wird sicher einige kahle Bergwände oder sonstige öde oder unfruchtbare Ländereien finden, auf denen herrliche Wälder stehen könnten, wenn man vor 50 oder 60 Jahren entsprechende Anpflanzungen dort vorgeuommen hätte. Nicht etwa nur Saumseligkeit und Unkenntniß der Sach lage ist es gewesen, welche unsere Vorfahren davon ab gehalten hat, in dieser Richtung das Nothwendige zu thun, sondern es waren auch die politischen und finanziellen Bedrängnisse früherer Zeiten daran Schuld, wo man mehr darauf angewiesen war, die nächste und nicht die ferne Zukunft im Auge zu haben, denn ein Wald wächst ja nicht in wenigen Jahren heran, und was für ihn die Väter säen und pflanzen, können kaum die Enkel ernten. Unserem in fast jeder Beziehung begünstigten Zeitalter geziemt es aber, das Versäumte nachzuholen und den Waldreichthum und damit den Wohlstand des gesummten Vaterlandes zu heben, denn man möchte fast behaupten, daß von dem genügenden Vorhandensein der Waldculturen das wirthschaftliche Ge deihen aller übrigen Eullurpflanzen abhängt. Die Wälder allein vermögen, wie schon erwähnt, die furchtbaren Ueber- schwemmungen abzuhalten, die im Stande sind, halbe Provinzen zu veröden; die Waldungen verhüten aber auch ferner verheerende Hagelschläge, da die unzähligen Bäume des Waldes den Ausgleich der Electricität der Erde mit derjenigen der Atmosphäre schadenlos vermitteln und Hagel schläge hauptsächlich sich über unbewaldeten Hochebenen oder in waldarmen Gegenden entwickeln. Jeder Baum ist übrigens in seiner Eigenschaft als Wasserbehälter der Natur ein Wasserspender in der heißen Jahreszeit, wie er ein Wasser sauger in den Regentagen ist. Und wie viel Reichthum enthält ein Wald, wenn er, den forstwirthschaftlichen Ge setzen entsprechend, abgeforstet und ausgenutzt werden kann. Das Brennmaterial, waö des Waldes Bäume liefern, ist fast nur Nebensache gegenüber dem Gewinne, den die In dustrie in zahlreichen Branchen aus den verschiedenen Nutz hölzern zieht; deshalb mögen die Ermahnungen für den Schutz und die Vermehrung unserer Wälder bei allen be- theiligten Kreisen auf fruchtbaren Boden fallen und die Behörden, wie die Privaten veranlassen, entsprechende Schritte zu thun. Tagesimchnchleil. Sachsen. Se. Majestät der König wird sich, wie das „Dr. I." mittheilt, infolge einer Jagdeinladung Sr. Ma jestät des Kaisers am 16. d. M. vom Jagdschlösse Werms dorf, woselbst beide königl. Majestäten seit Sonntag Abend Aufenthalt genommen haben, über Rederau nach Berlin ! begeben, daselbst Abends 9 Uhr 45 Min. eintreffen und am Freitag und Sonnabend, den 17. und 18. d. M., an der Hofjagd in Hubertusstock theilnehmen. Die Rückkehr nach Dresden ist für Sonntag Abend in Aussicht genommen. Das Ministerium des Innern hat auf Ansuchen dem i Centralcomite für die vierte deutsche Verbands - Kochkunst- Ausstellung in Leipzig Erlaubniß zum Vertriebe von Loosen zu der mit dieser Ausstellung zu verbindenden Verloosung im Bereiche des Königreichs Sachsen ertheilt. In Leipzig wird gegenwärtig ein Project lebhaft dis- cntirt, welches auch für Preußen von Interesse ist und nichts Geringeres, als die Erhebung Leipzigs zu einem Binnenhafen durch den Bau eines Canals zur Elbe bezweckt. Zunächst wird dem sächsischen Landtage eine Denkschrift ! zugehen, welche die Nothwendigkeit und Ausführbarkeit des Planes darlegen soll. Nimmt sich die sächsische Regierung des ProjectcS an, so wird auch die preußische Regierung an dem Unternehmen engagirt, da die Mündung des Canals in jedem Fall auf preußisches Gebiet fallen würde. Es existirt ein älterer Plan, wonach der Canal von Leipzig nicht die Richtung nach Norden zur Elbe, sondern nach Westen zur Saale, in der Nähe von Halle, erhalten soll, ! und es hat dieser Vorschlag größere Sympathien in den irr ! Betracht kommenden preußischen Regierungskreisen, als das neuere Project. Der aus Theoretikern und Praktikern bestehende Verein zur Beseitigung der in Chemnitz eine allgemeine Klage bil denden Rauch- und Rußbelästignngen hat bei Dampfkessel- Feuerungen verschiedene Mittel zu dem angegebenen Zwecke erprobt, und da diese Versuche ein günstiges Resultat er geben haben, so sind dieselben bezüglich der Dampfkessel- Feuerungen vorläufig abgeschlossen worden. Schwieriger sind die Versuche bei Backofenfeuerungen wegen Mangels eines verfügbaren Ofens und wegen der damit verknüpften Kosten. — Die auf dem Kaßberge errichtete neue Bethlehemskirche der separilten evang.-lutherischen Dreieinigkeits-Gemeinde zu Chemnitz geht ihrer Vollendung entgegen, während das stattliche Pfarr- und Gemeindehaus neben der Kirche schon