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Großenhainer UnttrhMW- L Anzkigtblatt. Attikllatt äer Lömgk Lmk^mpiliiaml^aft, lies Königs KmisgeMs unä lieg Kiacltmtk>8 zu Großenknin Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Inserate werden bis Tags vorher früh 9 Uhr angenommen. Abonnement vierteljährlich 1 Mark. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. Gebühren für Inserate von auswärts werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, durch Postnachnabme erhoben. Nr. 47. Sonnabend, den 22. April 1882. 70. Jahrgang. Wnserm crCVereHrLen König Albert non Sechsen Wenn sich im Lenz die duft'ge Blüth' erschließet Und kosend sie umspielt der Sonne Strahl, Wenn, Perlen gleich, sich Silberthau ergießet Auf all' der Blumen tausendfache Zahl, Da kündet uns der Vögel froher Schlag Mit Hellem Liede: „Heul' ist Königstag!" MN 23. April' 1882 gewidmet. Und jubelnd klingt's durch Herzen jeden Standes, Beim Wehn der lieben Farben Weiß und Grün: „Heil Dir, dem Vater unsres Sachsenlandes, Heil Dir, Du edler Sproß vom Haus Wettin!" — Und o, es ist ein herzerhebend Bild, Wenn Volkestreu' des Königs Lieb' vergilt! Uns freut' es mit, als für Dein edles Streben Britannien Dir die höchste Würde sandt'. Das Reichste aber, was Dir je gegeben, Es wurde Dir aus Gottes Vaterhand: Er ließ nach herben, schweren Leidensstunden Der Sachsen theure Königin gesunden. Drum strahlt auö jedem Auge hell die Freude, Und lauter Jubel tönet himmelwärts. Es ist ein schönes Doppelfest ja heute, Und dankend feiert jeves Sachsenherz Des Königs Wiegefest mit frohem Schlag Und unsrer Königin Genesungstag. So steiget, Engel Gottes, denn hernieder Aus eures ew'gen Himmels lichtem Glanz, Schmückt König Alberts Stirn' beim Klang der Lieder Mit Lorbeer und der Volkesliebe Kranz. Und aufwärts steig' der Ruf mit Jubelbrause: „Gott schirme Albert! Heil dem Königshause!" Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll den 1. Mai 1882 das dem Verlagsbuchhändler Carl Bernhard Hänel — Claust in Dresden zugehörige Waldgrundstück Nr. l04 des Flurbuchs und Nr. 42 des Grund- und Hypothekenbuchs für Diesbar, welches Grundstück am 25. Januar 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3800 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 20. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. —— Schröder. Güttel, Refdr. Von rem unterzeichneten Amtsgericht soll den 26. Juni 1882 das der Christiane Marie verehel. Grohmann geb. Härtel in Medessen zugehörige Grund stück Nr. 20 des Katasters unv Nr. 34 des Grund- und Hypothekenbuchs für Medessen, welches Grundstück am 19. April 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4670 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gericklsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 20. April 1882. Königliches Amtsgericht. — Schröder. Hallbauer, Ref. Bekanntmachung, die Einholung der Schulgelder betreffend. Die Einholung der Schulgelder für Schüler der hiesigen Bürgerschulen in den Wohnungen der im hiesigen Stadtbezirke aufhältlichen Zahlungspflichtigen ist vom Schul jahre 1882/83 ab für den ganzen Stadtbezirk dem Schulhausmanne Johann Traugott Förster hier übertragen und solcher heutigen Tages in Pflicht genommen worden. Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß Schulgelder auf das Schuljahr 1881^82 nur noch bis zum Schluffe dieses Monats außer durch Förster auch durch den Schulhausmann Lange werden eingeholt werden. Großenhain, am 17. April 1882. Der Itadtrath. Herrmann. Zu der Sonntag den 23. d. M. VrH Uhr im Realschulgebäude stattfindenden Feier des Geburtstages Sr. Maj. des Königs wird hierdurch ergebenst eingeladen. Vr. «Rulins RLobvr, Director An die Niger- und Einwohntlschaft von Großenhain. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs Albert werden Sonntag, den 23. Aprit d. I., die öffentlichen städtischen Gebäude beflaggt werden, und glaubt der unterzeichnete Stadt- rath von oer hiesigen Bürger- und Einwohnerschaft voraussetzen zu dürfen, daß auch sie der Feier des Tages durch Beflaggen der Privatgebäude Ausdruck geben werde. Großenhain, am 19. April 1882. Dxx Itadtrath. Herrmann. Bekanntmachung. Die Localitäten der städtischen Sparcasse und Stadteaffe bleiben wegen Reinigung derselben Montag, den 24. April tt. 4.. geschloffen. Großenhain, am 18. April 1882. Dxr Itadtrath. Herrmann. Anmeldung zur Fortbildungsschule. Die Ostern 1882 aus der Schule entlassenen Knaben (die hierorts lebenden Aus- ! länder nicht ausgenommen) sind noch 3 Jahre lang zum Besuche der Fortbildungsschule ! verbunden, sobald nicht in anderer Weise genügend für ihren Unterricht gesorgt ist, und haben sich dieselben unter Vorlegung ihrer Schulentlaffungszeugniffe in der Expe dition des Unterzeichneten anzumeldeu. Diese Anmeldungen werden vom 24. bis 20. April, täglich 14—12 Uhr, angenommen. Nack den gesetzlichen Bestimmungen sind Aeltern, Vormünder, Lehrherren rc. ver pflichtet, die fortbildungsschulpflichtigen Knaben zur ordnungsmäßigen Anmeldung und zum regelmäßigen Besuche der Anstalt anzuhalten. Von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule ist laut ß 4 des Schul gesetzes befreit, wer eine höhere Lehranstalt, also ein Gymnasium, Progymnasium, Seminar und eine Realschule l. oder II. Ordnung bis zum vollendeten 15. Lebens jahre besucht und die seinem Alter entsprechende Elaste erreicht hat, sowie wer eine mittlere oder höhere Volksschule mindestens 9 Jahre lang besucht hat und aus der Ober- classe entlassen worden ist. Großenhain, den 16. April 1882. L. Hardtmann, Direktor. Lta-tisthe Feuerwehr. Diejenigen Mannschaften, welche in den im October vorigen Jahres abgchaltenen Versammlungen ihr Ablösungsgeld für die diesjährige Gewitterwache noch nicht entrichtet und von der Wache befreit sein wollen, haben dasselbe bis zum 1. Mai d. I. an den Zeugmeister Jähnig (Töpfergasse 152) zu entrichten. Die Nichtzahlung desselben bis zu gedachtem Tage verpflichtet zur Leistung der Gewitterwache. Großenhain, am 20. April 1882. A. Wagner, Feuerlöschdirector. Zum 23. April 1882. Mitten im Getöse des Alltagslebens und im Streite der politischen Parteischattirungen haben wir doch einen Punkt gemeinsam, auf dem wir bei allem Wechsel der Er scheinungen festen Fuß fassen können: Die Liebe zu unserm Königshause und zu unserm Lande! Diese Liebe für Jeden recht klar zu legen, ist gerade der Tag am besten geeignet, der uns einst unsern König gab. Was feiern wir am heutigen Tage? Wir feiern die persönlichen Vorzüge unsers Königs, der seine ganze Thätigkeit in den Dienst seines Landes und Volkes gestellt hat, der die Jugend unseres Landes hinaus führte zu heißen Kämpfen und unvergängliche Lorbeern sich und seinen Sachsen erwarb; wir feiern den im Rathe der deutschen Fürsten hochgeachteten Monarchen, der durch das Gewicht seiner Persönlichkeit weit über die Grenzen unseres Landes hinaus Ansehen und Einfluß erlangte, den Hüter des Gesetzes, der Ordnung, des Rechts, den würdigen Ver treter unsers Gemeinwesens, den Förderer von Kunst und Wissenschaft, von Handel und Gewerbe, die in unserem Sachsenlande eine so reich gesegnete Stätte gefunden. Aber indem wir das thun, feiern wir zugleich auch das hohe Hauö, dem er entstammt, die glorreiche Familie, die seit mehr als achthundert Jahren den Thron unseres Landes ziert. Wohl mögen wir uns herzlich der innigen Beziehungen freuen, welche zwischen unserm Könige und unserm Volke I bestehen und auf dem hohen persönlichen Werthe und den ! Regententugenden des erlauchten Trägers der sächsischen Krone beruhen; wohl mögen wir der Vorsehung danken, daß er einen solchen Mann zur Leitung der Geschicke unseres Staates berief. Zugleich aber schweift der Blick von dieser S sonnenhellen Gegenwart zurück in die graue Vergangenheit uns vorwärts in die verhüllt vor uns liegende Zukunft. Zurück, indem wir der reichen Ahnenreihe gedenken, welche mit unserm Könige Albert ihre Krönung erfährt, der großen Männer aus dem Hause Wettin, die in allem Wechsel der ! Zeiten treu zu ihrem Lande standen und in rühmlicher ! Thätigkeit den Boden geschaffen haben, auf dem wir weiter bauen. Vorwärts, indem wir diesem Hause für alle Zeiten Treue geloben, wie es uns Treue gehalten hat! Der Blick in die Vergangenheit ist uns unerläßlich den vielen Jrrthümern unserer Zeit gegenüber. Wir finden die richtige Stellung unseres Geschlechtes zum Königthume nimmermehr, wenn wir uns nur an die Gegenwart halten, wenn wir das Staatswesen der Jetztzeit nur als ein Pro duct von heute, nicht als etwas historisch Gewordenes, nicht als ein Gebäude ansehen, an welchem Jahrhunderte Stein an Stein gefügt haben. Der Mangel an historischem Sinn ist es, der unsere Zeit oft so verführt, sinnlose Experimente zu machen und Kräfte ohne Zahl im planlosen Zerstören und Wiederaufbauen zu vergeuden. Darum muß immer aufs Neue wieder darauf hingewiesen werden, daß keine Generation die Fähigkeit und das Recht hat, sich von ihrer Geschichte loszulösen, weil sie eben für sich allein gar nicht existiren kann, sondern in Allem nur auf den Schultern der Väter steht, Alles von früheren Geschlechtern überkommen hat und nur von dem Erbe der Vorfahren lebt, das sie zu wahren berufen ist. Das giebt denn auch dem Königthume unserer Tage seine feste Stellung; es basirt nicht nur auf den persönlichen Vorzügen seines Repräsentanten, nickt auf den wechselnden Neigungen der Menge; es ist aufs Engste