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Pakete. a Versicherungsgebühr für "[Pakete mit Wertangabe (wie bisher) 2. Für nichtfreigemachte Pa- kete bisükg. einschließlich wird ein Portozuschlag von 10 Pf. (A. D. A. III, 1 § 8) erhoben. Bei nach- oder zurückzusen Angegebener 828 Jl 3 über 11400 bis 11700 M 1 95 11700 » 12000 » 2 12000 » 12300 n 2 0s 12300 » •12600 » 2 10 12600 » 12900 » 2 15 12900 13200 » 2 20 13200 » 13500 » 2 25 13500 13800 2 30 13800 » 14100 » 2 35 14100 » 14400 » 2 40 14400 » 14700 n 2 45 14700 » 15000 » 2 50 15000 » 15300 » 2 55 15300 » 15600 » 2 60 15600 » 15900 » 2 65 15900 16200 » 2 70 für jede 300 K mehr 05 denden sowie bei unzureichend freigemachten Paketen bleibt der Portozuschlag von 10 Pf. (A. D. A. III, 1 § 31, 33 u. 8) außer Ansatz. Auch bei porto pflichtigen Dienstsachen wird der Portozuschlag von 10 Pf. (A. D. A. III, 1 § 8) nicht er- hoben, wenn die Eigenschaft als Dienstsache durch die bei portopflichtigen Dienstbriefen vorgeschriebene Bezeichnung auf der Paketkarte vor der Post aufgabe erkennbar gemacht worden ist. Die Reichsabgabe wird für portopflichtige Dienst pakete und für nach- oder zu rückzusendende Pakete erhoben ebenso bei portofreien Dienst paketen, die das zulässige Meist gewicht überschreiten. 3. Für Einschreibpakete wird außer dem Paketporto einsclil. Reichsabgabe eine Einschreib gebühr von 20 Pf. erhoben. 4. Für Nachnahmepakete werden erhoben:, 50 Pf., wenn freigemacht, und 60 Pf, wenn nichtfreigemacht. Die von der Aufgabe-Postanstalt als Sperrgut angesehenen und demgemäß mit Sp bezeichneten Sendungen sind auch hinsichtlich der Gebühren bei Nach- oder Rücksendung als Sperrgut zu behandeln. 6. Für dringende Pakete hat der Absender bei der Einlieferung v o r a u s zu entrichten: 1. das Paketporto einschl. Reichsabgabe; 2. eine besondere Gebühr von 1 M.; 3. die Eilbestellgebühr, wenn die Pakete nicht mit dem Ver merk „Postlagernd" versehen sind. 7. Für Pakete, die außerhalb der Postschalter- stunden angenommen werden, ist eine besondere Einlieferungs gebühr von 20 Pf. vorauszuentrichten. 8. Für Reisegepäck — bis zum Gesamtgewicht von 50 kg zu lässig — ist das Porto nach den für Pakete geltenden neben stehenden Sätzen zu entrichten; bei Wertangabe tritt die Ver sicherungsgebühr hinzu. Freigewicht wird nicht mehr bewilligt.