Volltext Seite (XML)
Quadratmeter, mindestens aber 70 Pfennige. Von der Anmeldung zur Steuer ist man 1t. Verordnung veni 23. Mai 1912 § 3, Abs. 1 b befreit: „wenn auf einer Besitzung nicht mehr als 50 Tabakspflanzen nur zu Zier- zwecken gepflanzt werden und ci.se Be stimmung der Bilanzen aus der Art der Benutzung des Grundstücks, sowie aus dem Verhä tnis der irit Tabak bep lanzten Fähe zur Gesamtfläche des Grundstücks unzweifelhaft hervorgeht.“ Um Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, dürite die Beachtung des Vorstehenden recht rätlich" sein, zumal die Steuer bei z. B. 25 qm Anbaufläche ja nur 1,75 M. betragen würde. 12. Anhang (Geschichtliches). Der Tabak wird, nachdem ihn ein Pater, der Columbus auf seiner zweiten Reise nach Amerika (1493) begleitete, zuerst erwähnt (1496), hinschtlich se nes Aussehens und seiner Verwendung (Rauchen in Pfeifen = tabaccos*) zuerst von dem Akalden „Herrandez de Ovcido" im Jahre 1535 genauer beschrieben. In Europa hat ihn der Gesandte Frankreichs in Lissabon, „Jean Nicot“*), 1559 zum ersten Male ange baut. Auf dem Wege über Frankreich fand das „Gesandtenkrau." rasch Eingang in cie Gärten anderer Kulturstaaten, wo es ob der ihm zu- geschiiebenen „wundertäigen Heilkräfte“ und als „Zierp.lanze“ Aufnahme fand. Die Sitte des Rauchens brachten Matrosen und Soldaten aus dem neuentdeckten Erdteil zuerst mit, und durch die herumziehenden Heere, namentlich diejenigen Karls V. (1519—1556), wurde sie schnell weiter verbreitet. Trotz des Widerstandes vieler Landesregierungen bü gerte sich d.r Tabakgenuß in jeder Form, anfänglich das Rauchen, später *) Virginischer Tabak = Nicotiana tabacum. In der la teinischen Bezeichnung für den virginischen Tabak finden wir die Erinnerungen an „Nicot“ und an die „tabaccos“ fest gelegt.