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4880 Börstnblatt I. d. Dtzchn. Buchhandil. Künftig erscheinende Bücher. SO, IS. April 1912. Lvirions 8. r^I^LNIlILR, 75 rno Daroau 8^818 (14 s) >M L karis st eu krovmos <I p,v I.t Oolonsl K0L88L7, Bensheimers Sammlung :: Deutscher Gesetze. :: (^) Noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes <>. V. 12) erscheint: Viehseuchengeseh nebst den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und den Ausführungsgesehen und Vorschriften der Bundesstaaten. Hü volums ill-ZO (21X13,5) orv6 äs 4 plsackes dors texte ea KLlioxrsvure Libliotli^csus „HILIORI^.- NOUVL^.III'L ä. in-80 (21X13,5) orn^ äs 31 xlanotiss tiors tsxts ^ ^' — äüiis 1a mtzms eollsetion — ä. Rs OSn^ral Lovaparts b. OtXLtlOl', Naris Itouiss. 2 vo1ums8 Naäams äs Rompaäour — ^apolson st. 1a Rsins Hortvuss — I^OoloQsl karc^uin — Inäi86r^t.1oL8 ä'uv Rröksi, äs Rollos — Rsins st Ravorits8. l. NOiNINZ -lv LOM?i.kI MI8 lln Votums in-lßO drooiis kr. 3.50 p. oitt/tve I.Ü8 b!0l1VS^07ü8 ptIOIOÜlr^pNIYVk8 l9ll—lSir Du voi. in-80 lllnslro kr. 2.50 i. v'Okuxc l.e ^arciin cie8 Untres Roman p8^eo1oxiyns I7n volums in-1ZO j 63118 Rl'. 3.50 Kommentar von Oberregierungsrat Or. H Gugel (Stuttgart). Landesausgaben. Das neue Gesetz tritt am 1. Mai d. I. in Kraft. Mit der obigen Bearbeitung erscheint der erste größere Kommentar, der das Gesetz ein gehend in sachverständiger Weise erläutert. Von besonderem Wert, namentlich für die Praktiker, sind bei diesem Gesetz die Ausführungsvoi» schristen der Bundesstaaten. Wir haben uns deshalb auf den Rat undWunsch maßgebender fachmännischer Persönlichkeiten entschlossen, Einzelausgaben des Kommentars für die einzelnen Bundesstaaten zu veranstalten. Zunächst erscheint unmittelbar nach der Veröffentlichung der AuSsührungSvor- schriften die Ausgabe für Preußen. Die preußische Ausgabe enthält: ^ Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zum Vieh- seuchengeseh. 8. Preußisches Ausführungsgeseh. 0. Ausführungsvorschriften zum Preußischen Aus- führungsgesch. 0. Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen (zugleich Aus führungsanweisung zum Viehseuchcngesetz). Sofort nach Veröffentlichung der diesbezüglichen Ausfiihrungövor- schriften werden die Landesausgaben für die anderen Bundesstaate», zu nächst die für Bayern und Sachsen, erscheinen. Der Preis der einzelnen Ausgabe wird sich auf etwa M. 6.— ord. stellen. Rabatt: in Rechnung 25°/» g-g.»b-,40°»„,1Zst2-45° Neben allen Juristen bitten wir den ausgezeichneten Kommentar allen Bürgermeisterämtern, Gemeindever waltungen, Tierärzten und Schlachthäusern, sowie Guts besitzern und Viehhändlern vorzulegen. Alle diese Kreise kommen als sichere Abnehmer für diese hervorragend wert volle und praktische Äandausgabe in Betracht. Mannheim ^ I. Bensheimer X Leipzig.