Volltext Seite (XML)
8858 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 177, 3, August 1910, Herrn Dodd (New Uork) wurden mit Beifall begrüßt und den Vorkämpfern der Sache eines wirklichen internationalen Urheberschutzes in den Vereinigten Staaten warmer Dank und das Vertrauen in den endgültigen Sieg ihrer Be strebungen ausgesprochen, Sektion L (Buchhandel), Diese Sektion behandelte den gehaltvollen Bericht des Herrn van Stockum, betreffend Aufrechterhaltung des Laden preises beim Verkauf neuer Bücher an Private und Konsum- Vereine in Europa und Amerika. Der Kongreßpräsident sieht die beste Lösung in einer Vereinbarung zwischen den Landes organisationen, und zwar sollte mit einer solchen Abmachung nicht bis zum Beitritt aller derartigen Organisationen zu gewartet, sondern unter der Ägide des leitenden Ausschusses ein zu diesem Zwecke aufgestellter Vertrag unter einzelnen, mit einem solchen Vorgehen einverstandenen Vereinen ab geschlossen werden; es würde dies den Buchhandel auf eine solidere Grundlage stellen und den Verleger und Sortimenter gegen unlauteren Wettbewerb wirksamer sichern. Der am Schluffe des Berichtes des Herrn van Stockum stehende Antrag') wurde mit der einzigen, von Herrn Hoste (Gent) vorgeschlagenen Änderung angenommen, daß der leitende Ausschuß als Direktive erhält, möglichst bald eine Zusammen kunft von Vertretern solcher Organisationen einzuberufen. Während diese Darlegungen, die ja der Zukunft nicht präjudiziercn, keinem besonderen Widerspruche begegneten, entstand eine scharfe Opposition gegen die Schlußfolgerungen des Herrn Max Leclerc hinsichtlich der Aufrechterhaltung des in den Katalogen angegebenen Preises und der Ab schaffung der Preiserhöhungen auch im internationalen Handel,") Nach den aufgeführten Feststellungen wird näm- ') Der Antrag des Berichtes des Herrn van Stockum lautete folgendermaßen: Der Kongreß, in der Annahme, daß es von großer Be deutung ist, die internationalen Verhältnisse im Buchhandel aus sesterer Grundlage aufzubauen, als dies bis jetzt der Fall war; daß es ferner im höchsten Grade notwendig ist, sowohl für den Verleger wie für den Sortimenter, in allen Ländern zu einer Vereinbarung zu gelangen, welche den Schutz der gegen seitigen Interessen des Buchhandels in den verschiedenen Staaten begründet; in der Annahme, daß der unlautere Wettbewerb den all gemeinen internationalen Interessen des Buchhandels wider streitet und daß aus diesen Gründen besagter Wettbewerb kräftig und entscheidend bekämpft werden soll; in der Annahme, daß zu diesem Kampse ein Einverständnis aller im Internationalen Verlegerkongresse vertretenen Buch händlervereine notwendig ist, ein Einverständnis, das die allge- meinen Regeln zur Ausrechterhaltung der ursprünglichen Preise beim Verkauf an Privatpersonen (Personen, welche nicht zu den Sortimentern gehören) und an Konsumvereine zu be stimmen hätte; in der Annahme, daß ein solches Einverständnis sich be schränken könnte auf einige in obengenannten Ländern be stehende Vereine, und daß die Feststellung dieses Einverständ nisses nicht ausgeschoben werden sollte, bis sämtliche Länder sich angeschlossen haben; beauftragt den aussührenden Vorstand, diejenigen Maß regeln zu ergreifen, welche er für notwendig erachten wird, damit die Erfüllung des in diesem Anträge ausgesprochenen Wunsches vorbereitet und womöglich dessen praktische Verwirk lichung zustande gebracht werde, *') Der Antrag des Herrn Leclerc lautete: »Der Kongreß, in Bestätigung der früheren Beschlüsse, verurteilt den vor kommenden Gebrauch, beim Verkauf ausländischer Bücher den im Katalog des Verlegers angegebenen Preis zu erhöhen; lich in mehreren Ländern der katalogmäßige Verkaufspreis für Werke aus andern Staaten übermäßig hinaufgeschraubt. Den Unzukömmlichkeiten, welche eine zu hohe Fakturierung von Büchern und Zeitschriften, die aus dem Ausland be zogen werden, mit sich bringt, wurden anderseits die Schwierig keiten, sich solche Veröffentlichungen zu verschaffen, die vor gängigen Auslagen für Nachforschungen, Porti usw, die Kreditgebung an den Kunden und die geschäft lichen Unkosten überhaupt entgegengehalten; diese Schwierig keiten lassen es als unmöglich erscheinen, die Veröffent lichungen absolut, »immer und überall» zum gleichen Preise zu verkaufen, wie dies der Verleger derselben in seinem Lande tun kann. Die Erhöhung des Verkaufspreises in andern Ländern (in einzelnen Fällen um 25 bis 50 Prozent) richtet sich eben nach den Kosten der Beschaffung des Buches; werden diese Kosten nicht ersetzt, so wird der Buchhändler sich hüten, mit Verlust fremde Literatur zu beschaffen. Mit der Mehrheit von zwei Stimmen wurde jedoch eine Resolution angenommen, wonach die verschiedenen Landes organisationen eingeladen werden, jede für sich einen Tarif sür den Verlaus fremder Werke aufzustellen, der sich auf den vom Verleger im Katalog abgegebenen Preis zu gründen habe. Diese Resolution, die allerdings lange nicht so weit geht wie der Antrag des Herrn Leclerc, ging auch im Plenum mit 54 gegen 26 Stimmen durch. Der allgemeine Eindruck war aber der, daß bis zur praktischen Durchführung dieses Beschlusses noch viel Wasser durch die verschiedenen Rhein mündungen ausfließen werde, da schon die Aufrechterhaltung des Ladenpreises im Inlands die höchsten Anstrengungen der Landesvereine erheischt. Immerhin wird der Beschluß zur Sanierung gewisser in einzelnen Ländern vorkommenden Mißbräuche verwendet und zur Ausübung eines Druckes gebraucht werden können. In der Frage der Verbesserung der bibliographischen Angaben betreffend wissenschaftliche Werke brachte Herr Albert Seydel (Berlin) einen neuen Antrag ein, der in der SeklionL Unterstützung fand, in der zweiten Plenarversammlung kurz begründet und auch angenommen wurde. Danach sollen die Verleger solcher Werke das Veröffentlichungsjahr sowohl auf dem Titel als auch im Werke selbst verzeichnen. Bloße neue Ausgaben ohne irgendwelche textliche Veränderungen und sogenannte Titelausgaben sollen darauf bezügliche, sie als solche kennzeichnende Vermerke tragen, und die Vordatierung neuer Werke soll vermieden werden, wenn das Werk mehr als drei Monate vor Jahresschluß erscheint. Der von Herrn Michael Stern (Wien) formulierte und begutachtete »Wunsch», es möchte auf jedem zu dünnem Buche der Titel von oben bis unten angebracht werden, gelangte wegen Abwesenheit des Berichterstatters nicht zur Verhandlung. Aus den Bericht des Herrn Victor Ranschburg (Buda pest) wurde der Wunsch auf Herabsetzung der Posttarife für Büchersendungen gegenüber denjenigen Ländern, wo diese Tarife zu hoch sind, in vereinfachter Form erneuert trotz einigen Widerspruches, der sowohl auf die Aussichtslosigkeit neuer Schritte bei den Postoerwaltungen, als auch auf die für die Sortimenter durch die Erleichterung der Postabonnements entstehende Konkurrenzerschwerung hinwies; beigefügt wurde in der Plenarsitzung ein von Herrn Salvat oorgeschlagenec, schon früher einmal angenommener Zusatz, das Meistgewicht der unter Kreuzband versandten Drucksachen möchte in allen Ländern, besonders in denjenigen der Weltpostunion, auf 3 Icg erhöht werden. und erklärt, daß der vom Verleger festgesetzte Katalogpreiz immer und überall die offizielle Grundlage zu allen Geschäften bilden soll.«