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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich t Mark 20 Ps. prieimwvranäo. Fincher für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages deS Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz, verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. «s. Donnerstag, den 2. Zuni 1881. 6. Jahrg. Bekanntmachung, Revision der Landtagswahllifte betreffend. Gemäß § 24 des Gesetzes vom 3. December ^868, die Wahlen für den Landtag betreffend und § II der Ausführungsverordnung vom 4. December 1868 ist die Landtagswahlliste hießtzer Stadt revidirt und liegt von jetzt ab 14 Tage und zwar bis zum 15. d. M) an Ratsstelle aus. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß jedem Beteiligten das Recht der Einsichtsnahme der ausliegenden Liste zusteht und daß etwaige Einsprüche gegen den Inhalt rechtzeitig bei dem Unterzeichneten anzubringen sind. Zwönitz, am 1. Juni 1881. Der Bürgermeister. , , Schönherr. Bekanntmachung. Da wiederholt darüber geklagt wird, daß Kinder auf hiesigem Gottesacker sorglich gepflegte Blumen abreißen, manche Mütter aber sich gegen den Todtenbettmeister sogar auflehnen, wenn er die Kinder deshalb anszankt, so macht der Kirchenvorstand hierdurch bekannt!: daß Schulze ermächtigt ist, diejenigen zur Bestrafung anzuzeigen, welche die ihnen zugehörigen Kinder nicht be aufsichtigen und sich den Anordnungen desselben nicht fügen wollen. Zwönitz, den 31. Mai 1881. Der Kirchenvorstand allda. Neidhardt, Pf. Tagesbericht. — Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar bestiinmt in 8 67: „Ein Geistlicher oder anderer Neligionsdiener, welcher zu den Feierlich keiten einer Eheschließung schreitet, bevor ihm nachgewiesen worden ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen worden sei, wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft." Wegen Zuwiderhandlung gegen diese Gesetzesvorschrist ist der Pfarrverweser H. vom Landgericht zu Ravensburg unterm 19. Januar d. I. verurtheilt worden. H. hatte ein zu ihm kommendes Paar getraut, ohne daß ihm die Bescheinigung des Standesbeamten über die erfolgte Eheschließung vorgelegt worden war. Die mündliche Versicherung des Paares, daß die Ehe in der That vor dem Standesbeamten geschlossen morden sei und die Be stätigung dieser Angabe durch eine dritte Person hatte den Ange klagten bestimmt, sich mit der nachträglichen Beibringung des er forderlichen Nachweises zufrieden zu stellen. Die von der Staats- anwaltscbaft zu Gunsten des Angeklagten eingewendete Revision wird vom Reichsgericht verworfen, da eine Verletzung des 8 67 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 in dem angefochtenen Erkenntniß nicht zu erblicken sei. (Die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließ ung dürfen erst nach der vor dem Standesbeamten geschloffenen Ehe vorgenommen werden.) — Die „Nat.-Ztg." stellt die Behauptung auf, daß in Sachsen das Spielen eines Looses der preußischen Landeslotterie mit Strafe belegt sei. Dies ist jedoch, wie der k. sächs. Gesandte in Berlin, v. Nostitz-Wallwitz, der „Nat.-Ztg." schreibt, irrig, da »ach dem säch sischen Gesetze gegen die Theilnahme am Lotto und den Vertrieb auswärtiger Lotterieloose vom 4. September 1837 nur das Ein setzen in ein Lotto und den Vertrieb von Loosen auswärtiger Lotterien (das Collegiren für selbige) mit Strafe bedroht, das Spielen in auswärtigen Zahlenlotterien aber von keinem Verbote betroffen ist. — Dresden, 30. Mai. Ihre Excellenzen die Herren Staats minister v. Nostitz-Wallwitz rind Frhr. v. Könneritz haben sich nach dem Plauenschen Grunde begeben, um die durch das Hochwasser dort angerichteten Schäden zu besichtigen. Auch die Herren Kreis- hauptmann v. Einsiedel und Amtshauptmann I)r. Schmidt ver weilten längere Zeit in der schwer heimgesuchten Gegend und trafen die nöthigen Anordnungen. — Aus Leipzig schreibt man: „Die beiden Sozialisten-Führer Bebel und Liebknecht haben ihre Habseligkeiten verkauft und ver lassen in den nächsten Tagen Deutschland, um sich in der Schweiz anzusiedeln." Dieser Schritt würde, wenn er sich bestätigte, nur in Rücksicht darauf sich erklären, daß die beiden Agitatoren die Ver hängung des klemm Belagerungszustandes über Leipzig und -amit ihre Ausweisung erwarten. Mit dem Wegzug dieser beiden Partei führer vereinfachte sich vielleicht die Reichstagswahl für Alt- und Neustadt-Dresden. — Geyer. Für den 31. Mai ist im hiesigen Rathhaussaale vom Gewerbeverein eine Versammlung einberufen worden, in welcher in Angelegenheit der projectirten Eisenbahnlinie „Schönfeld-Zwönitz" verhandelt werden soll. — Auf dem zum Privatkalkwerk Crottendorf gehörigen, mehrere Ellen tiefen Teiche fischten am Sonntag zwei Knaben und benutzten dazu als Fahrzeug sehr leichtsinniger Weise einfach ein — Scheunenthor. Dasselbe gerieth alsbald ins Schwanken und Beide stürzten ins Wasser. Dies bemerkte der Kalkbrenner Bitterlich aus Crottendorf, ein Vater von 6 Kindern, und ohne sich zu besinnen, sprang er nach, vermochte auch dem einen Knaben zur Rettung zu verhelfen, während er bei dem Versuche den anderen auch zu retten, leider Gottes ein Opfer seines Edelmuthes war und unterging. Er und der Knabe wurden als Leichen aus dem Wasser gezogen. — Lichtenstein. In einer der letzten Nächte ist auf dem Frankeschen Grundstücke in der Nähe unserer Nachbarstadt Callnberg ein niederträchtiger Bubenstreich verübt worden. Es sind daselbst 17 Kirschbäume durch Frevlerhand ab- bez. umgesägt worden und hat der dadurch beschädigte Grundstücksbesitzer auf die Entdeckung des Thäters eine Belohnung von 50 Mark gesetzt. Da die Ver übung derartiger Rohheiten leider nur zu häufig, wie man auch von anderwärts hört, jetzt vorkommen, so wäre bei Ermittelung solcher Subjecte eine recht exemplarische Strafe recht angebracht. — Lommatzsch. In Rauba brannte am Dcnuerstag eine Strohfeime nieder. Als Anstifter dieses Brandes meldete sich anderen Tages ein aus der Bezirksarbeitsanstalt in Technitz bei Döbeln ent wichener Handarbeiter. Seine Absicht ist bei dieser Brandstiftung gewesen, wiederum das Zuchthalls zu kommen. — Ein gefährliches Kind ist der erst 6 Jahre alte Knabe Schumann in Z untzschwitz, dessen Treiben nach vielen Bemühungen endlich der Döbelner Obergendarm Grüneberger enthüllte. Auf der Bahnstrecke bei Ostrau hatte inan nämlich mehrfach ziemlich schwere Kieselsteine auf dem Geleise vorgefunden, die zwar bislang immer rechtzeitig entfernt werden konnten, aber doch immer, so lange der Uebelthüter unentdeckt war, als drohende Gefahr über den Zügen schwebte. Dieser obige, sehr schlecht beaufsichtigte Junge ist der Uebelthäter: er hat sehen wollen, wie es wird, wenn die Lokomotive über den Stein springt. — Ein schreckliches Unglück hat am 28. v. M. den Beiwärter Siedel an der sächsisch-böhmischen Bahn bei Mittelgrund betroffen. Sein 5jähriges Söhnchen war mit anderen Kindern fortgelaufen, dann aber eines drohenden Gewitters wegen wieder zurückgekehrt.