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2) Vom ersten December g. c. an hingegen werden besagte Münzsorten völlig außer Lours ge- setzt und deren Annahme und Ausgabe bei Strafe der Confiscalion verboten. z) Mit der größten Strenge und bei Coofiscation und andern erhöhten Strafen wird die Ein» zührung, Annahme und Ausgabe Preußischer Groschen und Sechser/ so wie aller andern nicht Conventionsmaßigen Dorren vom heurigen Lage an, untersagt. Jedoch sind vis zu Höch rer Anordnung 4) die französischen zu 6 und 5 Livres ausgeprägten ganzen und halben Laubthaler zu r Thlr, r; gr. und zu r8 gr. d ps., so wie 5) die ganzen, halben und Viertels Kronenthaler zu i Thlr. 12 gr. 18 gr. und 9 gr. anzuneh men 6) Alle in der Valvationstabelle benamten innländischen und ausländischen Sorten, ferner die Kömgl. Sachs»,chen Sechser, Dreier und Pfennige sind bei der gesetzmäßigen Strafe nach ihrem vollen Werche anzunehmen. Wornach sich zu achten. Plauen den 15. Oktober 1827. Bürgermeister und Rath bas. Da Kaiser!, und Kaiser!. König!., Churfürst/. Bayerische, Marggräfl. Anspachische seit r?^. ausgeprägte, Stadt Regempurg- Augspurg- und Nürnbergische conventionsmästge Zwan« jigkreuzer ohne Ausnahme, nach der neuesten König!. Sächs. unterm Nachhause und am öffent lichen One allhier angeschlagenen Valvationslavelle, uin den Preiß von Fünf Groschen und Vier Pfennige ausgegeben und angenommen werden sollen, gleichwohl aber einige Personen die Zwanzigkreuzer mit der halben Krone, wie sich ausgedrückt wird, nur um einen geringer« Preiß als um 5 gr. 4 pf. annehmen wollen; so wird, da diesen Unterschied die neueste König!. Sächs. Valvations- tavelle nicht macht, vielmehr darnach sich Jedermann zu richten hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß derjenige, welcher diese Zwanzigkreuzer in gemeinen Zahlungen um den festgesetz ten Preiß der 5 gr. 4 pf. anzunehmen sich weigert, aufgehörige Anzeige sofort vernommen und nach dem Münz -Edict vom ro. Mai 176z bestraft werden wird. Wornach sich zu achten. Plauen den?. Oct. 1807. Bürgermeister und Rath das. Daß Herrn Carl Friedrich Zenkers Bürgers und Baumwollenwaarenhändlers allhier Wohn haus nächstkommenden 2zsten Octbr. s. c. öffentlich subhastirt werden soll, wird Nachswegen hierdurch bekannt gemacht. Das Subhasta- twnspalenl nebst der Consignation ist unter allhiesigem Nachhause öffentlich angeschlagen. Plauen den 15. Octbr. 1807. Bürgermeister und Rath das. Es wird hiermit bekannt gemacht, daß nächstkünftigen 2z. Occvr. a. c. Nachmittags nm 2 Uhr in der Haußnerischen Scheune vorn, Straßberger Thore 16 bis 18 Centner Heu, 2 Schock und 2 Bund langes Stroh, <; Schock 8 Bund kleines oder Gerststroh und 44 Abrech-Büschel, in- gleichen verschiedene Fässer und anderes hölzernes Hausgeräthe an die Meistbietenden gegen baare Bezahlung verkauft werden solle». Der bießsallsige Anschlag ist umerm Rachhause und am ge wöhnlichen Orte affigirt. Plauen den rz. Occ. 1807. Bürgermeister und Rath das. Nachdem der Hartensteinische Garten vor dem Hammerthore allhier verkauft werden soll, auch daraus bereits i zo rchl. geboten worden sind; Als haben, wir/ weil dieser Garren Unmnn,