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7104 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 135, 15. Juni 1910 versität. Fackelzug. II. Oktober, 10 Uhr: Erster Festakt in der neuen Aula, Ansprache des Rektors, Begrüßung usw., Festmahl Oper usw. 12. Oktober, 10 Uhr: Zweiter Festakt in der neuen Aula, Rede des Historiographen Professor Lenz, Ehrenpromotionen. 8 Uhr: Gartenfest im Ausstellungspark am Lehrter Bahnhof. 8 Uhr: Kommers der Studentenschaft in den Ausstellungshallen am Zoologischen Garten. Sammlung deutscher Zeitungen. (Vergl. Börsenbl. Nr. 88 und 112.) — über den gegenwärtigen Stand der Frage der Sammlung der deutschen Zeitungen unterrichtet ein Aufsatz von Or. Stephan Kekule von Stradonitz, der in den »Grenz boten« (Nr. 23) veröffentlicht ist. Auch Professor vr. Spahn (Straßburg), der die wichtige Frage der »Zeitungsmuseen« - eigentlich in Fluß brachte, hat im »Zeitungs-Verlag« (Nr. 22 vom 3. Juni 1910) in einem längeren Aufsatz die systematische Samm lung deutscher Zeitungen neuerdings erörtert. Er schließt mit Worten der Hoffnung, daß durch das Zusammenwirken privater Opferwilligkeit und staatlicher Hilfe die angemessene Sammlung der deutschen Zeitungen am ehesten und besten zustande kommen werde. Noch sei er überzeugt, daß der schwierige, aber so freudigem Willkomm begegnete Plan auf diese Weise allein zu einem guten Ausgang werde gefördert werden können. * Neue Bücher, Kataloge usn». für Buchhändler: 8"' 48 8. 2ürieb^ Oruok u. Verlag: ^rt. Institut OrslI Rüssli. 50 c) orck. 1.6 eourrier äes bibliotdegues et dullotin biblioxrapliigue ivter- taire anoienne et woäerne L. IVeltsr ä, ksris, Rue Rernarä- ksliss^, 4. Nouvelle sörie, No. 2, Uai 1910. 8°. 8. 26—48 u. 37—48 ^0^^78—1028.^ Nouveautes kranyLises et etran^eres. — Velalain, les annales t^po^rapdiciues 1767—63. Ire Partie. — 8uxplem6vt: Re pertoire ckes livres cl'oeeasion. (Bücher-Chronik der Hauptverwaltung in Angelegenheiten der Presse). St. Petersburg, Kontor der Redaktion des»Regierungs- A. S. Suworin, die Gesellschaft M. O. Wolfs und die Gesell. schüft N. P. Karbasnikow.) 1910, Nr. 19 (vom 15. Mai a. St.) Groß-8°. 48 S. Erscheint wöchentlich einmal. PersonalnachrichLen. Jubiläen. — Herr Verlagsbuchhändler und Buchdruckerei besitzer Siegbert Schnurpfeil in Leipzig-Reudnitz begeht am heutigen Tage die Feier seiner fünfundzwanzigjährigen Selb- ständigkeit. — Ebenfalls am 16. Juni ist Herr August Schotte, Oberfaktor in der Kgl. Bayerischen Hofbuchbinderei Hübel L Denck in Leipzig, 25 Jahre lang in diesem Hause tätig, dem er allezeit als ein tüchtiger und treuer Mitarbeiter gedient hat. Sprechsaal. Büchcrzettel. In letzter Zeit erhielt ich häufiger Bestellungen auf einem n der Mitte perforierten Oktavblatt; die obere Hälfte enthielt die Bestellung, die untere die Adresse, an welche zu expedieren war. Ich habe selbst im eigenen Sortiment diese Formulare länger benutzt, bis sie vom hiesigen Postamt als unzulässig zurück- gewiesen wurden. Ich machte unter Vorlegung einiger Original bestellungen jetzt nun darauf aufmerksam, daß anderwärts diese Bestellzettel nicht beanstandet würden; erreicht habe ich aber nichts, wie der folgende Bescheid ausweist. Zur Vermeidung von Verzögerungen ist das Bekanntwerden der Angelegenheit erwünscht. Bielefeld, 7. Juni 1910. A. Hel mich's Buchh. (Hugo Anders). Bescheid des Kaiserlichen Postamts in Bielefeld, den 6. Juni 1910. Zum Schreiben vom 6. d. M. Eine Drucksache zurück. Nach den für die Versendung von Drucksachen be stehenden Bestimmungen ist es nicht statthaft, den Bücher zetteln handschriftlich hergestellte Adressen, unter denen die Bücher usw. versandt werden sollen, beizufügen. Wenn hin und wieder eine derartige Sendung in Ihren Besitz gelangt, so liegt das daran, daß nicht jede Drucksache auf ihren Inhalt hin geprüft wird oder geprüft werden kann. Herrn A. Helmich's Verlag, I. V.: Garsling. Da immer noch viel Unklarheit über die Bestimmungen zum Bücherzettel herrscht, sei folgendes hier angefügt: Der vorstehende Bescheid stützt sich zu Recht auf die Bestimmungen der Postord nung im § 8, X, II und dessen Ausführungsbestimmungen, wonach bei Bücher- und Subskriptionszetteln für buchhändlerische Werke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bilder und Musikalien die be stellten oder angebotenen Werke usw. nur handschriftlich zu bezeichnen und die gedruckten Mitteilungen ganz oder teil weise zu durchstreichen oder zu unterstreichen sind. Die Aus führungsbestimmungen ergeben, daß Bücherzettel sowohl in Form offener Karten als auch unter Umschlag oder Band zur Postbeförderung gegeben werden können. Als Karten müssen sie in Größe und Stärke des Papiers im allgemeinen den Bestimmungen für Postkarten (also nicht perforiert) entsprechen, doch sind größere Formulare zulässig, wenn sie den Umfang einer Postpaketadresse nicht wesentlich überschreiten. Unter dieser Be dingung dürfen Bücherzettel auch die Form offener Doppelkarten haben, dagegen sind sie in der Form von dreiteiligen, doppelt ge- falzten Karten zur offenen Versendung ungeeignet. Formulare zu Bücherzetteln werden postseitig nicht ausgegeben. Es ist den Absendern zu überlassen, wie sie sich den Vordruck für ihre Zwecke einrichten wollen. Statt zur Bestellung können die Bücherzettel auch zur Abbestellung oder Anbietung verwandt und dementsprechend im Vordruck eingerichtet oder ergänzt werden. Die Vorderseite des Formulars ist nur zur An gabe des Empfängers bestimmt und muß den Vordruck »Bücher zettel« enthalten, gleichviel, ob es sich um eine Bestellung, eine Abbestellung oder ein Angebot handelt. Auf der Rückseite dürfen neben der Bezeichnung der bestellten oder angebotenen Bücher, Zeitschriften, Bilder und Musikalien sowie der Angabe des Ortes, Datums und des Namens oder der Firma des Absenders nur solche handschriftlichen Vermerke enthalten sein, die den bestellten oder angebotenen Gegenstand betreffen und nicht die Eigenschaft einer besonderen mit ihm in keiner Beziehung stehenden brieflichen Mitteilung haben, z.B. »Frei unter Kreuzband«, »Empfohlen«, »Eilig«, »Muß bis zum 5ten in meinen Händen sein«, »Unmittelbar an N. N.«, »Eingebunden«, »Prachtband«, »Mit den Kupfern«, »Gegen bar« sowie etwaige Preisangaben. Daraus ergibt sich, daß zwar auf dem Bücherzettel selbst handschriftlich angegeben sein kann, an wen das bestellte Buch rc. expediert werden soll, daß aber eine Beifügung von handschriftlich angegebenen Adressen auf einem durch Perforation getrennten Teile des Bücherzettels nicht statt hast ist. Im vorliegenden Falle entsprachen die Bestellzettel also nicht den gesetzlichen Bestimmungen und wurden deswegen auf Grund § 8, Absatz Xl der Postordnung nicht befördert, sondern dem Absender zurückgegeben. Ober-Postassistent Langer. Falsche Pnpierlieferung, (Vergl. Börsenblatt Nr. 130.) Als ergänzend gestatte ich mir zu bemerken, daß es sich um ein Jahrbuch handelt, dessen Umfang nie feststeht, der sich auch nicht genau berechnen läßt, da das Manuskript dazu auf losen Zetteln gesammelt ist Deshalb beruhte auch die erste Papier lieferung auf Schätzung. Diese erste Papierlieferung geschah auf Bestellung von mir aus. Die zweite erfolgte dagegen auf Bestellung des Druckers ganz gegen den bisherigen Gebrauch. Eben durch die Bestellung seitens des Druckers fällt diesem die volle Verantwortung zu und der Verlag ist vollständig ausge schaltet. Benno Konegen Verlag, Leipzig.