Volltext Seite (XML)
15? *— feuer Thiere besteben besondere Gesetze, ebenso wegen menschlicher Va gabunden. — Das Gesetz über Testamentserrichtung ist.einsach und liberal. — Ein Bankerott-Gesetz und Concursverfahren fehlt noch. Mann und Frau leben iw Gütergemeinschaft, und legal verfügt der Mann über das gemeinschaftliche Eigenthum; doch kann die Frau Lurch einen schriftlichen Heiratbscontrakt gewisses Eigcntbum von der Verwendung in die Ehe ausschliesen. Im Sterbcfalle des Mannes hat die Frau vor andern Gläubigern Anspruch auf einen Werth von ' 250 Dollar, sodann auf ein Kinrestheil und Len dritten Theil des Nuhbrauches der Ländereien. Sind keine Kinder vorhanden, so nimmt die Frau — auser Dem, was sie zubrachte — die Hälfte Les vorhanLenen Vermögens. Tie Erbgesetze sind auscrdem den europä- schcn im Ganzen gleich. — Wenn Jemand Grundeigenthum hin terläßt, Ler nicht Bürger war, so entstehen Schwierigkeiten wegen der Vererbung. (Nach 5jährigem Aufenthalte im Lande kann Ler Ein- gewandcrte Bürger werden, wenn er sich zwei Jahre oder länger vorher dazu anmeldcte). Ich habe aus zwei dicken Bänden, worin die sog. Statuten .des Staates Missouri enthalten sind, freilich nur einen dürftigen Auszug geliefert; doch das Gegebene muß genügen, um dem Ein wanderer anzudeuten, was er hier zu erwarten hat. Hier angekom men sollte er es eine seiner ersten Sorgen sein lassen, sich mit der Verfassung und den Gesetzen des Staates recht genau bekannt zu machen. Unsere Finanzen sind in guter Ordnung. Der Staat be darf etwa 4 — 500,000 Dollar jährlicher Einkünfte (gegen 50 Cent auf den Kopf); Lie CountieS dürfen nicht mehr verbrauchen, als die Staatssteuer beträgt, kommen aber mit etwa der Hälfte aus. Die Staatsschuld beträgt noch nicht eine Million; dagegen besitzt der Staat wertbvolle Ländereien, ein Staatshaus (Oupitol), Lessen Er bauung über eine Million gekostet hat, — ein StaatSirrenhauS (renn auch in der neuen Welt schnappen Lie Leute über), — ein Blindeninstitut (in St. Louis), ein Taubstummcninstitut, — ein Zuchthaus, —> eine GouverneurS-Wohnung, — eine StaatS-Uni- versität. In den letzten Jahren hat es Ler Staat übernommen, eine An leihe von etwa 25 Millionen für Lie verschiedenen Eisenbahn-Gesell-