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799 Mk. verurteilt. Das Rücktrittsrecht ist nach dem Ur teil beider Gerichtshöfe schon gegeben, wenn ein Teil von vornherein erklärt, die spätere Erfüllung auf jeden Fall verweigern zu wollen und behauptet, der abgeschlossene Vertrag sei für sie überhaupt nicht rechtsverbindlich. Die sem Urteil ist auch das Reichsgericht in letzter Instanz bei getreten. (II. 161/13 v. 1. Juli 13.) Handel. — Lieferungspflicht bei dringender Eilbestellung. W enn ein sehr dringender telegraphischer Auftrag unter Ge schäftsleuten erteilt wird, so daß umgehendste Erledigung als erforderlich zu betrachten ist, dann muß für den Fall, daß die Lieferung nicht postwendend möglich ist, nach einem Gutachten der Handelskammer zu Sorau auf eigene oder des Empfängers Kosten letzterem telegraphisch Nach richt gegeben werden, und es darf keinesfalls die Ware noch am nächsten Tage abgesandt werden, ohne daß eine weitere entsprechende Ordre vom Besteller eingeholt ist. Vorschriften zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung der dem Pflanzenwuchs schädlichen Insekten, Seuchen und Krankheiten in Kanada. Der Abschnitt 3 der Ausführungsvorschriften zu dem The Destructive Insect and Pest Act betitelten Gesetz ist durch Verordnung im Rate vom 4. Dezember 1913 dahin geändert worden, daß ' die darin aufgeführten Worte „mit der Post eingeführte Erzeugnisse unterliegen denselben Bestimmungen“ zu streichen und dafür die folgenden Vorschriften als Ab schnitt 18 neu aufzunehmen sind: 18. Die Einfuhr aller Gärtnereierzeugnisse, einschließ lich aller Bäume, Sträucher, Pflanzen, Reben, Pfropfreiser, Ableger, Stecklinge oder Knospen mit der Post ist verboten, mit Ausnahme der in Treibhäusern gezogenen Erzeugnisse für Blumen händler, der abgeschnittenenBlumen, krautartigen ausdauernden (perennierenden) Pflanzen und der Zierbeetpflanzen, die unter der Bedingung einge führt werden dürfen, daß den betreffenden Pack stücken eine genaue Angabe ihres Inhalts beige geben ist, Diese Bestimmungen sollen vom 1. März 1914 ab in Kraft treten. Verbot der Einfuhr von Baumschulmaterial mit der Post nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Laut eines Schreibens des amerikanischen Schatzamts an den Zollkollektor in New York sollen nach Mitteilung des Ackerbausekretärs in Unkenntnis oder unter Verletzung der Vorschriften des Pflanzenquarantänegesetzes vom 20. August 1912, welches die Einfuhr solchen Materials vom 1. Juli 1913 untersagt, wiederholt Postsendungen mit Baum schulmaterial aus dem Auslande eingegangen sein. Der artige Postsendungen sollen stets der Empfangspostanstalt behufs Rückleitung nach dem Ursprungsland überwiesen werden. Vereine und Versammlungen. Der Deutsche Pomologen-Verein, Sitz Eisenach, wird seine diesjährige Hauptversammlung voraussichtlich in Darmstadt abhalten. Außerdem wird bei Gelegen heit der großen Deutschen Gartenbauwoche, in Altona eine Wanderversammlung abgehalten werden. Die große landwirtschaftliche Woche in B e r 1 i n wird gleichfalls eine große Anzahl Pomologen vereinigen, und Bamberg ist dazu ausersehen, daß der 8. Lehrgang des Deutschen Pomo- logenvereins in ihm stattfindet. Die Hauptversammlung der Vereinigung selbständiger Gärtner Württembergs e. V. findet nicht Sonntag, den 1. Fe bruar, sondern Dienstag, den 3. Februar nachmittags 2 Uhr im Konzertsaal der Liederhalle in Stuttgart statt. Ausstellungen. Zur Gartenbau-Ausstellung in Altona ist vor kurzem das Hauptprogramm nebst den allgemeinen Bestim mungen erschienen. Ferner sind noch verschiedene Sonder- | Programme ausgegeben worden, so für die Abteilung Friedhofskunst (spätester Anmeldetermin am 1, Fe bruar 1914), zur Eröffnungsausstellung vom 15. bis 21. Mai 1914 (spätester Anmeldetermin 14 Tage vor der Eröffnung), für die Frühobst - und Frühgemüse- Ausstellung in der Zeit vom 29. Mai bis 2. Juni 1914 (spä tester Anmeldetermin 14 Tage vor Beginn derselben), für die Abteilung IV (Obstbäume, Koniferen, Immergrüne und Moorbeetpflanzen, Laubhölzer, Rosen, Stauden), für die Abteilung Industrie für Gartenbau, und die Sonder- aufgaben für die volkstümliche Abteilung. Interessenten erhalten diese reichhaltigen Programme von der Geschäftsstelle für die Gartenbau-Ausstellung, Al tona, Flottbeker Chaussee 75. Vermischtes. Die Förderung der Obstbaumzucht durch die preußische Eisenbahnverwaltung. Bereits seit einigen Jahren wird der Obstbaumpflege von Seiten der preußischen Eisenbahn behörden große Aufmerksamkeit zugewendet. An vielen Bahnstrecken sind Versuche mit der Nutzbarmachung von Böschungen und dem Fiskus gehöriger Ländereien gemacht worden, um bei den Eisenbahnern das Interesse für die Anpflanzung von Obstbäumen anzuregen und ihnen den Er werb guten Obstes zu erleichtern. Diese Versuche und Be mühungen haben so befriedigende Ergebnisse erzielt, daß der Chef der preußischen Eisenbahnverwaltung, Staats minister von 'Breitenbach, einen Erlaß herausge geben hat, in dem die Königlichen Eisenbahndirektionen angewiesen werden, die zur Förderung der Obstbaumzucht getroffenen Maßnahmen nicht nur fortzusetzen, sondern noch weiter auszubauen. Der Erlaß besagt: „Die weitere Ausbildung des mit der Aufsicht der Anpflanzungen be auftragten Personals in Obstbau- und Obstverwertungs kursen ist fortzusetzen. Soweit es sich mit den Interessen des Dienstes vereinbaren läßt, ist den Bediensteten der Besuch von Lehrkursen, und gegebenenfalls auch von Obst bau-Ausstellungen, sowie die Teilnahme an Wanderkursen der Obstbaulehrer durch Gewährung von Urlaub und freier Fahrt ohne Anrechnung auf den Sommerurlaub und auf die Zahl der jährlich zu kleineren Urlaubsreisen bewilligten Freifahrten — den Arbeitern unter Fortzahlung des Loh nes — zu erleichtern. Wenn auch gegen die gewährte Zurückerstattung etwaiger Bar-Auslagen durch Beihilfen in geeigneten Fällen nichts einzuwenden ist, so ist doch von der Gewährung von Tagegeldern abzusehen. Da die Teilnahme an Lehrkursen sich immerhin nur auf eine be schränkte Anzahl von Personen erstrecken wird, so ist dafür Sorge zu tragen, daß die in diesen Kursen gewonnenen Erfahrungen durch belehrende Vorträge, etwa in Eisen bahnvereinen, gegebenenfalls auch unter Ergänzung dieser Vorträge durch praktische Vorführungen an Obstbauman pflanzungen, weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden. Die versuchsweise Beschaffung von billigen Büchern und Fachzeitschriften, die sich auf die Obstbaumpflege beziehen und in den Aufenthaltsräumen ausliegen können, die Ge währung von Geldprämien für gute Erzeugnisse, sowie die Ergreifung weiterer für zweckmäßig erachteter Maßnahmen zur Förderung eines rationellen Obstbaues soll den einzel nen Eisenbahndirektionen überlassen bleiben“. Diese An ordnungen dürften von den Beamten und Bediensteten sym pathisch aufgenommen werden und auf fruchtbaren Boden fallen, aber sie werden auch für die Gesamtheit der Nation im Laufe der Zeit sich segensreich erweisen, dann nämlich, wenn die in dem Erlaß des Ministers entwickelten Grund sätze in unserer landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung Ge meingut werden und praktische Anwendung finden. Kleine Mitteilungen. Basel. Hier starb im Alter von 75 Jahren der Arzt und Botaniker Wilhelm Bernoulli, dessen dem botani schen Institut der Universität schon vor längerer Zeit über- ; wiesenes Herbarium die ganze europäische Flora umfasste.