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VMM W KchkMMmMn Tageblatt. I - 43. Jahrgang Nr. 1V5 Sonntag, den 7 Mai 1313. Sesle uncl billiAsls Ss^uAsqusIIs kür Klviäs^ioffv ° ILonfstdion ° 8fau1su88lat1ungsn ^vi88^artzii, Laumwoll^arsn, OaräLuvu, ^tzppiodtz kr8lling8au88laNungvn o o Ksform-Kv1l8lvllvn. Neigervslkl L KaiE ^larkt, Loks UaiktSässoksu Sparkaffe Gersdorf. (Unter Garantie der Gemeinde.) Zinsfuß: 3'/,«/g. Tägliche Verzinsung. Geschäftszeit: Montag« bi« Freitags8—l2 und 2—5 Uhr. Sonnabends 8—2 Uhr, im Rathause, Zimmer Nr. 3. (Haltestelle der Straßenbahn.) Uebertragungen von Guthaben bei anderen Kaffen erfolgen kostenlos und ohne Zinsenver lust. Buchgebühren werden nicht erhoben. Strengste Geheimhaltung. Die Kämpfe dei Verdu«. , Die Anforderungen, die durch die unauß hörliche» Sturmangriffe an die Nervenkra't, die Wachsamkeit und Ausdauer unserer Trup pcn gestellt ivurden, sind nach wie vor unge t euer. Tie auf engem Raum versammelten Batterien des Fcslungsgebietes verfeuern ganz phantastische Mengen au Munition. Gerade an einigen der letzten Tage, an denen unser Hee re B ericht so lakonisch kurz Ivar, steigerte sich das Tromnelseuer im Norda.sck nitt zu einer kaum je erreichten Heftig,eit. Tie Forts Bour- rus, Marre und Vaur schweige» schon seil ge raumer Zeit. Ater die Batterien reden dafür eine umso lebhaftere Sprache. Tie schwersten Schiffsgeschütze, englische wie sranzösifche, sind gegen unsere vermuteten An marschwege und Truppenlager verschwenderisch tätig und doch darf man auch angesichts die ser unerhörten Kiastanstrengungen fragen: Was ist damit erreicht? Tas Gelände rund um die eingezw-ängten französischen Stellungen, auf dem unsere Kolonnen fich bewegen, ist so groß und weitläufig, daß immer Spielraum genug übrig bleibt, um neue Wege zu finden, wenn der Gegner die allen unter Feuer nimmt. Umge- keirt dagegen beschießen unsere Mörser und Feldgeschütze den inneren Ring des Schlacht feldes, wo die französischen Truppenmassen aus engem Raume zusammengedrängt des Befehls zum Angriff harren. Ein neutrales Urteil. Ter militärische Mitarbeiter des Berner „Bund" weist daraus hin, daß vor Verdun ge genwärtig an Stelle eines weiteren großen und faßbaren Ergebnisses mehr und mehr das Zer reiben der lebendigen Kräfte in den Vorder grund trift. Von diesem Standpunkt aus be wachtet, bleibt die Operation für die franzö sische Armee, die sich konzentrischer Artillerie wirkung und doppelseitiger Pressung ausgesetzt sielt, bedenklicher als f r die außenstehenden Angreifer, besonders da der Verbrauch an Kräften bei den Franzosen schon von Begin» der deutschen Offensive an sehr groß war. Tie relativ gebesserte strategische Lage des franzö sischen .Leeres sagt da'er nichts über die Zer- reibung seiner vitalen Kräfte. Darüber wird er't die weitere Entwicklung Ausschluß ge-en und vielleicht, so urteilt der „Bund", liegt der Schlüssel dazu an ganz andere n Orte als zwischen Mosel und Maas. Ein MMNWs. Die hohe Auszeichnung, die nach Immel mann und Bölcke soeben dem dritte» deutschen Flieger, de n z. Zt. i» türkischen Diensten sie benden Oberleutnant der Reserve Buddecke, durch die Verlegung des hohen Ordens Pour lemieritc zuteil wurde, deutet aus die außer ordentlichen Leistungen unserer Helden im Luftkampf hi». Auch in der Luft' sind wir allen unseren Feinden weit überlegen. Ein Feldgrauer schreibt der „Köln. Ztg.": Tie sram zäsischen Flieger haben Schneid und machen i re Sache tadellos; wenn sie auch nicht solche Tvpen wie Bölcke oder Immelman» aufzuwei sen habe». Ich hatte mehrere Male das Gl ck, Bölcke bei der „Arbeit" zu sehe». Es war nm 11. oder 12. März, an einem prachtvollen, sonneudurchfluteten Morgen; so ein rechtes Fliegerwetter. Am Horizont, nach Süden, dem Feinde zu, schwebten mehrere französische Flieger, von denen sich plötzlich zwei große Kampfflugzeuge absondcrten u»d sicheren, ziel bewußten Fluges über unsere Steilung hiwslo- gen. Wir verfolgten sie mit den Augen und erkannten ilr Ziel in einem deutschen Flug zeug, anscheinend einer Fokker-Maschine, das in beträchtlicher Höbe, olne auf den heran- kommenden Feind groß acht zu gebe», in ru higer Fa'rt seine Bah» beschrieb. Tie fran zösische» Flugzeuge tremrteir sich: während das eine i» gerader Richtung, von Sekunde zu Se kmrde steigend, aus das deutsche Mlvg, bog das andere in spitzem Winftl »ach links ab, wohl um de» Feind zwischen zwei Feuer zu nehmen. Da ging cs Ivie ein Ruck durch de» Kör per des deutsche» Flugzeuges; sämtliche Moto ren gaben her, Ivas sie hergeben tonnten. Tie Borg nge spielten sich mit einer enorm aus- regende» Schnelligkeit ab. Ohne aus das feindliche Flugzeug j» seiner Flanke zu achten, fu r der Deutsche auf de» ersten Gegner los und suchte ihn im Rücken zu fassen. Der Franzo'c merlte natürlich die Gefglr sofort und beschnei) eine vortrefflich gelungene kurze Kurve, um dem Deutschen zu entgehen und womöglich ihm in de» Rücken zu komme». Doch sei» Apparat kam der» unsrigen auch nicht im ent'ermtesten an Geschwindigkeit gleich: zwei oder drei wechselseitige Kurven und der Deut sche war hinter und über dem Franz »aim und ließ ihn nicht mehr aus seinen „Fängen", ll» au l örlich knatterten die Maschinengewehre, im mer tiefw sank der Franzose; alle Kurven, die er beschrieb, wurden a tempo vom Deutschen uitgemacht, so das: das Bild stets das glei che war: vor» der Franzose, hinter und über ibm, ständig feuernd und treibend der Deutsche. So wurde der Franzose immer weiter oon der rettenden französischen Linie fort und auf die feindliche deutsche zugetrieben, wo er brennend niedsrging. Ter zweite Franzose? Warum kam er nicht zu Hilfe? Ja, wahrscheinlich, weil er gar nicht dazu kommen konnte. Ter ganze Vorgang spielte sich eben so rasend schnell ab, das der französische Bruder schon sackend auf deutsches Gebiet getrieben ward, ehe der andere helfend eingreifen konnte. Unsere tapfere« SstaWaner. Noch immer leistet diese tapfere deutsche Kolonie heldenmütigen Widerstand gegenüber dem gewaltigen Aufgebot unserer Feinde. Den vereinten Engländern, Franzosen, Belgiern, Portugiesen und ihren schwarzen Hilfstruppen ist eS nicht gelungen, auch nur einen Erfolg zu erzielen. Da wurden auch die Buren mobil gemacht gegen Dewsch-Ostafrika. Diese neuge bildete SmutSsche Armee hatte einen größeren Zusammenstoß bei den Salaita-Hügeln mit den Deutschen. Auk dem Bericht eines mitkämpfenden Buren in einer afrikanischen Zeitung erhellt am besten, wie unsere Ostafrikaner sich wehren. Die Salaita-Hügel bildeten das Marschziel dieser Burenregtmenter Während sie in ge schlossenen Kolonnen diesem Ziele zustrebten, schlugen plötzlich deutsche Granaten in die Reihen, große Verluste anrichtend. Da formierten sich die Buren zum Angriff auf die Hügel. „Dann und wann", heißt es in dem Bericht, „machten wir einen Sprung nach vorwärts, um uns dann wieder hinzulegen. Hierbei hatten wir viele Tote. Wir feuerten nicht viel, denn wir sahen nichts, was wir hätten unter Feuer nehmen können. DaS Gefecht dauerte sieben Stunden. Nachdem wir einen Graben eingenommen hatten, erhielten wir Befehl, weiter oorzugehen. Die Deutschen hatten aber Maschinengewehre in der Flanke aufgestellt. Wer auch nur einen Finger rührte, erhielt einen Schuß. Als endlich der Befehl zum Rückzug gegeben wurde, konnten wir demselben nicht Folge leisten, da wir unsere Verwundeten nicht mitnehmen konnten. Endlich kamen Maschinengewehre zur Verstärkung, aber noch während des Rückzuges wurden wir oon den Geschützen und Maschinengewehren auf der Kappe beschossen. Wir mußten einer nach dem andern weg und uns hinlegen, wenn wir ein paar Schritte gelaufen waren. Während wir versuchten, unS im Gebüsch neu zu formieren, wurden wir so hart beschossen, daß die Regimenter durcheinander kamen. Die Deutschen folgten uns weiter in den Busch und nahmen uns unter Kreuzfeuer mit Maschinengewehren. Schließlich ließen uns die Deutschen geordnet ins Lager marschieren, wo wir in einem völlig erschöpften Zustand ankamen." Wahrlich, nicht leicht machen eS unsere Ost- afrikancr den Feinden, wenn selbst vvnFetndes- seite so ungeschminkt die Ueberlegenheit der Deutschen dargestellt wird. Ob sie lange der erdrückenden Uebermacht werden behaupten können, wird die Zukunft zeigen Jedenfalls werden wir im deutschen Vaterlande den Tapferen allzeit Dank w.ssen und Dank abstaiten. Todeserklärung KriegsmMener. Unter dein 18. April 1916 hat der Bun desrat eine Bekanntmachung betreffend die Todeserklärung Kriegsverschollener erlasse», aus der folgende wichtige Bestimnnmgeii hervorge- Hobe» seien: Wer als Angehöriger der bewaffnete» Macht des Deutschen Reichs oder eines mit ihm ver- bündete» oder befreundete» Staats a» dem ge genwärtige» Kriege teilgenömme» hat (§ 15 des BGB.) und während des Kriege? vermißt worden ist, kann im Wege des Aufgebots für tot er lärt werde», wenn von seinem Leben ei» Ia'r lang keine Nachricht eingegangen ist. Tas gleiche gift für Personen, die nicht zur bewaff nete» Macht gehören, weim sie sich bei ihr aufgehalten habe» oder ihr gefolgt sind, oder wenn sie in die Gewalt des Feindes gerate» sind. Als Zeitpunkt des Tode? ist, sofern »ickft die Ermittlungen ei» andres ergeben, der Zeit punkt anzimehmen, Pi dem der Antrag auf To. deserllärung zulftng geworden ist. Wird der Verschollene seit einem besonderem Kriegsereig nis (einem Gefecht, einer Sprengung, einem Schisssunfall oder dergleichen), an dem er be teiligt Ivar, vermißt, so ist der Zeitpunkt des Ereignisses als Zeitpunkt des Todes anzuneh- men; es sei denn, daß die Ermittlungen die Annahme rechtfertige», der Verschollene Hube das Ereignis überlebt. Solange nicht die To- dsserftärung erfolgt ist, wird da? Fortleben des Verschollene» bis zu dem Zeitpunkte vermutet, der i» Ermangelung eines ander» Ereignisses der Ermittlniigen als Zeitpunkt des Todes an zunehmen iß. Nack: dieser Bekanntmachung des Bundes rals labe» die Bestimmungen des Bürgerli chen Geßm uchs insofern eine wesentliche Er. Weiterung erfahren, als von fetzt ab auch nach Zur Einnahme von Kut-el-Amara. Noch am Ende des vergangenen Jahres trat Hcrr Aßgnfth vor daS Unterhaus, um strahlen, de» Antlitze« den nahen Fall von Bagdad zu ver künden Anders, ganz an ders ist seine Prophe zeiung in Erfüllung ge gangen : Kut-c!-Amara, l ie „Vorhut oon Bag dad", ist in den Händen der tapferen türkischen Truppen und mit der Festung 13 300 Mann der englischen Jrak-Armee samt ihrem Befehlshaber, demGeneral TownShend, dcffcnPorlrät auf unserer Kartenskizze ersichtlich ist. bürgerlichem Pieck» die Todeserklärung schon »ach eine m Jahr und nicht, wie es bis- ler im tz 15 des BGB. hieß, erst »ach drei Fabre» eckolgen kau». Weiter sei »och be- merU, daß ei» Verschollener, der die Todeser klärung überle.r hat, beim Aufgebotsgericht (Amtsgericht) die Aufhebung beantragen kann. Ter Antrag auf Aufhebung der Todeserklärung hat dieselbe» Wirkungen wie die Erhebung der Anfechtungsklage. Für das Verfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung werden Gerichts gebühren nicht erhoben. Ta nun von setzt ab die TodeserAarung eines Kriegsverschollcnen sowohl »ach bürgerli- che» Ivie »ach sozialem Recht erfolge» kann, wenn von seinem Leben ein Jahr lang keine Nachricht eingegangen ist, so ist den Angehöri gen dringend anzuraten, ihre Ansprüche an die Invalidenversicherung bei dem zuständigen Versicherungsamt oder der Ortsbehörde vor Ablauf eines Jah. r e s bei Vermeidung von Nachteilen anzumel- den. Tie Hinterbliebenen versichert gewesener .Kriegsteilnehmer, die entweder gefalle», an Verwundungen usw. verstorben oder infolge Verschollenheit für tot erklärt werden, haben neben de» Hinterbliebenenbezügen vom MUi- tär aus auch auf Grund der Jm>alidenv«rß- cherung Anspruch auf Hinterbliebenen Vers or- gung. Es kommt da in Betracht: Wtlwenren- t e für die invalide, also mn zwei Drittel ar beitsunfähige Witwe: Witwengeld fürdie selbst versichert gewesene Witwe nach dein Tod ihres versichert geweftmen Ehemannes: Wai senrente s ft die.K mber miler I ' ha : n und W a i s e n a u s st e u e r für die Kinder dcr.c nigen Witwe, die ein Witwengeld erhalten Hal, bei Vollendung des 15. Jahres. Witwen- und Waisenrenten werden nur ein Jahr zurück vom Eingänge des Antrages an gewährt. DaS Witwengeld verfällt, wenn es nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode deS Mannes gel tend gemacht wird, llnter diesen Umständen ist den Angehörigen nicht allein der verstarb«, nen Kriegsteilne mer, sondern auch denen der Vermißten dringend zu raten, ihre Anträge am Hinterbliebenen'ezüge vor Ablaus eines Jab- res von dem Zeiipmckt ab zu stellen, an dem sie von der Verschollenheit Kenntnis erlangten. Zur Regelung der MiWer- surguug im Königreich Suchst«. Aus der Minifterialverordnuug vom A> April d. I. über die weitere Regelung -er Fleischveriorgung und aus der vorgängigen Bckamnmackmng des Viehhandclsverbandes des Königreich- Sachsen vom 20. April d- I. er geben sich für die Regelung unserer Fleisckwer- sorgnng folgende leitende Gesichtspunkte: 1. Alles S ch l a cki t v l e h in Sachsen wie in Teutschland überhaupt ist dem freien Verklehr entzogen. Es darf, soweit eS nicht in einer beschränkten Anzahl beson- ders genehmigungspflichtiger Hausfchlachtnngen von Selbstversorger» »ach Maßgabe der allen Einwohnern gleichmäßig ziislehende» Fleisch menge venverlct wnd, nur nach Anweisung des Viehhandel»<vcrbandes zu Schlachtzwecken gehandelt und mnß überdies an die vom Ver bande bezeichneten Stellen nach einem bestimm ten, von der Reichsslcischslelle aufgestellten Ver ulllungsplan abgeliesert werde». 2. Aller Handel mit Schlachtvieh vollzieht sich nach festgesehten Höchstpreisen und zu bc- uimmte» mäßigen Vergütungssätzen, dic dem Händler für seine Tätigkeit zugebilligt worden sind. Ta iegliche freie Nachfrage aufgehört hat und alle An- und Verkäufe urkundlich ange zeigt im- belegt werden müssen, ist jede Mög- lichkeit zu Preiftreibereieu von vornherein aus. geschlossen. 3. Tie Ahliesernng d c r S ch l a ch t- i iere geschieht, soweit nicht militärische Stcl len Empfänger sind, ausschließlich zur Versio gmig der K o m »i unalve r h ä n d e, denc» die Verteilung unter Mitwirkung des Fleischer- gewer es obliegt. Soweit die K. V. Mm ihrer Befugnis, Vereinigungen des Fleischerge- wer es mit der Verteilnngsregelung zu bcauf tragen, Gebrauch machen, hleibt ihnen gleich- wo l die bauernde Beaufsichtigung aller -ahi». ge enden Maßna'men Vorbehalten. ß Tie ganze Verteilmigßregclung vollzielt mb misschlß'ßlich auf gemeinnütziger Gnmdla-