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MOwElOWerAllzcher Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den ^7-^.——--. — nächstfolgenden Tag. Bezugspreis: Bei Alcholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark t.öO, monalii l, .">0 "Pfennig.' Durch Boten frei ins Haus geliefert vieitelj hrlich Mark IMO, monatlich M Pfennig. Durch die Post be. o^cn vierteljährlich Mark i.M ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die ^gespaltene Korpuszeile 17, Pfennig, auswärtige Pfennig, die Rcklamczcile io Pfennig, die 2gespaltene Zeile im amtlichen Teil 1p Pfennig. Außergewöhnlicher Sah nach vorheriger Uebereinkunsl Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Tarif SämtlicheAnzeigen erscheinen ohne Ausschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Vwrsdo.ser Tageblatt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Nüsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung,Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. Nr. 10S. Fernsprecher Nr. 151. Svliiltag, den 7. Mi 1010. Geschäft'stelle Bahnstraße 3. 43. Jahrgang Futtermittel für Schweinemast betr. Schweinemäster, die sich vertraglich verpflichten wollen, dem Kommunalverband bi- Ende Juni 1916 zu den vom Bundesrate festgesetzten Höchstpreisen schlachtreife Schweine zu liefern, können, soweit der Vorrat reicht, je nach Wunsch pro Schwstn 4 Zentner rumiinische Kleie zum Preise von 19 Mark pro Zentner inkl. Sack oder 4 Zentner aus anderen Bezirken anher ge lieferte Kleie zum Preise von 7^75 Mark pro Zentner inkl Sack erhalten. Auch erhalten sie vor aussichtlich für ihren Hausbedarf einen Fleischanteil. Interessenten wollen sich wegen der näheren Vertragsbedingungen umgehend an die Fnltermittelstelle der Königlichen Amtshauptmannschaft, Augustusstraße 14, wenden. Die Anträge liegen auch zur Einsicht in den Gemeindeämtern aus. Glauchau, den 5. Mai 1916 der Königlichen Amtshauptmannfchaft Glauchau. 7. öffentliche Stadtoerordneten-Sitzung Dienstag, den 9. Mai 1916, abends 8 Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. Hohenstein-Ernstthal, am 6. Mai 1916. Paul Krumbiegel, stellv. Stadtv.-Vorst. Tages-Ordnung: 1. Kenntnisnahmen. 2. Unterstützungssätze slic städtische Arbeiter. 3. Uebernahme von Kosten für Schnittgerinnebau in der Badstraße. 4 B.'sitzwechselabgaben von Angehörigen gefallener Krieger. 5. Krankenversicherung der Beamten und Hilfskräfte. 6 Schalsteuerordnung. 7. Grund steuererhebung für die politische und Schalgemrinde. 8 Anschluß der Gasanstalt an das städtische elektrische Leitungsnetz. 9. Uebernahme der Kosten für die Entfernung der Gasuhren auf die GaS- anstaltSkasse. 10. Städtische Zasatzunterstützang für Kriegereltern. 11. Nachprüfung einer Rechnung. Hierauf geheime Sitzung. Abgabe von Verbrauchszucker. Durch Ministerial-Verordnung vom 4 d. M. ist die Abgabe von Verbrauchsjucker im geschäftlichen Verkehr von jetzt ab aus solange verboten, bis Abgabe ans die Zuckerkartm erfolgen kann. Die Ausgabe der Zuckerkarten erfolgt voraussichtlich Mitte Mai. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 5. Mai 1916, Verkauf von Kalbfleisch am 7. Mai 1916 Nr. 1586—16658 bet Karl Störr, Oststcaßs, Nc. 1665—1730 bei Bruno Welker, König Albert straße, Nr. 1731—1793 bei Ernst Bauer, Miltkestcaße. Der Anspruch erlischt innerhalb 24 Stunden nach dem angesetzten Verka rfStage. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 6. Mai 1916. Die öffentlichen Impfungen in Oberlungwitz erfolgen im oberen Ort, daß sind die Hausnummern 161—490, im Gasthaus „ReichelS neue Welt" um 3 Uhr nachmittag« Montag, den 15. Mai d. I., für die Kinder, deren Familiennamen mit « anfangen, Dienstag, den 16. Mai d. I., für die Kinder, deren Familiennamen mit dl—2 anfangen und im unteren Ort, das sind die Hausnummern 1—160 und 491—657, im Gasthaus „ForsthauS" um 3 Uhr nachmittags Donnerstag, den 18. Mai d. I., für die Kinder, deren Familiennamen mit X—U ansange» und Freitag, den 19. Mai d. I., für die Kinder, deren Familiennamen mit di—2 anfange». Jmpfpfltchtig sind alle 1915 und früher geborenen hier aufhältlichen Kinder, die noch nicht mit Erfolg geimpft worden sind. Aus einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphterie, Keuchhusten, rosenartize Entzündungen usw. herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Ueber derartige Kinder ist im Rathaus — Registratur — Mitteilung zu machen. Jedes Kind, das an einem vorbezeichneten Termine geimpft worden ist, meß 8 Tage später im selben Jmpflokale zur Nachschau dem Jmpfarzte vorgestellt werde»/ Im übrigen ist den Verhaltungsvorschriften, dir den Eltern der Impflinge auSgehändigt werden, streng nachzukommen. Hinterziehung der Impfung wird nach tz 14 des JmpfgesetzeS mit Geldstrafe bis zu >0 Mark oder mit Haft bestraft. Oberlungwitz, am 6. Mai 1916. Der Gemeiudeomcstaub. Der am 30. April d. I. fällig gewesene 1. Termin Einkommen- und Ergänzangsstener ist spätestens bis zum 21 Mai 1»l« bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme — Rathaus, 1. Zimmer links — zu bezahlen. Oberlungwitz, am 5. Mai 1916. Der Gemeindeoorstand. Gersdorf. GcWftszeit des Rathauses. Sämtliche Abteilungen der Verwaltung sind ab 8. Mai ds. Ihr». für den öffentlichen Verkehr an Werktagen nur von 8—1 Uhr vormittags geöffnet. Ausnahme- weise soll für solche Personen, denen diese Zeit unpassend ist, die Abfertigung auch Mittwochs nachmittags 3—6 stattfinden. Die Verteilung der Brotmarken erfolgt Sonnabends von 2—4 Uhc in den üblichen Stellen, während die Verteilung der Kartoffel- u. Buttermarken jedesmal durch Anschlag bekannt gemacht wird. GerSdorf, am 5. Mai 1916. Der Gemeiudevorftaud. Die Rote on Amerika. Die Note der deutschen Negierung an Ame ri a, die wir bereit; in der gestrigen Nummer iui Auszüge veröffentlicht haben, hat folgenden Wortlaut: Der Unterzeichnete beehrt sich, i n Namen der Kaiserlich Deutschen Regierung Leiner Ex zellenz, de n Botschafter der Vereinigten Staaten non Amerika, Herrn James W. Gerard, auf das Schreiben vom 20. April über die Füh rung des deutschen Unterseebootkrieges Nach stehendes zu erwidern: Tie Deutsche Regierung hat das ihr von der Negierung der Vereinigten Staaten in La chen der „S usse r" mitgeteilte Material an die beteiligten Marinestellen zur Prüfung wei tergegeben. Auf Grund des bisherigen Er gebnisses dieser Prüfung verschließt sie sich nicht der Möglichkeit, daß das in ffrer Note vom 10. April erwähnte, von einem deutschen Un terseeboot torpedierte Schiff in der Tat mit der „Sussex" identisch ist. Die Deutsche Regie- ruug darf sich ciue weitere Mitteilung hierüber Vorbehalten, bis einige noch ausstehende, für die Beurteilung des Sachverhalts ausschlag gebende Feststellungen erfolgt sind. Falls es sich erweisen sollte, daß die Annahme des Kommandanten, ein Kriegsschiff vor sich zu laben, irrig war, so wird die Deutsche Negie rung die sich hieraus ergebenden Folgerungen ziehen. Die Regiernng der Vereinigten Staaken hat an den Fall der „Sussex" eine Reihe von Be hauptungen geknüpft, die in dem Satze gipfeln, daß dieser Fall nur ein Beispiel für die wr- ledachtc Methode unterschiedsloser Zerstörung von Schiffen aller Art, Nationalität und Be stimmung durch die Befehlshaber der deutschen Unterseeboote sei. Die Deutsche Regierung muß diese Behauptung mit Entschiede n- h eit z u r ü ckweisen. Auf eine ins ein zelne gehende Zurückweisung glaubt ne indes sen im gegenwärtigen Stadium der Angelegen heit verzichten zu sollen, zumal da die Ame rikanische Regiernng es unterlassen hat, ihre Behauptung durch konkrete Angaben zn be gründen. Die Deutsche Regierung begnügt sich mit der Feststellung, daß sie, und zwar ledig lich mit Rücksicht ans die Interessen der Neu tralen, in dein Gebrauch der Uuterseeboolwaffe sich weitgehende Beschränkungen auserlegt hat, obwo'l diese Beschränkuugen notwendigerweise auch den Feinden Deutschlands zngute Dm- men, — eine Rücksicht, der die Neutralen bei England und seinen Verbündeten nicht begeg. net sind. In der Tat sind die deutschen Seestreit kräfte angewiesen, den Unterseebootkrieg nach den allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen über die Anhaltung, Durchsuchung und Zerstö rung von Handelsschiffen zu führen, mit der einzigen Ausnahme des Handelskrieges gegen die im englischen Kriegsgebiet betroffenen feind lichen Frachtschiffe, deretwegen der Regierung der Vereinigten Staaten niemals, anch nicht durch die Erklärung vom 8. Februar d. I., eine Zusicherung gegeben worden ist. Einen Zweifel daran, daß die entsprechenden Befehle loyal gegeben worden sind und loyal ansge führt werden, kann die Deutsche Re gierung niemandem gestatte n. Irrtümer, wie sie tatsächlich vorgetommen sind, lassen sich bei keiner Art dm Kriegführung ganz vermeiden und sind in dem Seekriege gegen einen Feind, der sich aller erlaubten und uner laubten Listen bedient, erklärlich. Aber auch abgesehen von Irrtümern birgt der Seekrieg genau wie der Landkrieg für neutrale Perso nen nnd Güter, die in den Bereich der Kämp fe gelangen, unverweidlichc Gefahren in sich. Selbst in Fällen, in denen die Kampfhand lung sich lediglich in den Formen des Kren- zerkrieges abgespielt hak, sind wiederholt neu trale Personen und Güter zu Schaden gekom men. Ans die Minengefahr, der zahlreiche Schiffe zum Opfer gefallen sind, hat die Deut sche Regierung wiederholt aufmerksam gemacht Die Deutsche Regierung hat die Regierung der Vereinigten Staaten mehrfach Vorschläge gemacht, die bestimmt waren, die nnvermcidli- chen Gcfabren des Seekriegs für amerikanische Reisende nnd Güler auf ein Mindestmaß zu rückzufütren. Leider bat die Regierung der Vereinigten Staaten nicht geglaubt, aus diese Vorschläge eiugelen zu sollen; anderenfalls würde sie dazn beigetragen baden, einen gro ßen Teil der Unfälle zu verhindern, von de nen inzwischen amerikanische Staatsangehörige betroffen worden sind. Die Deutsche Regie rung hält auch heute au ihrem Angebot fesi, Vereinbarungen in dieser Richtung zu trefseu. Entsprechend den wiederholt von ibr abge gebenen Erklärungen kann die Deutsche Regier u ug auf deu Gc b r auch d e r U u t e r s e e b o o t w a f f c a u cd i m H a u deIskrieg nicht verzichten. Wenn sie sich hente in der Anpassung der Methoden des Untersee, ootkriegs an die Interessen der Neutralen zu einem weiteren Entgegenkommen entschließt, so sind für sie Gründe besümmend, die sich über die Bedeutung der vorliegenden Streitfrage erheben. Die Deutsche Negierung mißt den holen Geloten der Menschlichkeit keine geringere Ve deutnug bei als die Regierung der Vereinigten Staaten. Sie trägt anch voll Rechnung der langen gemeinschaftlichen Arbeit der beiden Re gierrmgen an einer von diesen Geboten gelri teten Ausgestaltung des Völkerrechts, deren Ziel stets die Beschränkung des Land und Seekriegs ans die bewaffnete Macht der Krieg- führenden und die tnnlichste Sichernng der Nichtkämpfenden gegen die Grausamkeiten des Krieges gewesen ist. Für sich allein würden jedoch diese Ge sichtspunltc, so bedeutsam sie sind, für die Deutsche Regierung bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge nicht den Ausschlag ge> en können. Tenn gegenüber dein Appell der Regiernng der Vereinigten Staaten an die geleiligten Mundsätze der Menschlichkeit und des Völker- rechts mutz die Deutsche Regierung erneut und mit allein Nachdruct seslslellen, daß es nicht di« Deutsche, sondern die Britische Regierung ge wesen ist, die dieseil furchtbaren Krieg unter Mißacküuug aller zwischen den Völkern verein barten Rechtsnonnen anf Leben rind Eigentum der Ni.üttämpfer ausgedehnt hat, und zwar ol ue jede Rücksicht auf die durch diese Arider Kriegführung schwer geschädigten Interessen und Rechte der Neutralen nnd Nichtkämpfenden. In der bittersten Notwelr gegen die rechtswidrige Kriegführung Englands, im Kampf um das Dasein des deutschen Volkes hat die deutsche Kriegführung zu dem harten, aber wirksamen Mittel des Untersee'ootkrieges greisen müssen. Bei dieser Sachlage kann die Deutsche Negierung nnr erneut ihr Bedauern darüber anssprechen, daß die Humann ren Gc fühle der Amerikanischen Negierung, die sich mit io großer Wärme den bedauernswerten Opfern des Unterseebootkrieges znwenden, sich nicht mu der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen von Frauen und Kinder er- strecken, die nach der erklärten Absicht der Eng- tischen Negierung in den Hunger getrieben wer den nnd durch ihre Hungergualen die sicgrci cheu Armeen der Zentralinächte zu schimpflicher Kapitulation zwingen sollen. Die Dentsche Regierung und mit ilr das deutsche Volk hat für diese? ungleiche Empfin den um so weuiger Verständnis, als sie zu wiederhollen Malen mb ausdrücklich bereit er klärt hat, sich mit der Anwenduug der Unter see, votivaffe streng an die vor dem Kriege an erkannten völkerrechtlichen Normen zn ballen, falls England sich dazn bereit findet, diese Normen gleichfalls seiner Kriegführung zuanin ye zn legen Die verschiedenen Versuche der Negierung der Vereinigten Staaten, die Groß- Mitannische Negierung hierzu zu bestimmen, sind an der strikten Ablehnung der Britischen Regiernng gescheitert. England lM auch wei- ter" iu VölkenechtSbruch auf Völkerrechtshruch gehäuft und iu der Vergewaltigung der Neu- nalen jede Grenze überschritten. Seine letzte Maßnahme, die EUlärung deutscher Bunker-