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für H-h-nstetn-E-nstthal, Oberlungwitz. Gersdorf, Hermsdorf. Rüsdoch Bernsdorf, Wüstenbrand Tagevlatt Mittelbach, Grüna, Ursprung.Kirchberg. Erlbach.Meinsdorf.Langenberg.Falken. Langenchursdorf usw EämtlicheAnzetgen erscheinen ohneAufschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Gersdorfer Tageblatt. vrto»Anzeigen die 6 gespaltene Korpuszeile 15 Pfennig, auswärtige 2V Pfennig, die Reklamezeile 40 Pfennig, die 2 gespaltene Zeile im amtlichen Teil 45 Pfennig. Außergewöhnlicher Satz nach vorheriger Uebereinkunft. — Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Tarif. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den : nächstfolgenden Tag. - - - Bezugspreis: Bet Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich 5(1 Pfennig. Durch Boten frei ins Hau» geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. , Einzelne Nummern 10 Pfennig. HhkMKOWaANMr Anzeigenpreis: und Gersdorfer Tageblatt zugleich Oberlungwitzer Tageblatt Rr. 82. mSMaMd. m 8. April IM 4Z.3MW In weiterer Ausführung von Absatz HI der nachstehend unter O abgedruckten, seinerzeit unter dem 25 Oktober 1915 in der Sächsischen StaatSzeitung veröffentlichten Ministerialverordnung vom 2l. Oktober 1915, sowie der Sächsischen Ausführungsverordnung über den Berkehr mit Butter vom 24. Dezember 1915 (StaatSzeitung vom 24 Dezember 1915) verordnet die KreiShauptmann- schäft mit Ermächtigung des Königlichen Ministerium« des Innern folgendes: 1. Die nach der Ministerialverordnung vom 25. Oktober 1915 in Verkehr zu bringende Gebrauchsmilch ist «ach denjenigen Ortschaften des Regierungsbezirkes zu liefern, an die die Lieferung im Manat August 1918 erfolgt ist. Die hiernach tn die Ortschaften etnzusührenden Milchmengen dürfen nur tn dem gleichen Verhältnisse gemindert werden, als die Milcherzeugung des betr. Milchvtehhalter« oder der Absatz de« Händler« seit August 1915 zurückgegangen ist. 2. Da« Gleiche gilt bezüglich der Butter, des KSfeS und sonstiger Milcherzeugniffe, soweit solche nach den Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 25. Oktober 1916 überhaupt noch hergestellt werden dürfen. 8. Die zur Sicherstellung der vorzugsweise« Berücksichtigung der Kiuder, stillenden Mütter und Kranke« aus Grund der Bekanntmachung d«S Reichskanzler« vom 4. November 1916 (RetchSgesetzblatt Sette 728) und der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 8 November 1916 (StaatSzeitung vom 12. November 1915) getroffenen oder noch zu treffenden Einrichtungen werben durch diese Verordnung nicht berührt. 4. Zuständig zur Bewilligung von Ausnahmen von den Vorschriften unter Hl Absatz 1 der Ministerialverordnung vom 25. Oktober 1915 sowie von dieser Verordnung und zwar, soweit eS sich um Lieferung nach den rev. Städten handelt, ist die unterzeichnete Kreishauptmannschaft. Im Uebrtgen werden die Amtshauptmannschaften und Stadträte ermächtigt, Ausnahmen von dieser Verordnung zu bewilligen. Ausnahmegesuche, für die die KceiShauptmannschaft nach Vorstehendem zuständig ist, sind bet der dem betr. Lieferung-pflichtigen vorgesetzten Behörde (Amtshauptmannschaft bezw. Stadtrat) anzubringen und von dieser mit gutachtlichem Bericht anher zu geben. 5. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden nach tz 17 der BundeSratSorrordnung über die Errichtung von PreiSprüfungSstellen und die Versorgungsregelung vom 26 September 1915/4. November 1915 (RetchSgesetzblatt Seite 607 und 728) mit Gefängnis bi« zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1600 Mark bestraft. 6. Diese Bekanntmachung tritt innerhalb einer Woche nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Themnitz, am 3. April 1916. Die KreiSha«ptma»«schaft D III. Alle Stellen, Erzeuger wie Händler, die bisher Milch al« VerbrauchSmilch in den Verkehr gebracht haben, müssen auch weiterhin die gleiche Menge, berechnet nach dem Durchschnitt de« Monat« August 1915 und, wenn sie weniger erzeugen oder geliefert erhalten, die gesamte Menge al« Gebrauchsmilch tn den Verkehr bringen. Don dieser Milch darf bi« auf weitere Anordnung nicht« verbuttert oder verkäst werden. Eine Ausnahme gilt für diejenigen Mengen, deren der Er zeuger oder Händler zur Ernährung der Angehörigen und de« Gesinde« und zur Fütterung seine« Biehe« bedarf. Ferner darf Milch, die al« VerbrauchSmilch in den Verkehr gebracht werden mußte, aber nachweislich nicht mehr al« frische VerbrauchSmilch im Handel abgesetzt werden konnte oder sauer geworden ist, verarbeitet werden. Hiervon ist der zuständigen Behörde (Amtshauptmannschaft, Stadtrat) sofort unter Angabe der Menge, um die e« sich handelt, Anzeige zu machen Alle landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe, in denen Milch zum Zwecke deS Verkauf« erzeugt, verarbeitet oder umgesetzt wird, sind verpflichtet, über den Umsatz genau Buch zu führen. Die Buchführung muß die Menge der täglich gewonnenen, verarbeiteten oder verkauften Milch, sowie den Preis, zu welchem die Milch oder die Milcherzeugniffe abgesetzt worden sind, erkennen lassen. Die Bücher sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Binnen einer Woche nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen, welche Mengen im Monat August 1915 von jedem einzelnen in den Verkehr gebracht worden find. Die BehMden haben diese Angaben nachzuprüfen. Gemeinschaftliche Sitzung des Rats- und Stadtverordneten-Kollegiums Dienstag, de« 11. April 1916, abends 8 Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. Tagesordnung: 1. Wahl von Sachverständigen in EntetgnungSsachen. 2. Haushaltplanberatung. Hohenstein-Ernstthal, am 6 April 1916 vr. Patz, Bürgermeister. E. Lohse, Stadtverordneten-Borsteher. Stadtanleche. Der Stadtrat benötigt zur Regelung seiner durch den Krieg entstandenen Verpflichtungen einer Anleihe. Bi« zur Aufnahme einer solchen bet einem Kreditinstitut ist beschloßen worden, der Stadtkaffe durch Aufnahme von Darlehen bet der Bürger- und Einwohnerschaft die not. wendigen Mittel zuzuführen. Die Darlehen werden mit 5»/, verzinst und bilden so eine überaus günstige Gelegenheit, vorübergehend freigewordene Gelder nutzbringend anzulegen Unter den in der Stadthauplbuchhalteret, Rathaus, Zimmer Nr. 7, etnzusehenden Bedingungen werden von heute an der Stadt zugedachte Darlehen von nicht unter 100 Mark in der Stadthauptkaffe ent- gegengenommen. H»he»stei»^r«stthal, am 3. April 1916. Der Stadtrat. Freibank von früh 7 Uhr ab Rindfleisch, roh, Pfund 1,20 Mark. Abgabe von 7—8 Uhr vormittag« nur gegen Rückgabe der auSgegcbenen Nr. 1—143 „ 8—9 „ „ nur an die Inhaber »er Brotkartennummern 1—100' An andere Personen kann kein Fleisch abgegeben werden. - Der Stadtrat. Städtische Verkaufsstelle. Souuabend 9—12: Rindfleisch, Dose 1,30 Mark, Speck mit Erbsenbrei, 1-kg.Dose 2 60 Mark, dänische 10°/, fetthaltige Sahne, Flasche 90 Pfg. —— Städtischer Fischmarkl im Hose de« Rathauses Sonnabend, von 10 Uhr ab: Großer kopfloser Schellfisch, Kabelja«, SeemchS, Pfund 70 Psg, , Die Behändigung der diesjährigen Einkommen- und Srgänzungssteuerzettel ist im hiesigen Orte erfolgt. Beitragspflichtige, die eine Zuschrift noch nicht erhalten haben, werden hiermit auf- gefordert, sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme — Rathaus, links, 1. Zimmer — zu melden. Oberlungwitz, den 6. April 1916. . Der Gemeindevorstand. Gersdorf. — Kriegsgemüsebau. Eine der wichtigsten Fragen der Volksernährung während deS Krieges ist der Gemüsebau. Die Einwohner werden erneut gebeten, demselben die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden und nichts unversucht zu lassen, jedes geeignete Stück Land dem Gemüsebau nutzbar zu machen. Hierbei sei darauf hinaewiesen, daß infolge der WitterungSeinflüffe im vorigen Jahre der notwendige Samen und Stecklinge nur in geringem Maße vorhanden ist. Sparsamkeit und richtige Verwendung deS Samens ist deshalb nationale Pflicht. Als Kommissar für den Kriegsgemüsebau ist der Privatmann Herr Robert Schubert, Nr. 94, ernannt worden. Wer im Gemüsebau noch keine Erfahrung hat, kann sich Rat bei Herrn Schubert erbitten. GerSdorf, den 6. April 1916. Der Gemel«devorsta«d. Gcheuuema««. Gersdorf. — Reinigung. Montag, den 10. April 1916 bleiben die Dlenstzimmer deS hiesige« Rathauses wegen Reinigung geschloffen. Das Standesamt ist von 8—9 Uhr im Sitzungszimmer gcöffnet. GerSdorf, am 5 April 1916. Der Semei«devorsta«d. Gersdorf. — Stenerzettelbehändignng. Die Bekändigung der Steuerzettel für die Eftttommex-, ErgL«zu«gS- u«d die Gemeinde, steuer« für 1916 ist im hiesigen Orte erfolgt. Beitragspflichtige, die keinen Steuerzettel erhalten haben, werden aufgefordert, sich wegen Mitteilung der Sinschätzungsergebniffe bei der hiesigen Ortssteuereinnahme — Rathaus, Zimmer Nr. 1 — zu melden. GerSdorf, am 6. April 1916. Der Gemeiubevorsta»«. Ser Kamps am Verdi». Das Dorf Haucourt erstürmt. Nachdem wir bereits am 22. März die Höhen von Haucourt erstürmt hatten, ist jetzt auch das Tors Haucourt unseren siegreichen Helden in die Hand gefallen. So schreitet unser Angriff auf dein linken Maasufer weiter fort. Unter sehr grobem Schneid wurde von den Unseren das ganze Dorf genommen. Bei diesen! Angriff ist besonders bemerkenswert, daß die Franzo'en in Haucourt außerordentlich fes tigen Widerstand leisteten. Der Angriff glückte acr vollständig. Wir stießen durch das Dorf und halten cs fest in unserer Hand. Es ist mit Sicherheit anzunck men, daß die Franzosen auch in diesem Falle, wie in den letzten Ta gen so oft, behaupten werden, sie hätten Hau- court freiwillig geräumt. Demgegenüber ge nügt aber ein Mick auf die Karte, der be weist, daß das Dorf Haucourt zwischen Be- t incourt und Avocourt wn außerordentlicher Bedeutung ist. Das Torf bildet den Flügel stützpunkt der gesamten Linie. Ter Forgesbach ,ließt durch das Dorf. Es liegt also so, daß inan von: Dorfe aus über die Höhen das ganze Tal des Forgesbache; unter Feuer neh men kann. Der .Tote Mann"'. Oberst Müller vom Berner „Bund", der sich wieder aus einer Befichtigungsreise an der deutschen West'ront befindet, schreibt in einer Schilderung der Kämpfe bei Verdun u. a. über die Eroberung- der Höhe .Toter Mann": Ter Zeitungsstreit um den Besitz des „Toten Maunes" erklärt sich daraus, daß aus der fran- zöüflhen Generalstabskavte die Bezeichnung Mort Homme etwas südlich von der Höhen quote 295 steht und aus den anderen, südliche ren Höhenrücken angewendet zu werden scheint. Tatsächlich befindet sich die Höhe 295, wie oon unseren! Standort deutlich erkennbar, fest im Besitz der Deutschen. 18 Luftgefechte bei Verdv». Dev amtliche französische Bericht meldet: In der Gegend von Verdun lieferten unsere Kampfflugzeuge am 4. April 15 Luftgefechte, in deren Verlauf ein deutsches Flugzeug mit einem Doppelmotor beim Teich von Hautes Fourneaux abgeschossen wurde Ein anderes feindliches Flugzeug stürzte beim Walde von schließlich schlug ein drittes dcut- sches Flugzeug senkrecht aus den Boden aus. Alle Flieger sind unversehrt zurückgekehrt. In der Nacht zum 4. April warf eines unserer Kampfgeschwader 14 Geschosse auf den Bahn- Hof von Nantillois und 15 auf Biwaks bei Dam- Villers. Französische Befürchtungen. „Petit Journal" schreibt: Die neu« Kamps- phcrfe vor Perdun scheine sür die Franzosen gefährlicher als die ersten Angriffe, welche größtenteils in Frontvorftößen bestanden. Jetzt sei es klar, daß die Deutschen die langsame, aber tödliche Einschließung Verduns beabsich tigen. Deshalb beschloß General Petain, ohne die härtesten Verluste zu scheuen, zur Gegenof- fensive zwischen Douaumont und Vaux über zugehen, um die frühere Frontlinie herzustellen. Tas Blatt bringt auch Aeußerungen, die Ca- dorna einem seiner Ratgeber über die italieni- ßhen Pläne machte. Cadorna werde danach die Mitwirkung Italiens an der Westfront jeder zeit verweigern. Aber der Vierverband bereite in der nächsten Zeit eine Expedition nach ei nein anderen Punkte vor, wo Italien ver tragsgemäß mithelfen müsse. Die Zerstörung i« Verdau. Der Berichterstatter der „Stampa", der die Erlaubnis erhielt, Verdun zu besuchen, gibt ein grauenhaftes Bild der Zerstörung. Von ganzen Häuserblöcken existiert nur noch ein Gewirr von Trümmern, aus dem verbogene Eisenteile, Gerümpel und zerbrochene Möbel Herausstarren. Viele Gebäude stürzten bei der ersten Bombe wie Kartenhäuser zusammen und hinterließen keine Spur. Andere, die von Ge schossen durchlöchert und ohne Dach sind, schei nen sich -erzweüelt gegen das Verhängnis zu wehren. In der Stadt sieht inan nur einige Gendavuen und Pariser Feuerwehrleute, die den Brand zu bekämpfen suchen. Die Beschießung vou Reims. Das „Neue Wiener Tgbl." meldet aus Genf: Nach einem Bericht im Pariser „Temps" dau- ert da; deutsche Bombardement aus Reims mit schwankender Heftigkeit fort. Ter Schaden wird immer enormer und gelt bereits in die Mil- liarde. An den beiden letzten Tagen fielen in Reims 25 Personen der Mschicßung zum Op^er. Frauzöfische Ueber-Brummer? Im Nnterstaatssekretariat für Munition in Paris sind laut „Petit Journal" zwei große Granaten ausgestellt als Proben der Geschosse, die gegenwärtig die französischen Geschoßfabri- ken als Vergeltung für die deutschen 42er her- stellen. Die Granaten haben Mannshöhe, ei-