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für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, ErlLmG Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdors, Meinsdorf rc. Der.Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn» und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bet freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts, pellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.60. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts» und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen A, Silage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Eonntagsblatt". — Anzetgengebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Dik Lgespaltene Zeile tm amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigcn-Annahme für dte am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenrn Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LVDTGTGGGDGGTGDGGTGGGGGGDGGDDGDDDGDGDDDD die Redaktion nicht verbindlich. GDGDDDDDDDGDDDDDDDDDDDDGDGDGDDDDDDDDNDG^ As, 227, Fernsprecher Nr. 151. Dienstag, den 28 September 1814. «-'ch-M--- «-h»^ g 41. Jahrgang KriegssainilienuntelMungen seitens des Bezirks der Königlichen AMshanMannschast Glanchan. Die Bezirksversammlung hat beschlossen, den unterstützungsbedürftigen Familien der zur Jahne Einberufenen aus Bezirksmitteln eine außerordentliche Unterstützung von 20 Mk. zu ge währen, die in erster Linie dazu dienen soll, die Familien in den Stand zu setzen, ihre Ouartals- miete zu bezahlen. Der Bezirksverband erwartet, daß alle Bedachten, wenn irgend möglich, damit ihren Mietzins bezahlen, da ein großer Teil der Hausbesitzer am 1. Oktober seine Hypothekenzinsen bezahlen muß und daher auf den Mietzins angewiesen ist. Früher oder später mühte der Mietzins ohnehin bezahlt werden, da es ein Irrtum ist, anzunehmen, daß die Familien der im Felde Stehenden ohne Weiteres von der Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses befreit seien. Die Auszahlung erfolgt durch die Gemeindebehörden spätestens am 1. Oktober und zwar nur an diejenigen, welche die reichsgesetzliche Familienunterstützung erhalten bezw. bei denen dies zu erwarten ist. Die Unterstützung wird nicht gewährt den Familien solcher Einberufenen, die keinerlei Aufwendungen, sei es in Form von Mietzins, Hypothekenzinsen oder dergleichen für die Wohnung haben. Glauchau, den 27. September 1914. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Graf von Holtzendorff. Die Urliste der in der Stadt Hohenstein-Ernstthal wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen «unberufen werden können, ist neu aufgestellt worden und liegt an Natsstclle — Zimmer Nr. 1 — Vom 1. bis mit 9. Oktober 1914 s zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Lifte kann innerhalb einer Woche vom 1. Oktober 1914 ab bei uns schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. In der Anlage werden die einschlagenden Grsetzbestimmungen wiedergegeben. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, nm 25. September 1914. Anlage Zu 88 1. 3, Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen ver sehen werden. tz 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2 Personen, gegen welche das Hauptve: fahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung dcr bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Acmenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dicnstooten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltuugsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. § 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 usw. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien: 2. der Präsident des Landeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Der am 1. August 1914 fällig gewesene 3. Termin Gemeinde-Einkommensteuer ist zur Vermeidung der vorgeschriebenen zwangsweisen Beitreibung nunmehr ungesäumt zu bezahlen. Hohenstein-Ernstthal, den 28. September 1914. Der Stadtrat. Neihalten der Mssermeffer, BereitlegW der LMungsbWl. Beim Ablefen der Wassermesser ist es als überaus störend und zeitraubend empfunden worden, daß die Messer oft durch Kohlen, Kisten, Gerätschaften usw. so zugcsetzt worden sind, daß es erst umfangreicher AufräumungSarbeiten bedarf, um zum Messer zu gelangen und ihn ablescu zu können. Die Waffersteuerquittungsbücher, in die das Ergebnis der Ablesung einzntragen ist, sind ebenfalls in vielen Fällen erst nach langem Suchen zu erlangen. Gemäß Z 8 des Regulativs über die Benutzung der städtischen Wasserleitung vom 20. April 1909 werden daher alle Grundstücksbesitzer aufgefordert, die im Grundstücke eingesetzten Wassermesser jederzeit so zugänglich zu erhalten, daß ein Ablesen ohne weiteres und ohne Schwierigkeiten möglich ist und OuittungSbücher bereit zu legen, daß das Ergebnis der Ab lesung sofort eingetragen werden kann. Hohenstein-Ernstthal, am 28. September 1914. Der Stadtrat. JieWegslWilllWesten. Grohes Hauptquartier, 26. Sept. (Amtlich.) Der Feind hat unter Ausnutzung seiner Eisen bahnen einen weitausholenden Vorstoß gegen die äußerste rechte Flanke des deutschen Heeres eingelcitet. Eine hierbei auf Bapaume vor gehende französische Division ist von schwächeren deutschen Kräften znrückgeworfeu wordea. Auch sonst ist der Vorstoß zum Stehen gebracht. In der Mitte der Schlachtfront kam nufer Angriff an einzelnen Stellen vorwärts. Die angegrif fenen SpcrrfortS südlich Berdu« haben ihr Feuer eingestellt. Unsere Artillerie steht nun mehr im Kampfe mit Kräften, die der Feind ans dem westlichen MaaSnfcr in Stellung brachte. Auf den übrigen Kriegsschauplätzen ist die Lage unverändert. * * * Großes Hauptquartier, 27. Sept (Amtlich.) Die Lage auf den verschie denen Kriegsschauplätzen blieb heme unverändert. So lautet die Mitteilung, die unser Gencral- stab heute zu machen hat. In der Nacht zum Sonntag wurde gemeldet, daß die angegriffenen Sperrforts der Maaslinie Verdun—Toul zum Schweigen gebracht seien, und daß der Kampf au jenen Stellen gegen die auf dem linken Ufer der Maas stehenden feindlichen Truppen begon nen habe. Der Sonntag hat also eine Entschei dung dieses Kampfes, der uns den Weg in den Rücken der etwa von Reims bis Verdun stehen den rechten Seite des französischen Heeres öffnen soll, nicht gebracht. Auch auf unserem rechten Flügel, der sich bis Bapaume ausgedehnt hat, wird zweifellos noch weitergekämpft. Es ist hier unsere Aufgabe, die von den Franzosen und Engländern in immer größerem Maßstabe ein geleiteten Umgehungsversuche, bei denen sie sich ihrer Eisenbahnen bedienen, zu vereiteln und den Kampf von unserer hervorragend befestigten Aisne-Linie solange weiterzuführen, bis der An griff von der Linie Verdun—Toul sich auf die französische Armee richten kann. Mittlerweile macht auch die Einschließung von Verdun Fort schritte. Londoner Zeitungen wissen zu melden, daß der Ring um diese starke Festung enger wird und daß unsere 42 Zentimeter-Mörser ihre Rohre bereits auf sie richten. Demnach dürfte die Nachricht von dem Beginn der Beschießung der Verduner Forts nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die „Kreuzzeitung" schreibt: Jeder Tag hat unsere Stellung im Westen mehr und mehr ge bessert. Selbst von gegnerischer Seite, und zwar namentlich von England her, ist dies anerkannt worden, und zwar hat man dabei sowohl auf die Stärke unserer Verschanzungen, wie auf das überlegene Feuer der deutschen Artillerie hinge wiesen. Zu der neuesten Meldung vom Kriegsschau platz aus dem Hauptquartier heißt es im „Berl. Lokalanzeiger": Die hartnäckigen, fast verzweifel ten Versuche der Franzosen, unseren rechten Flü gel noch in letzter Stunde zu werfen, scheiterten trotz weiterer Umgehungen in der Richtung Ba paume an dem Widerstand schwächerer Truppen. Daraus könnte man den Schluß ziehen, daß es der französischen Führung ernster mit diesem Vorstoß war, als den französischen Truppen, die vielleicht das Nutzlose ihrer ständigen Angriffe einsehen mußten. Auch sonst sind auf unserer Seite Fortschritte zu verzeichnen. Die wichtigste Meldung ist die, daß die südlich des genomme nen Sperrforts angegriffenen Forts ihr Feuer einstellten. Damit ist die für uns so wünschens werte Lage in dem Sperrfortgürtel gegeben, und wir befinden uns bereits in einem Artilleriekampf mit den feindlichen Truppen. Ser Kampf am die Sperrforts. Wie eine Erlösung von schwerem Drucke hat die Nachricht von der Einnahme des französischen Sperrforts Eamps des Romains gewirkt. Nach der Eroberung des Sperrforts Manonvillers in der dritten Woche des Krieges, war vielfach die Meinung verbreitet, daß unsere Belagerungartillerie mit diesen Befestigungswerken entlang der fran zösischen Grenze leichte Arbeit haben werde. Wenn aber jetzt, acht Wochen vach Beginn der Feindseligkeiten, erst das zweite Fort unter dem Feuer unserer Artillerie gefallen ist, so darf man sagen, daß diese Sperrforts ihre Aufgabe so ziemlich erfüllt haben. Frankreich hat diese Linien seiner Sperrforts entlang der deutschen Grenze, nach dem Kriege errichtet, um einer deutschen Armee den Einmarsch unmöglich zu machen, oder ihm ganz bestimmte Wege zu weisen. Diese Linie dcr Sperrforts, die sich von Verdun nach Toul und dann über Epinal nach Belfort hinzieht, hat zwischen Toul und Epinal eine durch keine Werke geschützte Lücke und eine weitere Lücke befindet sich zwischen Verdun und Maubeuge. Durch diese beiden ab sichtlich offen gelassenen Einfallstore wollte man den Feind ins Land lassen und wollte hinter diese Lücke seinen strategischen Aufmarsch vollziehen oder nach einem erst seit einigen Jahren aufge- tellten neuen Prinzip, auf diese Sperrforts und >ie großen Lagerfestungen Toul und Verdun ge- tützt, seinerseits über die deutsche Grenze ein- irechen. Bekanntlich sind die Franzosen nach liefern neuen Plane einer kraftvollen Offensive gleich zu Beginn des Krieges auf Saarburg vor gegangen, sind aber auf der ganzen über 100 Kilometer fassenden Front vom Kronprinzen von Bayern blutig zurückgeworfen worden. Hierauf haben sich die geschlagenen fünf Armeekorps auf die Linie der Sperrforts und innerhalb des Fortgürtels von Verdun und Toni zurückgezogen. Und so haben diese Sperrforts denn nach der ursprünglichen Absicht sehr wert volle Dienste in der Verteidigung geleistet. An gelehnt an den Fortgürtel von Toul und Verdun beherrschen die sieben zwischen diesen Festungen liegenden Sperrforts von der Höhe des Land rückens am rechten Maasufer, dcr zum Flußtal stark abfällt, die vor ihnen bis zur deutschen Grenze sich ausdehnende Ebene „la Woevre". Diese Sperrforts sind so angelegt, daß ihr Feuer nicht nur alle Straßen und Eisenbahnen beherrscht und sperrt, sondern daß das Ferrer zweier Forts sich kreuzt, so daß geschloffene Truppenteile un-