Volltext Seite (XML)
Ler Rücktritt -eS kommandierende« General- v. Kirchbach bevorstehend. Wie dos offiziöse Wölfische Telegraphen- bureau meldet, wird der kommandierende Ge neral des 19. Armeekorps, General der Ar- tillerie v. Kirchbach im Herbst dieses Jahres von seinem Posten zurücktreten. Als sein Nachfolger ist der Kommandeur der 40. Di. Vision, General der Kavallerie v. Lasiert, in Aussicht genommen. Arbeiterbemonstrationen in Hamburg. Gestern morgen versammelten sich vor dem Arbeitsnachweis der Werften etwa 3000 Werst- arbeiter, die dann in geschlossenem Zuge un ter Absingung der Arbeitermarseillaise einen Umzug durch die Stadt antraten. Diese De monstrationen richten sich dagegen, daß die Arbeiter nicht nach der Reihe eingestellt wer den, sondern daß bei der Einstellung eine Auslese getroffen wurde. Das Rathaus wurde von Polizeimannschaften abgesperrt, dort schwenkten die. Demonstranten ab und zogen vor die Redaktion des sozialdemokratischen „Hamburger Echo". Von dort aus marschierte der Zug zum Gewerkschafishause, wo er sich auflöste. Die Konstantinopeler Verhandlungen wurden nach der formellen Eröffnungssitzung, in der Begrüßungsansprachen ausgetauscht und die Bedingungen in großen Zügen mitgeteilt wurden, auf den morgigen Donnerstag ver tagt. Inzwischen hofft man durch unverbind liche Aussprachen alle Einzelheiten zu klären, sodaß möglicherweise am Donnerstag bereits die offizielle Einigung vollzogen wird Auf Wunsch der bulgarischen Delegierten erklärten sich die türkischen Mitglieder der Konferenz angeblich bereit, Einzelheiten aus den Ver handlungen der Oeffentlichkeit zunächst nicht zugänglich zu machen. Gleichwohl besagen Konstantinopeler Meidungen, daß die Bulga ren kategorisch erklärten, keinerlei Gebiet west lich der Mavitza abtreten zu können. Dagegen sollen die Bulgaren sich nicht nur mit der Abtretung Adrianopels, sondern auch mit der Kirkilisses an die Türkei bereits einverstanden erklärt haben. Japan «nb China. Die chinesische Regierung ermißt die Gefahr kriegerischer Verwicklungen mit Japan in vol lem Umfange und hat sich zur Abwendung eines solchen Unheils beeilt, in Tokio wegen der Ermordung von vier japanischen Soldaten in Nanking um Entschuldigung zu bitten, und jede Sühne zu leisten versprochen, um das erzürnte Japan zu versöhnen. Die japanische Regierung ließ erklären, daß sie nicht die Ab sicht habe, gegen China mobil zu machen, daß sie aber die chinesischen Fragen mit Fe stigkeit behandeln werde. In Tokio und an deren japanischen Städten finden fortgesetzt Ausschreitungen gegen die Chinesen statt. Ge genüber der Pekinger Aeußerung, daß de leidenschaftliche japanische Bewegung in kei nem Verhältnis zu ihrer Veranlassung stehe, wird von japanischer Seite erklärt, daß die chinesischen Regicrungstruppen nach Einnahme Nankings am 1. September in die Stadt ein drangen. sich wie die Barbaren benahmen alles plünderten, Frauen vergewaltigten und zahlreiche Menschen ohne jeden Grund massa krierten. Die in der Stadt Nanking wohnen den Japaner verloren durch die Plünderungen ilr Hab und Gut. Die vier Japaner wurden ermordet, obwohl sie unter dem Schutze einer japanischen Flagge standen und sich in das japanische Konsulat begeben wollten. 12 öffentliche Stadtverordnetenfitznng zu Hohenstein-Ernstthal, am 9. September 1913. Vorsitzender: Herr Gtadtverordnetenvorsteher Lohse. Am Ratstische sind erschienen: die Herren Bürgermeister Dr. Patz, sowie die Stadträte Anger, Bohne, Müller und Lange. Vom Stadt verordnetenkollegium sind 17 Herren anwesend, es fehlen die Herren Grießbach, Gruber, Kreisel, Krumbiegel, Stützner, Terl und Weigert. Zu Punkt 1 der Tagesordnung Kenntnisnahmen gibt der Herr Vorsteher bekannt, daß die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Düngerabfuhr des Hausbesitzervereins eingegangen sind. Die für das Jahr 1912 aufgestellte Bilanz schließt in Einnahme und Ausgabe mit 18342,68 Mk. ab, der Verlust beträgt 477 Mk Ferner wird von der Anstellung des Magazinverwalters Krömer an der Gasanstalt und von einem Schreiben des Logenhauswirtes Wilh. Weise Kenntnis genommen. ES handelt sich hierbei um die bereits in den hiesigen Zeitungen ge kennzeichnete Stellungnahme des Einsenders zur Hebung des Fremdenverkehrs. 2. Dienstboten- Kranken- und Begräbniskasse Das Kollegium hatte hierzu beschlossen, daß das am 31. Dezember 1913 bei Auflösung der Kasse vorhandene Vermögen der Armenkasse zu geführt werden und in der Hauptsache zur Kur und Pflege kranker Armer, besonders aber solcher aus dem Dienstbotenstande, Verwendung finden soll. Die Kreishauptmannschaft hat gegen die Errichtung einer solchen Zweckoermögensstiftung sachliche Bedenken nicht zu erheben, ist aber der Ansicht, daß, wenn auch nur vorübergehend, vor her ein entsprechender Nachtrag zu den Satzungen geschaffen wird. Das Kollegium stimmt der Vorlage zu. 3. Wohnungsordnung. Das Kgl. Ministerium des Innern hat die Kreishauptmannschaft ermächtigt, Genehmigung zu erteilen, wenn vorher noch einige vorgeschlagcnc Verschärfungen der Ordnung angefügt werden. Die z. T. unwesentlichen Aenderungen werden genehmigt. 4. Denkmal zur Erinnerung an den eiugegaugenen Bergbau. Bei der Auflösung der Omnibusgesellschaft Gersdorf-Hohenstein-Ernstthal hat die Stadt 150 Mk. herausbekommen. Dieser „unerwartete Geldzufluß" soll, wie der Herr Vorsteher betont, nicht ohne weiteres in dem Schlunde der Stadt kasse verschwinden, man will vielmehr einen Fonds gründen, aus dem später einmal dem eingegangenen Bergbau, dem die Stadt ihre Entstehung verdankt, ein Denkmal gesetzt werden soll. Der letzte Zeuge, der Lampertus-Schacht, ist ja inzwischen auch verschwunden, so daß ein solches Beginnen angebracht erscheint. Die Wahl eines Projektes soll bis zur Mittelbeschaffung ausgesetzt werden, wobei der Vorsteher auch auf die Möglichkeit freiwilliger Beiträge von privater Seite verweist. 5 Instandsetzung der Vorm. Kunze-Scheune. Das Dach muß neu- bezw. umgedeckt werden, auch sind emige sonstige Reparaturen notwendig, bevor die jetzt in der Dörfeltschen Scheune unter gebrachten Gegenstände nach hier überführt werden können. Die Dörfeltsche Scheune soll sodann lt. Kaufvertrag an Baumeister Richter übergeben werden. Die Kosten wurden mit 1000 Mk. verwilligt. 6 Herstellung eines FntzwegeS zwischen Schiller- und Moltkestratze. Entlang dem Richterschen Grundstück soll, einem längst gehegten Wunsche entsprechend, ein Fußweg hergestellt und nach der Moltkestraße zu ein gepflasterter Uebergang geschaffen werden. Die Kosten in Höhe von 1010 Mk. finden Ge nehmigung. 7. Straßenbeleuchtung im Hüttengrund. Mit 21 Laternen ist die gesamte Straßenbe leuchtung im Hüttengrund ausgenommen und die elektrische Beleuchtung in der Hüttengrund- straße eingestellt worden. Das Kollegium ist einverstanden. 8. Baufluchtlinie für den Meinsdorfer Weg. Hierüber ist schon einmal verhandelt »vor dem. Zwischen den Besitzern Gebr. Mehnert und dem städtischen Bausachverständigen sind Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Fest- sttzung der Straßenfluchtlinie entstanden und haben engeleitete Verhandlungen zu einem Ergebnis nicht geführt. Die am Sonntag vorgenommene Besichtigung hat ergeben, daß eine Breite von 7,5 Bieter hinreichend ist, entgegen der früheren Festsetzung aus 8 Me ter, bei der Gebr. Mehnert erhebliche Ab- schii tte ihres Grundstückes gewärtig sein müß ten. Dann würde sich auch die Errichtung einer teuren Stützmauer nötig machen, von der noch nicht feststeht, wer sie pflichtgemäß zu errichten hat. Da inzwischen auch der Graben verfällt und der Verkehr auf dem Meinsdorfer Weg, abgesehen von einem ein zigen Landwirt, sehr unbedeutend ist, hat der Rat beschlossen, die Fluchtl nie auf 7^ Meter Breite festzusetzen. Herr Stadtv. Ebersbach ist entgegen dieser Ansicht für eine Festsetzung von 8 Me ter Breite. Redner findet es unverständlich, wie durch eine Unterhaltung zwischen dem Bauenden und dem Bausachverständigen ein Beschluß der städtischen Kollegien zum Wak- keln kommen könne. Auch wenn wirklich ein Irrtum des städtischen Bausachverständigen vorliege, sei doch immerhin der Beschluß maß gebend. Ob der Garten 50 Zentimeter brei ter sei, mache ihn nicht wertvoller; für die Straße indessen sei ein solches Stück schon sehr wichtig. Jedenfalls könne man keinen Grund erkennen, einen Schritt zu begehen, dessen Konsequenzen sich gar nicht absehen ließen. — Herr Stadtv. Wächter betont, daß man nach der Besichtigung wohl unbe dingt die Ueberzeugung gewonnen habe, daß eine Verbreiterung auf 8 Meter auf keinen Fall notwendig sei. Der Verkehr auf dieser Straße habe bedeutend nachgelassen, sodaß der Weg für ewige Zeiten in 7j^ Meter Breite ausreichend sei. — Herr Stadtv. Ebers bach widerspricht dem und erinnert an die Lichtensteiner Straße. — Der Herr Vor - st eher hält die Situation für insofern strit tig und schwierig, als die Beteiligten nicht von ihrem Standpunkt abweichen. Nur im Klagewege sei etwas zu erreichen, was, lasse sich indessen nicht vorher sagen. Schon aus Zweckmäßigkeitsgründen empfiehlt der Redner den Ratsbeschluß, und in Zukunft derartige Vorkommnisse doch etwas genauer zu behan deln, damit sie nicht wieder passieren. — Der Herr B ü r g e r m e i st e r widerspricht ver schiedenen Ausführungen. Zunächst sei es ziemlich belanglos, ob der Bausachverständige sich geirrt habe oder nicht. Als seinerzeit ab gesteckt wurde, standen die Häuser Himmel reich und Mehnert noch nicht. In dem klei nen Plan 1 : 1000 nehmen sich de Matze anders aus, als in der Natur. Als deshalb beim Bau abgesteckt wurde, glaubte die dama lige Besitzerin, Frau verw. Mehnert, daß die Absteckung nicht konform der ersten Festsetzung sei. Das sei indessen nicht der Kernpunkt der Sache, den man vielmehr darin erblicken müsse, ab durchgängig eine Breite von 8 Me tern nötig sei oder nicht. In allen Punkten könne eine solche Bre te und auch bei nur 7,50 Metern nicht eingehakten werden, da die dortfiehenden Häuser nicht in einer geraden Linie gebaut seien. Ausreichend seien 7,50 Meter, doch schlägt Redner einen Mittelweg vor: es bleibt bei der ersten Festsetzung von 8 Meter Breite im unteren Teil, während der obere Teil einstweilen verbleibt. Ist eine Ver breiterung nach Jahren durchgängig notwen dig, so soll es der späteren Entschließung Vorbehalten bleiben. An der in Frage kom menden Stell« verbleibt es hiernach vorläufig bei 7^ Meter Breite. — Herr Stadtv. Wächter polemisiert gegen die letzten Worte des Herrn Ebersbach bezügl. der Ansicht der Unterstadt, wo es sich doch um die Oberstadt handele rc. Redner fährt fort: Ich möchte doch Herrn Ebersbach fragen, was er wohl meint, ob er eine so gehobene Stelle hier be kleidet, da er noch stets, wenn jemand eine seiner Ansicht entgegengesetzte Meinung hat oder ihm widerspricht, den Betreffenden persönlich an greift. Dringend muß ich bitten, daß das in Zukunft unterbleibt, ich werde es mir nicht gefallen lassen. — Herr Stadtv. Ebers bach: Das zu beurteilen, was ich zu tun und zu lassen habe, will ich Herrn Wächter nicht sragen; es mutz doch wohl dem Vor steher überlassen bleiben. Persönlich und be leidigend bin ich nicht geworden, darunter verstehe ich ganz etwas anderes. Ich habe nur von der oberen und unteren Stadt ge sprochen. — Herr Vorsteher Lohse betont, nichts Beleidigendes in den Worten erblickt zu haben, woraus Herr Ebersbach fort fährt: Es ist früher mit Bezug auf die obere Stadt sogar von Kinkerlitzchen gesprochen wor den, da kann ich doch Wohl von verschieden artiger Beurteilung sprechen. Gegen die 7^ Meter-Festsetzung werde ich sprechen und stim men, was andere tun, ist mir ganz gleich. — Herr Stadtv. Schulthes stellt den An trag, den Vorschlag des Bürgermeisters, den Mittelweg betr. Beibehaltung von 8 Meter Breite und event. späteren Ausbau hierzu auch am Mehnertschen Grundstück sowie Ab rundung bei der Einfahrt, anzunehmen. Der Antrag findet Unterstützung und wird der Ratsbefchlutz gegen die Stimmen der Herren Wächter, Nobis und Bohne abgelehn, der Vorschlag des Bürgermeisters sodann einstim mig angenommen. 9. Eine ZwangsenteignungSsache. Die Herren Appreturanstaltsbesitzer August Schönfeld, hier, und Ed. Nobis-Oberlungwitz sind letztmalig aufgesordert worden, ihre Ge- mchmigung zur Durchlegung der Schleufen- rohre durch ihre Grundstücke zwecks Anlage der großen Flutschleufe zu erteilen. Letzterer hat dies 'm seiner Antwort mit dem Hinweis au» die Eintragungen im Wafserbuch abge- le'nt, während ersterer eine Antwort über haupt nicht gegeben hat. In einer früheren Niederschrift war das Flurstück 1302 kür Ober lungwitz irrtümlich in die Zwangsenteignung nicht einbezogen worden, was nachträglich ge schieht. Die Genehmigung zur Zwangsentvg- nung dürfte nunmehr durch das Ministerium erfolgen. Das Kollegium stimmt den Anfor derungen der Vorlage zu. 10. Beschaffung eines MaffageapparatcS für das Krankenhaus. Der Krankenhausarzt hat zur Verein fachung und besseren Durchführung — beson ders auch bei bedürftigen Krüppelkindern — die Anschaffung eines Vibrationsapparates emp'ohlen. Die Kosten werden mit 90 Mk. bewilligt. 11. Schwefterstelle im Krankenhause. Die bisberige Schwester hat ihre Stellung für Ende August aufgekündigt. Eine neue Schwester soll angestellt werden, sobald eine Beschlußfassung über den Krankenhausneu- oder BarackenLau evolgt ist. Die Frau des Verwalters Bach soll einstweilen die Stelle »nieder aussüllen. 12. Vergütung für die Vertretung der Krantenhausschwester. Die frühere Vergütung von 40 Mk. für den Monat wurde der Verwaltersehefrau Bach zugebilligt. 13. Erhöhung der Bezüge für den^gesetzlichen Vormund. Die Wahrnehmung der hierzu erforderlichen Amtsgeschäfte durch den Beru.svormund Feld mann ist umfangreicher und bedeutungsvoller, als ursprünglich vorgesehen. In Anbetracht der Wichtigkeit beschließt man einstimmig, die Entschädigung ab 1. Juli 1913 auf 360 Mk. für das Jahr zu erhöhen; andere Städte be zahlen bedeutend mehr, so z. B. Mittweida 560 Mk. 14. Vergütung an die Ortskrankenkasse. Der Stadtrat hat bei verschiedenen sächsi schen Städten bezüglich der Handhabung an gefragt. Hiernach erledigt Limbach die Ge- schäf e der Invalidenversicherung selbst, wäh- rend Mittweida jährlich 500 Mk. an die Kasse für M terledigung vergütet. Glauchau vergü tet nichts und Wurzen, wo die Kasse 12 Jahre die Geschäfte führte, entschädigt erst seit 1912 die gleiche Vergütung, die von der Landesver- sicherungsaustalt au die Stadt gezahlt wird. Der Stadtrat schlägt vor, ab 1. 1. 1914 200 Mark zu bewilligen, dagegen aber die bisher gezahlte jährl'che Vergütung von 700 Mk., die für das Bestätigungsrecht der Stadt, den Kassierer betr. galten, in Fortfall zu bringen. — Herr Stadtv. Eichler bezeichnet die Vorlage als verfrüht, da noch niemand die auszuführenden Arbeiten, die sich nach der neuen Neichsvevsicherungsordnung ab 1. Ja nuar 1914 ergeben, beurteilen könne. 200 Mk. hierfür seien jedenfalls zu wenig, ganz abge- st den davon, daß der Nat das früher getrof fene Abkommen nicht einseitig zu lösen ver möge. — Der Herr B ü r g e r m e i st e r be- zeichnet diese Ansicht als irrig, da nach dem Wortlam der Akten — ein eigentlicher schrift licher Vertrag existiert hierüber nicht — die Stadt die bisher gewährten 700 Mk. nur deswegen zubilligte, um das Bestätigungsrecht hinsichtlich der Person des Krankenkassen kassierers zu erhalten. So sei es auch in den Satzungen der Kasse festgelegt worden. Erst später, als man für die Uebernähme der Jn- validenversicherungsgeschäfte einen Zuschuß verlangte, erklärte die Stadt, daß sie außer den 700 Mk. weitere Zuschüsse nicht geb«. Nach der neuen Reichsvevsicherungsordnung verliert nicht nur der Stadtrat das Aufsichts recht über die Kasse, das dem Versicherungs amt übertragen wird, sondern auch das Be stätigungsrecht über di« Person des Kassierers, den die Kasse selbst »vählt. Fallen mithin die Voraussetzungen, die seinerzeit zur Bewilli- gung der 700 Mk. führten, fort, dann fällt als natürliche Folge auch die Leistung fort, die in der Zahlung des Geldes bestand, lleberdies werden Verträge nicht auf ewige Zeiten geschlossen, wie auch der Kassierer nicht dem Sinne nach als direkter städtischer Be amter zu gelten hatte. Was nun den ange deuteten Umfang der Arbeiten angeht, so dürste dieser keineswegs zutreffen, da das Gesetz viele Erleichterungen Vorsicht. 200 Mk. sind eine durchaus angemessen« Vergütung, sollte aber wider Erwarten die Ortskranken kasse die Arbeiten hierfür nicht übernehmen, dann werden sie im Rathaus auSgesührt, was sich bei der in Frage kommenden Vergütuug sicherlich ermöglichen läßt. Lediglich Zweck- mätzigkeitsgründe sprechen für Uebertragung an d« Krankenkasse, sollten wirklich die Ar- beiten einen größeren Umfang annehmen, dann läßt sich immer noch über eine Er höhung der Entschädigung reden. Redner Prä- zisiert schließlich die Stellung des Rates. In Zukunft sei nicht der Stadtrat Aufsichtsbe hörde, sondern das Versicherungsamt und dessen Vorsteher zugleich auch Vorgesetzter der Kasse. — Herr Stadtv. Eichler hebt her vor, daß nach juristischer Information Ver- träge nicht einseitig gelöst werden können. Nur ein Gerichtsbeschluß könne hier entschei den, weshalb er beantrag«, den Gegenstand vorläufig von der Tagesordnung abzusetzen. — Der Herr Bürgermeister erwidert, daß die Satzungen der Kasse dem Oberver- sicherungsamt zur Genehmigung vorliegen, ein Gericht habe in den event. Festsetzungen nichts hineinzureden. Jedenfalls könne man doch nicht für etwas noch zahlen, was man nicht besitze. Leistungen bedingen Gegen leistungen, zumal die Bedürft!'gkeit der Kasse doch ausscheide. Die Ratsvorlage stelle einen ebenso billigen als gerechten Ausgleich dar. — Die Herren Stadtv. Ebersbach und Kretzschmar stimmen diesen Worten eben so wie Herr Vorsteher Lohse zu. Letzterer ver'iest auf Wunsch die von dem damaligen Bürgermeister Dr. Polster in den Akten ge- qebene Darstellung des gegenseitigen Verhält nisses, die sich völlig mit den Ausführungen des Herrn Bürgermeister Dr. Patz deckt, von einem Entgelt für geleistete Dienste ist nir gendwo die Ned«. — Herr Stadtv. E i ch l « r betont, daß es auch «'ne ganze Anzahl z. T. kleinere Städte gäbe, die eine höb«re Ver gütung als die Stadt bezahlt. — Auch Herr Stadtv. Bennewitz bittet, die Vorlage solange von der Tagesordnung abzusetzen, bis die Entschließung des Obervsrsicherungsamtes bekannt sei. Wer ist das Versicherungsamt? stagt der Nedner. Das ist der halb« Stadt rat: der Bürgermeister und Stadtrat Schnei der; wesentlich ist die Aenderung in der Form der Aufsichtsbehörde deshalb doch Wohl nicht. — Herr Stadtv. Ebersbach bezeichnet diese Ausführungen als nicht ganz glücklich; gemeint seien sie wohl auch nicht so. Er empfiehlt sodann die Ratsvorlage. — Nach weiteren Ausführungen des Herrn Bürger meisters und des Herrn Vorstehers erklärt Herr Stadtrat A n ger, daß in der betr. Sitzung er sowohl als auch Herr Stadtrat Müller anwesend gewesen seien. Man habe sich damals für die 700 Mk. ausdrücklich das Vorbehalten, was der Herr Bürgermeister und die Akten gekennzeichnet hätten. — Herr Stadtv. Eichler hält dem entgegen, daß die Kasse dann eben 14 Jahre unentgeltlich die Geschäfte des Stadtrats besorgt hab«. — Nachdem der Herr Bll r ge r m e i st e r noch hervorgehoben, daß früher schon wiederholte Gesuche um Erhöhung des Beitrags abge- le^nt. dagegen aber außerordentlich« Beihilfen bewilligt worden seien, schreitet man zur Ab stimmung. Gegen die sechs sozialdemokrat - schen Vertreter findet die Vorlage Annahme. 15. Weitze« vo« zweiffZimmern i« der Ältst. Schule. Die Kosten für die bereits erfolgten Ar beiten werden mit 161,12 Mk. genehmigt. 16. Nachprüfung von zwei Rechnungen. Die Stiftungskassenrechnung für 1912 wird Herrn Stadtv. .Held, die Stadtkassenrechnung für 1911 Herrn Stadtv. Bennewitz übergeben. In der nachfolgenden Aussprache bezeichnet Herr Stadtv. Bennewitz die Instandsetzung des Weges zwischen den Häu sern Bahnftraß« 30 und 31 als unumgäng- (ich notwendig und beantragt Abhilfe. Letztere ist vom Ba na uS schuß und Rat bereits be schlossen und wird die nächste Sitzung des Kollegiums beschäftigen. Herr Stadtv. Wächter kommt auf den schönen Meilenstein am Bahnhof zu sprechen. Da di« Ortsbezeich nung Oberlungwitz fehl«, herrsch« dort eine gewisse Unruhe. Anlaß zu großen Debatten wolle er nicht geben, doch glaube er, daß sich die nachträglich« Anbringung doch noch er möglichen lasse. — Der Herr Bürger- m e i st e r teilt mit, daß der Bildhauer Mende schon beauftragt sei, die fehlende Aufschrift nachträglich anzubringen, mit Abfich. sei sie nicht vergessen worden, doch habe man zu-