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122, 27. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil. «iirs-nbl-tt,. L. Dtlchn. «Uchhand-I 5917 Ergebnissen führen, die wenig erwünscht wären, sondern auch in anderer Beziehung Folgen haben, die für das Buchgewerbe, bzw. für den Zeitschriften- und Zeitungs verlag nicht nützlich sein könnten. Der Ausstattungsschutz erstreckt sich bei Zeitschriften und Zeitungen, wie bei Druck schriften überhaupt nicht auf den Titel, bezw. die Überschrift, wenigstens ist dies, wie bemerkt, die Auffassung der herr schenden Rechtsprechung. Antastungen des Rechts auf den Titel werden, soweit nicht etwa der Schutz des Urheberrechts- gesetzes platzgreift, was allerdings nicht häufig der Fall sein wird, aber doch immerhin möglich ist, auf Grund des 8 8 des Wettbewerbsgesetzes und der HZ 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verfolgt. Ob mit der Behandlung der Druckschrift als Ware im Sinne des Z 15 des Waren zeichen-Gesetzes die bisherige Rechtsprechung des Reichsgerichts bezüglich der Nichteintragung von Titeln und Zeitungs- köpfen als Warenzeichen auf die Dauer zu vereinbaren sein wird, muß doch dahingestellt bleiben; es wäre doch nicht un möglich, daß der Begriff der Ware, den man bei der An wendung des Z 15 verwertet, auch für die Auslegung des 8 1 bedeutungsvoll würde. Die wirtschaftliche Bewertung der Gegenstände der Rechtsgüterwelt erblickt — hierüber ist ein Zweifel nicht möglich — rn der Zeitschrift nicht minder eine Ware wie in der Zeitung und in dem Buch, soweit nicht etwa ein Buch in Betracht kommt, das nicht für den buchhändlerischen Verkehr, sondern nur für eine bestimmte Anzahl von Personen hergestellt worden ist; sie erblickt in ihnen aber nicht nur in der beschränkteren Bedeutung des Warenzeichengesetzes Ware, sondern vielmehr in weitest gehendem Sinne. Daraus ergibt sich, daß Zeitungen und Zeitschriften grundsätzlich nicht minder als alle anderen körperlichen Güter, das heißt Mittel zur Befriedigung von Be dürfnissen, Gegenstand des Verkehrs und der Verfügung sein können, soweit nicht etwa die Eigentümlichkeit derselben den Ausschluß in gewisser Beziehung mit sich bringt. In erster Linie ist aber die Anwendung der Gesetzgebung über den gewerblichen Rechtsschutz, wozu auch selbstverständlich der Schutz gegen unlauteren Wettbewerb gehört, durch die Quali fikation der Zeitschriften und Zeitungen als Waren möglich geworden; wollte man in denselben nur Geistesprodukte, also Schriftwerke und gegebenen Falles auch Kunstwerke sehen, so würde zwar die Gesetzgebung über den Schutz der Urheber rechte an Schrift- und an Kunstwerken Anwendung finden, für die Gesetzgebung über den gewerblichen Rechtsschutz bliebe aber kein Anwendungsgebiet übrig. Justizrat vr. Fuld, Mainz. Literarische und buchhändlerische Mitteilungen aus Rußland. Von W> Lenckel. Vom Entwurf eines neuen Preßgesetzes wird berichtet, daß er einer Sachverständigen-Kommission überwiesen worden sei und folgende Grundsätze enthalte: Nur die Form einer Druck schrift, nicht deren Inhalt könne als strafbar bezeichnet werden, über Preßoergehen dürfen nur Schwurgerichte, und zwar in be schleunigtem Verfahren, urteilen, damit den Zeitungen, deren Erscheinen durch die Verwaltungsorgane inhibiert wurde, kein unnötiger Schaden zugesügt werde. Aufforderungen zum be waffneten Widerstand gegen die Staatsgewalt und Maj stäts- beletdigungen sollen mit sehr hohen Strafen geahndet werden. Nur unter dem Belagerungszustände soll die Presse der administra tiven Willkür unterworfen werden können. Von der historisch-philologischen Abteilung der Akademie der Wissenschaften wurden P ämien aus der Stistung des Grasen D. A. Tolstoj an folgende Personen verliehen: 800 Rubel an W. Vuseskul für seine -Einleitung in die Geschichte Griechen lands-- : die goldene Medaille an Takaischwilt für seine Beschreibung Börsenblatt s!lr den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. der Handschriften der Gesellschaft zur Verbreitung des Lesens unter der Bevölkerung Grusiens; an C. Pekarskij für sein -Wöiterbuch der jakutischen Sprache; an N. Owssjannyi für -Die bulgarische Miliz und das Landhcer. Russische Verwaltung in Bulgarien in den Jahren 1877 bis 1879 und Materialicn- sammlung dazu«. Auch die Rezensenten dieser Werke: S. Shebelew, N Marr, E. Ussakowskij und W. Barthold erhielten goldene Medaillen. E. Anitschkow bekam 500 Rubel aus der Lomonossow- stistung für seine -Frühlings-Hochzeitslieder in Westeuropa und bei den Slawen-. — Die Kaiserlich Russische Geographische Gesellschaft verlieh folgenden Personen Prämien für ihre ge lehrten Arbeiten: G. Grum-Grshimailo erhielt für die Gesamtheit seiner geographischen Leistungen und für sein letztes Werk über China die Konstantin-Medaille; L. Breitsuß ftir seine Arbeiten über die Murman-,Kola-)Halbinsel die Lütke-Medaille; B. Ssces- njewskij für seine Arbeiten über Meteorologie die goldene Ssemjonow-Msdaille; B. Baradijn für seine Reise nach Tibet eine Geldprämie. Große goldene Medaillen wurden ferner ver liehen an T. Florinskfi für sein Werk über die slawische Rasse und an A. Pogoshew für seine Berechnung der Zahl und der Zusammensetzung der Arbeiterbevölkerung Rußlands. Die Prshe- walskij-Medaille erhielt N. Sarudnij für seine Reise nach Persien. B. Baranow erhielt eine kleine goldene Medaille für seine Unter suchungen über die Schwerkraft, und I. Jaworskij für eine Sammlung von Märchentexten. Die kleine silberne Ssemjonow- Medaille wurde an Or. W. Jssajew, an Strachowitsch und an A. Poljenow (für dessen Werk über die Pest im Gebiete von Astrachan) verliehen. Auch Heinr. Michow in Hamburg erhielt für eine der Geographischen Gesellschaft geschenkte alte Karte die silberne Medaille. Die kaiserliche Akademie der Wissenschaften beabsichtigt eine -Akademische Bibliothek russischer Klassiker» herauszugeben. Zuerst sollen die Werke von Gribojädow, Lermontow, Kolzow und Wenewitinow in Angriff genommen werden. — D-e von der Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Werke der Kaiserin Katharina II. sind mit dem zwölften Bande beendet worden. Er enthält autobiographische Aufzeichnungen und fünfzehn Helio gravüren, meistens Porträts der Kaiserin und von Mitgliedern ihrer Familie. — Die Akademie der Wissenschaften will Denk mäler des russischen Schrifttums, die sich auf die Heiligen Wladimir, Boris und Gljäb beziehen, herausgeben. — Der Professor D. Owssjaniko-Kulikowskij und der Historiker I. Sabelin wurden zu Ehrenmitgliedern der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften gewählt. — Unter den der Reichsduma vorgelegten G-sitzentwUrfen befindet sich auch ein Projekt, die Einnahmen für die von der Akademie der Wissenschaften herauszugebendcn Zeitschriften und Werke: Nachrichten der Akademie der Wissenschaften; Denkmäler der russischen Gesetzgebung von 1649 bis l832; Puschkin und seine Zeitgenossen und die Gesamm lten Werke des verstorbenen Akademikers Tschebylchew einem Speztalsonds der Akademie zu zuweisen. — Das Ministerium der Volksausklärung hat dem Kurator des Kasanschen Lehrbezirks gestattet, eine Kommission zu bilden, die beaustragt werden soll, Bücher sür die fremdsprachige Bevölkerung herauszugeben. — In Petersburg werden Vorbereitungen für eine Inter nationale Ausstellung für Bildung und Erziehung getroffen. Das Programm derselben lautet folgendermaßen: I. Organisation des Lehr- und Erziehungswesens, Geschichte, Gesetzgebung, Statistik. II. Literatur und Zeitschriften über Unter richt und Erziehung, Lehr- und Schulbücher, Jugendschristen, III. Familienerziehung, Kleinkindererziehung und -unterricht. Kindergärten. IV. Anschauungsunterricht, Karten, Globen, Organi sation von Hilfslehrmittel-Einrichtungen, Schulbibiioiheken. V. Elementarschulen sür allgemeine Bildung. VI. Mittelschulen für allgemeine Bildung; Neuere Typen von Mittelschulen. VIl. Spezielle technische und profeisioneüe Lchulen. VIII BildungSanstalleu außerhalb der Schule sBolksuniverstiäten, Volksbibriotheken, Vor lesungen). IX. Museen und Sammlungen. Sctularchitektur. Schulmövel. X. Physische Erziehung. XI. Schulhygiene und Sanalorien. XII Studium der Psychologie und Physiologie des Kindesalters. XIII. Erziehung der nichinormalen Kinder. XIV. Vorbereitung der Lehrer. Im Moskauer Rumjanzow-Museum wurde eine bisher noch unbekannte Handschrist der Chronik des Nestor entdeckt, die 769