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5920 v-irs-nblati f. d. Dtschn. «uchh-nd-l. Nichtamtlicher Teil. 122, 27. Mai 1903. des Kammergerichts unterworfen sein könne. Der Senat wies jedoch diesen Einwand zurück und bestätigte den Beschluß des Kammergerichts, daß Zeitungsbureaus zu den kaufmännischen Etablissements gerechnet werden müssen. —Im Kassattonsdcparte- ment des Senats wurde in einem Prozesse vom Verteidiger des Beklagten geltend gemacht, daß ein Buchhändler nur dann für die Verbreitung verbrecherischer Bücher verantwortlich gemacht werden könne, wenn er I. solche Drucksachen verkauft, deren Verkaufs verbot ihm mitgeteilt wurde; 2. wenn ihm bewiesen werden kann, daß er Mitschuldiger des Verfassers oder Herausgebers ist. Können diese Schuldbeweise nicht gesetzlich festgestellt werden, so ist der Buchhändler freizusprechen, denn man kann ihm nicht zumuten, alle Bücher, die er verkauft, zu lesen. Auf Anregung von P> Boborpkin wurde in einer Moskauer Versammlung von Journalisten und Schriftstellern der Beschluß gefaßt, einen Ausschuß zur Beilegung von Streitfragen zwischen Verlegern und Schriftstellern zu wählen. Der Antragsteller be hauptete, daß die gewöhnlichen Arbeiter, Setzer und Drucker, besser geschützt seien als die Autoren. Der bekannten Moskauer Verlagsftrma I. Ssytin wurde 1905 während des Dezemberaufstandes die große Buchdruckerei niedergebrannt. Von den Besitzern wurde bei der Feuerversiche rungsgesellschaft eine Entschädigung im Betrage von 700000 Rubel beansprucht. Aber der Vertreter dieser Gesellschaft, Schubinskij, erklärte, es sei bewiesen worden, daß die Druckerei von Soldaten angezündet wurde und daß der Feuerwehr verboten worden sei, den Brand zu löschen. Die Gesellschaft könne daher nicht ver pflichtet werden, Schadenersatz zu leisten. Die Liste der Drucksachen.in der »Bücherchronik-, die seit An fang dieses Jahres von der Hauptverwaltung für Presse- angelegenhciten herausgegeben wird, enthält bis zur Nr. 16 vom 19. April (2. Mai) 6824 Titel, worunter sich außer russischen auch Bücher in armenischer, lateinischer, lettischer, arabischer, grusini scher, tatarischer, hebräischer, kirgisischer, polnischer, deutscher, fran zösischer und estnischer Sprache, die in Rußland erschienen sind, befinden. Ferner sind hier 1037 bemerkenswerte Zeitschriftcnartikel und 212 neue Zeitungen und Zeitschriften verzeichnet. Eine wert volle Beigabe sind die Rossiou, d. h. ausländische auf Rußland bezügliche Bücher, Übersetzungen aus dem Russischen und im Aus lande in russischer Sprache erschienene Drucksachen, unter diesen auch solche, die in Peking gedruckt sind. Autoren- und Sach register, ein Verzeichnis von Büchern, die dem Verkehr entzogen wurden und Veränderungen im Erscheinen periodischer Schriften ergänzen diese gewissenhafte bibliographische Arbeit. — Die russische Finanzwirtschaft ist ein Gebiet, das auch im Auslande, wo viele Milliarden in russischen Wertpapieren unter gebracht sind, lebhaft interessiren wird, über dieses Thema existiert eine zahlreiche Literatur und die Zeitschrift -Jswestija- der Firma M. O. Wolfs bringt in ihrem diesjährigen Februar heft eine Liste von 53 französischen und deutschen Büchern und Broschüren, die dieses Thema behandeln und in den lctztver- flossenen Jahren erschienen sind. Der Witwer der kürzlich verstorbenen Verlegerin O. Popowa hat, als jetziger Besitzer dieses umfangreichen Verlagsgeschäfts, der Landschaftsbehörde von Smolensk außer einem Barkapital von zwanzigtausend Rubel noch ein Gut geschenkt, um dort ein weib liches Lehrerseminar zu errichten. Kleine Mitteilungen. * BuchhLudlerische Abrechnung in der Schwei,. — Die diesjährige Abrechnung der Schweizerischen Buchhändler findet am Montag den 1. Juni 1908 in Zürich statt. - Güterabfertigung in Leipzig. — Die zwischen dem Dresdner und dem vormaligen Magdeburger Bahnhöfe gelegene seitherige Güterabfertigung des Dresdner Bahnhofes wird Sonnabend, den 30. Mai d. I. für den gesamten Güterverkehr geschlossen. Die von der Wtntergartenstraße aus zugängigen neuen Güter abfertigungsanlagen werden Montag, den 1. Juni, in Benutzung genommen. Die Annahme und Auslieferung der Eil- und Fracht stückgüter erfolgt von diesem Tage ab ausschließlich an den neuen Güterböden. Verein der Vuchhaublungsgehiiftnnen, Sitz Berlin. — Die Satzungen dieses Ostern 1908 zu Berlin gegründeten Vereins sind der Redaktion dieses Blattes zugegangen. Der Zweck des Vereins ist, die Rechte und Interessen der Buchhändlerinnen zu wahren und zu heben, sowie die Geselligkeit zu pflegen. Gleich zeitig ist mit dem Verein eine Stellenvermittelung zur kosten freien Benutzung für die Mitglieder sowie für die Prinzipale ver knüpft. Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur durch ordnungsgemäße Lehrzeit ausgebildete Buchhändlerinnen oder solche werden, die den Nachweis führen können, daß sie mit den Grundlagen der buchhändlerischen Tätigkeit durch eine längere Praxis vollkommen vertraut sind und die für diesen Beruf nötige Bildung besitzen. Nähere Auskunft erteilt auf Wunsch die Schrift führerin Ella Berger, Berlin 81V. 47, Katzbachstr. 16. Strafgesetzbuch 8 106 tDrfchimpfuug der christlichen Kirche). — Die erste Strafkammer des Landgerichts II sprach den Redakteur vr. Heinrich Jlgenstein, der in der von ihm heraus gegebenen Wochenschrift »Das Blaubuch- das Verbot von Büchern von Harnack, Bölsche, Haeckel u. a. durch die Liegnitzer Regierung (vgl. Börsenbl. 1908, Nr. 24, 25 u. 27) scharf kritisiert und den Kultusminister und die orthodoxkirchliche Richtung heftig ange griffen hatte, deswegen aber auf Grund des Z 166 des Strafgesetz buches wegen Beschimpfung der christlichen Kirche angeklagt war, frei. Der Staatsanwalt hatte eine Woche Gefängnis beantragt. * Gastwirtgtwerbliche Ausstellung in Neustadt a. Haardt. — Der Alleinverkauf von Katalogen, Büchern und Postkarten auf obiger Ausstellung ist der Firma Hermann Epp, vorm. Anton Ottos Hofbuchhandlung in Neustadt a. Haardt übertragen worden. " Gegen die Schundliteratur« — Das württembergische Kultusministerium hat ein Rundschreiben erlassen, worin es die Lehrer zu Vorschlägen auffordert, wie die Schulkinder und insbesondere die sortbildungsschulpflichtige Jugend vor der Schundliteratur gewarnt und geschützt werden können. "Der HohneujahrStag (Epiphauiasfest) als sächsischer »feiertag. (Vergl. Börsenblatt 1905, Nr. 246 und 1906, Nr. 10, 11, 16, 51, 253 u. 1908, Nr. 103.) — Die bereits in Nr. 103 d. Blattes erwähnte Petition des Verbandes sächsischer Gewerbe- und Handwerkervereine um Verlegung des Epiphaniasfestes kam am 21. Mai auch in der Ersten sächsischen Kammer zur Verhandlung. Dem Antrag der Deputation gemäß und in Über einstimmung mit der Zweiten Kammer beschloß auch die Erste Kammer, die Petition der Regierung zur Erwägung zu über weisen. Sieben Stimmen waren dagegen, darunter die des Prinzen Johann Georg, des Staatsministers v. Metzsch und des Bischofs v. Schäfer. Aus den Ausführungen des Herrn Staatsministers Or. Grafen v. Hohenthal und Bergen, der den ablehnenden Standpunkt der Regierung vertrat, sei nach der -Landtags- Beilage zur Leipziger Zeitung- folgendes mitgeteilt: Nun möchte ich ganz kurz noch ein paar Gesichtspunkte her vorheben, die das Ministerium des Innern zu der bekannten Stellungnahme in bezug auf die Verlegung oder Abschaffung des Cpiphaniasfestes bewogen haben. Auf der einen Seite steht das Verlangen, zu den 302 bis 304 Arbeitstagen — das Nähere über diese Ausrechnung befindet sich auch in meiner Rede (Börsen blatt Nr. 103) — einen weiteren Arbeitstag zu erlangen, und zwar zu einer Zeit, die ohnehin die Anspannung aller Kräfte verlangt. Es ist die Zeit um Weihnachten und Neujahr, die Zeit der Jahreswende, wo allerdings auch die Feste sich häufen. Auf der anderen Seite steht indessen fest, daß gerade diese Zeit an alle Arbeitnehmer ganz besondere Anforderungen stellt. Es ist deswegen den Leuten, die vielfach bis zum ersten Feiertag hinein arbeiten müssen und auch für ihre Familie ein paar freie Stunden haben wollen, recht wohl zu gönnen, wenn am Anfang des Jahres noch ein Festtag eintritt. Außerdem ist das Epiphanias fest, wie ich auch schon in der Zweiten Kammer ausgesührt habe, soviel ich weiß, das älteste Fest der Christenheit. Es ist seit Menschenaltern ein Feiertag gewesen und innig mit unserer