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Hihcilstcin-Eriistlhlilcr Anzeiger Tageblatt für Aahenstein-KrnMak, Gberkungwitz, H-rsdorf, Kermsdorf, Iernsdorf, Wüstmbmld, Ursprung, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. n Weitverbreitetes Insertions-Orga« für amtliche vnd Privat-Anzeigen. 7?-^ Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Kummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegebei. Abonnement: Bei Abholung monatlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ Durch die Post bezogen Frei ins Haus monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. 25 Mk. excl. Bestellgeld. Jnsertionsgebühre«: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. LV Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nr. 7. Fernsprecher Nr. 151. Sonntag, den 10. Januar 1904. B-Mr. z. 31. Jahrgang. Nach tztz 22, 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 beginnt die Militärpflicht mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn desselben haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Ausnahme in die Rekru- tieruugs-Stammrolle, und zwar in der Zeit vom 18. Januar bis 1. Februar, anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. demjenigen Orte, an welchem sein, oder, sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern oder seines gesetzlichen Vertreters ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort, noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und, wenn der Geburtsort im Auslands liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorzulegen, so fern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt. Sind Militärpflichtige vom Aufenthaltsorte zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Hand lungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w.), so haben ihre Eltern, gesetzliche Vertreter, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens des Militärpflichtigen solange alljährlich zu wiederholen, bis eine entgültige Entscheidung über die Dienst pflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militär jahre erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes und Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militär pflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte der jenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 3V Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. ES werde« daher alle nach Hohenstein-Ernstthal gehörigen Militärpflichtigen, soweit sie im Jahre 1884 geboren bezw. in früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, im Falle der Abwesenheit aber deren Eltern, gesetzliche Vertreter, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn hiermit zur Befolgung der vorersichtlichen Bestim mungen, insbesondere aber dazu aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1904 unter Vorlegung der Geburts- oder Losungsscheine die vorgeschriebene Anmeldung hierselbst im Rathaus, Meldeamt, Zimmer Nr. 5, zu bewirken. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 7 Januar 1904 vr. Polster, Bürgermeister. Ws. Herr Stadtrat William Bruno Zeißig ist vom Ratskollegium zum Stellvertreter des Bürgermeisters wiedergewählt und als solche: vom Herrn Königlichen Kreishauptmann Frei herrn von Welck zu Chemnitz bestätigt worden. Stadlrat Hohenstein-Ernstthal, den 8. Januar 1904. Vr. Polster, Bürgermeister. We. Der 4. Termin der Land- und Landeskulturrenten ist nunmehr sofort und spätestens bis zum 11. Januar d. I. bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 2 Januar 1904 vr. Polster, Bürgermeister. Der Gesetzentwurf über die Kaufmannsgerichte wird von der „Nordd. Allg. Ztg." in der Fassung veröffentlicht, die er nach den Beschlüssen des Bundesrats erhalten hat. Es war die Frage, ob diese neuen Gerichte den Gewerbe- oder d.n or dentlichen Gerichten angegliedert werden sollten. Ueber diese entscheidende Frage äußert sich die Begründung zu dem Entwurf dahin, daß, obwohl in der Regel die Kaufmannsgerichte mit den Ge werbegerichten durch die Person des Vorsitzenden und die Bureaueinrichtungen verbunden sein sollen, doch davon Abstand genommen worden sei, die Angliederung von Koufmannsgerichten an die Ge- Werbegerichte allgemein vorzuschreiben; denn es mögen immerhin, soweit es sich um Gemeinden mit weniger als 50 000 Einwohnern handelt, kleinere Gewerbegerichtsbezirke mit dichter industri eller Bevölkerung bestehen, in denen das kauf männische Element für die Bildung selbst eines an das Gewerbegericht angelehnten Kaufmannsgerichts zu schwach vertreten ist. Eine vollständige Regelung in dieser Beziehung wird man unbedenklich der Praxis überlassen können.. Wo in Ermangelung eines ausreichenden Bedürfnisses Kaufmannsgerichte nicht errichtet werden, ist den Parteien Gelegenheit gegeben, gewisse besonders eilige Streitsachen in einem vereinfachten V.rfahren zum Austrag zu bringen. Es kann in diesen Fällen die Entschei dung des Orts- oder Genwindevorstehers oder des Bürgermeisters angerufen werden. Im einzelnen ist zu bemerken, daß der Ent wurf, der am 1. Januar 1905 in Kraft treten soll, aus 19 Paragraphen besteht. Die Errichtung erfolgt für den Bezirk einer Gemeinde durch Orls- statut. Mehrere Gemeinden können sich durch über- einstimmeude Ortsstatuten zur Errichtung eines ge meinsamen Kaufmannsgerichts für ihren Bezirk vereinigen. Für Gemeinden, die mehr als 50 000 Einwohner zählen, muß ein Kaufmannsgericht ge gründet werden. Auf Handlungsgehilfen, deren Jahresverdienst an Gehalt oder Lohn den Betrag von 5000 Mk. übersteigt, sowie auf die in Apo theken beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge findet das Gesetz keine Anwendung. Die weiteren 88 enthalten Bestimmungen über die Art der Streitig ¬ keiten, für welche die Kaufmannsgerichte zuständig sind. Die Kosten der Einrichtung und Unterhaltung des Gerichts sind, soweit sie in dessen Einnahmen Deckung nicht finden, von der Gemeinde oder dem weiteren Kommunalverbande zu tragen. Für jedes Kaufmannsgericht sind ein Vorsitzender, ein Stell vertreter und mindestens 4 Beisitzer zu berufen; letztere müssen zur Hälfte aus Kaufleuten, zur anderen Hälfte aus Gehilfen bestehen. Die Wahl erfolgt mindestens auf 1 Jahr, höchstens auf 6 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Vollendung des 25. Lebensjahres ist Vorbedingung für die Wahlberechtigung. In der allgemeinen Begründung zu dem Ent wurf wird namentlich hervorgehoben, caß es nicht angängig sei, die Zuständigkeit der Gewerbegerichte ohne weiteres auf die Streitigkeiten zwischen den Kaufleuten und ihren AngesteÜtcn auszudehnen, da zwischen den Berufsverhältnissen der kausmännischen Gehilfen und denjenigen der gewerblichen Arbeiter tiefgreifende Verschiedenheiten bestehen, insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Kaufleute zu ihrem Personal nicht in der Gewerbeordnung, sondern in dem HaNdejsassekbuche geregelt find , - Zur Lage in Ostasien. Aus der Geheimhaltung der russischen Antwort auf die japanische Note ergibt sich, wie die „Nat.- Ztg." ausführt, daß Rußlands Antwort noch nicht den Abschluß der Verhandlungen bedeutet, sondern daß diese auf der Grundlage neuer Vorschläge Rußlands fortgesetzt werden. Den Jntriguen und Sensationsmeldungen, den Wichtigtuereien und den geschäftlichen Manövern, die sich in den wild schwankenden Börsenkursen spiegeln, ist damit neuer Spielraum gegeben. Gegenüber den Meldungen, wonach in der japanisch-russischen Frage eine Vermittelung seitens Englands und Frankreichs geplant sein soll, muß »dem genannten Blatte zufolge daran festgehalten werden, daß eine Vermittelung oder „gute Dienste" im diplomatischen Sinne nur Erfolg haben könnten, wenn sie von Rußland und Japan gewünscht werden. Im übrigen ist nichts geschehen, wodurch die Aussichten auf eine friedliche Lösung beseitigt würden, immer unter der Voraussetzung, daß keine unerwarteten Zwischenfälle sich ereignen. Ein solcher lüge allerdings vor, wenn sich die Meldung aus Port Arthur bestätigte, daß mehrere russische Kriegsschiffe zur Verstärkung der auf hoher See befindlichen abgegangen seien und die so vereinigte Streitmacht dann vorgehen solle, um auf das japanische Geschwader von vier Panzerschiffen, das sich Korea nähere, zu stoßen. An den Küsten Koreas, und zwar vor Tscho- mulpo, hält jetzt auch ein italienischer Kreuzer. Es heißt, daß der Kaiser von Korea entschlossen sei, falls in Söul ein Militäraufstand ausbrechen sollte, sich in eine europäische Gesandtschaft zu flüchten. Die neuesten Depeschen lauten: London, 9. Jan. Die Meldungen der Abend blätter, wonach ein Gefecht auf hoher See zwischen einem russischen Panzerschiff und einem japanischen Kriegsschiff stattgefunden habe, werden von der „Preß-Association" dementiert. Der japanische Gesandte erklärt, ihm sei davon noch nichts bekannt. London. „Daily Mail" meldet aus Tokio, Japan bereite seine Antwort auf die russische Note vor. Die Volksstimmung ist noch gereizter als vor Eintreffen der russischen Antwort. Paris, 9. Jan. Nach Meldungen aus Söul wird der Kaiser von Korea, falls seine Sicherheit gefährdet sein sollte, sich in die französische Ge- sandlschaft begeben. Ncwyork, 9. Jan. Japan machte in Manila große Proviantbestellungen. Das Kabinet beschloß, das asiatische Geschwader anzuweisen, den japanischen Gewässern gegenwärtig fern zu bleiben, da man völlige Neutralität bewahren will. Cincinnati, 9. Jan. Japanische Agenten machten hier Bestellungen auf Kavalleriepferde, mehrere Wagenladungen sind bereits gekauft. Ruß land hat hier 10 Wagenladungen Rindfleisch in Büchsen bestellt, welche schnellstens zu liefern sind. Sächsischer Landtag. Erste Kammer. Dresden, 8. Jan. Die Kammer beschäftigte sich heute mit der Petition des Eisenbahninvaliden Herrmann in Roßwein um Erhöhung seiner Un fallrente. Der Petent ist im September 1891 auf dem Bahnhofe in Roßwein verunglückt. Es wurden ihm beide Beine abgefahren. Die Wunde an dem einen Beine ist jetzt noch offen, an Heilung ist kaum zu denken. H. hatte ein Einkommen von 800 Mk. Die Deputation verwendet sich für Erhöhung der Rente auf 700 Mk. und beantragt, die Petition der Regierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Nach Befürwortung dieses Antrags durch Abg. Rüder-Roßwein wird einstimmig demgemäß be schlossen. Nächste Sitzung: Montag, den 11. Januar mit tags 12 Uhr. Zum Generalstreik in Crimmitschau. Ertmm,tschau, 9. Jan. Ler „Crim. Anz." schreibt: Es ist in der Presse mehrfach das Ge rücht verbreitet, daß zwischen den hiesigen In dustriellen und den Arbeitern weitere Vermittelungen in Aussicht stehen. Demgegenüber wird das oben genannte Blatt von zuständiger Seite um Ver öffentlichung folgender Erklärung gebeten: Die Industriellen können sich aus weitere Vermittelungs vorschläge nicht mehr einlassen. Die Industriellen stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit nur eintreten kann, wenn diese gleichzeitig für die mit Crimmitschau in Wettbewerb stehenden deutschen Industriestädte eingeführt wird. Da ein Nachgeben der Arbeit geber ausgeschlossen ist, so wird bei längerer Dauer des Ausstandes durch das fortwährende Eintreffen fremder Arbeiter für eine immer größere Anzahl hiesiger Arbeiter die Möglichkeit, hier wieder in Beschäftigung zu kommen, täglich fraglicher. Zu Ausschreitungen, den ersten, ist es in Crimmitschau gekommen. Wie der dortige Anzeiger meldet, wurden von auswärts kommende Arbeiter und Arbeiterinnen auf dem Bahnhof von Streikenden mit Gewalt am Einsteigen in die bereit stehenden Wagen gehindert. Von Arbeitswilligen wird be hauptet, daß mit Steinen auf sie geworfen worden sei. Vor den Fabriken, in denen die ankommenden Arbeiter beschäftigt werden, fanden größere Zu sammenrottungen statt, die durch die Gendarmerie beseitigt wurden; es erfolgten mehrere Verhaftungen. Vor dem Schöffengericht zu Crimmitschau fanden am Donnerstag wieder 12 Verhandlungen statt, die mit dem dortigen Streik in Zusammenhang stehen. Es wurden Geldstrafen bis zu 100 Mark und Gefängnisstrafen bis zu 2 Wochen verhängt. Wie die „Frankfurter Ztg." meldet, trafen in Hamburg aus Crimmitschau und Löbau große Posten Wolle in Ballen ein, die auf schwedische Schiffe verladen werden. Ebenso sind dort Webe maschinen eingetroffen, die zugleich mit der zum Spinnen fertigen Wolle auf mehreren Dampfern nach Schweden abgingen, wo Arbeiten für die Fabrikanten der genannten Städte ausgeführt werden. Oertttchcs und Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, den 9. Januar. *— Bon der Anmeldung zur Stammrolle derjenigen jungen Leute, welche dies Jahr ge stellungspflichtig sind, handelt eine stadträtliche Be kanntmachung im amtlichen Teil der heutigen Nummer unseres Blattes, auf welche auch an dieser Stelle aufmerksam gemacht sei. *— Das Trompetcrkorps des 2. Garde- Feldartilleric Regiments kommt! Dem rührigen Wirte des Altstädter Schützenhauses, Herrn Schmidt, ist es gelungen, genannte Regiments-Kapelle, die sich auf einer Tournee durch Sachsen befindet, für Montag abend zu einem Konzert zu gewinnen, welches die Musikkenner und -Liebhaber hierorts sowie die der Umgegend heranlocken dürfte, zumal die Kapelle schon verschiedentlich Gelegenheit hatte,