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Nr, 15. — 1. Jahrgang. Der Neukölln-Berlin, 13. April 1923 Deutsche Erwerbsgartenbau 38. Jahrgang der Wochenzeitschrift des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe Hauptgeschäftsstelle: Neukölln - Barlin, Berstraße 97-98, — Fernsprecher: Amt Neukölln Nr. 1123. — Postscheckkonto: Berlin Nr. 2986 Mitteilungsblatt des Reichsrerbanias dextscher Garteabab atriebe sowi: des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes, des Verbandes wärttenbergischer Gartenbaubztriebe, des Verbandes badischer Gartenbaubetriebe, der Verbinlung der selbständigen Gärtner Hessens, der Vereiniging Plätzer Gärtnereibesitzer, des Garteaban-Verbanles für den Freistaat Sachsen und zahlreicher gärtnerischer Sonierzichtervereinigungen; Verkändungshlatt der Gartenbau-Berulsgenossenschaft, Sitz Cassel, der Gärtner krankenkasse, Sitz Hamburg. — Bezugspreis: Deutschland und Deutsch-Oesterreich monatlich 393.00 Mark, Ausland nach Währung. Einzel-Nummer: freibleibend. — Die Mitglieder"des „Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe“ und der süd deutschen gärtnerischen Verbände erhalten den „Deutschen Erwerbsgartenbau“ iür den Mitgliedsbeitrag kostenfrei zugestellt. Auszüge aus demIalalt des „Deutschen Erwerbszarteabaues" nur bei ausführl. Qaellenanjabe, Nachdruck von Artikela nur mit besond. Genehmigung der Haupkschriktleitung gestattet Beitragsregelung für das IL Vierteljahr 1923, Die im Januar vorgenommene schriftliche Abstimmung des Aus schusses hat bewiesen, daß Ausschuß und Hauptvorstand darin einig gehen, den Verband im bisherigen Umfange nicht nur unter allen Umständen zu erhalten, sondern ihn sogar, soweit es die Ver hältnisse irgend gestatten, weiter auszubauen, damit er in der Lage ist, in dieser schweren Zeit alles daran zu setzen, um den Beruf nach besten Kräften zu fördern. Infolge der fortgesetzten Verteuerung seit Januar und infolge des langsamen, verspäteten Einganges vieler Mitgliedsbeiträge hat sich die ernste Lage des Verbandes weiter derart verschärft, daß der Hauptvorsiand gemeinsam mit den Rech nungsprüfern in der Februarsitzung auf Grund der ihm vom Aus schuß durch Annahme des § 37 erteilten Befugnisse beschlossen hat, Maßnahmen zu ergreifen, die in Zukunft eine schnellere Her einholung des jeweils festgesetzten Beitrages ermöglichen. D i e Erfahrungen des ersten Vierteljahres haben ge lehrt, daß der Beitrag, mag er ziffernmäßig auch hoch genug festgesetzt sein, nur dann zur Dek- kung der Ausgaben reichen kann, wenn er in kur zer Frist nach der Beitragsfestsetzung dem Hauptvorstand auch wirklich zur Verfügung steht und nicht erst nach Monaten in völlig ent- wertetemGeldeeingeht. Die Festsetzung des Beitrages für das zweite Vierteljahr konnte erst unmittelbar vor Beginn des laufenden Monats erfolgen, da sich im Februar die Entwicklung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse und dementsprechend auch der voraussichtliche Bedarf der Ge schäftsführung noch nicht annähernd übersehen ließen. Die Be ruhigung, die in den letzten Wochen in der wirtschaftlichen Entwick lung eingetreten ist, läßt hoffen, daß wir wenigstens noch in den kommenden Wochen mit einer etwas größeren Stetigkeit rechnen können. Einer Anregung Werners, Beuel b. Bonn folgend, hat es der Hauptvorstand für zweckmäßig gehalten, für die künftige Beitrags regelung vom 1. April an als Grundlage den Friedensbeitrag von 8 Goldmark zu wählen und die Beitragshöhe dann h Anlehnung an die Tcuerungszahlen der Abteilung für Wirtschaft des Reichsver bandes zu berechnen. Der Hauptvorstand ist davon überzeugt, daß den einzelnen Mitgliedern bei einer derartigen Regelung am klarsten vor Augen geführt wird, wie gering der Beitrag bisher im .Verhältnis zur Vorkriegszeit gewesen ist Als Beispiel: Die Teuerungszahl (für reine Freilanäkulturen) für das erste Vierteljahr 1923 ergibt im Dutchschnitt etwa 1800. Wenn man mit dieser Zahl den vierteljährlichen Friedensbeitrag von 2 M. vervielfacht, so würde sich eine Summe von 3600 M. ergeben, die den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen hätte. Zur Erhebung ist in der untersten Stufe im ersten Viertel jahr aber nur ein Beitrag von 1000 M. gelangt. Damit haben also die Mitglieder in der untersten Stufe im 1. Vierteljahr nur etwas mehr als % des Friedensbeitrages an den Verband geleistet! Eine derartige Beitragsleistung ist bei den erhöhten Anforderungen, die der Beruf, die Behörden und die einzelnen Mitglieder an den Ver band in wachsendem Maße stellen, zu gering gewesen, so daß sie für die Ausgaben des ersten Vierteljahres nicht ausgereicht hat. Der Verband hat nur dadurch ohne Einschränkung der notwendigsten 'Aufgaben Weiterarbeiten können, daß verschiedene Hauptvorstands- mitglieder und einige Großfirmen in uneigennützigster Weise ver schiedene Millionen zur vorläufigen Verfügung gestellt haben. Wie gering der Beitrag einerseits und wie befriedigend die Ar beit des Verbandes andererseits in Miteliederkreisen empfunden wor den sind, hat uns die Tatsache gezeigt, daß weit weniger Nach- nahmen als in den vergangenen Jahren verschickt werden mußten und daß ein sehr erfreulicher Mitgliederzuwachs (566 Neuaumel- düngen bei nur 116 Abmeldungen seit dem 1. Januar 1923) trotz der überaus ernsten Lage, in der sich der gesamte Beruf befindet, zu verzeichnen ist. Dabei setzt sich der weitaus größte Tal der Ab meldungen aus Sterbefällen und Betriebsstillegungen zusammen, und nur eine sehr geringe Zahl hat aus nichtigen Gründen die Abmel dung eingereicht, die zudem satzungsgemäß erst mit dem Ablauf des Jahres 1923 in Kraft tritt. Um aber weiterhin auch dem zahlungsschwach sten Mitgliede das Verbleiben im Verbände zu er möglichen, hat der Hauptvorstand noch immer davon abgesehen, den früheren Friedensbeitrag zu fordern, der bei 2 Goldmark und der heutigen Teuerungs- zahl von 3000 für die niedrigste Gruppe „Reine Freilandkulturew" für das kommende Vierteljahr 6000 M. als durchschnittlichen Vierteljahresbeitrag ergeben würde. Der Hauptvorstand und die Kassenprüfer haben demgegenüber be schlossen, dem gestaffelten Beitrag nicht die volle Teuerungszahl 3000, sondern nur eine Ver vielfältigung mit 1000 zugrunde zu legen, so daß Betriebe ohne Arbeitskräfte nur 2000 M. für das nächste Vierteljahr, also den dritten Teil des Friedensbnitrages zu bezahlen haben, während es andererseits durch die Staffelung erreicht worden ist, daß die grö ßeren Betriebe in weit stärkerem Maße herangezogen werden. Der Beitrag für das zweite Vierteljahr beträgt also: für Stufe 1 (Betriebe ohne Arbeitskräfte) 2000 M. für Stufe 2 (Betriebe bis zu 3 Arbeitskräften) 3000 M. für Stufe 3 (Betriebe bis zu 6 Arbeitskräften) 5000 M. für Stufe 4 (Betriebe bis zu 12 Arbeitskräften) 7000 M. für Stufe 5 (Betriebe über 12 Arbeitskräfte) 10000 M. Wenn diese Gelder schnellstens ein gehen, hofft der Haupt vorstand, die im ersten Viertel- jahr entstandenen Lücken ausfüllen, die Dar lehen zurückzahlen und den Verband bei größter Sparsamkeit ohne wesentliche Einschränkungen aufrecht erhalten zu können. Um in kurzer Frist die Einziehung der Beiträge zu gewähr leisten, hat der Hauptvorstand mit den Kassenprüfern in Anlehnung an den § 37 der Satzung beschlossen, die Beitragsein- Ziehung künftig in folgend er Weise zu regeln: Den Mitgliedern wird die Möglichkeit gegeben, binnen Monatsfrist den bekanntgegebenen Beitrag an die Hauptgeschäftsstelle oder an die Gruppenkassierer einzusenden. Ist nach Ablauf des Termins die Einsendung nicht selbsttätig erfolgt, so soll, im darauffolgen den Monat die Einziehung des Beitrages zuzüglich der Schreib- und Postgebühren durch Nachnahme vorgenommen wer den. Die Mitglieder, die diese Nachnahme zurückgehen lassen, wer den an die Erfüllung ihrer Beitragspflicht nochmals erinnert. Kom men sie auch dieser Mahnung nicht umgehend nach, so muß die Lieferung des Verbandsorgans mit dem nächsten Quartalsersten eingestellt werden, denn es ist unmöglich, daß der Verband die außerordentlich hohen Ausgaben für die Lieferung des „Deutschen Erwerbsgartenbaues“ trägt, ohne zur selben Zeit eine Gegenleistung zu haben; die zahlungsfreudigen Mitglieder würden darunter leiden müssen. Der rückständige Beitrag der zahlungssäumigen Mitglie der wird dann gerichtlich eingezogen werden.