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AMstm-ErMckr AnzcM Tageblatt für K°S-nst-in-ßr»Mal, Kli-rünigwih. H-l-dorf, K«rm-d°rf, B-rnsd°rf, „»»»». »«<».» M« ««»<» - - — Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche «nd Privat-Anzeige«. Bei Abholung monatlich die einzelne Nummer 5 Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. Mittwoch, den 25. März 1903. 30. Jahrgang Nr. 69 Jnsertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegeben. 35 Pfg. monatlich 12 Pfg- vierteljährlich 1. M. 25 Pfg- Abonnement: Frei ins Haus Die am 1. Januar d. I. in Kraft getretenen Satzungen der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen liegen vom 25. dieses Monats ab 14 Tage lang während der Geschäfts stunden im Rathause, Zimmer Nr. 1, für die Genossenschaftsmitglieder zur Kenntnisnahme aus. Sie können zum Preise von 10 Pfg. für das Stück durch Vermittelung des Vertrauensmannes, Herrn Stadtgutsbesitzer Kleindienst, Dresdnerstraße 25, bezogen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 20. März 1903. Der Stadtrat. Dr. Polster, Bürgermeister. W. Deutscher Reichstag. 290. Sitzung vom 23. März. Eingegangen ist die Vorlage betr. Abänderung des Wahlreglements (Abgabe der Stimmzettel in Kuverts, Jsolierräume usw.) Präsident Graf Ballestrem eröffnet die Sitzung mit der Mitteilung von dem heute vormittag im hiesigen Hedwigkrankenhause erfolgten Ableben des Freiherrn v. Heeremann, der dem Reichstage seit 1871 ununterbrochen als Mitglied angehört hat. D.:s HauS ehrt das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen. Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Lesung des Kinderschutzgesetzes. Abg. Wurm (Soz) fordert nochmals Ausdeh nung des Kinderschutzgefttzes ans die Landwirtschaft, tz 15, der von der Beschäftigung von Kindern im Gast- oder Schankwirtschaftsbetriebe handelt, erhält aus Antrag des Abg. Grafen Bernstorff-Lauenburg (Reichsp.) folgenden Zusatz: „Die untere Verwal tungsbehörde ist befugt, nach Auhören der Schul aufsichtsbehörde in Orten, die nach der jeweiligen letzten Volkszählung weniger als 20 000 Einwohner haben, für Betriebe, in welchen in der Regel aus schließlich zur Familie des Arbeitgebers gehörige Personen beschäftigt werden, Ausnahmen zuzulassen In dem Schlußsatz: Auch kann die Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren verboten werden, werden auf Antrag desselben Abgeordneten die Worte „unter 12 Jahren" gestrichen. Der Rest des Gesetzes wird in der Fassung der zweiten Lesung angenommen, und alsdann nahezu einstimmig das ganze Gesetz in der Fassung, die es soeben erhalten hat. Es folgt dritte Lesung des Etats. Abg. Spahn (Zentr): Der Dreibund sei ein dringendes Bedürfnis. Zweifellos würden unsere Beziehungen zu anderen Staaten immer auf die wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung bleiben; aber der wirtschaftliche Wettkampf mit Oesterreich- Ungarn und Italien brauche unsere Beziehungen zu diesen Staaten nicht zu beeinträchtigen, und unsere wirtschaftlichen Beziehungen zu England seien erst recht nicht derart, um uns Haß gegen England aufzunötigen. Die Zuschußanleihe sei trotz ihrer fehlerhaften Abstriche im Etat diesmal nicht zu umgehen gewesen. Die „Köln. Ztg." habe nun behauptet, das Zentrum werde die Zuschußanleihe verweigern, wenn nicht tz 2 des Jesuitengesetzes aufgehoben werde. Seine Partei halte sich aber von solcher Trinkgelder-Politik fern, und kein Bürger im Deutschen Reiche übertreffe die Katholiken au Pflichttreue. Der preußischen Staalsregierung müsse er es zum schweren Vorwurf machen, das; sie, als Bischof Korum seinen Erlaß mit der Motivierung zurückgezogen habe, es lägen veränderte Umstände vor, öffentlich erklärt Hube, sie habe dem Bischof Korum keine weiteren Zugeständnisse in der Trierer Schulfrage gemacht. Diese öffentliche Bekannt- aebung, durch die Korum desavouiert worden sei, habe den Bischof und die Katholiken schwer ver letzen müssen, nachdem Korum soeben erst so hoch herzig gewesen sei, seinen Erlaß zurückzuziehen. (Beifall im Zentrum). Damit schließt die Generaldebatte. Beim Etat des Auswärtigen Amtes wünscht Abg. Dr. Hasse (nat.-lib.) vom Reichskanzler leb haftere Wahrnehmung der Interessen Reichsange höriger in Südafrika. Beim Etat für Südwestasrika bemängelt der selbe Abgeordnete den sehr unfreundlichen Ton, in dem Gouverneur Lcutwein vorgestern von den Buren gesprochen habe, und rügt, daß bei den Landver gebungen in Südwestafrika an große Gesellschaften mit vorwiegend ausländischem Kapital das Reichs Interesse nicht ausreichend gewahrt worden sei. Auf deni Wege von Besitzwechsel-Abgabe könnte man für die Zukunft die betreffende Gesellschaft vielleicht zwingen, jetzt noch Land an deutsche An siedler abzugeben, damit die Besiedlung schneller erfolge. Beim Etat des Reichsamts des Innern erwidert Staatssekretär Graf Posadowsky auf eine Anregung des Abg. Dr. Bassermann: Ein Gesetzentwurf be treffend die Kaufmannsgerichte liege den Regierungen vor- deren Meinnnaen leien aber geteilt. Ein er heblicher Teil wolle die Kaufmannsgerichte an die Amtsgerichte angegliedert wissen. Hoffentlich werde aber in der nächsten Tagung dem Reichstage der Gesetzentwurf vorgelegt werden können. Die Unter stellung der Konkurrenzklausel unter die Kaufmanns gerichte empfehle sich nicht. Er bedaure die be treffende Bewegung. Abg. Singer (Soz.! spricht gegen die Angliede rung der Kaufmannsgerichte an die Amtsgerichte. Abg. Sachse,Soz.) bringt wieder seine bekannte Beschwerde über zu wenig Aufsichtsbeamte in Sachsen vor. Sächsischer Geheimrat Dr. Fischer gibt es dem Hause anheim, ob dieses seinen Gewährsmännern oder denen des Vorredners, die er jedenfalls als klassische Zeugen nicht anerkennen könne, mehr Glauben schenken wolle. Abg. Bebel (Soz) kommt aus den Vorfall bei der zweiten Lesung zurück, wo Stöcker ihm Mein eid nachgesagt habe. Entgegen der damaligen Auf- sassung der Präsidenten habe Stöcker ihm tatsäch lich in seiner ersten Rede Meineid vorgeworfen und sich dabei auf Normann-Schumann gestützt, der doch Stöcker ganz genau bekannt sein müsse. Abg. Stöcker : Er habe Bebel nicht verdächtigt, sondern nur in der Abwehr, weil seine Wahrheits liebe angegriffen wurde, den Sozialdemokraten zu gerufen, sie sollten sich lieber um die Beschuldigungen Bebels kümmern. Auch heule habe Bebel ihn wieder fälschlich beschuldigt, indem er Normann- Schumann seinen (Stöckers) Freund genannt habe. Abg. Bebel: Stöcker babe tatsächlich wiederholt mit Normann-Schumann verkehrt. Abg. Stöcker gibt zu, daß Normann ein paar mal bei ihm gewesen sei, aber deshalb sei er noch lange nicht sein Freund. Abg. Singer : Früher habe Stöcker „konstatiert", Normann nicht zu kennen, während er heute zu gebe, mehrere Male mit ihm zusammengetroffen zu sein. So aufzutreten, wie Herr Stöcker das wage, dazu gehöre dessen ganze Dreistigkeit. Abg. Stöcker: Auf diesen Ausdruck „Dreistig keit" gebührend zu antworten, verbieten mir meine sittlichen Anschauungen. (Lachen links.) Die Herren besitzen eine unglaubliche Unverfrorenheit Abg. Bebel: Mit Stöcker fertig zu werden, sei geradezu unmöglich. Dieser habe eine eiserne Stirn. Er habe immer noch ein Wort zu erwidern. Der Mann spricht nur von seinen sittlichen An schauungen. Nun, das Volk kenne die sittlichen Anschauungen Stöckers. Vizepräsident Graf Stolberg: Es ist ans der einen Seile das Wort „Dreistigkeit", aus der anderen das Wort „Unverfrorenheit" gefallen- beide Ausdrücke sind nicht parlamentarisch Abg Stöcker: Mein Volk kennt mich, wie das Volk (aus die Sozialdemokraten zeigend) über mich denkt, ist mir gleichgültig. Abg. Singer (Soz.): Daß Herr Stöcker sich sittlich noch höher dünkt, das bezeichnet den Grad seiner Verworfenheit. Vizepräsident Graf Stolberg ruft Singer wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung. Abg Stöcker: Ich denke, es ist mit diesen Personalien für die dritte Lesung genug. Ich werde weiter nicht mehr antworten. Auf eine Beschwerde des Abg. Südekum (Soz.) erwidert Staatssekretär Graf Posadowsky: Dem Dresdner Bauverein sei ein von der sächsischen Regierung dankenswerter Weise hergegebenes Grund stück unter den Bedingungen von Erbbaurecht und Hergabe eines Teils von Wohnungen an Reichs beamte überlassen worden. Noch eine Kontrole darüber zu üben, an wen die übrigen Wohnungen vermietet würden, liege kein Anlaß vor. Abg. Werner (Antis.) klagt über die mittel standsfeindliche Tätigkeit der Konsumvereine. Abg. Horn-Sachsen (Soz.) geht nochmals auf die Glasarbeiterverhältnisse, den Ausstand und dessen Ursachen ein. Sachs. Bevollmächtigter Dr. Fischer bestreitet entschieden, neulich alles das verteidigt zu haben, was die Firma Siemens in ihren Betrieben ange ordnet habe. Beim Spezial-Etat „Gesundheitsamt" weist Abg Brömel ffreis. Verg.) die beschuldigenden Aeußerungen zurück, welche bei der zweiten Lesung der Abg. Lucke gegen den Stettiner Weinhandel gerichtet habe. Was immer man dem Herrn Lucke für einen Bären aufgebunden, der gute Ruf des Stettiner Weinhandels sei fest begründet. Es sei im höchsten Maße zu bedauern, wenn gegen einen ehrlichen Erwerbszweig unter dem Deckmantel parlamentarischer Redefreiheit Verdächtigungen, die vollständig haltlos seien, gerichtet würden. Präsident Graf Ballestrem glaubt, daß diese Wendung doch wohl nicht mehr parlamentarisch sei. Abg. Wallenborn (Ztr.) wendet sich gegen die Herstellung von Rotwein durch Verschnitt unserer Weißweine mil italienischen Weinen; dadurch trete eine Schädigung unserer Produzenten ein. Beim Militär-Etat teilt Generalleutnant von Tippelskirch mit, daß nach stattgefundener Unter suchung die von Südekum bei der zweiten Lesung behaupteten schweren Mißhandlungen eines Soldaten vom hannöverschen Trainbataillon nicht stattgefunden haben; dagegen sei festgestellt, daß der Betreffende mehrfach Kameraden fälschlicherweise der Mißhand lung beschuldigt habe. Abg. Pöus (Soz.) verbreitet sich über Gesinnungs riecherei von Offizieren bei einem Regiment im Anhaltischen gegenüber Reservisten. Ein Haupt mann Schimmelpfennig v. d. Oye habe u. a. einen Reservisten gefragt: „Welche politische Meinung haben Sie?" „Gar keine," antwortete der schon vorher unterrichtete Reservist. „Wen haben Sie bei der letzten Wahl gewählt?" „Friedberg." „Also nationalliberal." Natürlich habe der Mann hiermit recht gehabt, denn wenn man keine Ge sinnung habe, sei inan eben nationalliberal. (Stürmische Heiterkeit.) Der Mann habe natürlich gelogen, weil er gewußt habe, er komme ins Loch. Mit solcher Gesinnungsriecherei zwinge man eben die Leute zum Lügen. Abg. Schmidt-Frankfurt (Soz.) bringt hier einen Mißbandlungsfall zur Sprache. Abgg. v. Treuensels (kons.) und Bräficke (freis. Volksp.) klagen über die mangelnde Rentabilität der Remontezucht. Beim Marine-Etat tadelt Abg. Roeren (Ztr.), daß im Falle des Matrosen Kohler, der den Mord auf der „Loreley" begangen, obwohl er geständig war, ein Kriegsgerichtsrat nach Athen gespickt sei; dabei sei doch der dortige Konsul befugt, Verneh mungen von Zeugen rc. vorzunehmen. Wenn in solchen Fällen Kriegsgerichtsräte nach entfernten Ländern geschickt werden, so sei es kein Wunder, wenn die Ausgaben so anschwöllen. Admiralitätsrat Perels konstatiert demgegen über, daß der Konsul in diesem Falle nicht zu ständig war. Im übrigen sei dieser Fall der erste seit Einführung der neuen Militärgerichtsordnung. Nach Erledigung des Marine-Etats erfolgt Vertagung. Schluß 5'/. Uhr. Morgen 1 Uhr: Fortsetzung, beginnend mit dem Reichsjustizamt. Prinzessin Luise von Toskana. Nürnberg, 24. März. Zur Angelegenheit der Prinzessin Luise von Toskana bringt der „Fränk. Kourier" einen Artikel, der im wesentlichen folgen des sagt: Der Erlaß des Königs sei dessen eigener Initiative entsprungen. Er wurde vom König 2 mal geändert und dann erst nach Einfügung der schwer wiegenden Worte durch den Monarchen selbst der Oeffentlichkeit übergeben. Wien. 24. März. Von einer dem toskanischen Hofe nahestehenden Seite wird mitgeteilt, daß Kaiser Franz Josef um Zustimmung zu der Reise der Großherzogin von Toskana zu ihrer Tochter nach Lindau ersucht worden sei und die Zustimmung auch erteilt habe. Daraus sei zu ersehen, daß von einer Verstimmung zwischen dem Kaiser und den; toskanischen Hofe keine Rede sein könne. Es stehe fest, daß die Prinzessin Luise das Manifest des Königs von Sachsen nicht beantworten werde, da sie sonst ihren Feinden Gelegenheit zu weiteren Angriffen biete. Brüssel, 23. März. Giron spielt jetzt den Entrüsteten. Er protestierte bei der Polizeibehörde gegen den Verkauf von Photographien, die ihn nyt der ehemaligen Kronprinzessin von Sachsen darstellen. Der in Newyork eingetroffene frühere Dresdener Hofzahnarzt O' Brien bestreitet aufs entschiedenste, je sträflichen Umgang mit der vormaligen Kron prinzessin gepflogen zu haben. Er beruft sich dabei auf ein Handschreiben des amerikanischen Konsuls in Dresden Mr. Cole. Dieses Schreiben lautet so ftltsam, daß es kaum von einem Beamten ver saßt sein dürfte. Jedenfalls wird Mr. Cole nicht vorziehen, sich amtlich zu der Angelegenheit zu äußern. Tagesgeschichte. Deutsche« Reich. Berlin, 24. März. Der Kronprinz und Prinz Eitel-Fritz sind wieder völlig hcrgestellt und werden Aegypten bald verlassen. Der Abstecher nach Pa. lästina wird wohl ausgegeben werden, wegen der dort bestehenden Choleragefahr. Dagegen werden Athen und Konstantinopel besucht werden, und es ist weiter möglich, daß die kaiserlichen Prinzen mit den Majestäten zusammen am 2. Mai in Rom ein treffen werden. — Eine dem Reichstage zugegangene Bekannt, machung betreffend die Abänderung de» Wahl- reglement» setzt die Größenmoße der Stimmzettel fest, die au» mittelstarkem weihen Schreibpapier be stehen sollen und in mit amtlichem Stempel ver- sehenen undurchsichtigen, im Wahllokal erhältlichen Umschlägen abzugeben sind. Durch Bereitstellung von Nekenräumen oder Vorkehrungen an Neben tischen ist Vorsorge zu treffen, daß jeder Wähler unbeobachtet seinen Stimmzettel in den Umschlag legen kann. — Ein Erlaß de« Prinzen Albrecht, Regenten von Braunschweig, ermächtigt den Justizmintster, solchen zu Freiheitsstrafen verurteilten Personen, hinsichtlich deren bei längerer guter Führung eine Begnadigung in Aussicht genommen werden kann, Aussetzung der Strafvollstreckung zu bewilligen. Diese Ermächtigung soll jedoch vornehmlich erstmalig verurteilten Personen unter 18 Jahren, gegen welche nicht eine längere als sechsmonatige Strafe verhängt ist, zu gute kommen. — Die „Münch. N. N." sind in der Lage, auf da» Bestimmteste zu versichern, daß die bayerische Regierung ihre Vertreter in Beilin schon im Februar, al» die Frage zuerst ventiliert wurde, angewiesen hat, für die Aufhebung de« § 2 der Jesuitengesetze« zu stimmen. Die bayerische Regierung hat seither ihre Ansicht nicht geändert. — Die „Nordd. Nllg. Ztg." schreibt: Da« deutsch- französische Abkommen vom 2. Juli 1902 wegen der Behandlung der Handlungtreisenden, da« in diesen Tagen im Reich-gesetzblatt veröffentlicht wurde, entspricht im wesentlichen dem bestehenden Zustande. Nun sollen auch für die französischen Reisenden in Deutschland und umgekehrt für die deutschen in