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MOiMMM WM un-Anffiger Hohenftein-Ernstthaler Zeitung, Nachrichten und Neueste Nachrichten Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. I! und 28. — Postscheckkonto Leipzig 23464. — Bankkonten: Stadtbank (Konto 2314), Dresdner Bank Zweigniederlassung Hohenstein-Ernstthal, Commerz- und Privat-Bank Zweigstelle L hcnstein-Ernstthal. — Unverlangt eingcfandtc Manuskripte werden nicht zurückgeschickt. — Einsendungen ohne Namens nennung finden keine Ausnahme. Bei Klagen, Konkursen, Bergleichen usw. wird der Brutto betrag in Rechnung gestellt. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Störung des Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. — Erfüllungsort und Gerichtsstand: Hohenstein-Ernstthal. Generalanzeiger für Hohenstein »Ernstthal mit Hüttengrund, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Rüsdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Langenchursdorf, Reichen bach, Callenberg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Pleißa und Rußdorf. Dieses Blatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des StadtratS behörd licherseits bestimmte Blatt. Außerdem veröffentlicht cS die Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Finanzamts Hohenstein-Ernstthal sowie der Behörden der umliegende« Ortschaften. Druck und Verlag von Dr. Alban Frisch. Nr. 26« Die 46 mm breite MtNimcte»etle koltcl tm An,eiacMeiI 8 Pia. die 73 inin breite Millimeicrzeile im Rcklamcteil LI Pia. Rachlaüstaikcl cl Nachweis 26 Reichsoieuniae. Mittwoch, den 14. November 1934 Bezuasvreis balbmonatltch 86 NctchSvkenntae cMschlieklich Träaerlobn. 84. gahrg. Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft MiEMSfidsnt Göring WM ans der BsiWung der Akademie für denlsches MM Deutschlands Recht auf die Saar ist ewiges Naturrecht Berlin, 13. Nov. Im festlich geschmückten großen Sitzungssaal des Berliner Nathauses begann am Dienstag vormittag die fünfte Vollsitzung der Akademie für deutsches Recht, die eine besondere über die deutsche Grenze hinausreichende politische Bedeu tung durch dke damit verbundene Saarkund gebung und die große Rede des preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring über die Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemein schaft erhielt. Nerchsjustizkommifsar Dr, Frank führte in seiner Ansprache u. a. aus: Möge die Welt überzeugt sein, daß der Na tionalsozialismus vor der Geschichte bestehen will als Garant einer menschhcitssort- schrittlichenNcchtsgesinnung, und möge man aus diesem ehernen und fundamentalen, aber auch unabdingbaren Uberzcugungsdrang unserer Nation zum ewigen Recht unseres Voltes verstehen, daß auch in diesem Augenblick unser aller Gedanken unseren Brüdern an der Saar gewidmet sind. Denn das Recht Deutsch lands auf die Saar ist das unabdingbare,, von keinem Vertrag, von keiner Machtanwendung zu erschütternde ewige Naturrccht wie das der Mut ter aus ihr Kind. Dann nahm der preußische Ministerpräsident Reichsminister General Wring das Wort zu dem Thema „Die Rechtssicher heit als Grundlage der Volksgemein schäft". Er führte u. a. aus: Wenn ich heute vor der Akademie für deub sches Recht einige Ausführungen mache, so bitte ich Sie, darin ein starkes und sestes Bekenntnis zum Recht als Grundlage der Rechtssicherheit, besonders als Grundlage der Volksgemeinschaft zu erblicken. Auch wir Nationalsozialisten erkennen dieBe deutung des Rechtes für das im Staat geordnete Zusammenleben der Volksgenossen duchaus an Aber mir gehen von einer natürlichen Lebens und Staatsauffassung aus. Das Primäre sü: uns ist nicht der Einzelne, sondern die Gemein schäft aller V o l ksg e n o s,j e n. Deshalb nennen wir uns Sozialisten. Der Staat muß dafür sorgen, daß die Gesetze richtig erfüllt und sachgemäß gehandhabt werden er muh jedem Glicdc der Volksgemeinschaft, je- de-n Volksgenossen die ordnungsmäßige und zweckentsprechende Anwendung der Ersetze, d. h den Schutz der Gesetze garantieren. Das aber ist Rechtssicherheit. Die vergangene Epoche erkannte vor allem keine ausreichenden Möglichkeiten zum Schutze der Ehre an. Die Ehre war nichts, und wenn wirklich ein Mann in dem Bewußtsein, daß seine Ehre ihm das Höchste sei, zur Selbstvertei digung dieser Ehre griff, dann wurde er wie ein Verbrecher ins Gefängnis geschickt. Darum ist auch heute der Rechtsschutz der Ehre ein wichtigster Bestandteil der Rechtssicherheit, denn er setzt alles andere voraus. Die Rechtssicherheit ist daher die Grundlage jeder Volksgemeinschaft. Das gilt ganz besonders für den nationalsozia listischen Staat. Diese Lebensform beruht nicht auf Furcht und Bedrückung und steht gerade um deswillen im Gegensatz zu Despotismus und Willkür. Ihre Grundlage ist die wechselseitige Treue zwischen Führer und Gefolgschaft. Es kann aber nicht in Betracht kommen, daß der nationalsozialistische Staat seine Organe, seine Machtmittel einsetzt, um den in seinem Tun zu schützen, der etwas begehrt und erstrebt, was der Volksgemeinschaft schädlich ist. Jeder einzelne der Gefolgschaft hat den Anspruch auf Schutz der Gesetze, aber auch nur, solange er sich in der Volksgemeinschaft als wirklicher Volksgenosse im wahrsten Sinne dieses ehrenumkleideten Wortes bewegt. Das Recht muß so gestaltet sein, daß es ir gendwo im Innern des einzelnen Volksgenossen Anklang und Widerhall findet, daß es nicht ein fach vollkommen verständnislos über den Wolken thronend in seiner juristischen Askese ausgedacht worden ist, sondern es muß immer bluts- und gehaltvoll in lebendiger Verbin dung mit dem Volke stehen und aus dem Volke heraus geboren wer den. Der Deutsche ist von jeher ein rechtlich denkender und fühlender Mensch gewesen. So hat gerade der Deutsche stets und zu allen Zei ten eme tiese und leidenschaftliche Sehnsucht nach Gerechtigkeit gehabt. Wir wissen, daß wir diese Sehnsucht niemals absolut erfüllen können; denn wir sind Menschen und damit menschlichen Irrungen, Wirrungen und Irrtümern unter- worjen. Aber wir dürfen niemals unterlassen, in allem unserem Tun und Handeln die abso lute Befriedigung dieser Sehnsucht anzustreben. Untragbar aber ist es für jede gesunde, natürliche Volksgemeinschaft, wenn der einzelne anständige Volksgenosse das Gefühl haben müßte, .r fei gegen gewisse Angrisfe schutzlos, seine Sicherheit liege in der willkürlichen Entschei dungsgewalt Unbefugter. Solche Zustände müssen rücksichtslos beseitigt werden. Es geht auch nicht an, daß jemand ein Amt, eine Führer st ellung im Staate ungestraft dazu benutzen kann, das Recht unseres national sozialistischen Staates und damit den Willen des Führers zu verletzen und dadurch den ihm unterstellten Volksgenossen Unrecht zuzufügen. Vor allem aber ist es unmöglich, daß in der Anwendung des Gesetzes, das gegen über dem einen Teil der Volksgemeinschaft ord nungsmäßig gehandhabt wird, vor einem ande ren Teil Halt gemacht wird, daß ein Teil der Volksgenossen vor dem Gesetz eine bevorzugte Stellung genießt. Vir wollen doch nicht die Kleinen hängen und die Großen lausen lassen, sondern wir wollen gerade die großen Schädlinge be sonders anfassen. Der Führer hat den Zustand der Revolution inzwischen für beendet erklärt. Wir haben uns in die Zeit geordneten Neuaufbaues durchge- kämpst. Der Führer hat in seinem Amnestiege- fetz vom 7. August 1934 noch einmal in hochher zigster Weise Gnade geübt. Wer sich jetzt gegen die Gesetze des Staates vergeht, handelt gegen den Willen des Führers, handelt gegen die Bewegung, gegen den Staatsgedankcn und gegen unsere Weltanschauung. Er verletzt damit die heilige Trcucpsiicht gegenüber dem Führer: denn die Treue der Gefolgschaft heißt Gehorsam. Er handelt damit auch gegen die Volksgemeinschaft, die vom Geiste und Willen des Führe:-; erfüllt und getragen wird. Ministerpräsident Göring während seines Vortrages. In der ersten Reihe der Zuhörer sieht man von links Neichsanhcnministcr von Neurath uud Neichsstnanzministcr Graf Schwerin-Krosigk. Das gilt für jeden, aber auch jeden Volks» genossen. Viel Arbeit von uns im Aufbau des Staates, viel Reden und Predigen von uns, um das Rechtsempfinden im Volke zu stärken und um das Recht wieder in seine alte Sicherheit einzu führen, wird aber zerstört, wenn der einzelne fühlt: Die Strafe gegen sich fällt nach dem här testen Strafmaß aus, nicht um der Tat willen, die er getan hat, sondern weil er Nationalsozia list ist; man will nicht Dich, man will die Be wegung treffen. Ja, da mutz ich sagen, da zün det man einen gefährlichen Funken an, und wenn ich das Empfinden haben muh, datz das mit Absicht geschieht, dann sage ich weiter: Das grenzt auch an Verrat. Hier muß ich betoneu: Gerade bei den Richtern und Staats anwälten liegt es, Hand in Hand mit uns die neue Rechtssicherheit aufzubauen, von allen Sei ten, aber im nationalsozialistischen Geist, der Ver» föhnendes in sich trägt. Wir Nationalsozialisten haben kein Ver ständnis für überspitzte Rechts- tüfteleien. Wir lehnen es ab, jedem Queru lanten und Denunzianten die Möglichkeit zu un getrübtem Ausleben seiner lästigen und gefähr lichen Neigungen zu geben. Wir bezeichnen cs nicht als Rechtssicherheit, wenn der Staat scine Organe und seine Machtmittel denen treulich zur Verfügung stellt, die unter diesem Schutz ihn und seine Zwecke bekämpfen wollen. Das ist für uns jedenfalls nicht Rechtssicherheit, sondern Verbrechen am Volk und seiner Gemeinschaft. Wir wollen aber alles tun, um dieser Gemein schaft zu dienen, um jedem Volksgenossen Lebens raum, Lebenssichcrheit, Lcbensfreiheit und da mit Lebens- und Berufsfreude zu gewährleisten und ihm so die Möglichkeit garantieren, als Teil der Gemeinschaft zu leben und zu wirken. Das ist das Nechtsbewußtsein, wie es in dcr Tiefe des deutschen Menschen stets gelebt hat. Das ist die Rechtssicherheit, die wir als Grundlage der Volksgemeinschaft anerkennen und verstehen. Und diese Rechtssicherheit müssen und werden wir erneut stärken und stabilisieren, fürjedcr- man» und gegen jedermann. Im Kampfe gegen falsches Recht und Recht losigkeit hat Adolf Hitler das Dritte Reich ge schaffen. Sorge jeder an seinem Platze, auf den ihn der Führer gestellt hat, dafür, daß es in die Geschichte des Reiches als das Reich der Gerech tigkeit cingcht mit dem altpreußischen Grundsatz: 8uum cuigue — Jedem das Seine! von MbMttovs Besuch tei Sir Joh« Simon London, 13. Nov. Der Besuch Herrn von Ribbentrops bei Staatssekretär des Auswärtigen Sir John Simon dauerte etwa 45 Minuten. Beim» Berlassen des Auswärtigen Amtes erklärte Herr von Ribbentrop, er habe über den Gegenstand seiner Unterredung keinerlei Mitteilung zu machen. Wie Reuter meldet, werden nunmehr auch in amtlichen englischen Kreisen die in ver schiedenen ausländischen Blättern aufgetauchten Vermutungen über den Zweck von Herrn von Ribbentrops Bestich in London als unzutreffend bezeichnet.